Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
-
Bei so einem Schreiben von Condor wuerde ich antworten:
Netter Versuch, funktioniert nur nicht.
Deshalb Gegenvorschlag, ich bitte um Ueberweisung der mir zustehenden Entschaedigung innerhalb der naechsten 20 Kalendertage. Andernfalls sehe ich mich gezwungen meine Ansprueche gerichtlich pruefen zu lassen.
Wobei ich davon ausgehe dass ihnen die gaengige Rechtssprechung, in vergleichbaren Faellen, bekannt ist.
Mit freundlichen Gruessen
-
@ vs
Also ich hatte privat keinen Erfolg bei Condor, sie haben sich herausgeredet und immer wieder neue Ausreden gehabt. Dann habe ich flightright eingeschaltet und ohne Stress nach ca. 6 Wochen mein Geld erhalten! Warum soll man sich also den Stress machen, mehrere Briefe an Condor oder sonst. Fluggesellschaften zu schicken? Mit Flightright hat man keinen Stress und jeder Anwalt will auch für jedes Schreiben Geld haben und das im Voraus, ob erfolgreich oder nicht ist egal. Und nicht jeder Anwalt ist im Reiserecht richtig fit. Flightright kommt auch an Daten heran, wo nicht Jeder dran kommt. Das habe ich damals festgestellt. -
domrepfan, @vonschmeling hat doch weder Dir noch @Gabi2001 widersprochen, sondern einzigst darauf hingewiesen, daß Flightright auch nicht "unbesiegbar" ist und keinerlei Garantie(!) auf einen Erfolg besteht, nur weil Flightright eingeschaltet wird. Im Gegenteil, die Erfolgsquote von Flightright ist längst nicht so hoch, wie viele glauben.
-
Außerdem muss man beim Anwalt auch nicht immer in Vorleistung gehen.
Und wenn man bedenkt, dass (ohne gerichtliche Auseinandersetzung) das eine Schreiben des Anwaltes prozentual sogar günstiger sein könnte als die Provision von Flightright, bleiben immer noch genug Optionen übrig, wie man verfahren kann(auch ohne Rechtsschutz).Sollte es dann tatsächlich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, müsste Condor die Anwaltskosten sogar komplett übernehmen(wie in den allermeisten der geschilderten Fällen, Gerichte sind da ziemlich verbraucherfreundlich)
Insofern würde ich den Weg von VS gehen - Antwort an Condor, um zu erklären, dass man mit dem Textbausteinschreiben nicht einverstanden ist, und dann abwarten.
Die Fristen sind ja so großzügig gestaltet, dass man auch ein wenig warten kann.
-
Sorry domrepfan - aber wenn ich für jede Email 120 Schleifen bekäme, hätte ich mir längst einen Privatjet zugelegt!
Genau das ist nämlich der Betrag, den Flightright im Erfolgsfall pro 400€ Entschädigung einbehält - aber vielleicht ist das Verfassen eines Dreizeilers nur für mich nicht irgendwie "stressig"?! -
Hallo ihr,
ihr seid echt super!!
Ich habe nun wie vonschmeling geraten eine Email geschickt, in der ich das ganze nicht akzeptiere und eine Frist bis Mittwoch 22.07. gesetzt bevor ich mich an Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wende.
Mal schauen was passiert..
vielen Dank!!
-
hallo zusammen,
hier mal ein kurzer zwischenbericht zu meinem fall von seite 273.
condor hat meine forderungen trotz mehrerer freundlicher mails mit ihren standartmails zurückgewiesen.
ich habe jetzt erst mal die schlichtungsstelle eingeschaltet, sollte auch da keine reaktion von condor kommen, werde ich die ganze sache einem rechtsanwalt übergeben.
wenn ich richtig informiert bin, muss condor, vorrausgesetzt sie müssen die entschädigung zahlen, auch die rechtsanwaltskosten übernehmen oder liege ich da falsch.
warum fordern eigentlich die inkassounternehmen die gebüren nicht auch von den fluggesellschaften?
normal fordern die doch bei anderen mahnsachen die gebüren auch vom schuldner und nicht vom auftraggeber. oder kassieren die doppelt? -
@odin69
Der Unterschied zwischen Gebühren und Kosten ist dir aber schon geläufig?
Was die Inkassounternehmen von ihren Kunden verlangen ist eine Erfolgsprämie.
Selbstverständlich lassen Sie sich vom Antragsgegner die Kosten erstatten. -
Du irrst - der Antragsgegner trägt die Auslagen - also das, was die Inkassounternehmen vorveranlagen müssen. Der überwiegende Teil der Gebühren ist also durchlaufender Posten. Also verlangen Sie - wie jedes andere Inkassounternehmen auch - die Gebühren sehr wohl vom Antragsgegner!
Zur Erfolgsprämie berechnen sie Honorare, deren Höhe an den Streitwert und die rahmentlichen Tätigkeiten gebunden ist. Wie du dabei auf "500€ für zwei Emails kommst" wissen die Götter.
