Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Sofern die Reklamationsschwelle von 4% der Betroffenen überschritten wird würde ich genau diese Maßnahme ebenfalls befürworten!
Immerhin ergäbe dies ein realistisches Verhältnis von Entschädigungsanspruch und tatsächlichem Ticketpreis ...
Edit
@Sokrates
Du irrst, die VO(EG)261/04 entschädigt den Fluggast ohne Nachweis der tatsächlichen Schadenshöhe pauschal auf der Grundlage der Entfernung - mindestens.
Ab einer Ankunftsverspätung von mehr als 5h kann die Erstattung eines nachweislich höherpreisigen Tickets verlangt werden. -
Genauso, sofern die Verspätung am Abflugort EU verursacht wurde!
Und je beherzter den EU basierten Airlines Bürden auferlegt werden (welcher Art auch immer), desto signifikanter werden sich bürdefreie in Sachen Preis/Leistung abheben können.
Prima! Jedenfalls für EU basierte Fluggäste ... -
Was der Einzelne scheinbar nicht erkennt:
Kostenintensive Risiken müssen von zur wirtschaftlichen Performance verpflichteten Unternehmen entsprechend aufgeteilt werden. Hier auf die Ticketpreise.
Und dann warte ich (vermutlich vergebens?) mal auf den gemeinen Steuerzahler, der an die Decke springt vor Begeisterung hinsichtlich einer landläufigen Verteilungsstrategie ... -
Ein ausgezeichnete Idee!
Es bliebe der Fluggast von etlichen mutwillg verursachten Verspätungen verschont, man ersparte sich Schmähkritiken, und seien wir doch mal realistich: Bei sooo vielen Bolzen wird´s doch auf den einen nicht ankommen?!
Eine solche Maßnahme scheint dem Fluggastwunsch optimal zu entsprechen - liest man doch in nur jeder etwa 10 000sten Verspätungsarie von Dankbarkeit für die überobligatorische Sicherheitsfürsorge, hingegen sind Prädikate wie "Sauladen" oder "unfähiger Verein" recht häufig vorzufinden ... -
Mich würde die Reaktion der vielen von den Fluggesellschaften veraxxxten und immer wieder betrogenen Beschwerdeführer auf folgendes (imaginäres) Interview mit dem Vorstandsvorsitzenden der Lufthansa interessieren:
"Herr Spohr, können Sie nach wie vor garantieren, dass die Mitarbeiter Ihres Unternehmens das Menschenmögliche tun, um die Sicherheit und Unversehrtheit ihrer Passagiere zu gewährleisten?"
"Nun, nach reiflicher Überlegung und vielen fruchtbaren Diskussionen mit unseren Mitarbeitern und Fachleuten aus der Luftfahrtbranche halten wir diese Philosophie für überholt. Wir konzentrieren uns vielmehr auf ausdrücklichen Kundenwunsch auf die absolute Priorität der Pünktlichkeit unserer Flüge. Wir gehen davon aus, dass auch die meisten anderen Fluggesellschaften vor allem in Europa unseren neuen Denkansatz bald übernehmen werden".
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Um es mal klar zu formulieren:
Ich bin der Ansicht, dass es mehr Rechtssicherheit hinsichtlich einiger Grauzonen der Fluggastrechteverordnung geben muss - für beide Seiten.
Hierzu gehören eben auch die erweiterten zeitlichen Rahmen der Clearings - ansonsten wird meiner unmaßgeblichen Meinung nach den EU basierten Airlines eine weitere Ungleichbehandlung aufgebürdet, was sich letztlich nicht zum Besten des Fluggastes auswirken dürfte.
Anstatt einen Sieg der Verbraucher aushäusig zu bejubeln halte ich es für richtig, die möglichen Folgen ins Bewusstsein zu rufen - und die sind beleibe nicht nur bejubelnswert.Fakt ist, dass - zumindest in Deutschland - schon lange praktisch homogen im Sinne der aktuellen EuGH Entscheidung geurteilt wurde und hier ergo nicht etwa ein "Meilenstein des Verbraucherschutzes" zu feiern ist.
Auch hat diese Entscheidung nicht den mindesten Einfluss auf die Verhandlungen hinsichtlich der tendenziös als "airlinefreundlich" dargestellten Änderungen im Bezug auf die Clearing Zeiträume zu tun, da gibt´s noch reichlich Baustellen!Und wie sagte der CEO der MartIna Air neulich so treffend in einem Interview zum Bestehen seines kleinen Unternehmens gegen die staatlich gepamperten Sandkastenairlines:
"Mit Hermès und Veuf verhindern wir 99% aller Beschwerden!"
Also - alles eine Frage der richtigen Partnerschaften!
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Hi, wir sind vor ein paar Tagen von Frankfurt nach Bangkok geflogen. Abflugszeit war ursprünglich 22 Uhr, auf Grund eines Defektes an der Maschine wurde der Flug auf 12:30 mittags am nächsten Tag verschoben. Der Anschluss in Abu Dhabi wurde auf 24 Stunden nach hinten verschoben, so dass wir mit 24 Stunden Verspätung in Bangkok gelandet sind. Etihad hat uns sowohl in Frankfurt als auch in Abu Dhabi ein Hotel zur Verfügung gestellt, das ändert ja aber nichts an der möglichen Entschädigung, oder? Wie macht man diese denn am einfachsten geltend und was passiert mit den Hotelkosten für die geplante erste Nacht in Bangkok? Stornieren oder ändern ging nicht mehr.... danke für euer Feedback.
