ITS ..
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Nein, sanne678 - für Erstattungen bei Absage ist der Zahlungsempfänger zuständig - also der Veranstalter. Da kann der auch nicht "zurückverweisen", das gilt nur für Sachverhalte vor der Reise.
Wenn ich mich richtig erinnere, wartet piluvi bereits seit April - seither sind Erstattungen erfolgt, eine Nachfrage ob alles tutti ist halte ich für durchaus angebracht. -
Wäre ja noch schöner, wenn ein Reisebüro seine Arbeit ordentlich verrichtet, die dafür erhaltene Provision zurückzahlt und zusätzlich noch mehr Aufwand aufgebürdet bekommt ....

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Guten Morgen,
ich fliege morgen nach Kreta, es gab letzte Woche nochmals eine Hotelumbuchung, da das alte Hotel aufgrund von Corona geschlossen hat.
ITS hat mir seit gestern 3 x Reiseunterlagen per E-Mail zukommen lassen, und ich sehe beim besten Willen keinen Unterschied zwischen diesen 3. Haben alle Reiseunterlagen noch ihre Gültigkeit?
Viele Grüße
Joshua -
Wenn tatsächlich alle identisch sein sollten sehe ich da keinen Unterschied. Allerdings: warum sollte man dir mehrmals Unterlagen zuschicken wenn es keine Abweichungen gibt ? Letztendlich kann das aber nur beurteilen wer die Unterlagen gesehen hat. Üblicherweise hat rechtlich die letzte Ausfertigung eines Vertrages ihre Gültigkeit.
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Wenn tatsächlich alle identisch sein sollten sehe ich da keinen Unterschied. Allerdings: warum sollte man dir mehrmals Unterlagen zuschicken wenn es keine Abweichungen gibt ? Letztendlich kann das aber nur beurteilen wer die Unterlagen gesehen hat. Üblicherweise hat rechtlich die letzte Ausfertigung eines Vertrages ihre Gültigkeit.
Der Krug ist irgendwie an mir vorbeigegangen. Gerade durch Zufall diesen Artikel zu Umbuchungsmöglichkeiten FTI sowie DER-Touristik
gefunden. Finde ich eine entspannte Sache
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Hallo an euch allen
habe so eben meine Reiseunterlagen für meinen Urlaub vom 9.9.2020 bis 30.09.2020 nach Bulgarien bekommen, ich habe mich natürlich gefreut , der sollte 3 wochen also 21 tage gehn.
Bis ich bemerkt habe , dass der Veranstalter ITS einfach meine Reise ohne mich vorher darüber zu informieren um 3 tage verkürzt hat vom 9.9.2020 bis 27.09.2020.
Meine frage ich habe 21 tage bezahlt und die Reise geht jetzt nur noch 18 tage, bekomme ich von HC einen ausgleich zurück erstattet, oder wie funktioniert das jetzt? Kenne mich mit so etwas nicht aus da mir so was noch nie passiert ist bis jetzt.
Bin natürlich sauer über die unfreiwillige Verkürzung meines Urlaubs und will halt für die 3 tage die mir unfreiwillig abgezogen worden sind eine Entschädigung bzw eine Rückerstattung.
Kennt sich da jemand mit aus? Will nicht gleich zum Anwalt rennen wegen der 3 tage, oder weiß jemand ob mir HC entgegenkommt?
würde mich diesbezüglich über eine Antwort freuen
Mit freundlichen Grüßen Frank -
@Franky140870
Eine Reisepreisminderung kannst du nur beim Zahlungsempfänger geltend machen - also vermutlich scheidet HC als Adressat deiner Forderung aus.
Da sich die Reisedauer verändert hat steht dir auch der Weg der Kündigung offen.
Schau mal in den SV zu den Unterlagen. Gewöhnlich wird auf die Änderung mindestens in einem Begleitschreiben eingegangen und eine Info zu den neuen Vertragsbedingungen mitgeliefert. -
@Franky140870
Eine Reisepreisminderung kannst du nur beim Zahlungsempfänger geltend machen - also vermutlich scheidet HC als Adressat deiner Forderung aus.
Da sich die Reisedauer verändert hat steht dir auch der Weg der Kündigung offen.
Schau mal in den SV zu den Unterlagen. Gewöhnlich wird auf die Änderung mindestens in einem Begleitschreiben eingegangen und eine Info zu den neuen Vertragsbedingungen mitgeliefert.Habe nur einmal eine Änderung erhalten da wurde der Hinflug von Sunexpress auf Eurowings umgestellt aber der Rückflug so wie die Reisedauer wurden nicht verändert, und danach habe ich auch keine Änderungs eMail erhalten.
Als ich dann meine Reiseunterlagen bekommen habe wurde ich vor vollendeten Tatsachen gestellt.
Die Reise wurde um 3 Tage verkürzt und der Rückflug geht mit BUC aber das kann ich ja verschmerzen.
