Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
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Selbstverständlich kann sich auch der Kunde auf einen Erklärungsirrtum berufen, wie ich oben schon schrieb.
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Danke @vonschmeling, und da gilt natürlich leider auch für Mich: Wer des Lesens mächtig ist, der möge es Tun.
Aber Nochmal, wenn ich bei meiner Buchung z.B. das Geburtstagsdatum meines "Schwiegermonsters" (Entschuldige für die Anleihe Doc, aber ich bin von dem Begriff Begeistert) falsch angegeben habe, ist das bereits ein Erklärungsirrtum und kann ich dann den Vertrag erfolgreich anfechten? -
§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2)...@Türkeifliegender
Nein
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Und wenn meine Schwiegermutter mich mit Ihrem Geburtstag aus Eitelkeit seit Jahren belogen hat? (was bei Frauen ja manchmal so sein soll,habe ich gehört.)
Dann trifft derr Pragraph 119 Absatz 1 doch zu.
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Nein zu: nicht wegen eines falschen Geburtsdatums oder wegen eines falsch angegebenen Namens. Wobei Schreibfehler (nichts anderes ist eine falsche Preiseangabe andererseits) grundsätzlich einen Erklärungsirrtum begründen können.
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Ei Hoch auf Unsere Jurisprudenz.
Es währe ja auch zu Einfach wenn unsere Gesetze leicht Verständlich daher kämen.
Was sollten auch die vielen Rechtsbeistände sonst machen. Und die Gerichte hätten nicht so einen Verfahrensstau. Grässlich.
Wenn ich es also Richtig Verstanden habe. Falsche Geburtsangaben berechtigen keinen Erklärungsirrtum aber falsche Namenseingabe in Form von Mäller statt Müller schon?
Hoch lebe die Logik. (Entschuldigung, ich habe Logik in Verbindung mit unserem Rechtssystem gebraucht.) -
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@Türkeifliegender
Ich will Dir ja nicht zu nahe treten, aber Du scheinst den Gesetzestext, den burton_ gepostet hat, wohl nur überflogen, aber nicht verstanden zu haben. Für das Zustandekommen eines Vertrages ist notwendig, dass beideSeiten sich über die Einzelheiten des Vertrages einig sind. Dies wäre beim Beispiel "Malle/Belgien" und "Malle/Spanien" nicht der Fall und damit kommt ein gültiger Vertrag nicht zustande.
Das falsche Geburtsdatum Deiner hochverehrten Frau Schwiegermutter wäre nur ein Grund, wenn sie dadurch in den Kinderpreis rutschen und eine Einigkeit über den Preis nicht erzielt würde.
Alles klar!?
LG
Sokrates
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@sokrates,
ich vermute Mal das Du mir nicht zu nahe treten kannst Weil- wir Beide zu Weit voneinander Entfernd sind
- Ich durchaus Kritik vertrage (wer keine Kritik verträgt, sollte auch keine geben)
- Ist es durchaus schon vorgekommen, dass ich etwas nicht Verstanden habe (auch wenns Unglaublich klingt.)

