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Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #501

    Selbstverständlich kann sich auch der Kunde auf einen Erklärungsirrtum berufen, wie ich oben schon schrieb.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • TürkeifliegenderT Offline
      TürkeifliegenderT Offline
      Türkeifliegender
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #502

      Danke @vonschmeling, und da gilt natürlich leider auch für Mich: Wer des Lesens mächtig ist, der möge es Tun.
      Aber Nochmal, wenn ich bei meiner Buchung z.B. das Geburtstagsdatum meines "Schwiegermonsters" (Entschuldige für die Anleihe Doc, aber ich bin von dem Begriff Begeistert) falsch angegeben habe, ist das bereits ein Erklärungsirrtum und kann ich dann den Vertrag erfolgreich anfechten?

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      • burton_B Offline
        burton_B Offline
        burton_
        schrieb am zuletzt editiert von
        #503

        § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums

        (1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
         (2)...

        @Türkeifliegender
         
        Nein 😉

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • TürkeifliegenderT Offline
          TürkeifliegenderT Offline
          Türkeifliegender
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #504

          Und wenn meine Schwiegermutter mich mit Ihrem Geburtstag aus Eitelkeit seit Jahren belogen hat? (was bei Frauen ja manchmal so sein soll,habe ich gehört.)
          Dann trifft derr Pragraph 119 Absatz 1 doch zu. 😛

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #505

            Nein zu: nicht wegen eines falschen Geburtsdatums oder wegen eines falsch angegebenen Namens. Wobei Schreibfehler (nichts anderes ist eine falsche Preiseangabe andererseits) grundsätzlich einen Erklärungsirrtum begründen können.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • TürkeifliegenderT Offline
              TürkeifliegenderT Offline
              Türkeifliegender
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #506

              Ei Hoch auf Unsere Jurisprudenz.
              Es währe ja auch zu Einfach wenn unsere Gesetze leicht Verständlich daher kämen.
              Was sollten auch die vielen Rechtsbeistände sonst machen. Und die Gerichte hätten nicht so einen Verfahrensstau. Grässlich. 😆
              Wenn ich es also Richtig Verstanden habe. Falsche Geburtsangaben berechtigen keinen Erklärungsirrtum aber falsche Namenseingabe in Form von Mäller statt Müller schon?
              Hoch lebe die Logik. (Entschuldigung, ich habe Logik in Verbindung mit unserem Rechtssystem gebraucht.)

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • burton_B Offline
                burton_B Offline
                burton_
                schrieb am zuletzt editiert von
                #507

                Mäller statt Müller dürfte auch nix bringen 😞

                Wenn du aber eine Reise nach "Malle" buchst und ne Woche später feststellst, dass das in Belgien liegt und keine Insel im Mittelmeer darstellt, hättest du mit einer Anfechtung wohl ganz gute Chancen...  😛

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • SokratesS Offline
                  SokratesS Offline
                  Sokrates
                  Experte Istanbul
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #508

                  @Türkeifliegender

                  Ich will Dir ja nicht zu nahe treten, aber Du scheinst den Gesetzestext, den burton_  gepostet hat, wohl nur überflogen, aber nicht verstanden zu haben. Für das Zustandekommen eines Vertrages ist notwendig, dass beideSeiten sich über die Einzelheiten des Vertrages einig sind. Dies wäre beim Beispiel "Malle/Belgien" und "Malle/Spanien" nicht der Fall und damit kommt ein gültiger Vertrag nicht zustande.
                  Das falsche Geburtsdatum Deiner hochverehrten Frau Schwiegermutter wäre nur ein Grund, wenn sie dadurch in den Kinderpreis rutschen und eine Einigkeit über den Preis nicht erzielt würde. 😉

                  Alles klar!?

                  LG

                  Sokrates

                  Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #509

                    Allerdings musste eine sächsische Fluggästin das Ticket nach Bordeaux latzen, obwohl sie eigentlich nach Porto reisen wollte ... also: Uffbasse!
                    😉

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • TürkeifliegenderT Offline
                      TürkeifliegenderT Offline
                      Türkeifliegender
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #510

                      @sokrates,
                      ich vermute Mal das Du mir nicht zu nahe treten kannst Weil

                      1. wir Beide zu Weit voneinander Entfernd sind
                      2. Ich durchaus Kritik vertrage (wer keine Kritik verträgt, sollte auch keine geben)
                      3. Ist es durchaus schon vorgekommen, dass ich etwas nicht Verstanden habe (auch    wenns Unglaublich klingt.) 😉
                      4. bin ich noch nicht Überzeugt, da ich ja erst nach der Annahme des Va. meiner Buchung gemerkt habe, dass der richtige Name Möller und nicht Mäller ist und somit ein Erklärungsirrtum vorliegt Zustandgekommen durch einen Eingabefehler, analog zum Erklärungsirrtum des Va. der sich auf einen Eingabefehler bei der Preisnennung beruft und einen Erklärungsirrtum nach Vertragsannahme geltend macht.
                        Und @Vs. dazu muss ich ja wohl kein Sachse sein, Hoffe ich.
                        Aber natürlich ist dieses nur eine Meinungsäusserung eines in Reiserechtsfragen Unbelasteten. 😉
                        .
                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • juanitoJ Offline
                        juanitoJ Offline
                        juanito
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #511

                        Für unsere (jetzt nicht mehr) Neubürger ist es egal.
                        Die schlagen überall auf 😆

                        Ich erinnere mich auch noch daran.
                        Aus Sachsen ins Schwabenland angerufen.
                        Beides unverständliche Dialekte.

