Flugzeitänderung vor der Reise
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Letztendlich sollte man sich einfach von dem Gedanken verabschieden aufgrund der Flugzeiten die Pauschalreise verlängern zu können.
Reisetage sind keine Urlaubstage. Wenn man sich damit abgefunden hat und den Urlaub nur für die dazwischenliegenden Tage plant, dann ist doch alles ok.
Wenn's dann noch am Anfang oder am Ende einen 1/2 Tag dazugibt, in Ordnung aber da hat man eben kein Recht drauf.
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@Flora 59 , genau das ist das Problem, denn aufgrund dieses Urteils, welches wohl i-wann in den Nachrichten kurz besprochen wurde... buchte mal wieder jem. im Bekanntenkreis, trotz mehrfacher Diskusionen eine Pauschalreise mit ''tollen'' Flugzeiten,WEIL man die ja NICHT mehr ändern DARF so wie früher..... ich bin gespannt, wer von uns allen die '' meiste'' Zeit am Urlaubsort verbringt..... wenn ich das richtig verstanden habe, geht es ja nur darum,dass man den Kunden nicht im Glauben lassen darf,dass er die Flugzeiten fix hat...oder? Und soweit ich weiß,wurden unsere Bekannte auch nicht darauf hingewiesen,dass sich die Zeiten ändern können.... die machen sich nämlich schon Gedanken, was sie noch so alles machen,bevor sie aufs Zimmer können, weil sie so früh da sind...... ich denke darüber sollten sie sich Gedanekn machen,wenn sie ihr Unterlagen mit den Flugzeiten haben, ich bin jedenfalls gespannt....
@VS ich hatte gefragt nach rechtl Schritten,als nicht Pauschalreisender, wenn ich jetzt auch von dem Flugh. mit den 2 Flügen tägl. fliege, den frühen gebucht habe, aber dann den späten nehmen soll, könnte ich darauf bestehen, in dem frühen Flieger mit zu fliegen?
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@Alfred-Tetzlaff
Ein Risiko beim Kauf der DB-Tickets 90 Tage im Voraus gibt's ja schon heute: Flugzeitänderungen, Flugverspätungen, "sonstige Hindernisse"...
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Ihr seit alle viel zu unflexibel.Wenn es keine Flugzeiten mehr gibt,einfach mit gepacktem Koffer zum Flughafen und am Schalter nach der nächsten Blechtaube in Richtung Sonne fragen und ab geht der Peter.Der Rückflug könnte aber dann was dauern bis es klappt
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Wollte auch mal bewußt geistige Diarrhö schreiben
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Nicht nur der Lehrer wird klagen, auch die Eltern mit Kleinstkindern werden sich wieder über die Unplanbarkeit und über die gestörte Nachtruhe/den fehlenden Mittagsschlaf beschweren....
Die jetzt noch Jubelnden werden als erstes zum Verbraucherschutz rennen und den Veranstalter auffordern lassen, doch bitte bereits im September 201x die Flugzeiten für den August 201x +1 zu nennen, weil es doch eine Unverschämtheit sei, weder Gesellschaft noch Zeiten zu wissen, man könne doch seine Pauschalreise gar nicht richtig auswählen.... Voll rationales und rationelles Verfahren!
@ Domino, die Einstellung wäre die eines vernünftigen und entspannten Urlaubers. Aber wenn die Rechthaber und Prozeßhansel trotz Minderheitsanzahl die Überhand gewinnen, dann werden die "schönsten Tage des Jahres" halt zu den ernstesten und für manche wohl auch zu den profitträchtigsten.....
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Murmel1280:
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@VS ich hatte gefragt nach rechtl Schritten,als nicht Pauschalreisender, wenn ich jetzt auch von dem Flugh. mit den 2 Flügen tägl. fliege, den frühen gebucht habe, aber dann den späten nehmen soll, könnte ich darauf bestehen, in dem frühen Flieger mit zu fliegen?Das ist eine hypothetische Frage. Wenn du den Flug XY0815 gebucht hast und er nicht gestrichen wird, bist du auf dem Flug XY0815 und nicht auf XY0821.
Die Airline setzt dich nicht einfach auf ein anderes Operating nur um das besser auszulasten.