- bin ich noch nicht Überzeugt, da ich ja erst nach der Annahme des Va. meiner Buchung gemerkt habe, dass der richtige Name Möller und nicht Mäller ist und somit ein Erklärungsirrtum vorliegt Zustandgekommen durch einen Eingabefehler, analog zum Erklärungsirrtum des Va. der sich auf einen Eingabefehler bei der Preisnennung beruft und einen Erklärungsirrtum nach Vertragsannahme geltend macht.
Und @Vs. dazu muss ich ja wohl kein Sachse sein, Hoffe ich.
Aber natürlich ist dieses nur eine Meinungsäusserung eines in Reiserechtsfragen Unbelasteten.
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Für unsere (jetzt nicht mehr) Neubürger ist es egal.
Die schlagen überall auf
Ich erinnere mich auch noch daran.
Aus Sachsen ins Schwabenland angerufen.
Beides unverständliche Dialekte.@Türkeiflieger
Es währe ja auch zu Einfach, wenn du oben links? am Monitor mal auf das ABC klicken würdest
sorry -
@Juanito,
mit Dir unterhalte ich mich nicht mehr, schliesslich bekomme ich ja auch keine Cohiba von Dir Mitgebracht
Apropo mein Nickname ist Türkeifliegender
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@Türkeifliegender
Ich glaube schon, dass man Sachse sein muss um Porto so auszusprechen, dass Bordeaux verstanden wird.
Hier handelte es sich um eine mündliche Willenserklärung, die Betroffene fiel aus allen Wolken als sie statt der gewüschten Ticktes nach Porto welche nach Bordeaux erhielt - und wehrte sich. Erfolglos, die nicht erstattungsfähigen Kosten des Tickets musste sie bezahlen. -
@vonschmeling,
nachdem ich versucht habe dieses nachzusprechen habe ich durchaus Verständnis für die Fehlinterpretation.
Das ist dann wohl auch ein Fall für das Kuriosenkabinett.
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@Türkeifliegender
Das ist kein Erklärungsirrtum sondern ein Tippfehler!
versuchen wir es noch einmal:
Ich, Sokrates, möchte eine Reise 2 Wochen Kania zum Preis von 1200€ beim Veranstalter L(ug) & T(rug) im Internet buchen. Der Va bestätigt Herrn Sakrotes eine Reise 2 Wochen nach Kania für 1200€. Nach einer Woche fällt L&T auf, dass der richtige Preis 2100€ betägt, beruft sich auf Erklärungsirrtum, storniert kostenlos und bietet Herrn Sakrotes eine Reise zum Preis von 1200€ in einem gleichwertigen Hotel an, allerdings in Evrenseki. Herr S. akzeptiert. Soweit alles klar?
Nun fällt Herrn Sokrates aber zwei Wochen vor Reiseantritt ein, dass das mit der Türkei wegen gewisser inenpolitischer Neuerungen doch vielleicht nicht das richtige ist, will kostenlos stornieren und da die Firma L&T die Bestätigung an Herrn Sakrotes adressiert hat - Adresse ist zwar dieselbe, aber da sieht Herr S. großzügig drüber weg - beruft er sich auf einen Irrtum seinerseits und will kostenlos stornieren. Das lehnt nun aber L&T ab - und Herr S. versteht die Welt nicht mehr, schreit Zeter und Mordio und beschimpft L&T in einschlägigen Reiseforen als Abzocker, Wucherer und was es an Freundlichkeiten mehr gibt!So, jetzt lies Dir noch einmal den Gesetzestext durch, lege ihn bildlich gesprochen über dieses Beispiel und finde die Lösung.

LG
Sokrates
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Meine Hochachtung dem Herrn Sakrotes für seine didaktische Meisterleistung!

Schreibfehler sind beides, sei es nun a) der Herr Sakrotes oder b) 1200 anstelle von 2100€.
Nur betrifft der Fehler b) einen wesentlichen Teil des Vertragsabschlusses, das ist der springende Punkt. -
@sokrates,
ich zitiere "Das ist kein Erklärungsirrtum sondern ein Tippfehler!"
wenn ich das richtig Verfolgt habe wurden von Veranstaltern Verträge wegen Erkärungsirrtum storniert mit der Bemerkung der Preis wurde Irrtümlich eingegeben.
Also ein Tippfehler.
Warum geht das nicht wenn der Buchende einen Tippfehler begeht?
Dann kein Erklärungsirrtum?
Dein in Deinem Beitrag folgendes Beispiel ist für den Fall nicht relevant.
Bitte nicht Verzweifeln ich fürchte wir kommen nicht Überein.
Es gibt Schlimmeres.
Hoppla @vonschmeling war schneller. -
@Türkeifliegender
Wieso nicht?
Bei Dir war es "Mäller" statt "Möller", bei mir "Sakrotes" statt "Sokrates" - beides mal Tippfehler bei einem für den Vertragsabschluss absolut unwesentlichen Punkt!
LG
Sokrates
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von wegen nicht wesentlicher Fehler?
Findet Ihr beide ,@vonschmeling,@sokrates, es nicht relevant wenn ich durch den Fehler entweder nicht mitgenommen werde durch die Fluggesellschaft, bzw ein hohes Entgeld für die Berichtigung zahlen muss?
wenn ich mich recht Erinnere hat ein User mal Berichtet, dass Er/Sie ein neues Ticket wegen Namenseingabefehler kaufen sollte.
Nicht relevant war Dein Folgebeitrag deswegen, weil das "Sakrotes" von dem Va. kam und Herr Sokrates deswegen ja wohl kein Erklärungsirrtum geltend machen kann. -
@Türkeifliegender
Die Gebühren für die Änderung falscher Namen haben mit dem Kaufvertrag nichts zu tun!
LG
Sokrates