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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • mk116M Offline
    mk116M Offline
    mk116
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    schrieb am zuletzt editiert von
    #2921
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    • curiosusC Offline
      curiosusC Offline
      curiosus
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      schrieb am zuletzt editiert von
      #2922

      ...ähnlich Konstellationen gibt es z.B. bei Flügen nach RMF mit Zwischenstopp in HRG oder nach SSH mit Stopp in HRG.
      XX2012 von A nach HRG und dann beim Rückflug XX2012 HRG-SSH und SSH-A XX2013.
      Und auch bei Zwischenstopps in D gibt es derlei Flugnummern-'Gewurschtel'. 😉

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      • hokahe0H Offline
        hokahe0H Offline
        hokahe0
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2923

        Zitat gelöscht, Username reicht aus.

        curiosus:

        Selbstverständlich kann jeder User deine Abk. sofort verstehen ohne googeln zu müssen,
        Danke dafür..

        Alle Menschen sind klug, die einen vorher, die anderen nachher.

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        • mk116M Offline
          mk116M Offline
          mk116
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          schrieb am zuletzt editiert von
          #2924
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          • mk116M Offline
            mk116M Offline
            mk116
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2925
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            • mk116M Offline
              mk116M Offline
              mk116
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              schrieb am zuletzt editiert von
              #2926
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2927

                Hier mal die Definition der IATA:
                direct flight
                . Any flight ticketed as a single flight coupon, irrespective of whether there are enroute stops and/or changes of aircraft types
                or

                . Flight connecting two cities or airports with or without enroute stops; passengers need not change aircraft (except for a change of gauge flight.)

                Interessant an dieser Stelle dürfte allerdings dieses Urteil sein zur ersten Orientierung hinsichtlich eventueller Ansprüche.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • mk116M Offline
                  mk116M Offline
                  mk116
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2928
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                  • vonschmelingV Offline
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                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2929

                    Hier geht es doch tatsächlich um den Anspruch auf eine Minderung und ist dabei offenbar zu vernachlässigen, ob nun dieselben oder unterschiedliche Flugnummern verwendet wurden, oder gar unterschiedliche Geräte?
                    Ein solcher besteht offensichtlich nicht, wobei sich im Falle einer entsprechenden Verspätung sicher die Einrede lohnt (sofern die VO(EG)261/04 anzuwenden ist).

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • alecanderA Offline
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                      alecander
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2930

                      Guten Abend,

                      Am 3.01 verreisten ich und ein Freund von mir nach Ägypten. Es ging von Köln/Bonn nach Marsa Alam. Die Sache ist, dass sich unser Flug von geplannten 11:55 auf 17:20 verschoben hatte, also über 5 Stunden. Noch im Flughafen hat man mir direkt Flier von flightright oder in die Hand gedrückt, aber ich will die Sachen nicht überstürzen. Von dem Flier abgesehen, habe ich auch eine Bescheinigung von SunExpress, meinem Fluggesellschaft, bekommen. Meine Frage ist, welche Möglichkeiten stehen mir zu um eine Entschädigung zu bekommen. Klar die Beschwerde selber machen oder einen Anwalt die Sache regeln zu lassen, nur weiß ich überhaupt nicht wie sowas vonstattengeht. Ich habe sowas noch nie gemacht und google gibt mir nur diese Firmen, die das alles für mich klären. Ein paar Ratschläge oder Erfahrungen würden mir sehr viel helfen. Vielen Dank im vorraus .

                      lg

                      Alexander

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
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                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2931

                        Gib einfach hier die erforderlichen Daten ein - wir haben sehr positive Erfahrungen mit einer reibungslosen Regelung gemacht.
                        Als erste Maßnahme würde ich diese jederzeit weiterempfehlen.
                        Höflich hieße es "ein Froind und ich" ... :?

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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                        • kirschi11K Offline
                          kirschi11K Offline
                          kirschi11
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2932

                          Leider ist es so, das die Fluggesellschaften ersteinmal eine Erstattung ablehnen, wenn Sie überhaupt reagieren. So war es in meinem Fall auch. Dabei ist die Frage in der EU Fluggastrechteverordnung eindeutig geregelt und schon mehrfach durch Gerichtsurteile bestätigt. Natürlich nehmen die verschiedenen Anbieter Geld für ihren Service, aber das macht letztendlich ein Anwalt auch. Nachdem ich in verschiedenen Foren gelesen habe, wie erfolgreich die Einschaltung einer solchen Firma ist, habe ich das auch getan. Und prompt kam das Geld.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • HATH79H Offline
                            HATH79H Offline
                            HATH79
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2933

                            Folgende Konstelation:

                            Gebucht wurde via HolidayCheck bei Schauinsland:
                            Pauschalreise nach Side:
                            Flug :
                            SZG AYT 26.07 06:05 -  09:40 
                            AYT SZG 02.08 10:25 -  12:25

                            Also Salzburg-Antalya

                            Habe nun die Botschaft bekommen:

                            Sehr geehrter Herr *****,

                            soeben wurde uns von Schauinsland Reisen eine Änderung bezüglich Ihres gebuchten Fluges mitgeteilt. Ihr Flug am 26.07.16-02.08.16 von Salzburg nach Antalya kann leider nicht wie geplant durchgeführt werden.

