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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2861

    Vakanzen im EPV sind nicht relevant und "muss" der Veranstalter erst mal gar nix - außer ggf. eine cancellation ausgleichen ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • HC-Mitglied1090854H Offline
      HC-Mitglied1090854H Offline
      HC-Mitglied1090854
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2862

      Bei mir war es so, dass mein Flug von 5 Uhr auf 17:30 verschoben wurde, Flugnummer ist gleich geblieben.
      Ich bin jetzt mitgeflogen und habe von anderen Passagieren erfahren, dass es ihnen genauso ging. Die wurden allerdings vier Tage statt 36 Stunden vorher informiert.... auch nicht viel besser

      Ich hatte dann noch verlangt, auf einen früheren Flug umgebucht zu werden und hatte auch eine Möglichkeit bei der selben Fluggesellschaft benannt. Man teilte mir mit, dass alles ausgebucht sei.
      Als ich es nochmals online probierte, hätte ich allerdings sofort buchen können. Also verarscht worden...

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      • HolginhoH Offline
        HolginhoH Offline
        Holginho
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2863

        Wenn Du den vorstehenden Beitrag von @vonschmeling gelesen hast müßtest Du eigentlich erkennen, daß Du mitnichten "verar..." wurdest.

        “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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        • HC-Mitglied1090854H Offline
          HC-Mitglied1090854H Offline
          HC-Mitglied1090854
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2864

          @holginho: wenn du meinen Beitrag gelesen hättest,  würdest du evtl verstehen, dass sich "vera..." darauf bezog, dass man mir mitteilte, alle Flüge seien ausgebucht, was aber nicht stimmte

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • HolginhoH Offline
            HolginhoH Offline
            Holginho
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2865

            Wenn Du den Beitrag nicht nur gelesen, sondern auch verstanden hättest, dann wüßtest Du (oder könntest zumindest ahnen), daß die getätigter Aussage "ausgebucht" durchaus richtig gewesen sein kann.

            "Verar..." stimmt de facto nur in den alleralleraller...allerwenigsten Fällen.

            “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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            • HC-Mitglied1090854H Offline
              HC-Mitglied1090854H Offline
              HC-Mitglied1090854
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2866

              Wenn noch jemand bereit ist, sinnvolle Beiträge abzuliefern.... ich bin dankbar für Tipps, was ich alles unternehmen kann

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2867

                @normi3

                Es spielt für den Geltungsbereich der Fluggastrechte keine Rolle, ob der Flug gestrichen, überbucht oder stark verspätet war.
                Nachdem die Flugnummer erhalten blieb bist du auch nicht einfach vom RV auf ein anderes Operating gesetzt worden. Bei einer Buchung im EPV hätte man dir vermutlich die geänderten Slots von Seiten der Airline mitgeteilt - wo genau du also Verarsche witterst will mir nicht so recht einleuchten.

                Was du tun kannst ist beispielsweise bei der Airline Beschwerde führen und einen Ausgleich gem. VO(EG)261/04 verlangen. Hierzu hast du 3 Jahre Zeit.
                Also genieße erst einmal deine Ferien und wäge hinterher Maßnahmen ab ... 😉

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • HC-Mitglied1090854H Offline
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                  HC-Mitglied1090854
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2868

                  @vonschmeling
                  Vielen Dank,  das hilft mir wirklich weiter!

                  Würdest du an meiner Stelle auch vom RV Schadenersatz für den entgangenen Tag und das verpasste Abendessen verlangen, oder geht das eh nicht, weil man nur evtl nur einmal Schadenersatz bekommt?

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                  • vonschmelingV Offline
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                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2869

                    Weil du gezielt fragst:
                    Ich würde mich für entweder ./. oder entscheiden - rechtlich relvant ist das hingegen nicht.
                    (Urteil vom 04.12.2013 (Az.: 31 C 2243/13 (17))

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                    • HolginhoH Offline
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                      Holginho
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2870

                      "Man" sollte allerdings schon in der Lage sein, "sinnvolle" Beiträge zu erkennen. Das "Problem" war längst gelöst...spätestens mit dem Beitrag von @vonschmeling vom 01.09.2015, 20:26:19 Uhr

                      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                      • Pauschi0815P Offline
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                        Pauschi0815
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2871

                        Jetzt hat es Freunde von mir in ihrem Türkeiurlaub erwischt. Es handelt sich um eine Pauschalreise.
                        36 Stunden vor dem Rückflug wurde ihnen mitgeteilt, dass der Rückflug nicht nach Saarbrücken sondern nach Baden/Baden geht (Entfernung ca. 150 km). Wie es dann weiter geht erfahren sie erst kurz vor dem Abflug. Da die Ankunft in Baden/Baden erst um 22:00 Uhr erfolgt, scheidet eine Weiterreise mit der Bahn aus.
                        Welche Schadensersatzforderungen können sie geltend machen?

