Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Ich schätze mich überhaupt nicht glücklich, dergestaltiger "Nichtmeineinteressenvertretung" mittels gerichtlicher Entscheidung teilhaftig zu werden.
Sorry ...
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Nun, im Gegensatz zum vorangegangenen Posting schätze ich mich SEHR GLÜCKLICH, dass die Verbraucherorganisationen den Machenschaften der Reiseindustrie Stückchen für Stückchen einen Riegel vorschieben.
Es verpflichtet ja niemanden die Veranstalter, Monate vor dem Reisetermin irgendwelche Reisezeiten zu nennen. Sie können es also lassen. Wenn dann aber trotzdem "schöne" Zeiten angegeben werden, diese zur Buchung im Vergleich zu den schlechteren Zeiten im "Konkurrenzangebot" führen und man sich nicht mehr daran gebunden fühlt, sobald man den Reisevertrag im Sack hat - dann ist das vorsätzliche Verbrauchertäuschung.
Und wie man dann als Verbraucherin die Verbraucherzentralen für das Vorgehen hiergegen kritisieren kann, ist mir schleierhaft - oder fühlt man sich beim "Geschäftsmodell" gestört?
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@mimowetter
Ich weiß nicht was genau dich glücklich macht, aber offenbar bist auch du dir nicht ganz im Klaren über die tatsächlichen Auswirkungen des vom Verbraucherschutz erwirkten Urteils?
Lies dir doch einfach mal die letzten 3 Seiten dieses Threads durch - möglicherweise erledigen sich damit auch die rauschebärtigen Plattitüden in Richtung "Störung eines Geschäftsmodells"?Sorry, aber ich hab nun wirklich oft genug versucht etwas Transparenz in den wahrhaftigen "Verbrauchernutzen" zu bringen - da muss sich dann ein Forennewbie ggf. einlesen und wäre das weit besser als das endlose Raushauen von Texten der Qualität "Stückchen für Stückchen vor den Machenschaften der Reiseindustrie bewahrt und verteidigt" zu werden.
Meine Haltung zur Praxis ist denkbar realistisch - und die Vorteile für Verbraucher erweisen sich dort als grätendürr.
Auf neuerliche Befangenheitsfilme kann ich gut und gerne verzichten, wer sich gerettet fühlen möchte hat meinen ausdrücklichen Segen! -
mimowetter
Es verpflichtet ja niemanden die Veranstalter, Monate vor dem Reisetermin irgendwelche Reisezeiten zu nennen. Sie können es also lassen.
Gab's ja auch schon ab und an. Allerdings hatte ich nicht den Eindruck, dass diese Angebote große Begeisterung bei den Usern hervorriefen.
Aber verstehe ich dich richtig: Du würdest eine Reise buchen, auch wenn keine Flugzeiten angegeben sind ? -
@ Kourion:
JA, nach folgender Erfahrung:Variante A: nahegelegener Flughafen, günstiger Preis, miserable Flugzeiten (wenn man mit Kleinkind unterwegs ist freut man sich eben nicht darüber, morgens um 2:00 Uhr zu starten und dann den ersten Tag bereits "schön am Strand verbringen zu können")
Variante B: weiter entfernter Flughafen, etwas teurer, trotz längerer Anfahrt insgesamt günstigere Zeitplanung (Abflug war, glaube ich 11:30)
Also Variante B gewählt, .......... und zwei Wochen vor Abflug Zeitverschiebung auf 3:10 mitgeteilt bekommen. Das ist Verar.........
Leider hatte ich damals noch keine Rechtschutzversicherung, sonst hätte ich es darauf ankommen lassen und wenigstens versucht, die Preisdifferenz zu Variante A einzuklagen.
Meiner Meinung nach müsste es für Flugverschiebungen ebenfalls klar definierte Entschädigungssätze geben; dann würde es sich jeder Reiseveranstalter dreimal überlegen, ob es nicht vielleicht doch wirtschaftlicher ist, den ursprünglich genannten Termin zu halten.
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Sollte es solche "klar definierten Entschädigungssätze" (für Flugverschiebungen) geben, wird es sich jeder RV nicht 3mal überlegen die ursprünglich genannten Daten einzuhalten...dann werden definitiv ganz einfach und schlichtweg keinerlei Zeiten mehr genannt.
Edit:
Die Zeiten die Du (und jeder andere Teilnehmer) genannt bekommst, sind im Rahmen einer Pauschalreise grundsätzlich(!) vorläufige(!) - und genau das hast Du mit Deiner "Unterschrift" auch akzeptiert. -
@ vonschmeling
Ach wissen Sie, ich habe den Eindruck, dass eine Verbraucherschutzorganisation die Interessen der Verbraucher sehr viel besser vertritt, als jemand, der offensichtlich aus der hier kritisierten Branche kommt. Ihre Argumentation ähnelt doch verblüffend der Stellungnahme, die in den Medien von der Pressesprecherin des (glaube ich) DRV verbreitet wurde.
Und dann noch von "Befangenheitsfilmen" zu fabulieren .....
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Holginho:
dann werden definitiv ganz einfach und schlichtweg keinerlei Zeiten mehr genannt.Edit:
Die Zeiten die Du (und jeder andere Teilnehmer) genannt bekommst, sind im Rahmen einer Pauschalreise grundsätzlich(!) vorläufige(!) - und genau das hast Du mit Deiner "Unterschrift" auch akzeptiert.Erstgenanntes wage ich zu bezweifeln, aber selbst wenn: Das wäre dann immerhin ehrlich und entspräche der Buchung eines "Glückshotels" - da weiß ich ja auch nicht, wo ich lande.
