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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • krabelK Offline
    krabelK Offline
    krabel
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2681

    sorry vonschmeling, habe es jetzt auch gefunden.

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2682

      Kein Ding, krabel ... ich hab ewig gebraucht und musste mir schließlich von Curi den Unterschied erklären lassen ( 😞 ) :
      Hier ist der Raum für Fragen hinsichtlich Reklamationen - also Ereignisse, die sich zugetragen haben und im Nachgang der Reise moniert werden.
      Im Thread Flugzeitänderung hingegen thematisiert man idealerweise Optionen der Einrede oder Erfahrungen hinsichtlich vor der Reise erfolgter Änderungen.

      Kleine Anregung an die Administration:
      Flugzeitenänderungen könnte imho aus dem Threadtitel genommen werden, dies diente evtl. der Vereinfachung zum Auffinden des passenden Strangs.
      😉

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • mimowetterM Offline
        mimowetterM Offline
        mimowetter
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2683

        So, jetzt hat es uns auch einmal "erwischt".

        Flug von Amsterdam über Istanbul nach Antalya mit Turkish Airlines am 30.03.15
        geplant Start AMS 12:00; Landung AYT 19:20
        tatsächlich Start AMS 15:45; Landung AYT 23:05
        macht bei drei Personen einen Entschädigungsanspruch von 1200 Euro.

        Brief an TK ist raus - ich glaube zwar nicht, dass die freiwillig zahlen, aber versuchen kann man es zuerst ja.

        Auf der Homepage des ADAC gibt es übrigens eine interessante Auflistung mit vielen Gerichtsurteilen rund um das Thema "Außergewähnliche Umstände" - falls sich Airlines darauf berufen sollten.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • HolginhoH Offline
          HolginhoH Offline
          Holginho
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2684

          ...welche aber fast durchgängig "Einzelfälle" darstellen und diese keinerlei allgemeine Grundlage darstellen.

          “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • mimowetterM Offline
            mimowetterM Offline
            mimowetter
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2685

            Na klar doch, "Einzelfälle" ...

            Siehe Artikel der Wirtschaftswoche:

            "Wie sich Airlines vor Entschädigungen drücken

            Im Sinne des Klägers

            In Deutschland werden im Jahr mehr als 40.000 Urteile wegen Flugverspätungen gesprochen – fast immer im Sinne des Fluggasts, sagt Anwalt Hopperdietzel. Beim Amtsgericht Rüsselsheim liegen allein gegen Condor 2400 Klagen vor. Richter sind genervt ob der Klagen-Plage, die die systematischen Flugverspätungen des Ferienfliegers nach sich ziehen. (...)"

            Wenn sich noch mehr Flugpassagiere nicht durch billige Tricks von ihrem Recht auf Entschädigung abbringen ließen, wären 40.000 Urteile auch keine "Einzelfälle" mehr - aber daran können die Fluggesellschaften natürlich kein Interesse haben, stimmt´s?

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2686

              Hat null und nichts mit "Einzelfällen" zutun, mimowetter, es sind (und bleiben auch!) Einzelentscheidungen - daran richten selbst 4.000 000 Urteile nix.
              (mal abgesehen von den bizarren Terminen!?)
              Man nennt das Rechtsprechung - und da hat nun mal jede streitende Partei den Anspruch auf exakte Bewertung ihrer Causa.

              Was ist also deine Botschaft?
              Halbgarer Protest?
              Exotische Übereinstimmung?
              Für mich soweit: vollkommen uninteressant ...

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • mimowetterM Offline
                mimowetterM Offline
                mimowetter
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2687

                Ach vonschmeling, erst mal lesen, dann tippen: Das Wort "Einzelfälle" stammt von Holginho und darauf beziehe ich mich;

                Und wenn Sie schreiben, dass "jede streitende Partei den Anspruch auf exakte Bewertung ihrer Causa" hat, klingen Sie für mich wie der Anwalt von Condor, der (gegenüber Plusminus) verteidigt hat, warum nach mehr als zehn Urteilen gegen Condor für ein und denselben Flug auch die nächste Partei wieder klagen musste

                Zitat:
                "Doch dann kommt es ganz absurd: Für den Heraklion-Flug der Steinmanns gibt es inzwischen mehr als zehn Gerichtsurteile. Alle zugunsten der Passagiere. Die Steinmanns wenden sich wieder an Condor, doch ohne Erfolg.
                Doch Condor hält das für ganz normal. In einer Stellungnahme an PLUSMINUS erklärt das Unternehmen:"Jeder Fall wird einzeln geprüft."

                Aber da wir in einer Demokratie leben, dürfen Sie dieses Verhalten natürlich ganz toll finden - für mich ist es organisierte Kriminalität, wenn ich Kunden ihre gesetzlichen Rechte bewusst vorenthalte, wohlwissend, dass ich vor den Gerichten NULL Chancen auf Durchsetzung der eigenen Position habe und die Organe der Rechtspflege lediglich als Zermürbungsinstrumente missbrauche.

