Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Aber wer stellt denn so groteske Frage und kommt dann überhaupt nicht aus dem Quark, wenn man um banalste Konkretisierung ersucht?!
"Ich habe eine Versicherung" ist ganz klar eine Antwort auf eine nie gestellte Frage.Oft wiederholt, immernoch gültig: Präzise Fragen, präzise Antworten.
Hier hat keiner Zeit oder Lust stundenlang auf dem Dreiuß zu hocken und mögliche Auslegungen zu orakeln. Mit dem Bündel an handfesten Hinweisen sollte sich der User ich bins immerhin zum Stand der Dinge durchmogeln können - und wird vermutlich trotzdem weiter abwarten müssen.
Die Chuzpe, im Handstreich einen kompletten Bomber zu pfänden, hat nun mal leider nicht jeder Vollstreckungsbevollmächtigte ... (wobei ich sie unverändert geradezu anbetungswürdig finde!!). -
Mir fällt dazu wenig bis gar nichts ein - ausser vielleicht der Einrede, dass man sich vielleicht mangels Eloquenz unverhofft doof präsentiert und im Grunde das Richtige meint ... aber eben nicht auf den Punkt bringen kann?!
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Fühl ich mich soweit aber nicht, eher konfrontiert mit wenig Erfahrung - soweit.
Ich glaub halt immernoch an den Edelmut ... -
https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/reiseundfreizeit/index.html
hey weiß nicht ob's schon hier vorkam, der thread ist ja doch schon recht lang ^^, aber die AK hat hier relativ viele reiserechtliche Fragen zusammengefasst..
LG und schönen Sommer -
Hallo,
ich kenne die Staffelung der Entschädigungen und sowiet alle rechtlichen Dinge, aber wie komme ich an die tatsächllichen Flugzeiten ?
Die Daten in meinem Fall.
DE1440 Hamburg Fuerteventura 25.06.16
Geplant 13:55 bis 17:55 Uhr.
Tatsächlich 17:15-21 Uhr.
Wobei ich die Ankunftzeit eben nicht auf die Minute genau weiss.
Gefunden haben ich bei,
https://flightaware.com nichts.https://spotterlead.net/flights/DE1440/2016-06-25 sagt 15:40 bis 20:44 Uhr was 6 Stunden Flugzeit wären, aber kann ja so nicht stimmen, niemand fliegt mit 500km/h.
Wo bekomme ich offizielle Zahlen her ?
Und keine Angst ich habe vorab den Vorgang an Flightright abgetreten mit der Bitte die Flugdaten zu kontrollieren.
Was meint Ihr ?
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Dann halt nochmal ... hier klicken!

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vonschmeling:
Dann halt nochmal ... hier klicken!
Schön, aber das sind nicht die richtigen Flugdaten. Boarding war 16:45 Uhr. Landung 21 Uhr.
Abflug 17:15 Uhr. Und selbst wenn ich einfach nur mit nem 3 Satz rechne, schafft es kein Flieger unter 4 Stunden nach Fuerteventura. -
Die Angaben sind local time und basieren auf den Daten der AOBT und AIBT der jeweiligen Flughäfen.
Du kannst allerdings auch direkt an den Airport schreiben.
Fragt sich nur weshalb, nachdem du die Forderung abtreten willst?Übrigens: Gern geschehen! Einem so überaus freundlichen Fragesteller Tipps zu geben macht ganz besonders viel Freude ...
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Yep, so dankbare User sind immer wieder der Grund, warum man hier so gerne hilft!

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Die Flugzeit beträgt roundabout 5h - das kann man beispielsweise bei richtiger Lesart der History ganz gut nachvollziehen.
Ansonsten macht man womöglich ein Denkfehlerchen, muss man nur noch erkennen.
In diesem besonderen Fall halte ich die Abtretung an etwa flightright für eine durchaus gute Entscheidung (was mir eher sehr selten passiert!). -
@vonschmeling, doc3366 und Sokrates
Was war bitte an den beiden Beitraegen von Spellbond unfreundlich??
