Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
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@sokrates,
natürlich haben die Änderungen der Namen mit dem Kaufvertrag zu tun, da sie ja Teil meines "Erklärungsirrtums" sind.
Ich denke, dass Wir Beide gerade Demostrieren warum Rechtsanwälte und Gerichte Ihre Daseinsberechtigung haben. Leider
Es wird meiner Meinung nach viel zu viel wegen Kleinigkeiten gestritten Bzw. es werden immerwieder Sachverhalte Bestritten nur weil Geld gespart werden soll.
Nun Hoffe ich, dass wenigsten Wir Beide nur Theoretisch hier streiten
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Nur damit hier keine Missverständnisse entstehen - eine erfolgreiche Anfechtung hat keineswegs eine kostenlose Rückgängigmachung des Vertrages zur Folge.
Vielmehr postuliert § 122 BGB eine Schadenersatzpflicht des Anfechtenden!
§ 122
Schadensersatzpflicht des Anfechtenden(1) Ist eine Willenserklärung nach § 118 nichtig oder auf Grund der §§ 119, 120 angefochten, so hat der Erklärende, wenn die Erklärung einem anderen gegenüber abzugeben war, diesem, andernfalls jedem Dritten den Schaden zu ersetzen, den der andere oder der Dritte dadurch erleidet, dass er auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut, jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus, welches der andere oder der Dritte an der Gültigkeit der Erklärung hat.
(2) Die Schadensersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Beschädigte den Grund der Nichtigkeit oder der Anfechtbarkeit kannte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte (kennen musste). -
Nein, haben Sie nicht - jedenfalls nicht im Sinne des §119 BGB.
Einen falschen Namen zu tippen ist kein Erklärungsirrtum, das ist ein simpler Flüchtigkeitsfehler für dessen Korrektur du einstehen musst.
Nicht jeder Schreibefehler kann zur Entbindung von vertraglichen Pflichten herangezogen werden, er muss wesentlich für den Vertrag an sich sein. Dies trifft beispielsweise und weit überwiegend für den Preis der Sache zu, über den man sich einig sein muss.
Kommt nun L&T auf die glorreiche Idee, dich zur Vertragserfüllung auch für 2100€ verpflichten zu wollen, kannst du dich hingegen auf einen Erklärungsirrtum berufen, i.e. für diesen Preis hättest du keine Willenserklärung abgegeben, weshalb du von der Erfüllung deinerseits zu entbinden bist. -
[quote=]Türkeifliegender
Aber natürlich ist dieses nur eine Meinungsäusserung eines in Reiserechtsfragen Unbelasteten.[/quote]Wir streiten uns doch nicht, wir unterhalten uns nur über einen Kaufvertrag und wie er zustande kommt.
Der Käufer, ich nenne ihn mal "K", interessiert sich für die Sache "S" und geht zum Verkäufer "V". Der erklärt sich bereit, K die Sache S zum Preis von P zu verkaufen. K sagt dazu "Ja, ich kaufe von Dir, V die Sache S zum Preis von P", V bestätigt, K zahlt, nimmt S und geht. Der Kaufvertrag ist zustande gekommen und dabei ist es unerheblich, ob nun K Möller, Mäller, Sokrates oder Axel Schweiss heisst!
Probleme, die durch den Namen oder anderswie nach dem Kauf entstehen - S ist z.B. ein Auto und K hat keinen Führerschein und will anfechten, weil er den Wagen nicht fahren darf - haben mit dem Kaufvertrag nichts zu tun.LG
Sokrates
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@Sokrates,
Dein Beispiel mag ja noch gerade o.K. sein, nur bei einer Reise, die z.B. einen Flug Beinhaltet, ist die korrekte Angabe des Namens derart Wichtig, dass es passieren kann, dass der Kunde es riskiert nicht Mitgenommen zu werden wenn der Name nicht stimmt.
Somit ein wichtiger Bestandteil des Vertrages.
