Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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@kmusil
Willkommen im Forum von HolidayCheck.
Grundsätzlich behalten sich Veranstalter im Rahmen von Pauschalreisen vor den Leistungsträger Flug zu ändern. Diese Daten werden vorläufig angegeben, insofern sind Freigewicht und Bordverpflegung auch keine vertraglich vereinbaren Leistungsbestandteile zwischen dem Kunden und dem Veranstalter.
Kurz gesagt: Eurer Vertrag umfasst einen Flug von A nach B am Tag X hin und Y zurück, spezifiziert jedoch nicht, welche Airline mit welchem Serviceniveau diesen durchführt.Mit der Änderung um einen Reisetag habt ihr so oder so ein neues Angebot angenommen, dieses in den relevanten Details zu prüfen und ggf. nacharbeiten zu lassen wäre eure Obliegenheit vor dem Abschluss gewesen, wenngleich ein Hinweis des Reisebüros die Dienstleistung abgerundet hätte.
Einen rechtlichen Anspruch auf eine Kompensation gibt es nicht - es gibt im Sinne des Vertrages ja nur den Schaden "Reise um einen Tag verkürzt".
Trotzdem möchte ich euch empfehlen, in sachlicher und höflicher Form (ohne jede Schuldzuweisung!) noch einmal mit dem Veranstalter zu verhandeln. Beispielsweise über ein Upgrade zu seinen Lasten bei Pegasus. Bei einer einigermaßen hochwertigen Reise wird er sich kaum weigern.
Immer unter der Prämisse: Ihr habt keinen rechtlichen Anspruch, wurde das Angebot schließlich wie unterbreitet angenommen! -
Nachtrag:
Falscher Thread übrigens - immerhin handelt es sich um eine Änderung vor Antritt der Reise ...
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Hallo!
Mal ein Anliegen....Wir sind am 09.12. aus Hurghada Richtung Frankfurt gestartet. Ursprünglich war der Flug geplant 14:10 Uhr - 18:25 Uhr als Direktflug.
Einen Tag vorher, am 08.12., haben meine Frau und ich beim Reiseleiter nach der Abholzeit vom Hotel gefragt. 11:50 Uhr wurde uns gesagt. Kein Wort vom Zwischenstop in Marsa Alam. Das war dann die Überraschung am Flughafen!
Somit sind wir dann erst 20:30 Uhr in FRA gelandet. Koffer hatten wir 21:05 Uhr.
Der letzte Zug fuhr 21.02 Uhr, den haben wir dann verpasst.
Wir haben dann den nächsten Zug nehmen müssen - dieser fuhr 06:48 Uhr am Donnerstag morgen.Kann ich beim Veranstalter irgendetwas geltend machen und wenn ja wie gehe ich am besten vor?
LG, Marcus -
Da die Verspätung am Zielort weniger als 3h betrug bestehen keinerlei Ansprüche gegen die Airline oder den Veranstalter.
Maßgeblich für das Ende deiner Reise ist das Öffnen der Flugzeugtüren am gebuchten Flughafen und nicht etwa die Zustellung des Gepäcks oder gar die Ankunft an der Heimatadresse. -
Hallo Marcus,
hattest du denn noch Zusatzkosten, Hotelübernachtung?
Die könntest du dem Veranstalter in Rechnung stellen.
In einem ähnlichen Fall haben wir die Hotelübernachtung erstattet bekommen, da wir nachweisen konnten, das wir über 6 Stunden auf Aufenthalt mit dem Zug hatten.
Den Schriftverkehr hat mein Reisebüro für mich geführt.
reni -
Kulanz, reni - ein Anspruch auf Kostenübernahme besteht gem. regelmäßiger Rechtsauffassung nicht und diese ist hier zuerst einmal maßgeblich.
Danke trotzdem für den Hinweis!
Ich würde ihn verfolgen ... -
@marcusfoerster
Hier wurde dir ja scheinbar im Rahmen einer Pauschalreise ein Flug verkauft, der aufgrund der Flugzeiten eindeutig ein Non-Stop Rückflug ist.
Leider höre ich das nicht zum ersten und habe es auch selbst erlebt, wie man teilweise vorgeführt wird.
Bei einer Flugverspätung über 3 Std. kannst du einfordern, aber geschickterweise wird dann doch aus wirtschaftlichen Gründen der Urlauber vor Ort über Umwege verspätet ans Ziel gebracht. Ob man den Zug verpasst und ne' Nacht am Flughafen rumeiert interessiert dann wohl nicht ...
Einen Tag vor Abreise das zu erfahren, ist dann schon eine Frechheit ...
Wenn du kein Hotel genommen hast, wird es wohl schwierig irgend etwas einzufordern.