Und war da nicht gerade eine Diskussion ueber Neulinge die vergraetzt werden?
Warum wird denn nicht einfach mal gefragt ob Boarding tatsaechlich um 16:45 war auch wenn eine Datenbank etwas anderes sagt?
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Weil die Rückfrage für das Ergebnis (=Anspruch) nicht die geringste Rolle spielt?
Weil eine Alternative dennoch genannt wurde?
Weil die Antwort jeglicher Höflichkeit entbehrte?
Weil es mir wurscht ist, ob ein kratziger Neuling vergrätzt wird?
Weil ich der Meinung bin, dass der Wald gem. des Rufers zurückruft?
Reicht das oder brauchst du noch mehr Motive?
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Überflüssiges Zitat entfernt!
@vonschmeling
Kopfschüttel, zwecklos.....bin schon wieder weg. -
Spellbond (und mkfpa),
Du kommst hier her auf der Suche nach Hilfe. Die Userin vonschmeling hat Dir zweimal den richtigen und gewünschten Link zur Verfügung gestellt, statt eines "danke, aber..." kommt ein in meinen Augen recht pampiges "Schön, aber..." mit anfolgendem Schlaufuchsgerede.
So wie ich die Userin vonschmeling kenne, hätte sie sich gerne weiter Deines Anliegens angenommen und wäre mit Dir zusammen die Details durchgegangen.
Statt jetzt hier weiterhin auf Trotzkopf zu machen, würde ich Dir, wenn auch vielleicht nur für die Zukunft, an die Hand geben wollen, daß man sich als Neuling und Hilfesuchender durchaus anders präsentieren kann und wahrscheinlich eher zum gewünschten Ziel gelangt.
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So ist es. Ich erkläre mir generell sehr gern einen Wolf, allerdings nicht gegenüber jemandem, der mir die Fähigkeit zum 3-Satz Rechnen abspricht.
:?Für stille Leser, die sich evtl. interessieren:
Maßgeblich für die Feststellung eines Anspruchs gem. VO(EG)261/04 ist der Zeitpunkt des Öffnens der Flugzeugtüren. Falls man sich nicht sicher ist, kann man entweder über den von mir beigetragenen Link recherchieren oder die sog. Actual In Block Time beim Flughafen erfragen. Sie wird dort obligatorisch erfasst und ist ggf. auch Grundlage für eine streitige Klärung.
Für den Flug DE1440 am 25.6. bedeutet das: Die 3h wurden um 5min überschritten, die Fluggäste haben demnach einen Anspruch auf Entschädigung - sofern das Luftverkehrsunternehmen nicht durch einen außergewöhnlichen Umstand (Aschewolke, Flughafen- oder Luftraumsperrung etc) exkulpiert ist. Die AIBT ist nämlich um 21 Uhr MESZ dokumentiert, also mit 3h05min Abweichung von der geplanten um 18:55 Uhr MESZ (bzw. 17:55/20 Uhr OZ).Tritt man die Beitreibung der Kompensation an eines der bekannten Inkassounternehmen ab sind solche Recherchen nicht notwendig, die Zeiten liegen dort in den Datenbanken vor.
Zusätzliche Information zum Thema:
Nach einigen Unsicherheiten im Vorfeld entschied der EuGH am 4.9.2014 (AZ C-452/13), dass die Ankunft eines Fluges auf den Zeitpunkt festzulegen sei zu dem die Türen der Kabine geöffnet werden. Bei hauchdünnen Überschreitungen der für einen Anspruch maßgeblichen 3h beriefen sich die Airlines gerne mal auf den Touch Down, Beschwerdeführer auf das Erreichen des Terminals. Mit der AIBT hat man sowohl einen zuverlässig nachweisbaren als auch einen plausiblen Zeitpunkt bestimmt.
Es handelt sich um ein Grundsatzurteil, dem alle von der VO(EG)261/04 betroffenen Fälle gleichermaßen unterliegen.