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Am besten auf dieser Seite ...
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Liebe Alle,
wir haben vor einigen Monat Dahab mit der Turkish Airlines (VIE-IST-SSH) gebucht. Aufgrund des Unglücks mit der russischen Maschine, hat TK seine Flüge so auch unseren storniert. Da Pegasus Airlines noch nach Sharm fliegt, haben wir umgebucht. Nach über eine Woche hin und her hat das auch am Dienstag (erst unter Androhung eines Komplettstornos, drei von acht sind bereits abgesprungen) geklappt und aktzeptieren auch, dass wir einen Tag früher retour fliegen müssen (erhalten auch eine Kleinigkeit über 15 EUR retour dafür). Nun habe ich am Mittwoch bereits online eingecheckt um zu sehen, dass wir auf die niedrigste Klasse gebucht wurden. Das bedeutet ein "Downgrading" von
minus 20kg Freigepäck p.p. (TK wären 40kg Freigepäck)
minus Essen
minus freie Sitzplatzwahl.Pegasus hätte aber noch andere Klassen (25kg, Essen, freie Sitzplatzauswahl bzw. noch dazwischen 20kg, Essen, freie Sitzplatzwahl) zur Verfügung. Leider habe ich das nicht ursprünglich gebucht (kleine Gruppenreise), aber ich bin ziemlich sicher, dass der RV nicht bei meiner Kollegin auf die verschiedenen Klassen hingewiesen, sondern sich einfach die billigste rausgesucht und gebucht hat. Ich finde das unverschämt und hätte gerne eine Kompensation dafür. Ich verstehe natürlich, dass die nicht einfach 40kg hervorzaubern können und für uns den Aufpreis zahlen, aber wie gesagt - es hätte ja andere Möglichkeiten gegeben. Haben wir da irgendeine Chance?
Ich habe den Veranstalter auch gleich angeschrieben (Mittwoch abend), der mich bis dato ignoriert.
Danke für Eure Unterstützung.
Katrin -
@kmusil
Willkommen im Forum von HolidayCheck.
Grundsätzlich behalten sich Veranstalter im Rahmen von Pauschalreisen vor den Leistungsträger Flug zu ändern. Diese Daten werden vorläufig angegeben, insofern sind Freigewicht und Bordverpflegung auch keine vertraglich vereinbaren Leistungsbestandteile zwischen dem Kunden und dem Veranstalter.
Kurz gesagt: Eurer Vertrag umfasst einen Flug von A nach B am Tag X hin und Y zurück, spezifiziert jedoch nicht, welche Airline mit welchem Serviceniveau diesen durchführt.Mit der Änderung um einen Reisetag habt ihr so oder so ein neues Angebot angenommen, dieses in den relevanten Details zu prüfen und ggf. nacharbeiten zu lassen wäre eure Obliegenheit vor dem Abschluss gewesen, wenngleich ein Hinweis des Reisebüros die Dienstleistung abgerundet hätte.
Einen rechtlichen Anspruch auf eine Kompensation gibt es nicht - es gibt im Sinne des Vertrages ja nur den Schaden "Reise um einen Tag verkürzt".
Trotzdem möchte ich euch empfehlen, in sachlicher und höflicher Form (ohne jede Schuldzuweisung!) noch einmal mit dem Veranstalter zu verhandeln. Beispielsweise über ein Upgrade zu seinen Lasten bei Pegasus. Bei einer einigermaßen hochwertigen Reise wird er sich kaum weigern.
Immer unter der Prämisse: Ihr habt keinen rechtlichen Anspruch, wurde das Angebot schließlich wie unterbreitet angenommen! -
Nachtrag:
Falscher Thread übrigens - immerhin handelt es sich um eine Änderung vor Antritt der Reise ...
:? -
Hallo!
Mal ein Anliegen....Wir sind am 09.12. aus Hurghada Richtung Frankfurt gestartet. Ursprünglich war der Flug geplant 14:10 Uhr - 18:25 Uhr als Direktflug.
Einen Tag vorher, am 08.12., haben meine Frau und ich beim Reiseleiter nach der Abholzeit vom Hotel gefragt. 11:50 Uhr wurde uns gesagt. Kein Wort vom Zwischenstop in Marsa Alam. Das war dann die Überraschung am Flughafen!
Somit sind wir dann erst 20:30 Uhr in FRA gelandet. Koffer hatten wir 21:05 Uhr.
Der letzte Zug fuhr 21.02 Uhr, den haben wir dann verpasst.
Wir haben dann den nächsten Zug nehmen müssen - dieser fuhr 06:48 Uhr am Donnerstag morgen.Kann ich beim Veranstalter irgendetwas geltend machen und wenn ja wie gehe ich am besten vor?
LG, Marcus -
Da die Verspätung am Zielort weniger als 3h betrug bestehen keinerlei Ansprüche gegen die Airline oder den Veranstalter.
Maßgeblich für das Ende deiner Reise ist das Öffnen der Flugzeugtüren am gebuchten Flughafen und nicht etwa die Zustellung des Gepäcks oder gar die Ankunft an der Heimatadresse.