                        @Türkeiflieger
                        Es währe ja auch zu Einfach, wenn du oben links? am Monitor mal auf das ABC klicken würdest 😉
                        sorry

                        En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • TürkeifliegenderT Offline
                          TürkeifliegenderT Offline
                          Türkeifliegender
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #512

                          @Juanito,
                          mit Dir unterhalte ich mich nicht mehr, schliesslich bekomme ich ja auch keine Cohiba von Dir Mitgebracht 😛
                          Apropo mein Nickname ist Türkeifliegender 😞

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #513

                            @Türkeifliegender
                            Ich glaube schon, dass man Sachse sein muss um Porto so auszusprechen, dass Bordeaux verstanden wird.
                            Hier handelte es sich um eine mündliche Willenserklärung, die Betroffene fiel aus allen Wolken als sie statt der gewüschten Ticktes nach Porto welche nach Bordeaux erhielt - und wehrte sich. Erfolglos, die nicht erstattungsfähigen Kosten des Tickets musste sie bezahlen.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • TürkeifliegenderT Offline
                              TürkeifliegenderT Offline
                              Türkeifliegender
                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #514

                              @vonschmeling,
                              nachdem ich versucht habe dieses nachzusprechen habe ich durchaus Verständnis für die Fehlinterpretation.
                              Das ist dann wohl auch ein Fall für das Kuriosenkabinett. 😆

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • SokratesS Offline
                                SokratesS Offline
                                Sokrates
                                Experte Istanbul
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #515

                                @Türkeifliegender

                                Das ist kein Erklärungsirrtum sondern ein Tippfehler!

                                versuchen wir es noch einmal:

                                Ich, Sokrates, möchte eine Reise 2 Wochen Kania zum Preis von 1200€ beim Veranstalter  L(ug) & T(rug) im Internet buchen. Der Va bestätigt Herrn Sakrotes eine Reise  2 Wochen nach Kania für 1200€. Nach einer Woche fällt L&T auf, dass der richtige Preis 2100€ betägt, beruft sich auf Erklärungsirrtum, storniert kostenlos und bietet Herrn Sakrotes eine Reise zum Preis von 1200€ in einem gleichwertigen Hotel an, allerdings in Evrenseki. Herr S. akzeptiert. Soweit alles klar?
                                Nun fällt Herrn Sokrates aber zwei Wochen vor Reiseantritt ein, dass das mit der Türkei wegen gewisser inenpolitischer Neuerungen doch vielleicht nicht das richtige ist, will kostenlos stornieren und da die Firma L&T die Bestätigung an Herrn Sakrotes adressiert hat - Adresse ist zwar dieselbe, aber da sieht Herr S. großzügig drüber weg - beruft er sich auf einen Irrtum seinerseits und will kostenlos stornieren. Das lehnt nun aber L&T ab - und Herr S. versteht die Welt nicht mehr, schreit Zeter und Mordio und beschimpft L&T in einschlägigen Reiseforen als Abzocker, Wucherer und was es an Freundlichkeiten mehr gibt!

                                So, jetzt lies Dir noch einmal den Gesetzestext durch, lege ihn bildlich gesprochen über dieses Beispiel und finde die Lösung. 😘

                                LG

                                Sokrates

                                Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #516

                                  Meine Hochachtung dem Herrn Sakrotes für seine didaktische Meisterleistung! 😉
                                  Schreibfehler sind beides, sei es nun a) der Herr Sakrotes oder b) 1200 anstelle von 2100€.
                                  Nur betrifft der Fehler b) einen wesentlichen Teil des Vertragsabschlusses, das ist der springende Punkt.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • TürkeifliegenderT Offline
                                    TürkeifliegenderT Offline
                                    Türkeifliegender
                                    Gesperrt
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #517

                                    @sokrates,
                                    ich zitiere "Das ist kein Erklärungsirrtum sondern ein Tippfehler!"
                                    wenn ich das richtig Verfolgt habe wurden von Veranstaltern Verträge wegen Erkärungsirrtum storniert mit der Bemerkung der Preis wurde Irrtümlich eingegeben.
                                    Also ein Tippfehler.
                                    Warum geht das nicht wenn der Buchende einen Tippfehler begeht?
                                    Dann kein Erklärungsirrtum?
                                    Dein in Deinem Beitrag folgendes Beispiel ist für den Fall nicht relevant.
                                    Bitte nicht Verzweifeln ich fürchte wir kommen nicht Überein.
                                    Es gibt Schlimmeres. 😘
                                    Hoppla @vonschmeling war schneller.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • SokratesS Offline
                                      SokratesS Offline
                                      Sokrates
                                      Experte Istanbul
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #518

                                      @Türkeifliegender

                                      Wieso nicht?

                                      Bei Dir war es "Mäller" statt "Möller", bei mir "Sakrotes" statt "Sokrates" - beides mal Tippfehler bei einem für den Vertragsabschluss absolut unwesentlichen Punkt!

                                      LG

                                      Sokrates

                                      Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #519

                                        von wegen nicht wesentlicher Fehler?
                                        Findet Ihr beide ,@vonschmeling,@sokrates, es nicht relevant wenn ich durch den Fehler entweder nicht mitgenommen werde durch die Fluggesellschaft, bzw ein hohes Entgeld für die Berichtigung zahlen muss?
                                        wenn ich mich recht Erinnere hat ein User mal Berichtet, dass Er/Sie ein neues Ticket wegen Namenseingabefehler kaufen sollte.
                                        Nicht relevant war Dein Folgebeitrag deswegen, weil das "Sakrotes" von dem Va. kam und Herr Sokrates deswegen ja wohl kein Erklärungsirrtum geltend machen kann.

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                                          Sokrates
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #520

                                          @Türkeifliegender

                                          Die Gebühren für die Änderung falscher Namen haben mit dem Kaufvertrag nichts zu tun!

                                          LG

                                          Sokrates

                                          Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

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