Du kannst also beruhigt weiterhin deinen Beruf ausüben ... vermutlich auch nicht unentgeltlich, nicht wahr?

-
so, ich habe bis heute noch nichts gehört, warte natürlich noch bis morgen Abend und wenn dann keine Reaktion kommt wende ich mich an diese Seite
https://soep-online.de/beschwerdeformular_flug.html
Habe ich richtig verstanden oder?Viele liebe Grüße
-
Ja, das hast du ganz und gar richtig verstanden ... viel Erfolg!
-
Hallo,
heute kam die Absage von Tuifly für unsere Schadenersatzforderung wg. der 7-stündigen Verspätung am 23.06. von FFM nach Hurghada.
Begründung: "Durch Wartungen über die gesetzl. Vorschriften hinaus wird in der eigenen Werft in Hannover gewährleistet, dass sich unsere Maschinen techn. immer in einwandfreiem Zustand befinden. Die Einhaltung der gesetzl. Auflagen wird sowohl intern duch unser Qualitätsmanagement als auch durch das Luftfahrtbundesamt überwacht. Kommt es trotz dieser umfassenden vorbeugenden Maßnahmen zu einer Unregelmäßigkeit, lässt sich hieraus kein Anspruch auf Erstattung herleiten."
Angeblich war ein Fühler an der Heizung defekt.
Haben die Recht, muss man über 7 Stunden Verspätung hinnehmen?
Gruß
Patricia -
Hallo hba1c,
ich war ja hier bei dem Rückflug betroffen. Uns wurde das Gleiche mit der Heizung erzählt. Ich hatte ja damals gleich flightright eingeschaltet. Allerdings habe ich noch kein Ergebnis. Falls ich was hören bzw. bekommen sollte, werde ich es hier mitteilen und dir evtl. per PN. Flightright hatte TUIFLY 2 Wochen Zahlungsfrist gegeben und wartet noch ein bisschen, weil die Fluggesellschaften sehr oft später reagieren. Deswegen wartet Flighright danach noch max. 3 Wochen. Dann wird der Fall mit den eigenen Anwälten besprochen und bei Erfolgsaussichten geht der Prozess weiter. Ich halte dich auf dem Laufenden.
-
@hba1c
Nein, sehr wahrscheinlich exkulpiert die Begründung X3 nicht von Forderungen gem. VO(EG)261/04 ...
Schau mal im Thread - ich hab die SÖP Beschwerde verlinkt kurz zuvor - die kann man kosten- und provisionsfrei nutzen. -
SÖP ist eine Schlichtungsstelle. Das heißt, sie suchen einen Kompromiss für beide Seiten. Die sind dann auch zufrieden, wenn man statt 400 Euro, halt nur 100 Euro bekommt. Ich will damit ausdrücken, dass sie nicht bis zum Letzten für ein gutes Ergebnis für den Fluggast kämpfen.
Aber es kann ja Jeder machen was er will und wie er es will. Wir sind ein freies Land. Man kann nur Empfehlungen aussprechen.
-
Hallo!
Ich hoffe, dass ich hier richtig bin.
Ich habe gestern über HolidayCheck eine Reise bei Neckermann gebucht. Es gab drei verschiedene Flugzeiten an unserem Abreisetag. Wir haben uns für den Abflug frühmorgens entschieden und somit auch ca 30 Euro pro Person mehr bezahlt. Bei der Buchung kam von Holidaycheck der Hinweis: Vorläufige Reisezeiten werden in der Reisebestätigung mitgeteilt.
Heute kam die Reisebestätigung ohne Flugzeiten und ohne Fluggesellschaft. Auf telefonischer Nachfrage beim Neckermannbüro sagte die Dame mir, es seien ja eh vorläufige Zeiten und würden nicht auf der Reisebestätigung geschrieben. Sie bestätigte die von uns gebuchten Zeiten telefonisch, wollte dies aber nicht per Mail bestätigen.
Ich habe so etwas bislang bei keinem Reiseveranstalter erlebt. Theoretisch kann Neckermann uns jetzt auf den Abendflug legen oder sogar mit einer anderen Fluggesellschaft fliegen lassen. Ich hätte kein Problem mit einer Verschiebung um 2 Stunden, aber da an unserem Abflugtag noch zwei weitere Flüge spät abends sind, habe ich schon etwas Angst. Schließlich haben wir für die besseren Zeiten mehr bezahlt. Kann ich verlangen, dass die Reisezeiten schriftlich auf der Reisebestätigung mitgeteilt werden? Wenn auch nur "Voraussichtlich".
Wäre nett wenn sich jemand mit Erfahrungen meldet. Danke -
@csidrun
Die gebuchte Reise hat ja noch nicht stattgefunden, bitte kopiere doch deinen Beitrag und füge ihn in vorhandenen Thread zum Thema - Flugzeitänderung - ein.