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Bei Flugänderung Reise stornieren?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #121

    @Urmel
    Das von gabriela_maier angeführte Urteil spielt für dein Anliegen zunächst einmal gar keine Rolle. Zum einen geht es da nicht um eine Stornogebühr, zum anderen sind solche Urteile immer inter partes zu treffen, also jedes einzeln und zwischen den einzelnen Gegner.
    (Zu den weiteren Ausführungen hinsichtlich des Gebarens von Anwälten und dessen Tücken schweigt des Sängers Höflichkeit ...)
    Richtig ist jedoch: Eine Stornopauschale kann nicht verlangt werden.
    Gem. den Bestimmungen des §651 muss der Versanstalter die Reise mägelunbehaftet erbringen können, das ist hier vollkommen unstreitig nicht der Fall.
    Vielmehr kündigt er die Unterbreitung eines gänzlich neuen Angebotes an, welches Urmels ablehnen und alles Erlangte zurückfordern können.
    Ob zusätzlich Schadenersatz zu fordern wäre müsste über etwas präziseren Angaben zu eruieren sein.
    Für mich schlummern in den etwas häppchenweise reintröpfelnden Darstellungen vom Urmel noch so allerhand Fragezeichen:
    Wie zum Beispiel kommt sie/er zu der Einschätzung, ITS könne "keine" Alternative anbieten, wo doch genau dies angekündigt wird?
    Soll an einer Reise zur selben Zeit festgehalten werden ist Urmel aufgefordert Vorschläge zu machen. Zuerst einmal hübsch, aber welche Bedingungen sollen da gelten? Darf es beispielsweise auch ein vergleichbares Produkt zum wesentlich höheren Preis in abweichender geographischer Lage sein?
    Alles ziemlich nebulös - jedoch bekommt man nur auf die richtigen Fragen eben auch brauchbare Antworten!
    😉

    Rechtsbeistand? - MÖÖP!
    Es wäre tatsächlich besser, zuerst einmal ganz elementare Details auf Augenhöhe zu klären, ich bin ziemlich sicher einige Missverständnisse auszumachen ...
    ❓

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • KourionK Offline
      KourionK Offline
      Kourion
      schrieb am zuletzt editiert von
      #122

      @Urmel
      Hier mal die AGB von ITS, die mich auch mit diesem Abschnitt erstaunen:

      "4.2 Der Veranstalter ist berechtigt, Leistungsänderungen vorzunehmen, wenn sich diese aufgrund von Umständen außerhalb der Einflusssphäre des Veranstalters nach Vertragsschluss ergeben. Hierzu gehört auch der Austausch der angegebenen Unterbringung oder der angegebenen Beförderung bei weitgehend identischem Standard, soweit ansonsten eine Preisanpassung erforderlich wäre. Über solche Änderungen wird der Veranstalter den Reiseteilnehmer unverzüglich unterrichten. Sofern die Änderungen erheblich oder unzumutbar sind, erhält der Reiseteilnehmer mit einer Erklärungsfrist von zehn Werktagen nach Mitteilung das Recht zur kostenlosen Umbuchung oder zum kostenlosen Rücktritt. Ein etwaiges sonstiges Kündigungsrecht des Teilnehmers bleibt hiervon unberührt."  Quelle its.de

      Aha - der "Austausch einer Unterbringung" gilt hier nicht als erhebliche Änderung. :?
      Anderes Reisedatum, anderer Flughafen sind nicht aufgeführt - auch keine erhebliche unzumutbare Änderung ? :?
      Ich finde, das geht gar nicht. Aber OK, wäre dann wohl neben Öger der zweite RV, der mit dieser Sache um die Ecke kommt.

      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #123

        Nachtrag:
        Urmel hat zuerst von einer Aufforderung zur Unterbreitung von Vorschlägen berichtet, danach von einer Gebührenforderung - die vermeintliche "Unverschämtheit" könnte somit schlichterdings ein Irrtum sein. Schade wie ausgeschlossen eine solche Überlegung in den vernetzten Zeiten geworden ist!?
        Wie auch immer - eine erstattungsfähige Kündigung ist an sich unbestreitbar, muss notfalls aber dennoch erstritten werden. 
        M.E. liegt das in weiter Ferne - wie gesagt ...

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #124

          @Kourion
          Sorry, aber die AGB spielen hier eher eine zu vernachlässigende Rolle - maßgeblich sind die Bestimmungen des BGB § 651 - da ist das Urmel schon auf der richtigen Fährte.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • Urmel49U Offline
            Urmel49U Offline
            Urmel49
            schrieb am zuletzt editiert von
            #125

            Ja das stimmt, ich bin von HC aufgefordert worden nach Alternativreisen bei ITS zu suchen.