Wenn der frühere nicht gehen sollte, kannst du den späteren nehmen oder stornieren.
Hatte ich so aber auch schon geschrieben ...

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"bernhard707:" wrote:
...bei Verfügbarkeit klicke auf "Infos zu den Flugzeiten" und kannst noch vor der Anmeldung gross und deutlich lesen: Ihre voraussichtlichen Flugdaten
Klick!...Nur am Rande und zum Thema Änderungen, die heute nacht verlinkte Angabe zu den voraussichtlichen Flugzeiten ist jetzt ein paar Stunden später nicht mehr verfügbar.
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Was bleibt?
Pauschal nicht mehr buchen, weil man in punkto Flugplanänderungen dann mehr Möglichkeiten ggfs. hat und/oder darauf hoffen kann, dass die gebuchte Flugzeit auch Bestand haben wird?
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Überflüssiges Zitat entfernt!
@Kloeckling:
Flugzeitänderung.
auch wir ärgerten uns des öfteren über die geänderten Flugzeiten. Man freut sich bei Buchung auf fast eine Woche, daraus werden dann nur fünf Tage Aufenthalt am Urlaubsort.
Bei Reisen , wo man mit Condor fliegt kann man sich allerdings auf die Flugzeiten so gut wie verlassen. Jedenfalls habe ich seit unseren letzten Flügen in die Türkei darauf geachtet bei BuchungMarion Heck
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@sonbahar
Hi,
dein Posting ist nur schwer verständlich, da dein eigener Kommentar mitten im Zitat (Eingangsposting dieses Threads) steht.
M. E. schreibst du dies hier selbst, richtig ?
"Flugzeitänderung.
auch wir ärgerten uns des öfteren über die geänderten Flugzeiten. Man freut sich bei Buchung auf fast eine Woche, daraus werden dann nur fünf Tage Aufenthalt am Urlaubsort.
Bei Reisen , wo man mit Condor fliegt kann man sich allerdings auf die Flugzeiten so gut wie verlassen. Jedenfalls habe ich seit unseren letzten Flügen in die Türkei darauf geachtet bei BuchungMarion Heck"
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...weiter in der Endlosschleife und auf auf in die nächste Runde...
Nein, liebe sonbahar2009 sieben Tage bleiben sieben Tage und auch sieben Nächte. Die Flugzeitänderungen hast du bitte klaglos hinzunehmen. Und auch deine Planungen hinsichtlich deines parkenden Autos kannst du in die Tonne kloppen.
Leider lässt die Rechtslage und die AGB deines Reiseveranstalters keine andere Antwort zu. Unser aller Hoffnung liegen nun beim BGH...
@VS: Ich habe es nun auch begriffen.
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querenburg44801:
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Unser aller Hoffnung liegen nun beim BGH...@VS: Ich habe es nun auch begriffen.
Nein, hast du nicht - wie dieser Beitrag unschwer beweist ... :?
Der BGH wird nicht über unabänderliche Flugzeiten entscheiden, und unser aller Hoffnungen ruhen darauf, dass du das endlich begreifst ...

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@mfkpa
Vielen Dank für die Beachtung der in meinem Fall erwähnten Details.
Da man mir schrieb, der Veranstalter würde ein Entgegenkommen ablehnen und auf die Unverbindlichkeit bestehen, werde ich kommende Woche zu einem Rechtsanwalt gehen, denn in einem gut organisierten Online-Reisebüro hätte man wenigstens ein Alternativangebot dem Kunden vorlegen dürfen.
Ich denke, den Sachverhalt wird hier besser aufgehoben sein, wenige User, die sich unterstützend anbieten, werden dies beurteilen können, diese speziellen Details müssen von Fachleuten bearbeitet werden.Aber Dein Ansatz war super...Daumen hoch! -
@ne75
Die geänderte Flugzeit IST bereits die Alternative ...
Verstehe ich recht, dass der Anwalt sich an das Reisebüro, namentlich HC, wenden soll?
Das schließe ich aus deiner Bermerkung " ... denn in einem gutorganisierten Online-Reisebüro hätte man wenigstens ein Alternativangebot dem Kunden vorlegen dürfen."
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@ vs ich bewundere immer wieder deine Geduld, aber bei manchen sind leider sämtliche Erklährungsversuche sinnlos