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Möchte nun auch mal meinen Senf dazugeben.
Schlüssig für mich wäre wenn bei falscher Eingabe des Namens insoweit ein Erkärumsirrtum
bestehen würde dass dieser dann ohne Kosten geändert werden könnte ohne ein Recht auf kostenloses Storno.
Ich kann Türkeifliegender gut verstehen weil ja vom Ablauf her handelt es sich beide Male falscher Preis/falscher Name um einen Eingabefehler nur Gesetze sind halt nicht immer logisch zumindest nicht für juristische Laien. -
@Sonnenfan04,
Du kommst der Sache schon ganz Nahe um nicht zu sagen perfekt.
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@vonschmeling--die sache ist so.
Habe ein Super-Hotel gebucht.Nur Hotel. Der Preis für den ich gebucht habe ist lächerlich gegenüber normalem Preis.
Habe vor 3 monaten Reisebestätigung bekommen und bis nun abgewartet das Storniert wird.Nichts. In 20 tagen sollten wir normal fliegen,aber habe Angst das wir im Hotel ankommen und müßte eventuell das 8 fache bezahlen.Habe gehört das 21 tage vor Abreise der Veranstalter wegen Preisirrtum´s nicht mehr Stornieren kann.
Aber , man liest solches und solches , weiß nicht was ich machen soll.
Flug und Mietwagen buchen und alles auf mich zukommen lassen??
Eventuell noch ein oder mehrere Unterkünfte aufschreiben damit man wenigstens ne Unterkunft hat?? -
@charli
Ich nehme an, du hast das Hotel über einen Veranstalter gebucht? Folglich wäre dieser dein Vertragspartner, nicht das Hotel. Damit obliegt es dann eben auch dem Veranstalter, dein Hotel für dich zu reservieren und zu bezahlen.
Tut er dies ohne zu bemerken, dass er ganz schön drauflegt bei der Sache so ist das sein Problem. Zudem muss eine Anfechtung unverzüglich geschehen, das ist nach 3 Monaten kaum mehr zu plausibilisieren. Soweit ich es aus deinem Vortrag erkennen kann ist das Risiko, jetzt noch eine Anfechtung zu erhalten ziemlich gering.
Nachforderungen oder die Verweigerung einer Beherbergung sind ebenfalls unwahrscheinlich.
Wie sollte dies begründet werden? Du bist im Besitz eines gültigen Vertrages, diesen gilt es zu erfüllen.Kleiner Tipp: Kontaktiere das Hotel und frage, ob eine ordentliche Buchung für euch vorliegt.
Ist das der Fall minimieren sich deine Risiken um ein Weiteres, und du hast wahrscheinlich einfach unverschämtes Glück gehabt.
Happy holidays!
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burton_:
Nur damit hier keine Missverständnisse entstehen - eine erfolgreiche Anfechtung hat keineswegs eine kostenlose Rückgängigmachung des Vertrages zur Folge.Jedenfalls nicht zwangsläufig ...
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@vonschmeling-
Danke für die Antwort.Werde einfach mal Buchen.Entweder -oder...
Werde eventuell auch das Hotel anrufen.Hatte früher auch mal einer Pauschalreise gebucht wo das Hotel mir nichts sagen konnte....ob Zimmer oder nicht.
Naja beim Mietwagen habe ich wohl die Qual der Wahl.
Interrent, Europcar über Billiganbieter,muß ich mich schlau machen.
Naja habe auch nur Navi im Handy und wie ich hörte haben die Zigarettenanzünder keine Sicherungen oder wurden gekappt,wenn´s stimmt.
Hatte allerdings fest mit einer absage seitens Veranstalter gerechnet sonst wäre schon alles in trockene Tücher.
Beim Flug habe ich Angst bei Ryanair oder Norwegian,obwohl besonders Norwegian als sicher hervorgeht.