            ITS kann aber weder in Türkei, Kroatien oder Ägypten mir was passendes anbieten.
            Also fragte ich an ob ich einen anderen Reiseveranstalter wählen könnte und da wurde mir mitgeteilt das es von Seiten ITS nicht ginge. Dann wollte ich eine kostenlose Kündigung und da wurde mir die Gebühr mitgeteilt

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            • gabriela_maierG Offline
              gabriela_maierG Offline
              gabriela_maier
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #126

              Richtig, § 651 BGB ist hier massgebend. Und was die AGB nvon ITS angeht, na, vielleicht müssten die mal juristisch untersucht werden. Einiges davon ist aus der Mottenkiste.
              Bevor das jetzt wieder zum xtenmal in einer besserisches Diskussion abseits der betroffenen userin ausartet, ich möchte @murmel gerne direkt fragen: was willst Du eigentlich erreichen? Storno ? Kein Problem, tu das. Alternativen raussuchen ? Bei ITS ? Oder woanders ? Woanders geht nur mit Storno und Neubuchung. Oder willst Du klagen, also auf Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit ? Übrigens, vor Gericht muss Du ( oder auch Dein Anwalt ) auf die Frage der Gegnerseite: was Du alternativ in der Zeit gemacht oder auch nicht gemacht hast, nicht antworten. Das geht keinen was an.
              Ich werde mich hier ausklinken. Aber falls du dich entschliessen solltest, zu stornieren und auf Schadensersat zu klagen, helfe ich Dir gerne.

              Gruss Gabriela

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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #127

                Urmel, dem widersprichst du sofort und vollumfänglich.
                Ich glaube immernoch an eine irrtümliche Info (ja, doc hatte ich bei Öger auch, aber isch jeeb nädd dring!).

                Nur um mal die Wahrnehmung für Klärungsabläufe ins Bewusstsein zu rufen:
                Die fragliche Entscheidung aus gabriela_maiers Bezug erging 4/14 - die Reise fand 9/12 (schließlich nicht) statt. Soviel zur Sinnhaftigkeit eines Verzichts auf außergerichtliche Einigung ...

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • Domino27D Offline
                  Domino27D Offline
                  Domino27
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #128

                  @ Holginho
                  Mein Beitrag hat sich mit urmels überschnitten.  Mit Stornokosten revidiere ich meine Aussage.

                  Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • gabriela_maierG Offline
                    gabriela_maierG Offline
                    gabriela_maier
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #129

                    @ vs

                    und wurde in 12/2014 veröffentlicht. Nur soviel zur sorgfältigen Recherche.

                    Gruss Gabriela

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Urmel49U Offline
                      Urmel49U Offline
                      Urmel49
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #130

                      @) Gabriela

                      also da mir ITS keine Alternativreisen bieten kann möchte ich die Reise kostenlos stornieren.

                      Ich würde bei einem anderen Veranstalter FTI  z.b Türkei  oder Ägypten neu buchen.

                      Eigentlich möchte ich nicht gerichtlich klagen und das man sich auf dem realen Weg einigen kann, das die Reise kostenlos storniert wird. Denn mit ITS bin ich schon oft im Urlaub gewesen und würde dann nächstes Jahr im Herbst frühzeitig eine Reise bei denen mir suchen und buchen.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • KourionK Offline
                        KourionK Offline
                        Kourion
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #131

                        @vs
                        Ja, ist schon klar. Gehörte nicht hierhin.
                        Hab's auch nur eingestellt, da mich schon der Abschnitt zur Umbuchung leicht empört hatte. 😱

                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • HC-Mitglied985931H Offline
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                          HC-Mitglied985931
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #132

                          vs, ich bestreite gar nicht, daß Du richtig liegst, in Urmel`s und unser aller Sinne hoffe ich es sogar, nicht daß da jetzt wirklich noch ein Standard draus wird 😞

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • gabriela_maierG Offline
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                            gabriela_maier
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                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #133

                            @ urmel

                            wenn das Deine Entscheidung ist, ich respektiere sie selbst verständlich. Dann tu es, und Du wirst die Reaktion von ITS abwarten müssen. Akzeptieren sie und zahlen alle getätigten Zahlungen von Euch zurück, ist es an Dir, Dich neu zu orierentieren. Wenn nicht, sorry, dann bleibt das Problem. Und muss neu entschieden werden.

                            Gruss Gabriela

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #134

                              @maier
                              Es erging 4/14 - soviel zur Relevanz deiner Einlassungen ... :?