Ich möchte den Urlaub ja machen aber wenn sie den schon verkürzen dann möchte ich zu mindest das sie mir die 3 tage erstatten denn warum sollte ich für 21 tage zahlen aber nur 18 tage bekommen.
Ich versuche da noch vor meinem Reiseantritt was zu erreichen ansonsten nach dem Urlaub. Sollte die mir aber nicht entgegen kommen dann werde ich wohl die reise Stornieren oder aber rechtliche Schritte einleiten. -
Okay eben eine eMail von ITS erhalten mit der Preis Regulierung, hätte wohl noch was warten sollen mit meiner Aufregung, sie Zahlen mir ganze 65€ vom Reisepreis in den nächsten tagen auf mein Konto zurück.
na geht auch ganz ohne Konversation mit dem RV und HC bin echt Positiv überrascht. -
Moin.
Hat schon jemand Erfahrung mit dem Einlösen eines Corona-Gutscheines bei ITS/Dertour?
Habe wie angegeben den Gutschein mit der neuen Reisebestätigung an "gutscheine@dertouristik.com" geschickt. Da bei der neuen Reise die Anzahlung sofort fällig ist, würde mich mal interessieren, wie lange dieser Bearbeitungsschritt dauert. Telefonisch ist ja bei dertour zur Zeit niemand zu erreichen.
Gruß Wolle
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Hallo,
ITS verweigert uns die Kostenlose Stornierung, sie haben unseren Gebuchten Abflughafen von München auf Stuttgart geändert. Laut dem Schreiben sei die größre Entfernung zumutbar und kein Stornogrund. (2 Erw. 2 Kinder)
Rückflug wäre aber München.
was würdet Ihr empfehlen?
Gruß Florian
&flo
zwischen den Flughäfen liegen circa 230 km, wie weit wäre Eure Anreise denn jetzt zum Flughafen München?
in diesen Zeiten werden sehr viel Flüge zusammen gestrichen, damit die Maschinen nicht leer fliegen, was da jetzt zumutbar ist oder nicht, kann wahrscheinlich, wie Haberling schrieb ,von Schmeling berichten.
persönlich würde ich abwägen aber das käme auch darauf an, wie weit diese Reise in der Zukunft liegt, ob ich mir jetzt noch den Stress antue alles zu stornieren und neu zu buchen..... es ist eine Zeit mit vielen Unannehmlichkeiten und das ist eine davon.
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&flo
zwischen den Flughäfen liegen circa 230 km, wie weit wäre Eure Anreise denn jetzt zum Flughafen München?
in diesen Zeiten werden sehr viel Flüge zusammen gestrichen, damit die Maschinen nicht leer fliegen, was da jetzt zumutbar ist oder nicht, kann wahrscheinlich, wie Haberling schrieb ,von Schmeling berichten.
persönlich würde ich abwägen aber das käme auch darauf an, wie weit diese Reise in der Zukunft liegt, ob ich mir jetzt noch den Stress antue alles zu stornieren und neu zu buchen..... es ist eine Zeit mit vielen Unannehmlichkeiten und das ist eine davon.
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Hallo zusammen,
ich muss nun auch mal etwas fragen. Unsere Reise ist zwar noch etwas hin, aber diese Ungewissheit macht mich irre.Wir haben im Januar für den 30.9.20 über HC bei ITS indi eine Reise nach Ägypten gebucht. Abflug aus Basel. Nun hat Easyjet den Flug gestrichen. Jedenfalls ist bei easyjet kein Flug für den 30.9. nach Hurghada buchbar. Wie wird es nun vermutlich weiter gehen?
Ich denke: Man wartet bis die Reisewarnung ab 1. September entweder verlängert wird und storniert dann die Reise, oder wenn die Reisewarnung aufgehoben wird, ändert man den Flughafen. Wäre das so denkbar?Wenn der Abflug geändert wird, muss das am gleichen Datum sein oder kann der Veranstalter einfach ein paar Tage vor/zurück? Welche Entfernung zum neuen Flughafen hält denn ein RV für zumutbar? Wir hätten ein Problem, wenn wir z.B. 8 Uhr ab München fliegen würden. Anfahrt von hier ca. 6 Stunden. Nach Stuttgart bräuchten wir 4 Stunden. Da fährt hier so früh nichts und ich habe keine Lust, eine Nacht am Flughafen zu verbringen.
Abwarten ist für uns schwierig, weil ich eine pflegebedürftige Mutter habe und die vertretende Betreuung eine weitere Anreise per Flug hat. Das muss alles koordiniert werden. Zu Hause bleiben ist auch keine Option, weil ich hier einfach nicht zur Ruhe komme durch die Pflege. Dann noch Job im Homeoffice seit 11 Jahren, da fällt einem die Decke auf den Kopf und man braucht ne Auszeit. Hatte deshalb schon erste Anflüge einer Depression und deshalb brennt mir dieses Thema so unter den Nägeln.
Danke schonmal und viele Grüße
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@piluvi
Musst du nicht hinnehmen, piluvi, auch nicht, wenn du ein Rail&Fly Ticket obendrauf bekommst.
