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Schulferien und Urlaub über die Ferienzeit hinaus

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • tina1312T Offline
    tina1312T Offline
    tina1312
    schrieb am zuletzt editiert von
    #81

    Ich finde es total gut, wenn an den Flughäfen strenge Kontrollen durchgeführt werden! Sonst könnte man ja gleich so eine Art "Gleitzeitferien" einführen! - 😱 -.
    Wir sind nie auf die Idee gekommen, mit unseren Kindern die Schulferien zu verlängern und mussten auch in den sauren Apfel beißen und höhere Preise zahlen - oder eben von einem anderen Bundesland abfliegen. Wenn das alles nicht gegangen wäre? Tja! Dann muss man eben im Land bleiben!
    Und die ganzen "Sondergenehmigungen" der Schulen finde ich total ungerecht denjenigen gegenüber, die sich an die Regeln halten!

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    • Mausebaer120M Offline
      Mausebaer120M Offline
      Mausebaer120
      schrieb am zuletzt editiert von
      #82

      Hier mal ein paar interessante Artikel zum Thema:
       
      „In den letzten Tagen läuft nichts“
       
      Vorgezogene Schulferien Auf Schwänzer-Jagd
       
      Rechtsirrtümer: Das ist beim Thema Schule erlaubt

      =====
       
       
      An unseren Schulen bekommen seit 4 Jahren die Kinder jedes Jahr die neuste Fassung der Schulordnung am ersten Schultag überreicht. Mit dabei ist noch ein Zettel, den die Kinder wieder unterschrieben in der Schule abgeben müssen, damit die Schule weiß, daß die Eltern die Schulordnung gelesen bzw. erhalten haben.

      Und darin steht u.a.:

      § 36
      Beurlaubung, schulfreie Tage

      (1) Eine Beurlaubung vom Unterricht und von sonstigen für verbindlich erklärten schulischen Veranstaltungen kann aus wichtigem Grund erfolgen. Die aus religiösen Gründen erforderlich Beurlaubung ist zu gewähren.

      (2) Eine Beurlaubung von einzelnen Unterrichtsstunden gewährt der Fachlehrer. Bis zu drei Unterrichtstagen beurlaubt der Klassenleiter oder der Stammkursleiter, in anderen Fällen der Schulleiter. Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sollen nicht ausgesprochen werden; Ausnahmen kann der Schulleiter gestatten. Die Vorlage einer schriftlichen Begründung und die Vorlage von Nachweisen kann verlangt werden.

      (3) Das fachlich zuständige Ministerium kann schulfreie Tage festlegen.

      Weiter dazu steht mittlerweile noch zusätzlich dabei:

      Leider häufen sich in letzter Zeit die Fälle, in denen Eltern ihre Kinder kurz vor oder nach den Ferien - aus welchen Gründen auch immer- beurlauben möchten. Dazu macht die Schulordnung in §36 eine eindeutige Aussage:

      "Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sollen nicht ausgesprochen werden. Ausnahmen kann der Schulleiter gestatten."

      Eine preisgünstige Flugverbindung stellt in der Regel keinen Beurlaubungsgrund dar. Wir bitten um Beachtung..

      Manche Eltern schieben dann irgendwelche Gründe vor, um doch noch eine Beurlaubung zu bekommen. Diese Gründe werden mittlerweile ( meiner Meinung nach auch zu Recht ) sehr genau kontrolliert.

      Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude.
      ( Epikur von Samos )

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      • carofeliC Offline
        carofeliC Offline
        carofeli
        schrieb am zuletzt editiert von
        #83

        Die Gestaltung der letzten Woche vor den Sommerferien ist sicher an den Schulen unterschiedlich; bei uns ist es seit Jahren so, dass dann kein regulärer Unterricht mehr stattfindet. Es gibt Ausflüge ins Schwimm- oder Freibad, Sportwettkämpfe usw. Wenn man es ganz genau nimmt, würde ich mein Kind dann nur von schulischen Veranstaltungen befreien und nicht vom Unterricht 😉 ...

        Wer reisen will, muss Liebe zu Land und Leute mitbringen, keine
        Voreingenommenheit.