                              @Kourion
                              Bestens! - genau das Gespür für Wichtigkeit braucht diese Ebene.
                              Einerseits sollte man wissen, dass AGB Gesetzgebung nicht überwiegen, andererseits sich rechtzeitig - und wohl informiert! - damit befassen.
                              (Ja, sie sind teils anfechtbar!)

                              @doc
                              Recht haben möchte ich nur im Interesse des betroffenen Urmels ...

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • gabriela_maierG Offline
                                gabriela_maierG Offline
                                gabriela_maier
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #135

                                @vs: ich erspare mit eine replik auf Deine unhöfliche Anrede:

                                niemand bestreitet, dass das Urteil in 4/2014 gefällt worden ist. aber: bis 12/2014 war es das Geheimnis des Gerichtes, also des Amtsgerichtes Hannover. Vorher wusste keiner davon, also auch Du nicht ? Was soll das Gezicke ? Interessiert hier im Thema niemand !!!! In 12/2014 wurde es publiziert, und erst damit öffentlich.

                                Soll ich ? Nein doch, so habe ich es gelern:

                                Gruss Gabriela

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • vonschmelingV Offline
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #136

                                  @maier
                                  Nichts zu ergänzen.
                                  Null Relevanz - berufe dich doch besser auf Nichtwissen ... und wer zickt hier???

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • gabriela_maierG Offline
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                                    gabriela_maier
                                    Gesperrt
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #137

                                    @ nein vs, keine replik. Nicht mein niveau !

                                    man kann schon viel über google herausfinden, aber halt manchmal nicht alles. Die Formulierung, etwas mit "Nichtwissen" zu bestreiten, ist in der deutschen Justiz einn legitimer Begriff. Tja, so was lernt man durch Erfahrung in 15 Jahren in einer Fachabteilung eines normalen Dienstleisters im Zivilrecht, und dann -vertiefend in anderer Richtung- als Schöffin im Strafrecht. Es gibt also viel zu eruieren, viel Spass !!
                                    Für mich sind jetzt nur noch Beiträge im Thema relevant, allerdings haber ich auch schon erklärt, das dazu ausschliesslich @urmel gefordert ist.

                                    Gruss Gabriela

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      #138

                                      Ladies, Gabriella und VS,
                                      ihr seid beide so genial und voller wissen, ihr habt es doch garnicht nötig euch immer zu streiten.
                                      jedes forum wäre froh nur eine person mit solch fundiertem wissen zu haben, wir haben derer 2 und dazu noch ein paar andere, die auch mit tollen tips glänzen können.
                                      also bitte schön 🙂

                                      Danae, Fortuna, Magica, Luminosa, Mediterranea, Serena, Caribbean Princess, Preziosa, Pacifica, Fantasia, MS 2, Splendida, Diamond Princess, Meraviglia

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                                        vonschmeling
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #139

                                        Urmels Interesse war für mich immer im Fokus.
                                        Eingedenks des Wissens übrigens, welches man im Laufe eines Studiums der Rechtswissenschaften erwirbt ...

                                        Meine Empfehlung nach wie vor: Klare Ansagen auf persönlicher Ebene, evtl. Missverständnisse ausräumen.
                                        Edit: Anstelle vollkommen sinnloser Begriffsabnutzung mit dem Nimbus des "legitimen Gebrauchs"???

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                          eines
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #140

                                          Hallo,

                                          wir haben eine Pauschalreise gebucht und fliegen am 8. November nach Hurghada.
                                          Heute, also genau einen Monat vor Reiseantritt, hat uns das Reisebüro mitgeteilt, dass der Hinflug zwar wie geplant stattfindet, der Rückflug aber gestrichen wurde und wir nun kostenlos stornieren können oder einen Rückflug, mit einer anderen Airline,  zu einem 200km entfernten Flughafen nehmen können. Von dort aus würden wir dann mit dem Bus zu unserem eigentlichen Flughafen gebracht.
                                          Stornieren wollen wir nicht unbedingt. Müssen wir also den Rückflug so in Kauf nehmen?
                                          Habe hier schon ein paar mal gelesen, dass man nichts machen kann, wenn man rechtzeitig informiert wurde. Ist ein Monat davor rechtzeitig? Zusätzliche Kosten entstehen uns ja keine, aber steht uns trotzdem irgndwie eine Entschädigung zu bzw. kann man da preislich irgendein entgegenkommen verlangen? Oder muss man das als Unannehmlichkeit hinnehmen, dass man dann eine längere Heimreise hat?
                                          Danke für eure Hilfe!
                                          Lg eines

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