In deinem Fall hätte ich ein Taxi genommen und das dem RV in Rechnung gestellt.
Ich denke, da hättest du Chancen auf Kostenerstattung gehabt.
Ich werde das demnächst so machen.Insgesamt aber kein schönes Ende deines Urlaubes, schade ... :?
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Reiseamazone1970:
In deinem Fall hätte ich ein Taxi genommen und das dem RV in Rechnung gestellt.
...
Ich werde das demnächst so machen.... und dir unter Umständen eine blutige Nase damit einfangen ... Sorry! :?
Ein Anspruch gegen den Veranstalter besteht nicht.
Wie Reisende zum Flughafen oder von dort nachhause kommen liegt nicht mehr in der Verantwortung des Veranstalters oder der Airline.
Diese endet mit dem Erreichen des Zielflughafens.Zudem ist eine vorläufig angegebene Reisezeit keine Garantie für einen nicht unterbrochenen Flug - wie kommst du bloß auf das schmale Brett?!
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@vonschmeling
Ich verweise auf den Beitrag von ReinaDoreen.
Hier wurde eine Hotelrechnung aufgrund des verpassten Zuges mit Hilfe des Reisebüros erstattet.
Diesen Hinweis sollte man verfolgen, schreibst du selbst.Aber wenn ich schreibe, ich nehme mir dann ein Taxi, hole ich mir eine blutige Nase?
Wie kommst du auf das schmale Brett?
Ein Taxi kann durchaus günstiger sein, als eine Hotelübernachtung.
Deine Logik soll mal einer verstehen ...Und danke Kourion, ich kenne den Unterschied zwischen Direkt- und Non-Stop-Flug sehr gut.
Die Airlines haben nur manchmal damit Probleme ... -
... nicht Dein Ernst, oder!?
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@Reiseamazone1970:
vonschmeling hat doch nun wirklich eindeutig bei der "Verfolgung" auf den Unterschied zwischen Kulanz und Anspruch hingwiesen!
Eine Kulanz ist je nach Sachlage und gutem Willen durchaus im Bereich des Möglichen, ein Anspruch besteht aber in keinster Weise...und so ist eine "blutige Nase" bei einem entsprechenden Vorhaben nicht nur möglich, sondern sogar recht wahrscheinlich.Aber mach mal...

Edit:
Die Airlines kennen den Unterschied zwischen Direkt- und Nonstopflug durchaus! -
@Reiseamazone
Das bezweifle ich.
Selbst wenn viele Direktflüge nonstop zum Zielort fliegen...
... die Buchung eines Direktflugs beinhaltet stets die Eventualität eines - auch nachträglich - eingeschobenen Zwischenstopps.
Und kommt es dazu, wird kein Kunde "vorgeführt". -
@Reiseamazone
Zumindest scheinst du den Unterschied zwischen Anspruch und Kulanz nicht zu verstehen ...
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@Kourion
"die Buchung eines Direktflugs beinhaltet stets die Eventualität eines - auch nachträglich - eingeschobenen Zwischenstopps." ist alles richtig!Und kommt es dazu, wird kein Kunde "vorgeführt". Soweit ein Anspruch gegenüber der Fluggesellschaft gemeint ist --> absolut richtig.
Persönliche Meinung:
Nur fühle ich mich schon "vorgeführt" wenn ich einen Direktflug buche und einen mit Zwischenlandungen erhalte. Und jetzt nicht wieder die alte Leier! Ich kenne den Unterschied. Für einen Direktflug bezahle ich mehr. Pauschalangebote mit Flügen welche Zwischenladungen ohne Umsteigen haben sind meist doch etwas günstiger als wenn ich die selbe Reise mit Direktflug buche. Das ägert mich schon. Kann nix dagegen tun, weiss ich auch. Aber ganz korrekt finde ich es nicht. -
Eine kleine Korrektur:
Die Flugnummern können bei einem Direktflug durchaus unterschiedlich sein, denn entscheidend ist die Flugplanung, also Start und Zielflughafen.
Daher wäre die Formulierung, ein Direktflug kann einen oder mehrere Stopps enthalten, das Flugzeug aller Teilstrecken ist identisch, sicher besser.
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Avatar67:
Für einen Direktflug bezahle ich mehr.Und auch das stimmt so verallgemeinert nicht!
Schaut man sich bspw. mal die Preise bei AB (Düsseldorf - Thessaloniki) an, so stellt man fest, dass die Nonstop-Flüge (von dir fälschlicherweise als Direktflüge bezeichnet) günstiger sind als die Flüge, welche eine Zwischenlandung (m. W. mit Umsteigen) beinhalten...
