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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

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  • mkfpaM Offline
    mkfpaM Offline
    mkfpa
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2801

    Bei so einem Schreiben von Condor wuerde ich antworten:

    Netter Versuch, funktioniert nur nicht.

    Deshalb Gegenvorschlag, ich bitte um Ueberweisung der mir zustehenden Entschaedigung innerhalb der naechsten 20 Kalendertage. Andernfalls sehe ich mich gezwungen meine Ansprueche gerichtlich pruefen zu lassen.

    Wobei ich davon ausgehe dass ihnen die gaengige Rechtssprechung, in vergleichbaren Faellen, bekannt ist.

    Mit freundlichen Gruessen

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    • domrepfan1995D Offline
      domrepfan1995D Offline
      domrepfan1995
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2802

      @ vs
      Also ich hatte privat keinen Erfolg bei Condor, sie haben sich herausgeredet und immer wieder neue Ausreden gehabt. Dann habe ich flightright eingeschaltet und ohne Stress nach ca. 6 Wochen mein Geld erhalten! Warum soll man sich also den Stress machen, mehrere Briefe an Condor oder sonst. Fluggesellschaften zu schicken? Mit Flightright hat man keinen Stress und jeder Anwalt will auch für jedes Schreiben Geld haben und das im Voraus, ob erfolgreich oder nicht ist egal. Und nicht jeder Anwalt ist im Reiserecht richtig fit. Flightright kommt auch an Daten heran, wo nicht Jeder dran kommt. Das habe ich damals festgestellt.

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      • HolginhoH Offline
        HolginhoH Offline
        Holginho
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2803

        domrepfan, @vonschmeling hat doch weder Dir noch @Gabi2001 widersprochen, sondern einzigst darauf hingewiesen, daß Flightright auch nicht "unbesiegbar" ist und keinerlei Garantie(!) auf einen Erfolg besteht, nur weil Flightright eingeschaltet wird. Im Gegenteil, die Erfolgsquote von Flightright ist längst nicht so hoch, wie viele glauben.

        “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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        • Alfred_TetzlaffA Offline
          Alfred_TetzlaffA Offline
          Alfred_Tetzlaff
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2804

          Außerdem muss man beim Anwalt auch nicht immer in Vorleistung gehen.
          Und wenn man bedenkt, dass (ohne gerichtliche Auseinandersetzung) das eine Schreiben des Anwaltes prozentual sogar günstiger sein könnte als die Provision von Flightright, bleiben immer noch genug Optionen übrig, wie man verfahren kann(auch ohne Rechtsschutz).

          Sollte es dann tatsächlich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, müsste Condor die Anwaltskosten sogar komplett übernehmen(wie in den allermeisten der geschilderten Fällen, Gerichte sind da ziemlich verbraucherfreundlich)

          Insofern würde ich den Weg von VS gehen - Antwort an Condor, um zu erklären, dass man mit dem Textbausteinschreiben nicht einverstanden ist, und dann abwarten.

          Die Fristen sind ja so großzügig gestaltet, dass man auch ein wenig warten kann.

          2015, Porto Angeli, Rhodos
          2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2805

            Sorry domrepfan - aber wenn ich für jede Email 120 Schleifen bekäme, hätte ich mir längst einen Privatjet zugelegt!
            Genau das ist nämlich der Betrag, den Flightright im Erfolgsfall pro 400€ Entschädigung einbehält - aber vielleicht ist das Verfassen eines Dreizeilers nur für mich nicht irgendwie "stressig"?!

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • KimyyleinK Offline
              KimyyleinK Offline
              Kimyylein
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2806

              Hallo ihr,

              ihr seid echt super!!

              Ich habe nun wie vonschmeling geraten eine Email geschickt, in der ich das ganze nicht akzeptiere und eine Frist bis Mittwoch 22.07. gesetzt bevor ich mich an Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wende.

              Mal schauen was passiert..

              vielen Dank!!