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        • KourionK 1
          KourionK 1
          Kourion
          schrieb am zuletzt editiert von
          #84

          @carofeli
          Aber darum geht's nicht, nicht wahr ?
           
          Wenn ich an einer roten Ampel stehe und sowohl links als auch rechts absolut tote Hose ist, auf Sichtweite weit und breit nix zu sehen, dann drüber fahre, dabei gefilmt werde oder was auch immer, werde ich trotz toter Hose empfindlich zur Kasse gebeten - mit (nach alter Regelung) drei Punkten in Flensburg (NS).

          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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          • MühlengeistM Offline
            MühlengeistM Offline
            Mühlengeist
            schrieb am zuletzt editiert von
            #85

            @ Carofeli: Wir haben ja das gleiche Regionalschulamt, und somit anscheinend auch die gleichen Erfahrungen hinsichtlich der letzten Woche vor Sommerferienbeginn. Wir fliegen dieses Jahr auch mal wieder am Zeugnistag (in 19 Jahren Schulerfahrung so ca. zum 4x). Planmäßig geht der Flug 17.55 Uhr. Sollte der verschoben werden muss ich auch nen Antrag stellen, war bisher nur 2x nötig, und der wird dann auch genehmigt. übrigens ist bei uns 2 Wochen vor Schuljahresende Zensurenschluß d.h. es dürfen keine Noten mehr erteilt werden.
             
            @ all: Wir haben es in all den Jahren sogar live und in Farbe erlebt das auch Lehrer ihre Ferien verlängern. In Sachsen gibt es 2 Wochen Herbstferien. Und in jedem Jahr fliegt die Französischlehrerin für 3 Wochen in die Karibik in den Herbstferien, tja und hinterher ist man dann fix und fertig und ist noch mal mindestens eine Woche krank. Und immer grüßt das Murmeltier  😱 . Oder der Religionslehrer der sich in der 10. Klasse meines Sohnes am Schuljahresanfang hinstellte und verkündete :"So, vor den Oktoberferien habt ihr 2 Wochen kein Religion, ich fahre 3 Wocvhen nach Israel und hab vergessen nachzugucken wann Ferien sind" ❓ . Er nahm dann seine Kinder für den Zeitraum auch aus der Schule 
             
            Das diese  Lehrer und damit dann auch der Direktor ganz schlechte Argumente hat wegen dem letzten Tag vor den Sommerferien könnt ihr euch denken....
             
            Birgit

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            • HolginhoH Offline
              HolginhoH Offline
              Holginho
              schrieb am zuletzt editiert von
              #86

              Nö, haben sie nicht!
              Wenn "Lehrer" so handeln bietet das noch lange keine Rechtfertigung für Eltern selbiges für ihre Kinder in Anspruch zu nehmen.
              Es gibt eine Schulpflicht --- und diese gilt für Schüler...nicht für die Lehrer, diese sind nur Teil davon.
               
              Keine Frage aber, das dieses "Verhalten" der Lehrer grundsätzlich alles andere als ok und vorbildlich ist...es sei denn, es wurde z.B. ein Antrag auf Bildungsurlaub eingereicht und dieser genehmigt!
               
              Und Lehrer die dies "einfach so" machen, haben bei entsprechender Meldung u.U. erhebliche Konsequenzen zu tragen.

              “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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              • Minerva72M Offline
                Minerva72M Offline
                Minerva72
                schrieb am zuletzt editiert von
                #87

                Traurig, traurig. Wahrscheinlich wurde diese Französischlehrerin als Kind von ihren Eltern auch schon zu Urlaubszwecken außerhalb der Ferien aus der Schule genommen!
                 
                Und damit sind wir wieder beim Ausgangspunkt der Diskussion: Wer heute die Schule schwänzt, schwänzt später vielleicht auch die Arbeit - den Trick mit dem Krankenschein hat man ja schon gelernt.
                 