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
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                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2872

                          Vermutlich wird die Weiterreise nach Saarbrücken organisiert.
                          Ob überhaupt Anspruch auf Kompensation besteht ist erst nach der Rückkehr zu eruieren.
                          Um welche Fluggesellschaft dreht es sich?

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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                            Pauschi0815
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2873

                            Überflüssiges Zitat entfernt
                            @vonschmeling:

                            Fluggesellschaft  ist Tuifly. Aber ich denke das Problem liegt eher beim Reiseveranstalter,  da Tuifly schon seit geraumer Zeit keine Antalya Flüge Mittwochs nach Saarbrücken anbietet. Das sollte auch dem Reiseveranstalter schon länger bekannt sein.Wurde wohl verschwiegen,da sonst eine Stornierung der Reise möglich gewesen wäre.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2874

                              Na dann sieht´s  eher sehr schlecht aus mit einer Kompensation ... auch wenn es - sofern es so war - eine ziemlich grottige Leistung ist.

                              Edit: Übrigens geht es hier tatsächlich um Beschwerden rund um Verspätung / Flugstreichung im Nachhinein. Die Bekannten sind vor dem Abflug über die Änderung informiert worden, nicht erst bei der Landung in FKB. Insofern ist dies nicht der richtige Thread zur Diskussion des Vorfalles.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                Pauschi0815
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2875

                                Es kam wie es kommen musste, sie sind abends gegen 22:00 Uhr in Baden Baden gelandet und es war kein Transfer nach Saarbrücken organisiert. Kein Reiseveranstalter erreichbar. Absolutes NoGo. Was kann man da vom Reiseveranstalter als Schadensersatz verlangen. Ich denke mal am besten über einen Anwalt laufen lassen.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • vonschmelingV Offline
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                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2876

                                  Ein Absetzen am falschen Flughafen ist gleichzustellen mit einer Anullierung.
                                  In diesem Fall ist jedoch vermutlich nicht die Airline der Verursacher, insofern kann die VO(EG)261/04 nicht angewandt werden. Hingegenist für jede Stunde der Verspätung der Reisepreis um 5% eines Tagessatzes zu mindern, ausgehend von der gesamten Reisezeit bis zum gebuchten Flughafen Saarbrücken. Dies sowie die zusätzlichen Kosten der Heimreise zum endgültigen Ziel ist vom Veranstalter zu verlangen.

                                  Auch hinsichtlich des falschen Zielflughafens ist ein Mangel zu bejahen und eine Minderung von etwa 10% zu verlangen.
                                  Es gibt bereits einige Entscheidungen zu ähnlichen Fällen (z.b. AG Köln, Urteil v. 14.06.2011, Az.: 142 C 217/10).

                                  Ob sogleich ein Anwalt bevollmächtigt werden soll können die Betroffenen selbst entscheiden. Sofern sie eine Rechtschutzversicherung haben und diese die Sache unterstützt ist es sicherlich kein Schaden.

                                  Andernfalls rechne ich leider mit einer Standardantwort der Art "Es war keine Verspätung sondern eine Flugzeitenänderung, zu welcher wir berechtigt sind" und es wird vermutlich ewig dauern, bis eine angemessene Kompensation erwirkt werden kann.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

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                                    SokratesS Offline
                                    Sokrates
                                    Experte Istanbul
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2877

                                    vonschmeling wrote:
                                    Auch hinsichtlich des falschen Zielflughafens ist ein Mangel zu bejahen und eine Minderung von etwa 10% zu verlangen.

                                    Nur zur Klarstellung: 10% wovon?

                                    LG

                                    Sokrates

                                    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      #2878

                                      Wie bei Reisepreisminderungen üblich vom Gesamtpreis.
                                      Die 5%/h gerechnet aus dem Tagespreis betreffen nur Verspätungen. Alle anderen Minderungen errechnen sich in % aus dem Reisepreis.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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                                      • Pauschi0815P Offline
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                                        Pauschi0815
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2879

                                        Danke für die prompte und kompetente Einschätzung der rechtlichen Lage. Ich denke es wird ein länger Kampf werden. Eigentlich sollte ein Reiseveranstalter für eine solch Nicht-Leistung von sich aus den vollen Reisepreis zurück erstatten.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • HC-Mitglied985931H Offline
                                          HC-Mitglied985931H Offline
                                          HC-Mitglied985931
                                          Gesperrt
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2880

                                          Jawoll und eine lebenslange Rente obendrauf 😛

                                          Verhältnismäßigkeit ist das Zauberwort und diese hat Dir vonschmeling aufgezeigt.

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