                Und wenn Sie diesen Beitrag auch "vollkommen uninteressant" finden habe ich noch einen Tioo: Tasten stillhalten!

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • MaliniM Offline
                  MaliniM Offline
                  Malini
                  Verwarnt Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2688

                  "Organisierte Kriminalität" - manchmal muss man gar nicht weiterlesen...  😱

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • HolginhoH Offline
                    HolginhoH Offline
                    Holginho
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2689

                    Mimowetter, sorry für die (für Dich  😉   ) unverständliche Begrifflichkeit der "Einzelfälle". Darunter ist zu verstehen, daß diese Urteile keinerlei Allgemeingültigkeit haben und jeder Fall einzeln und für sich betrachtet, behandelt und beurteilt wird.

                    "Interessant" wird es, wenn in einem Forum (keinesfalls ein rechtsfreier Raum) auf völliger Mumpitz-Basis von "organisierter Kriminalität" gefaselt wird. Kleiner kostenloser Hinweis: Diverse RV, Airlines etc. lesen hier mit 😆   und "reagieren" auch  😉

                    Die Empfehlung "Tasten stillhalten" ist dann im weiteren Ablauf eine Pointe welche durchaus Qualität für den "Quatsch Comedy Club" besitzt.

                    Edit:
                    Noch eine kleine Frage: 
                    Diese "40.000"...was glaubst Du, wieviel das an prozentualem Anteil an Flugreisen ausmacht?

                    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Alfred_TetzlaffA Offline
                      Alfred_TetzlaffA Offline
                      Alfred_Tetzlaff
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2690

                      Warum regst du dich @ mimowetter eigentlich schon jetzt auf?
                      Du hast doch noch gar keinen negativen Bescheid von TK erhalten, oder?

                      Und da es in Deutschland keine Sammelklagen gibt, ist die Entscheidung über Einzelfälle ein ganz normaler rechtlicher Vorgang.  :?
                      Im übrigen läuft es nicht so, dass so eine Verhandlung vor Gericht nun ein mehrtätiges Unterfangen ist - meine Verhandlung mit einer Airline hat insgesamt (mit Urteilsverkündung) eine knappe Stunde gedauert.

                      2015, Porto Angeli, Rhodos
                      2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • mimowetterM Offline
                        mimowetterM Offline
                        mimowetter
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2691

                        Ich rege mich auf, weil Holginho völlig recht hat mit seiner Feststellung, dass die 40.000 Klagen eine verschwindend geringe Zahl ist - die Frage ist nur: Warum?

                        In dem von mir bereits zitierten Artikel der WiWo steht

                        "Jahr für Jahr stranden rund 1,3 Millionen Fluggäste auf deutschen Flughäfen. Mal ist eine Maschine kaputt, mal streikt das Boden- oder Bordpersonal, oder der Flughafen kapituliert vor Schneefällen. In den meisten Fällen haben die Passagiere ab drei Stunden Verspätung Anspruch auf eine stattliche Entschädigung"

                        Es geht hier also um richtig, richtig viel Geld. Also haben die Airlines ein vitales Interesse, über Ansprüche nicht aufzuklären, diese zu negieren oder die Zermürbungstaktik zu wählen um die letztendliche Auszahlungen für einen Flug so niedrig wie möglich zu drücken. Der Autor der WiWo hat ja auch überzeugend durchgerechnet, warum sich dieses Vorgehen rentiert.
                        (Natürlich findet man diese Vorgehensweise auch in anderen Bereichen, Stichwort Patientenklagen, aber das ist hier nicht das Thema und macht es auch nicht besser).

                        Natürlich sind Sie @Alfred_Tetzlaff an Ihr Geld gekommen, ich habe da auch keine Bedenken, aber in Istanbul habe ich aus der verspäteten Maschine eine Mutter mit zwei Kleinkindern getroffen, die meinte, wenigstens etwas zu trinken hätte man uns anbieten können. Daraufhin habe ich dann nur ganz erstaunt gefragt, ob sie denn keinen Verflegungsgutschein erhalten habe? Hatte sie nicht, sie hatte am Check-In nur nach dem Grund der Verspätung gefragt und von einem Gutschein hat ihr niemand etwas erzählt. DAS macht mich wütend!

                        Aber immerhin sind wir jetzt schon zu sechst aus der Maschine und wenn noch weitere Reisende sich melden wollen, gerne. Nochmals: Es geht um den Flug

                        TK 1952 am 30.03.15 von Amsterdam nach Istanbul

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • mkfpaM Offline
                          mkfpaM Offline
                          mkfpa
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2692

                          @mimowetter

                          Kleiner Hinweis: In Foren, wie diesem, ist das Du der übliche Umgangston.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • bernhard707B Offline
                            bernhard707B Offline
                            bernhard707
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2693

                            ...und was sollte dieser, zudem überflüssige 'Aufruf' bringen?

                            Den wesentlichen Punkt hast du im Artikel der WiWo zwar zitiert

                            "...In den meisten Fällen haben die Passagiere ab drei Stunden Verspätung Anspruch auf eine stattliche Entschädigung..."