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • odin69O Offline
                odin69O Offline
                odin69
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2807

                hallo zusammen,
                hier mal ein kurzer zwischenbericht zu meinem fall von seite 273.
                condor hat meine forderungen trotz mehrerer freundlicher mails mit ihren standartmails zurückgewiesen.
                ich habe jetzt erst mal die schlichtungsstelle eingeschaltet, sollte auch da keine reaktion von condor kommen, werde ich die ganze sache einem rechtsanwalt übergeben.
                wenn ich richtig informiert bin, muss condor, vorrausgesetzt sie müssen die entschädigung zahlen, auch die rechtsanwaltskosten übernehmen oder liege ich da falsch.
                warum fordern eigentlich die inkassounternehmen die gebüren nicht auch von den fluggesellschaften?
                normal fordern die doch bei anderen mahnsachen die gebüren auch vom schuldner und nicht vom auftraggeber. oder kassieren die doppelt?

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2808

                  @odin69
                  Der Unterschied zwischen Gebühren und Kosten ist dir aber schon geläufig?
                  Was die Inkassounternehmen von ihren Kunden verlangen ist eine Erfolgsprämie.
                  Selbstverständlich lassen Sie sich vom Antragsgegner die Kosten erstatten.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • odin69O Offline
                    odin69O Offline
                    odin69
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2809

                    also doch doppelt,
                    im schnitt ca.500€ für 2-mails..........
                    ich hab den falschen beruf

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2810

                      Du irrst - der Antragsgegner trägt die Auslagen - also das, was die Inkassounternehmen vorveranlagen müssen. Der überwiegende Teil der Gebühren ist also durchlaufender Posten. Also verlangen Sie - wie jedes andere Inkassounternehmen auch - die Gebühren sehr wohl vom Antragsgegner!

                      Zur Erfolgsprämie berechnen sie Honorare, deren Höhe an den Streitwert und die rahmentlichen Tätigkeiten gebunden ist. Wie du dabei auf "500€ für zwei Emails kommst" wissen die Götter.

                      Du kannst also beruhigt weiterhin deinen Beruf ausüben ...  vermutlich auch nicht unentgeltlich, nicht wahr?
                      😉

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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                      • KimyyleinK Offline
                        KimyyleinK Offline
                        Kimyylein
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2811

                        so, ich habe bis heute noch nichts gehört, warte natürlich noch bis morgen Abend und wenn dann keine Reaktion kommt wende ich mich an diese Seite

                        https://soep-online.de/beschwerdeformular_flug.html
                         
                        Habe ich richtig verstanden oder?

                        Viele liebe Grüße

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
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                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2812

                          Ja, das hast du ganz und gar richtig verstanden ... viel Erfolg!

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • hba1cH Offline
                            hba1cH Offline
                            hba1c
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2813

                            Hallo,

                            heute kam die Absage von Tuifly für unsere Schadenersatzforderung wg. der 7-stündigen Verspätung am 23.06. von FFM nach Hurghada.

                            Begründung: "Durch Wartungen über die gesetzl. Vorschriften hinaus wird in der eigenen Werft in Hannover gewährleistet, dass sich unsere Maschinen techn. immer in einwandfreiem Zustand befinden. Die Einhaltung der gesetzl. Auflagen wird sowohl intern duch unser Qualitätsmanagement als auch durch das Luftfahrtbundesamt überwacht. Kommt es trotz dieser umfassenden vorbeugenden Maßnahmen zu einer Unregelmäßigkeit, lässt sich hieraus kein Anspruch auf Erstattung herleiten."

                            Angeblich war ein Fühler an der Heizung defekt.

                            Haben die Recht, muss man über 7 Stunden Verspätung hinnehmen?