Nochmals danke und schönes WE -
Anfechtung von 5vorFlug...
aktueller Fall:

Gebucht am 12.08. über HC, 8 Tage Kreta, Abflug am 06.09. zum Preis von 1.916,- €
Am 15.08 bezahlt und anschl. Reiseunterlagen per email zugesendet bekommen.
Am 22.08. per email Info, dass aufgrund eines Eingabe/Tippfehlers der richtig eingegebene und kalkulierte Preis unrichtig dargestellt wurde. Aufgrund der Anfechtung bestehe kein Reisevertrag mehr.
Angebot bekommen, die gebuchte Reise im Wert von 2.512,- kulanterweise für 2.214,- zu bekommen.
Rückmeldung bis Montag, 29.08.HC sofort am 22.08. informiert, sie haben sich eingeschaltet...
Leider bisher keinerlei schriftliche Infos.
Nach Telefonat mit HC heißt es, geduldig sein und abwarten...
Und in 11 Tage ist Abflug....

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@HABERLING,
Da die Zahlung von 1916 € ja erst am 15.08. getätigt wurde und die Anfechtung am 22.08. erfolgte und ein Ersatzangebot gemacht wurde mit der Bitte um Rückmeldung bis zum 29.08. ist es doch in Ordnung das das Geld noch nicht Rücküberwiesen wurde, vielleicht will ja @Jo1961 das neue Angebot annehmen. Soweit noch alles O.K.
Was mich aber wirklich wundert ist, dass 5vorlug offensichtlich 10 Tage brauchte um den Eingabe-/Tippfehler zu Bemerken und einen Erklärungsirrtum festzustellen.
Da interressiert mich die Meinung von @vonschmeling doch stark.
Übrigens, die Reaktion von HC. finde ich durchaus in Ordnung, was sollten sie denn sonst machen? -
Ein Irrtum muss unverzüglich nach seiner Entdeckung erklärt werden. 10 Tage sind noch ziemlich plausibel.
Die Einbehaltung ist nicht ungewöhnlich, immerhin wurde ein neues Angebot unterbreitet und müssen sich die Parteien hierüber verständigen. -
ist das unverzüglich:
Richtig ist, dass wir darüber zeitnah informieren müssen. Der Fehler wurde am 17.8. bei uns bekannt und wir haben uns dann umgehend bemüht, noch andere evtl. preisgleiche Alternativen zu bekommen, da auch uns daran gelegen ist, den Gästen den Urlaub zu ermöglichen. Leider in diesem Falle ohne Erfolg. Dies alles verursacht ebenfalls Zeit, weshalb die Anfechtung erst am 22.08.2016 erfolgen konnte (bitte vergessen Sie auch das Wochenende nicht). Somit haben wir durchaus zeitnah darüber informiert.
????
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Ja, ist es leider ... :?
Den Erklärungsirrtum gerichtlich anzugreifen halte ich nicht für ratsam, obwohl es ein Paradebeispiel für den Missbrauch des Rechtsmittels sein könnte. -
Hallo Leute,
Habe gestern eine Reise für Sommer 2017 online bei einem Resevermittler gebucht.
5 Sterne Griechenland All Inclusive
Die Buchungsanfrage kam auch direkt vom Vermittler mit den korrekten Daten.Heute kam dann die Buchungsbestätigung vom Reiseveranstalter:
2,5 Sterne Griechenland All inclusive, also ein falschen Hotel.Der Reisevermittler bietet an die Reise kostenfrei zu stornieren. Habe ich hier eine Möglichkeit auf meine gewünschte Reise zu bestehen, denn eine Umbuchung würde gut das doppelte kosten???
Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe.
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Nein, kannst du nicht.
Offenbar war das Angebot fehlerbehaftet, der Veranstalter hat´s gemerkt und ein neues Angebot unterbreitet. Kannst du nun annehmen oder ablehnen - mehr Optionen kann ich nicht erkennen.