                            selbst aber überlesen... oder einfach nicht verstanden!?

                            Deine Anprüche an TK hast du bei der Airline angemeldet und bisher noch keine negative Reaktion darauf erhalten. Warum hältst du jetzt nicht erst mal bis zu einer Antwort von TK die Füsse ruhig, anstelle übelste Polemik wie "Organisierte Kriminalität" hier im Forum abzusondern...?!

                            Life is too short to limit your vision ... indeed

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Alfred_TetzlaffA Offline
                              Alfred_TetzlaffA Offline
                              Alfred_Tetzlaff
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2694

                              Also mich würde jetzt nicht verwundern, wenn bei TK die Beschwerde erst mal im Stapel ganz unten landen würde... 😉

                              Und die Gründe, warum nicht mehr betroffene Kunden ihr Recht beanspruchen, müssen diese Kunden beantworten - Unwissenheit(obwohl in Zeiten des I-Nets...), keine Lust, Unbedarftheit.

                              Wobei die Sache mit der Verpflegung bei der Frau nicht in Ordnung ist, ohne Frage, zumal sie sich am entsprechenden Counter gemeldet hat.

                              Und nochmals, auf Aufruf an ebenfalls beteiligte Fluggäste ist unnötig.

                              2015, Porto Angeli, Rhodos
                              2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • mimowetterM Offline
                                mimowetterM Offline
                                mimowetter
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2695

                                @ Bernhard707
                                "In den meisten Fällen" bedeutet bei 1,3 Mio also Minimum 650.000

                                tatsächliche Klagen nur 40.000; das sind dann maximal 6,15%

                                also verzichten mindestens 93 % auf das Ihnen zustehende Recht!

                                Was habe ich also "nicht verstanden"?

                                Und in dem von mir zitierten Fall, den ich in der Tat einfach nur schändlich finde, geht es nicht um TK sondern um Condor! Wenn ich über zehn Urteile für EINEN Flug kassiert habe, ist Schluss mit "Einzelfallprüfung" - meine Meinung!

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Alfred_TetzlaffA Offline
                                  Alfred_TetzlaffA Offline
                                  Alfred_Tetzlaff
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2696

                                  Es soll ja auch tatsächlich Fälle geben, in denen Airlines die Entschädigung ohne richterliche Anweisung zahlen, dann fällt dein Rechenbeispiel auch schon wieder in sich zusammen.

                                  2015, Porto Angeli, Rhodos
                                  2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • bernhard707B Offline
                                    bernhard707B Offline
                                    bernhard707
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2697

                                    @mimowetter
                                    Zum Glück ist die deutsche Rechtsprechung eben nicht deiner Meinung unterworfen, zu deinen Verständnisproblemen haben sich weitere Fragen erledigt, die führst du auch so schon in steter Regelmässigkeit ad absurdum!

                                    Life is too short to limit your vision ... indeed

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                                    • bernhard707B Offline
                                      bernhard707B Offline
                                      bernhard707
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2698

                                      ** Alfred_Tetzlaff** wrote:
                                      Also mich würde jetzt nicht verwundern, wenn bei TK die Beschwerde erst mal im Stapel ganz unten landen würde...

                                      Yep. sowas kann schon mal vorkommen... die Recherche nach weiteren Artikeln zur "Meinungsbildung" kann währendessen ja vielleicht die lange Wartezeit vertreiben.

                                      Life is too short to limit your vision ... indeed

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                                      • Minerva72M Offline
                                        Minerva72M Offline
                                        Minerva72
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2699

                                        in einem muss ich @mimowetter recht geben:

                                        Wenn ein Flug von A nach B Verspätung hat, dann haben alle Passagiere, die diesen Flug gebucht haben, dieselben Ansprüche. Wenn eine Fluglinie, nachdem sie schon in zehn Rechtsstreits diesen Flug betreffend unterlegen war, dem elften, der den Entschädigungsantrag vielleicht sogar erst nach Vorliegen dieser Urteile stellt (es sind ja 3 Jahre Zeit), wieder erstmal einen ablehnenden Bescheid schickt, dann ist das für mich durchaus ein befremdliches Gebaren.

                                        Das hat meiner Meinung nach auch nichts damit zu tun, dass Urteile zunächst immer nur einen konkreten Fall betreffen. Natürlich ist das so, aber bei nachweislich gleichen Voraussetzungen gilt auch das gleiche Recht.

                                        VG,
                                        Minerva

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                                        • Alfred_TetzlaffA Offline
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                                          Alfred_Tetzlaff
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2700

                                          Ja, zumal die Airline jedes Mal nicht nur den Betrag erstatten muss, sondern auch Verzugszinsen zu zahlen hat und den gegnerischen Anwalt bezahlen muss.

                                          Allerdings scheint es sich immer noch zu lohnen, wenn ein gewisser Teil der Fluggäste keinen langen Atmen und keine Lust auf Rechtsstreitigkeiten hat.

                                          2015, Porto Angeli, Rhodos
                                          2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

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