                            Selbstverständlich ist Ihr Veranstalter bemüht, dass Sie die Reise wie geplant antreten können und hat Sie daher auf folgenden Flug ab/bis München umgebucht:

                            H: MUC-AYT 13:55-17:55/XQ0131
                            R: AYT-MUC 10:45-13:05/XQ0130

                            Also nun von München (rd. +150km eine Strecke) zu, im Gegensatz zu unserem gebuchten Flug, besch...eidene Flugzeiten beim Hinflug mit einer bescheidenen Airline.

                            Auf telefonische Anfrage, soll ich erst gar nicht mit einer Entschädigung Rechnen wenn ich das Angebot annehme. Umleitung auf einen Flug von Linz, wurde abgelehnt. Stattdessen werden noch bescheidenere Flugzeiten, teilweise mit Zwischenlandung angeboten.

                            Habe nun einen weiteren Flugtermin, mit, naja, akzeptablen Zeiten, gefunden. Den ich denen noch anbiete.  Wie sagt der Oberösterreicher so gerne?: Schau ma moi....

                            Auf drängen von mir und Information des Kunsumentenschutzes Österreich, habe ich nun darauf hingewiesen, dass ich laut einem § (den ich jetzt gerade nicht hier habe), durch die Änderung des Beförderungsunternehmens und der Zeiten + Abflughafen, den kostenlosen Rücktritt verlangen kann.

                            Dies wurde mir nun auch angeboten, mit der Bitte um einen weiteren Tag Geduld, da mein Angebot des alternativen Fluges nochmals geprüft werden muss.

                            Also Leute, lasst euch nicht "pflanzen".

                            LG

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • KourionK 1
                              KourionK 1
                              Kourion
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2934

                              @HATH
                              Willkommen im Forum.

                              Klar, du kannst bei einer Änderung des Flughafens kostenfrei stornieren... obwohl der eine oder andere RV das in der Vergangenheit nicht anbot / akzeptierte.

                              Allerdings ist ein Storno für viele keine prickelnde Alternative.

                              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • HATH79H Offline
                                HATH79H Offline
                                HATH79
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2935

                                Überflüssiges Zitat entfernt, bitte Button Beitrag verfassen nutzen
                                @Kourion:

                                Für mich schon..
                                Denn für einen Abflug ab München zu den angebotenen Flugzeiten, hätte ich bei Buchung damals rd 200,- weniger bezahlt. Derzeit würde ich sogar 230,- Euro sparen.
                                Ich vermute dass daher auch die Umbuchung rührt. Der VEranstalter bekommt den Flieger aus München einfach günstiger, und zudem muss er auch, aufgrund des verkürzten Aufanthaltes im Hotel, vermutlich weniger für meien Aufenthalt zahlen.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2936

                                  @HATH
                                  Sofern es das Operating ab SZG aktuell tatsächlich noch gibt hättest du Recht - ich bezweifle das allerdings.
                                  Überwiegend klöppeln die Veranstalter wegen Streichungen der Airlines aus den verbleibenden Flügen ein Angebot - es interessiert leider überhaupt nicht, ob es seinerzeit oder auch jetzt billiger war/wäre ab MUC zu fliegen. Falls du das Angebot überhaupt optierst kannst du das in die Verhandlungen einpflegen, generell sind jedoch die Buchungspreise von gestern eben die von gestern - mit allen Konsequenzen.

                                  Ein Rücktritt vom Vertrag sollte dir eingeräumt werden, viel mehr kannst du allerdings nicht erwarten.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • kirschi11K Offline
                                    kirschi11K Offline
                                    kirschi11
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2937

                                    Die Reiseveranstalter behalten sich in ihren AGBs solche Änderungen vor. Die Gerichte sind sich hier ebenfalls nicht einig und erkennen  eine Entschädigung nur an, wenn erhebliche Nachteile entstehen. Und dann sprechen sie eine Entschädigung für An- bzw. Rückreisetag zu. Allerdings bieten die meisten Veranstalter ein Bahnticket fuer die Anreise zum neuen Abflurftort an. Da zwischen Abflugtermin und dem Termin der Info mehr als 2 Wochen liegen, steht dir auch kein Anspruch auf Entschädigung nach der EU Fluggastrechteverordnung zustehen.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • biber000B Offline
                                      biber000B Offline
                                      biber000
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2938

                                      Hallo, eigendlich wollen wir mit FTi nach Ägypthen.

                                      Jetzt wurde von FTi der Flug geändert.
                                      einen Tag früher, Unmöglliche Flugzeiten ( mit Kindern in der Nacht), anderer Flughafen und andere Airline.
                                      Stonieren mag ich nicht wirklich, aber hin nehmen zum gleichen Preis ( 4000 Eur) mag ich es auch nicht.
                                      Was hat man für Rechte?
                                      Kann man eine Reisepreismonderung verlangen?

                                      Am anderen Flughaften schon den Parkplatz kostenpflichtig gebucht, wir kommen um 7 Uhr morgends im Hotel an und fliegen erst um 20 Uhr zurück. Da bräuchten wir ja auchdas Zimmer länger.

                                      Hoffe ihr könnt mir helfen

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • HolginhoH Offline
                                        HolginhoH Offline
                                        Holginho
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2939

                                        Später gerne mehr...

                                        ...aber die Antworten auf Deine Fragen erhälst Du eigentlich schon bei ein wenig Lektüre in diesem thread.

                                        “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                                        • Ahotep2A 1
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                                          Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2940

                                          Warum denn der Beitrag in drei Threads, biber?
                                          Du nutzt ja schon die Threads Flugzeitänderung vor Urlaubsbeginn und Flughafenänderung. Das sollte reichen, damit man hier nicht zickzack posten muss.

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