Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Hallo zusammen,
wir sind am 03.07 mit Air Berlin nach Miami geflogen.
Geplanter Ablug 9:45 Uhr ab Düsseldorf .
Der Abflug verspätete sich mit der Begründung ein Crew Mitglied
hätte sich kurzfristig krankgemeldet auf 14:45 Uhr
Diese Angaben machte auch der Pilot im Flieger.
Wir sind mit ca. 5 Std Verspätung gelandet.
Haben wir Anspruch auf Entschädigung.
Gruss
Simone -
Soweit sich aus der Schilderung erkennen lässt, dürfte ein Anspruch gem. VO(EG)261/04 mindestens in Höhe von 600€ pro Ticket gegeben sein.
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Du "brauchst" keinen Anwalt. Falls du allerdings rechtsschutzversichert bist ohne Selbstbehalt schadet er auch nicht.
Meistens reagiert man reflexartig mit Ablehnung oder einem läppischen Gutschein.
Mit der Schlichtungsstelle sind mir sehr positive Erfahrungen berichtet worden. -
@vonschmeling
Nein reicht mir nicht. Aber lass Gut sein, deine Meinung aenderst du ja nicht. -
Gib mir einen plausiblen Anlass und ich ändere sie - kein Ding!
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Kann ich im Moment nicht, aber sobald sich einer der beiden Flughaefen bei mir meldet schreibe ich hier wieder.
Wobei ich die duennhaeutige Reaktion trotzdem nicht verstehe.
PS: Bisher habe ich nur automatisierte Eingangsbestaetigungen meiner Anfrage. Kann also etwas dauern.
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Sorry, aber wessen "dünnhäutige Reaktion" meinst du nicht verstehen zu müssen?
Ich bin jedenfalls tiefenentspannt ...
Zudem bist du gewaltig im Irrtum im Glauben es gehe hier um "Rückmeldungen", deren Beibringbarkeit und Relevanz. Derlei kann ich mühelos zur Verfügung stellen.
Was ist mit dir passiert inzwischen?
Ich bin befremdet ... :? -
Europäischer Gerichtshof soll über verpasste Anschlussflüge urteilen
Da bin ich ja mal gespannt :?
Was soll denn die Fluggesellschaft dafür können, wenn von Seiten der Veranstalter Pakete mit extrem auf Kante genähten Umsteigezeiten angeboten werden...

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Geben denn nicht die Airlines die MCTs vor?
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Ich dachte immer, das würden die Flughäfen festsetzen.
Aber die Fluggesellschaft für zu knappe Umsteigezeiten verantwortlich zu machen, fände ich schon sehr heftig.
Da wird das Gejammer groß sein, wenn die Flüge dann wieder teurer werden.
Und diejenigen, die ihre Boardingcard nicht lesen können und die Zeit bis zum Zeitpunkt des Abfluges im DutyFree rumhängen und ne ganze Maschine warten lassen, dürften dann schnell Regressforderungen auf sich zukommen sehen. Oder eben dann rumjammern, dass der Flieger einfach ohne sie davonflog... -
Mam, ich weiß es ehrlich gesagt nicht, deshalb die Frage

Für mich wäre es halt logisch, daß die weiterführende Airline diese Vorgabe macht, um gar nicht erst den Driss zu haben. Mir ist auch klar, daß die MCTs an den Flughäfen unterschiedlich sind, aber ich dachte auch die Airlines würden da Vorgaben machen bei Verbindungen mit anderen Carriern, deshalb verwunderte mich eh die ganze Nummer :?
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Ausnahmsweise klagen ja mal nicht die Verbraucher Robin Hoods ...

Zur Verhandlung steht ein Umsteigeflug nach FUE via LPA.
Man muss in LPA das Terminal wechseln für Inselflüge, da sind 60min CT schon recht sportlich ausgelegt.
Für mich liest sich das wie die Entscheidung ob ein Luftverkehrsunternehmen für einen vom Veranstalter zu verantwortenden Fehler in Anspruch genommen werden kann.
So ist es zwar nicht (grundsätzlich ist zu entscheiden, ob der Verursacher auch geringer Verspätung für eine große im Ergebnis heranzuziehen ist und ob er dafür beide Legs verantworten muss), aber man fragt sich zuweilen schon wie weit die Rechtswissenschaften von rein pragmatischen Denkweisen entfernt sind.Betreffend die Vorgaben der MCT:
Es gibt bei größeren Airports zumeist etliche für die diversen Ausgestaltungen der Strecke. In der Tat gibt der Flughafen sie aus.Nehmen wir folgendes Szenario:
Veranstalter Happy Canarias bucht bei Afly für den Kläger einen Flug von Pusemuckel nach LPA, dieser wird bestätigt. Des weiteren bucht er den Weiterflug nach FUE bei B-air,
wovon Afly aber selbstverständlich überhaupt nichts weiß.
Wer also - wenn nicht der Veranstalter! - sollte mit dem Aspekt MCT befassen?
Du kannst sie gleichermaßen vorgeben wie ignorieren.Normalerweise werden die MTC unterschreitende Verbindungen nicht in den Reservierungssystemen gar nicht erst vorgeschlagen. Insofern nehme ich an sich an, dass 60min zwar sportlich aber nicht ausgeschlossen sind.
Zu bestimmen ist nun der Verantwortliche. -
Deine letzten beiden Absätze lösen ein wenig mein Gedankenwirrwarr