                Minerva

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                • LexilexiL Offline
                  LexilexiL Offline
                  Lexilexi
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #88

                  carofeli wrote:
                  ..... Es gibt Ausflüge ins Schwimm- oder Freibad, Sportwettkämpfe usw. Wenn man es ganz genau nimmt, würde ich mein Kind dann nur von schulischen Veranstaltungen befreien und nicht vom Unterricht 😉 ...

                  lernen in der schule bedeutet eben nicht immer nur das erlernen des unterrichtsstoffes.
                  auch soziale interaktionen tragen zur entwicklung eines kindes bei.
                   
                  ich stelle mir gerade vor, wie man in der letzten arbeitswoche vorm urlaub zu seinem chef geht uns sagt: ach wissen sie, in der letzten woche mache ich doch sowieso nicht mehr viel. den kuchen, den ich zum abschied ausgebe, können sie auch ohne mich essen und die vorfreude auf den urlaub muß ich ja nicht unbedingt mit den kollegen teilen. urlaubsübergabe ist auch nicht wichtig. die kollegin weiß sowieso bescheid.
                  da bleibe ich einfach mal zu hause und packe schon mal die koffer. 😉

                  Das "F" in Montag steht für Freude.

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                  • ReinaDoreenR Offline
                    ReinaDoreenR Offline
                    ReinaDoreen
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #89

                    Die die vehement die Einhaltung der Ferien verteidigen finden immer neue Argumente und die doch mal schon eher in den Urlaub fahren finden die genau so.
                    Eine eindeutige Regelung gibt es nicht, jede Schule handhabt das nach Gutdünken. Das ist einfach so. Schulordnung hin oder her
                    @mausebaer
                    Dazu macht die Schulordnung in §36 eine eindeutige Aussage:
                    "Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sollen nicht ausgesprochen werden. Ausnahmen kann der Schulleiter gestatten."
                      - wo ist das denn eindeutig. Ich lese hier " soll nicht ausgesprochen werden"
                    Wenn etwas nicht erlaubt ist steht dort "wird nicht ausgesprochen."
                    Die Formulierung gestattet jederzeit Ausnahmen.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • HolginhoH Offline
                      HolginhoH Offline
                      Holginho
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #90

                      Ja, niemand bestreitet, das es in den Schulordnungen einiger Bundesländer bzw. einiger Schulen (das ist deutlich zu unterscheiden!) u.U. Möglichkeiten zu Ausnahmen gibt...
                       
                      ...nur liegen diese (rechtlich!) nicht in Urlaubsreisen, nicht einmal in Bildungsurlaub...eine Reise aufgrund eines Todesfalls ist nach allgemeiner Definition z.B. dagegen eine "mögliche Ausnahme".
                       
                      Nur zur Info:
                      In vielen Bundesländern können Schuldirektoren die Sonderurlaube gewähren erhebliche Probleme mit ihren "Chefs" bekommen, wenn sie sich nicht an die Verordnungen und Vorgaben halten.
                      Klar, "wo kein Kläger, da kein Richter" - Du würdest Dich aber wundern wenn Du wüßtest, wieviel mittlerweile aber eben doch an zuständige Behörden weitergeleitet wird...und das völlig zurecht!

                      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #91

                        Absolut d´accord, @holginho!
                        Die Ausnahmeregelungen sind für Härtefälle vorgesehen und nicht für Sparfüchse, die einen günstigeren Reisetarif in den Urlaub erzwingen wollen.
                        Wer sich entscheidet, die Vorschriften zur Vorteilsnahme zu beugen, sollte samt denen, die ihn dabei unterstützen, genau so auflaufen, wie der Gesetzgeber das vorsieht.
                        Glücklicherweise geschieht das immer häufiger und die Genehmiger wägen zunehmend genauer ab, was sie denn da freischreiben.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • GrotehennG Offline
                          GrotehennG Offline
                          Grotehenn
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #92

                          Das zuständige Schulamt für unseren Bezirk (Grund-, Haupt- und Förderschulen / NRW) fordert seit einigen Jahren alle Schulleitungen nach jeden Ferien auf, die Namen der Schülerinnen und Schüler zu melden, die direkt vor und nach den Ferien unentschuldigt gefehlt und kein ärztliches Attest vorgelegt haben (Entschuldigung der Eltern reicht nicht). Dabei ist es egal, ob es sich um notorische Schulschwänzer oder „Billigerfliegen“-Kinder mit ihren Eltern handelt.

