Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Danke @__vonschmeling für Deine Antwort.__
Ich hatte das vorher gelesen. Dass ich im Falle einer selbst verschuldeten Umbuchung das Risiko trage, das war mir klar. Aber ich habe nicht damit gerechnet, dass Swiss vom Flughafen Basel komplett aussteigt. Und das in diesem Fall 20 € fällig werden, das steht m.W. nirgends.
Meine Mutter muss leider jeden Cent umdrehen. Die Reise war mühevoll zusammengespart und der Preisunterschied war nicht unerheblich und daher hatten wir dort gebucht. Für die Zukunft bin ich natürlich schlauer.
All das nützt mir jetzt aber nicht viel. Ich muss da irgendeine Lösung finden, damit meine Mutter ihre Reise antreten kann, die drei möglichst zusammen vom Flughafen fahren können (Transfer bereits bestellt) ohne nen halben Tag zu warten und es muss bezahlbar sein.
Blöde Situation.
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Dafür sind zwei Tanten dabei, die das vorstrecken würden. Sie ist Auslandsreise-Krankenversichert und ich hab ihr ne Zusatzversicherung abgeschlossen. Von daher wäre es nur ein Darlehen, das meine Tanten ihr geben würden.
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Ich kann in den AGB keinen Hinweis finden, dass im Falle einer Stornierung seitens der Airline Anspruch auf eine andere Ersatzleistung als die Erstattung des Erlangten besteht.
Was die Gebühr betrifft: Mindestens sofern sie nirgendwo ausdrücklich erwähnt wird (ich habe das nicht kontrolliert) ist sie nicht rechtens.
Selbst bei eigenmächtiger Stornierung ist die Erhebung einer reinen Bearbeitungsebühr von der Verbraucherzentrale erfolgreich angegriffen worden.
Ein Aufwand sei ggf. explizit zu beziffern und auch die Nennung pauschaler Gebühren in den AGB widerspricht gängiger Rechtsauffassung.Leider ist es vielfach so, dass eine scheinbar preiswertere Buchung über Ticketagenturen sich bei den geringsten Abweichungen schon als teurer erweisen kann als hätte man direkt bei der Airline gebucht.
Ich gehe davon aus, dass euch eine Bestätigung der Flugbuchung mit Reisezeiten vorliegt?
Dann ist es streng genommen eine Verweigerung des zugesagten Beförderungsabkommens und könnte nach aktueller Rechtsauffassung die Airline - auch bei langfristiger Ankündigung! - im Rahmen der VO(EG)261/04 für Schadenersatz in Höhe von €250 für das Ticket in Anspruch genommen werden.Ehrlich gesagt würde ich - Vertragsgeber hin oder her! - mit der Swiss direkt verhandeln. Argumentieren würde ich als Inhaber einer gültigen Beförderungsvereinbarung mit dem Luftverkehrsunternehmen und deren Verweigerung.
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@vonschmeling - Vielen Dank. Dann hab ich da wohl in den AGBs doch nix überlesen.
Die Swiss habe ich schon 2 x kontaktiert. Die verweisen mich immer wieder auf Seat24, denn diese MÜSSEN den Flug kostenfrei auf Zürich umbuchen. Tja und wer zahlt die Anreise nach Zürich? Nach BSL fahren wir 20 Minuten, nach Zürich 1 Stunde, dazu bräuchten wir auch eine Vignette für die Autobahn, die wir nicht haben, da diese nie gebraucht wird. Die Anreise mit dem Zug ist umständlich und teuer. Swiss macht sich das sehr einfach finde ich.
Ich habe jetzt der Stornierung des Fluges bei Seat24 zugestimmt. Wenn die sich die 20 € einbehalten, wogegen ich aber deutlich widersprochen habe, dann muss ich damit leben. Nur eine neue Flugbuchung kostet eben deutlich mehr oder ist zu völlig ungünstigen Zeiten. Aber gut, wir werden eine Lösung finden.
Sonnige Grüße
Annasusanna -
Hallo,
heute habe ich einen Brief von meinen Anwalt bekommen, wo drin steht, dass Amstgericht den Versäumnisurteil , ohne mündliche Verhandlung auf Antrag der klagenden Partei, für Recht erkannt:
-Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1600 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über jeweiligen Basiszinsatz seit dem 11.04.2014 zu zahlen
-Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 255,85 Euro freizustellen
-Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte
-Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar
-Der Streitwert wird auf 1600 Euro festgesetzt.Der Kläger beantragt, wie erkannt. Die Beklagte hat keinen Antrag gestellt
Kann mir jemand das erläutern?
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Sei mir nicht böse, aber dafür hast Du doch den Anwalt und der kann das wohl am besten