Zweitens sollte Ihnen nicht entgangen sein, dass Gerichte regelmäßig (!) Passagen in AGB´s verwerfen, weil sie dem geltenden Recht widersprechen, sittenwidrig sind, .......
und selbstverständlich haben die beteiligten Branchenverbände vorher IMMER versichert, dass die Regelung NATÜRLICH im Einklang mit den Gesetzen stehe ..... -
Bitte lies Dir doch einmal die von Dir akzeptierten Forenregeln durch.
Dort findest Du etwas über die Anrede (das "Du" ) und über den Umgang mit den anderen Usern und Meinungen.LG
Sokrates
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@mimowetter
Schade. Du hast anscheinend nicht wie angeraten die 3 letzten Seiten vor deinem ersten Posting gelesen - und wohl auch nicht das entsprechende Urteil. :?Im Übrigen - Unterstellungen im Stil von "aus der Branche" o. ä. tauchen hier und in anderen Threads mit schöner Regelmäßigkeit auf. Und zwar immer dann, wenn die Antwort nicht in den Kram passt. Ebenfalls schade.
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@mimowetter
da die Flüge (u.a. Flugzeiten) ein Baustein einer Pauschalreise ist und der RV hier abhängig vom Carrier ist wirsd Du mit deiner Anfechtung der AGB an dieser Stelle kein Glück haben. -
@mimowetter
Noch ein kleiner Hinweis:
"Die Ansprache der Forenmitglieder im gesamten Reiseforum und über die privaten Nachrichten erfolgt über das 'Du'... " (Netiquette / holidaycheck.de) -
mimowetter:
Leider hatte ich damals noch keine Rechtschutzversicherung, sonst hätte ich es darauf ankommen lassen und wenigstens versucht, die Preisdifferenz zu Variante A einzuklagen.
Wenn doch so superklar ist, dass die Veranstalter gegen Gesetze verstoßen, dann wär doch gar kein Risiko dabei gewesen, das bis zum Internationalen Gerichtshof in Den Haag zu verfolgen....
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@mimowetter
Du vergleichst Äpfel mit Birnen.Im von dir erwähnten Urteil hat der Verbraucherschutz die AGB einiger Veranstalter angegriffen, und schließlich obsiegt mit der Folge, dass sie - und nur sie! - diese nicht weiter verwenden dürfen.
Das Urteil ist hier zigmal verlinkt, dort sind die betreffenden Forumulierung nachzulesen.Nicht angegriffen wurden bisher die AGB der Airlines, diese behalten sich Anpassungen der Flugzeiten und des Routings nach wie vor vor.
Deinen Pauschalreisevertrag schließt du mit dem Veranstalter ab, dieser darf dich nicht ohne Angabe eines wichtigen Grundes auf ein anderes Operating buchen / deine voraussichtlichen Reisezeiten ändern. So weit so gut.
Ändert nun aber die Airline ihre Slots und verlegt den Hinflug von 11:30 auf 3:15 Uhr, so ist das der sogenannte "wichtige Grund" und du hast keinerlei rechtliche Handhabe, beispielsweise einen Mehrpreis im Vergleich zu einer völlig anderen Reise zu verlangen, die du wegen der vorläufigen Zeiten verworfen hast.
Es gibt nun mal Abläufe, die nicht der Sphäre des Veranstalters zuzuordnen sind - und genau so einer ist das. Selbstverständlich kannst du ergo für eine Änderung der Airline keine Ansprüche an den Veranstalter richten - ob es dir nun gefällt oder nicht.
Gleichsam könntest du auch erstreiten wollen, dass die am Dienstag gebuchte Pauschalreise und mit exakt denselben Paramtern am Freitag 200€ billigere preislich anzugleichen sei - sorry, aber das ist total banane!Offenbar bist du an einer Aufklärung deiner irrtümlichen Annahmen jedoch nicht interressiert, ansonsten wärst du meinem Rat gefolgt und hättest wenigstens ein paar Seiten in diesem Thread zurückgelesen.
Im Übrigen ersuche ich dich in aller Deutlichkeit, umgehend auf deine vollkommen unsubstantiierten Verdächtigungen und deren Verbreitung in einem der meistfrequentierten deutschsprachigen Reiseforum zu verzichten.
Das ist eine ultimative Aufforderung und ich kann da ggf. sehr spitzfindig werden.Es darf angenommen werden, dass die meisten seither betroffenen Pauschalreisegäste inzwischen festgestellt haben, wie wenig tatsächlichen "Nutzen" ihnen der aushäusig gefeierte "Sieg" der Verbraucherschützer in der Praxis erbringt und sie sich vielleicht mit den unliebsamen kritischen Kommentatoren des Sachverhalts versöhnt haben.
Wie gesagt - wenn du dich gerettet fühlen möchtest hast du meinen Segen - mir schwant angesichts deiner Beiträge allerdings, dass du noch nicht einmal so konkret weißt wovor?!
@mam62
Naja, dem stünde immerhin die mangelnde Zuständigkeit für die Causa im Wege!
(Was ein Glück!!!!
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Nein,mam62 - und auch kein staatsträchtiger Konflikt.
Einfach nur >>böze JungzInnen<< ...
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Die außerordentliche Mittelmäßigkeit der "Methode" erweist sich beispielsweise an der persönlichen Wahrnehmung von mimowetter:
Der 3 Uhr Termin ist bereits zum Abflug höchst unwillkommen.
Wie sollte das "Geschäftsmodell" also je erfolgreich sein?!
Sorry, aber aus meiner Sicht gibt es nur einen Rat:
Niemals nie nicht mehr Geld ausgeben, wenn das einzig unterscheidende Merkmal der Pauschalreise die Reisezeit/ der Operator ist!(Gut, das hat dann auch einen endlosen Bart - aber für den zeichne ich nicht verantwortlich!)