                          Das Schulamt schreibt alle Eltern an und fordert sie auf, die Schulpflichtverletzung zu begründen und entscheidet dann, ob ein Bußgeld verhängt wird oder nicht. Bei mehreren Tagen oder bei „Mehrfach-Schwänzern“ vor und nach den Ferien hat es schon Bußgelder zwischen 800 und 1.000 Euro gegeben.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Mausebaer120M Offline
                            Mausebaer120M Offline
                            Mausebaer120
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #93

                            ReinaDoreen wrote:
                            Die Formulierung gestattet jederzeit Ausnahmen.

                            Ja, wenn man das so lesen möchte mit Sicherheit, ReinaDoreen.
                            So wie Du das verstehen und deuten möchtest, ist das aber nicht gedacht !
                             
                            Hier geht es nicht darum, eine Ausnahme zu bekommen ( wobei ja bei Dir schon gar nicht mehr von einer Ausnahme die Rede sein kann, wenn Du das 5 x in 7 Jahren machst ) damit man günstiger in den Urlaub fliegen kann, sondern wenn es zwingend notwendig ist !
                             
                             
                            Mal ein gutes Beispiel vom letzten Sommer aus dem Bekanntenkreis. Es wurde wie immer ein Linienflug gebucht - Abflug am späten Nachmittag / Abend ( legt mich nicht fest ) am letzten Schultag. Passte schon immer - Kind hat um 11.00 Uhr Schule aus und der Flughafen liegt quasi um die Ecke. Ein paar Stunden Puffer bei einem Linienflug vollkommen ausreichend.
                             
                            Kurzfristig wurden etliche Flüge gestrichen und nur noch ein Flug am frühen vormittag kam an diesem Tag in Frage - zumal noch Anschlussflüge in anderen Ländern errreicht werden mussten, die ja auch schon alle fest gebucht waren.
                             
                            Der Vater ging zum Direktor der Schule und konnte mit seinen Buchungsunterlagen belegen, daß der ursprünglich gebuchte Flug kurzfristig geändert bzw. ja eigentlich gestrichen, wurde. Er konnte also beweisen, daß dies nie geplant war, wirklich nicht zu ändern war und eben die ganzen Anschlußflüge daran hingen.
                             
                            So bekam er - wegen eben dieses Notfalls und der Belege - seinen Sohn am letzten Schultag freigestellt.
                             
                            Das ist eine Ausnahme ! Und nicht das, was Du seit 7 Jahren machst - nämlich Deinen Kindern beibringen, daß man ruhig regelmäßig den letzten Schultag sausen lassen kann und man ganz einfach keinen Wert auf Regeln und Schulpflicht legt !
                             
                            Du meinst, der letzte Tag bzw. die letzten Tage seien nicht wichtig ? Sorry, das sehe ich aber ganz anders ( nein, ich bin weder Lehrerin noch sonstwas in diese Richtung )
                            Am letzten Tag gibt es Zeugnisse und die Stunden zuvor wird nochmal etwas für den sozialen Zusammenhalt der Klasse getan. Man unterhält sich, erzählt von den bevorstehenden Ferien, verabschidet evtll. andere Schüler die entweder umziehen oder das Klassenziel nicht erreicht haben usw. usf.
                             
                            Und warte mal ab, bis Deine Kinder in der 11.Klasse sind. Da gibt es zwar auch so etwas wie Notenschluß und keine Noten mehr in den letzten 14 Tagen / 3 Wochen - aber es wird weiterhin gebüffelt und nach den Ferien wird genau über diesen Stoff die erste Klausur geschrieben - und nein, das wird nicht nochmal die ersten 2-3 Tage wiederholt.
                             
                            Hat Dein Kind also die Tage vor den Ferien gefehlt - Pech gehabt.
                             
                            Du siehst, es geht hierbei auch um die Zukunft und Berufschancen Deiner Kinder !
                             
                            Mal abgesehen davon, daß ich absolut nichts davon halte, wenn den Kindern etwas falsches beigebracht wird. Du hast eine Vorbildfunktion und solltest eigentlich Deinen Kindern beibringen, daß man Gesetze und Regeln einzuhalten hat - egal wo und wann. Das ist ungemein hilfreich für die weitere Zukunft und das ganze Leben.
                             