Kurz nach meiner Auffassung: Der Tenor sagt aus, das der/die Beklagte nach Klageeinreichung durch deinen Rechtsanwalt, keine Verteidigungsabsicht angezeigt hat, daher erging ein sog. Versäumnisurteil zu deinen Gunsten (ohne mündliche Verhandlung), nach Ablauf der Klageerwiderungsfrist.
Die Einspruchsfrist nach Zustellung beträgt allerdings 2 Wochen, da diese aber wenig Aussicht auf Erfolg hat, wird/würde diese nicht zugelassen.
Unterm Strich würde ich sagen, 1600 € Entschädigung für die enorme Flugverspätung bei der Heimreise sowie Übernahme der Anwaltskosten durch die Gegenseite. -
@Ahotep:
Nöö, hab ich nicht

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Du schriebst: ich habe Post von meinem Anwalt bekommen.......
Es geht hier aber schon um den geschilderten Fall aus dem Jahre 2013, auf Seite 248 dieses Threads? -
Überflüssiges Zitat entfernt
@Ahotep:Genau
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Ist zwar schon recht spät am Tag, aber muß ich dir jede hilfreiche Info aus der Nase ziehen?
Du hast einen Anwalt beauftragt, also auch einen Ansprechpartner für weitere Vorgehensweisen. -
Bitte nutze den Button Beitrag verfassen
@Ahotep:Es wäre eventuell für alle andere hier im Forum interessant

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Was wäre für andere interessant?
Du wolltest lediglich den Tenor erläutert haben, der sich von selbst erklärt.
Und für Rückfragen hast Du einen Anwalt. -
Ahotep:
Was wäre für andere interessant?
Du wolltest lediglich den Tenor erläutert haben, der sich von selbst erklärt.
Und für Rückfragen hast Du einen Anwalt.Ok, kannst du dann meine letzte Beiträge löschen? Danke
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Ist das Kunst oder kann das weg?

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vonschmeling:
Ist das Kunst oder kann das weg?
Lass bitte nur Beitrag von 08.04.2015 21:54:45. Alles anderes kann weg
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Hallo
wir fliegen bald in die Dom-Rep. Allerdings habe ich bei viewtrip entdeckt, dass unser Rückflug verschoben wurde, so dass wir unseren Anschlussflug nach Frankfurt nicht bekommen werden. LautNachfrage bei FTI hieß es, dass unser Rückflug erst nach Abflug geprüft wird.
alter Rückflug nach Madrid:
Abreise:
4:10 PM Samstag, 11. Juli 2015 Santo Domingo Las Americas Intl (SDQ)
Ankunft:
6:15 AM Sonntag, 12. Juli 2015 Adolfo Suarez Barajas Arpt (MAD) MadridStatus: Nicht möglich - Flug findet nicht statt (UN) |
neuer Rückflug nach Madrid:
Abreise:
8:10 PM Samstag, 11. Juli 2015Santo Domingo Las Americas Intl (SDQ)**Ankunft:**10:15 AM Sonntag, 12. Juli 2015Adolfo Suarez Barajas Arpt (MAD), Terminal 4S Madrid
Status: Bestätigt (TK) |mit dem neuen Rückflug nach Madrid bekommen wir allerdings unsere Weiterflug nach Frankfurt nicht.
**Abreise:8:45 AM Adolfo Suarez Barajas Arpt (MAD),Terminal 4MadridAnkunft:**11:25 AM Frankfurt, Int. Flughafen (FRA), Terminal 2
Status: Bestätigt (HK)Hattet ihr schonmal so einen Fall ?
Viele Grüße
Gringo -
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Fragen zu Änderungen im Vorwege der Reise bitte im Thread Flugzeitenänderung thematisieren ...