Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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"nach der Reise" / "vor der Reise" würde ja schon ausreichen ...
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...oder "vor" und "während", aber Hauptsache irgendetwas nach nun fast 9 Jahren Koexistenz...

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Hi!
Ich hab noch ne Frage zu dem Thema: hier auf https://www.vergleich.org/flugverspaetung/ ist so ne Übersicht über verschiedene Anbieter. Jetzt hab ich irgendwo über AirHelp gelesen, dass die dadurch, dass die in so vielen Ländern aktiv sind, auch verschiedene Rechte in Anspruch nehmen können. Also wenn ich jetzt nach Spanien fliege und ich Probleme habe, die auch das spanische Recht wirken lassen können, wenn mir das was bringt. Weiß jemand was von euch darüber? Weil auf dieser Seite find ich nichts dazu und das wäre ja ne klasse Sache. Das deutsche Recht ist da ja irgendwie nicht so das schärfste.. Aber ist das überhaupt legal? Und wenn ja, machen die anderen das auch? Weiß da iwer was drüber? Wäre ja echt nicht schlecht zu wissen.. -
Gerichtsstand kann entweder der Firmensitz der Fluggesellschaft oder dein Start/Zielland sein im Rahmen einer Forderung gem. VO(EG)261/04.
Im Wirkungsbereich dieser Verordnung profitierst du von der Option, den Gerichtsstand nicht verpflichtend im Ausland wurzeln zu lassen.
Darüber hinaus sind die maximlen Ersatzbeträge ohnehin mittels der Entfernung gem. Großkreis festgelegt - mir ist daher schleierhaft wovon du profitieren zu können glaubst ... ???Edit: und kaum sind die Titel angepasst landest du zielsicher im falschen Thread ... :?
Hier geht´s um Forderungen in konkreten Fällen von Ausfall und Verspätung, nicht um "hätte hätte Fahrradkette".
:? -
Der Threadtitel wurde erst nach dem Post geändert, danke Sokrates.
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Hallo,
ich habe der Ablehnung unserer Schadenersatzforderung widersprochen und mich auf VO(EG)261/04 bezogen, eine Frist gesetzt und mit rechtl. Schritten gedroht. Heute kam der Scheck: 400 Euro pro Person.
Danke für Eure Unterstützung, das hat sich gelohnt.
Viele Grüße
Patricia -
Danke für die Rückmeldung, Patrizia!
Das wird sicher einigen Mut machen und beweist einmal mehr, dass man auf direktem Wege auch zum Ziel kommen kann. -
Hallo zusammen,
bei uns geht es aktuell um folgenden Fall, bei dem ihr mir vielleicht eure Einschätzung mitteilen könntet:
Wir haben eine Verbindung mit LH von Berlin (Tegel) über München nach New York JFK gebucht.
Die Maschine LH 2033 (Berlin Tegel - MUC) kam schon 30 Minuten zu spät in Berlin an. Der Abflug in Berlin erfolgte dann mit 1:05 Std. Verspätung. Beim Einsteigen teilte der Pilot uns mit, dass die Maschine einen technischen Defekt hatte und daher die Verpätung zustande kam. Die Landung in München fand dann 55 Minuten nach der planmäßigen Ankunft statt.
Wir hatten eine Umstiegszeit von 1:05 Std. zu unserem Anschlussflug LH 410 der uns von MUC nach New York JFK bringen sollte. Natürlich haben wir den Flieger (bei verbleibenen 10 Min. Umstiegszeit) nicht mehr erreicht. Wir wurden von der Lufthansa auf LH 107 (MUC - FRA) und weiter mit LH 404 (FRA - JFK) umgebucht.Die mit unserer ursprünglich gebuchten Verbindung geplante Ankunftszeit in JFK war 15:00 Uhr. Wir kamen jetzt mit der neuen Verbindung erst um 19:25 Uhr in New York an.
Ich verstehe die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 und des Urteils in der Rechtssache EuGH C-11/11 Folkerts gegen Air France vom 26. Februar 2013 so, dass bei uns die Verspätung am Zielort New York zählt (4:25 Std.). Demnach müssten wir pro Person 600 € Entschädigung erhalten.
Wie seht Ihr das?
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Das dürfte soweit zutreffen und geht die Erstattung bei LH zumeist schnell und problemlos.
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Wir haben per Email bei der LH unsere Ansprüche geltend gemacht und einen entsprechenden Filekey als Bearbeitungsnummer erhalten. Sollte sich nach 4 Wochen nichts tun, werde ich das ganze noch einmal per Einschreiben mit Fristsetzung von 10 Tagen rausschicken.
Sollte sich dann nichts tun, muss ich mal schauen, ob ich Flightright.de o.Ä. einschalte.
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hallo britta,
bevor du einem inkassounternehmen oder einem rechtsanwalt das geld in den rachen schmeißt würde ichs erstmal hier probieren:
https://soep-online.de/beschwerdeformular_flug.htmlwenn du dann mit dem ergebnis nicht zufrieden bist, kannst du immer noch andere schritte einleiten.
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hallo zusammen,
nachdem condor in meinem fall sämtliche ansprüche abgelehnt hat habe ich mich an die schlichtungsstelle gewendet.
condor wird meine entschädigung voll und ganz bezahlen.
mal sehen wie lange es dauert, bis das geld auf meinem konto ist.
vielen dank für die tipps hier. -
Gratuliere - und danke für die Rückmeldung!
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Hallo zusammen,
kurze Rückmeldung zu meiner Entschädigungsforderung zu unserem Flug TXL-MUC-JFK, den ich auf Seite 284 geschildert habe:
Nachdem wir unsere Forderungen per Email am 19.08.2015 eingereicht haben, hat die Lufthansa sich bereits am 25.08.2015 telefonisch gemeldet und uns mitgeteilt, dass sie selbstverständlich die pro Person geforderten € 600,00 zahlen werden.
Geld soll in der ersten Septemberwoche auf unseren Konten sein.
Fazit: Absolut schnelle und problemlose Erstattung!