Zugegeben, ich buche inzwischen überaus selten pauschal und weil bei meinen Flügen auch keine "x-beliebigen" Airlines kombiniert werden, hatte ich das Problem auch noch nicht selber. Habe mir einfach vorgestellt, wenn da ein Xler Flüge einbuchen will auf einem(?!) Ticket, daß da ne "rote Lampe" leuchtet, wenn die MCT unterschritten wird, oder wie Du sagst, er darauf gar keinen Zugriff hat.
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Ich schätze diese Entscheidung wird sicher nicht leicht. Denn für welche Zeit ist der Veranstalter verantwortlich und für welche Zeit die Fluggesellschaft?
Hat der Veranstalter seine Pflicht erfüllt, wenn er MCT + 1 Stunde Puffer rechnet? Müssen es 2 Stunden sein? Irgendwo braucht's da schon eine Richtlinie. Sonst kommen hinterher Beschwerden wie "Wir mussten 4 Stunden auf den Weiterflug warten". -
Die Airports geben Empfehlungen zur MCT (verschiedenste Varianten), Reservierungssysteme unterdrücken nicht plausible connections ... trotzdem wird eine pünktliche Weiterreise nach nur 15min delay deutlich verzögert und nun ist zu klären, wer dafür den Kopf hinzuhalten hat.
Ja, ich finde das auch schwierig, der EuGH vermutlich ebenfalls - weshalb er sich an die selbst geschaffenen Richtlinien halten und auf deren Grundlage entscheiden wird.
Ob das dann so sonderlich plausibel ist für ein breites Gerechtigkeitsempfinden dürfte eine eher untergeordnete Rolle spielen ... -
Hallo,
kann mir jemand bitte einen Tip geben, wo ich Wetterdaten vom Flughafen Korfu vom 28.05.2016 erhalte? Wir hatten auf unserem Rückflug von Korfu nach Hannover (Flug X3 4525) eine knapp 4-stündige Verspätung - meine Forderung auf Ausgleichszahlung wurde abgelehnt aufgrund außergewöhnlicher Umstände = "widrige Wetterverhältnisse über Corfu" - was wir nicht nachvollziehen können, denn es herrschte an dem Tag strahlender Sonnenschein ... Die Wetterlage soll auch nicht unseren Flug betroffen haben, aber "nach der Wetterbesserung konnte der planmäßige Flugverkehr nicht sofort wieder aufgenommen werden" ...
Danke -
Schau mal hier, ggf. das Datum eingeben, ich weiß nicht ob im Link alle Parameter übertragen werden.
Edit: Okay, werden sie nicht - du musst daher das Datum nachtragen.
Keine besonderen Vorkommnisse übrigens - was aber nicht heißt, dass es unterwegs keine Probleme gab (wäre aber auf der üblichen Strecke zu dieser Jahreszeit eher außergewöhnlich ...).Zur Rechtslage:
Im Falle einer Klage muss das Luftverkehrsunternehmen sich exkulpieren - das heißt die Beweislast obliegt ihm und nicht dir. Insofern musst du nicht unbedingt selbst mit den Nicht-Profi-Methoden recherchieren, es reicht u.U. die SÖP Schlichtungsstelle anzurufen und ggf. Wetter als Befreiung von Kompensationsverpflichtungen zu bestreiten.
Voraussetzung: LVU ist Mitglied des Trägervereins.
Ansonsten ist - sofern man nicht über eine RSV ohne Selbstbehalt verfügt - der ganze Verein flightright & Derivate tatsächlich zu empfehlen. -
@vonschmeling:
Danke für den Link. In den frühen Morgenstunden scheint es tatsächlich Sichtprobleme gegeben zu haben, weshalb die (einzige) Landebahn auf Korfu gesperrt worden sein soll und der Flieger von Hannover nach Corfu wohl in Bari zwischenlanden mußte und statt um 7.35 Uhr erst um 10.51 Uhr gelandet ist (so wurde es uns von einem Freund berichtet, der in dem Flieger saß) - durch den Umlauf entstanden dann wohl weitere Verzögerungen, weshalb wir anstatt um 15.35 Uhr erst gegen 19.00 Uhr abgeflogen sind. Offiziell wurde uns dies so aber nicht als Ablehnung unserer Entschädigungsforderung mitgeteilt (man sei aus Datenschutzgründen zu keiner konkreteren Aussage verpflichtet ...). Wir haben eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung, die jedoch im Klagefall wohl keine Anwaltskosten "auf Honorarbasis" übernimmt, was bei dem konsultierten Anwalt der Fall wäre. Für die SÖP Schlichtungsstelle benötigt man keine anwaltliche Hilfe, oder? Gibt es Erfahrungen mit Entschädigungsanspruch bei Flugverspätung im Umlaufverfahren?