                             
                            Aber was erzähle und rede ich hier solange - vermutlich geht das ganze in das eine Ohr rein und ins andere wieder raus. Oder es kommt wieder etwas zum Thema Ausnahmen ... ?

                            Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude.
                            ( Epikur von Samos )

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • KourionK 1
                              KourionK 1
                              Kourion
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #94

                              Mausebaer wrote:
                              ... vermutlich geht das ganze in das eine Ohr rein und ins andere wieder raus.
                              Ich befürchte, hier fehlt - was diesen Fall betrifft - ein gewisses Unrechtbewusstsein:

                              ReinaDoreen wrote:
                              Verbote, was bringen die denn, nur Ideen wie man sie erfolgreich umgehen kann.
                               
                              Aber nochmal zurück zur nicht ernst gemeinten Frage auf Seite 8: "Wer zahlt im Fall des Falles ?"
                              Da ist mir ein älteres Posting aus dem März aufgefallen, aus dem hervorgeht, dass auch die Lehrer an ReinaDoreens Schule eine gewisse "Vorsicht" walten lassen, heißt, sie wissen sehr wohl, dass sie diese Erlaubnis offiziell nicht erteilen dürfen:
                              ReinaDoreen wrote:
                              Allerdings schriftlich geben einen das die Lehrer nicht mit.

                              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • MueritzM Offline
                                MueritzM Offline
                                Mueritz
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #95

                                ............**Kindern beibringen, daß .........man ganz einfach keinen Wert auf Regeln und Schulpflicht legt !
                                Danke, @Mausebaer, dass du auch für mich sprichst indem  du es an dieser Stelle deutlich sagst, welche Bedeutung dem  im wahren Leben beigemessen wird  :
                                                   Das
                                Recht** auf  k o s t e n l o s e   Bildungsmöglichkeiten wird  in unserem Lande zwar von vielen immer wieder lautstark e i n g e f o r d e r t, die damit verbundenen Pflichten  aber, wie man hier sieht, dennoch sehr oft                                                                                                  ganz einfach     m i s s a c h t e t......

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Seeker01S Offline
                                  Seeker01S Offline
                                  Seeker01
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #96

                                  "ReinaDoreen:
                                  Verbote,was bringen die denn, nur Ideen wie man sie erfolgreich umgehen kann."
                                   
                                  Wer den Sinn von Verboten- sprich Gesetzen,Verordnungen nur als Herausforderung auffasst, dieselben zu umgehen und nicht, wie es gedacht ist, ein vernünftiges und geordnetes Miteinander zu regeln,
                                  hat nach meiner Ansicht ohnehin ein verdrehtes/ falsches Sozialverhalten.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • vonschmelingV Offline
                                    vonschmelingV Offline
                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #97

                                    Vollste Zustimmung!
                                    "Liebe Kinderlein, Regeln dienen nur dazu, möglichst effizient umgangen zu werden. Mutti bringt euch das zeitig bei!"
                                    ❓ 😱
                                    Bizarre Auffassung einer Vorbildfunktion ... 😞

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • tina1312T Offline
                                      tina1312T Offline
                                      tina1312
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #98

                                      Wenn ich das hier alles so aufmerksam lese, wundert es mich nicht, dass die jungen Azubis bei uns im Büro so sind wie sie eben sind: Wenig pflichtbewußt, null Unrechtbewusstsein und im Zweifel beschafft man sich mal eben eine Krankmeldung!

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • FrankenstephanF Offline
                                        FrankenstephanF Offline
                                        Frankenstephan
                                        Gesperrt
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #99

                                        ReinaDoreen wrote:
                                        Dazu macht die Schulordnung in §36 eine eindeutige Aussage:
                                        "Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sollen nicht ausgesprochen werden."
                                         
                                        Das Wort "sollen" ist eine sog. Muß-Vorschrift im Gesetz. Ersetze mal die Wörter "sollen nicht" mit "dürfen nicht". Liest sich für dich der Satz nun eindeutiger?

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • KourionK 1
                                          KourionK 1
                                          Kourion
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #100

                                          Hier wird sozusagen "auf das Recht gepocht", das Recht zu umgehen. Äußerst bizarr.
                                          😱   :?   😞

                                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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