                            Gruß
                            Patricia

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • domrepfan1995D Offline
                              domrepfan1995D Offline
                              domrepfan1995
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2814

                              Hallo hba1c,

                              ich war ja hier bei dem Rückflug betroffen. Uns wurde das Gleiche mit der Heizung erzählt. Ich hatte ja damals gleich flightright eingeschaltet. Allerdings habe ich noch kein Ergebnis. Falls ich was hören bzw. bekommen sollte, werde ich es hier mitteilen und dir evtl. per PN. Flightright hatte TUIFLY 2 Wochen Zahlungsfrist gegeben und wartet noch ein bisschen, weil die Fluggesellschaften sehr oft später reagieren. Deswegen wartet Flighright danach noch max. 3 Wochen. Dann wird der Fall mit den eigenen Anwälten besprochen und bei Erfolgsaussichten geht der Prozess weiter. Ich halte dich auf dem Laufenden.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2815

                                @hba1c
                                Nein, sehr wahrscheinlich exkulpiert die Begründung X3 nicht von Forderungen gem. VO(EG)261/04 ...
                                Schau mal im Thread - ich hab die SÖP Beschwerde verlinkt kurz zuvor - die kann man kosten- und provisionsfrei nutzen.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • domrepfan1995D Offline
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                                  domrepfan1995
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2816

                                  SÖP ist eine Schlichtungsstelle. Das heißt, sie suchen einen Kompromiss für beide Seiten. Die sind dann auch zufrieden, wenn man statt 400 Euro, halt nur 100 Euro bekommt. Ich will damit ausdrücken, dass sie nicht bis zum Letzten für ein gutes Ergebnis für den Fluggast kämpfen.

                                  Aber es kann ja Jeder machen was er will und wie er es will. Wir sind ein freies Land. Man kann nur Empfehlungen aussprechen.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    Gesperrt
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2817
                                    Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                                      csidrunC Offline
                                      csidrun
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2818

                                      Hallo!
                                      Ich hoffe, dass ich hier richtig bin.
                                      Ich habe gestern über HolidayCheck eine Reise bei Neckermann gebucht. Es gab drei verschiedene Flugzeiten an unserem Abreisetag. Wir haben uns für den Abflug frühmorgens entschieden und somit auch ca 30 Euro pro Person mehr bezahlt. Bei der Buchung kam von Holidaycheck der Hinweis: Vorläufige Reisezeiten werden in der Reisebestätigung mitgeteilt.
                                      Heute kam die Reisebestätigung ohne Flugzeiten und ohne Fluggesellschaft. Auf telefonischer Nachfrage beim Neckermannbüro sagte die Dame mir, es seien ja eh vorläufige Zeiten und würden nicht auf der Reisebestätigung geschrieben. Sie bestätigte die von uns gebuchten Zeiten telefonisch, wollte dies aber nicht per Mail bestätigen.
                                      Ich habe so etwas bislang bei keinem Reiseveranstalter erlebt. Theoretisch kann Neckermann uns jetzt auf den Abendflug legen oder sogar mit einer anderen Fluggesellschaft fliegen lassen. Ich hätte kein Problem mit einer Verschiebung um 2 Stunden, aber da an unserem Abflugtag noch zwei weitere Flüge spät abends sind, habe ich schon etwas Angst. Schließlich haben wir für die besseren Zeiten mehr bezahlt. Kann ich verlangen, dass die Reisezeiten schriftlich auf der Reisebestätigung mitgeteilt werden? Wenn auch nur "Voraussichtlich".
                                      Wäre nett wenn sich jemand mit Erfahrungen meldet. Danke

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Mam62M Offline
                                        Mam62M Offline
                                        Mam62
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2819

                                        Kannst Du nicht verlangen. Und woher willst Du wissen, dass der Preis wegen genau dieses Fluges höher war?

                                        Besser aufgehoben wärst Du hier dort findest Du ähnliche Fragen und die Antworten dazu.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • bernhard707B Offline
                                          bernhard707B Offline
                                          bernhard707
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2820

                                          @csidrun
                                          Die gebuchte Reise hat ja noch nicht stattgefunden, bitte kopiere doch deinen Beitrag und füge ihn in vorhandenen Thread zum Thema - Flugzeitänderung - ein.

                                          Life is too short to limit your vision ... indeed

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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