Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Ja die gibt es und sie sehen eher schlecht aus für die Luftverkehrsunternehmen.
Ich bin nun sicherlich nicht grad als "Prozesshansel" verschrieen - hier jedoch würde ich zu einer Einrede raten.
Die SÖP Schlichtung ist vollkommen kostenneutral, die Voraussetzungen (Ablehnung der Forderung und Phase der außergerichtlichen Einigung) kannst du auf der Website finden.
Soweit ich weiß verfügt der Flughafen tatsächlich nicht über ILS und muss daher auf Sicht gelandet werden. Aus den Metar Daten ergibt sich allerdings keine abschlägige Situation.
Je nach Traffic kann da aber auch schon eine halbe Stunde auswirken - die Entfaltung der Ansprüche lässt sich so jedenfalls schwerlich beurteilen.
Deswegen meine Empfehlung der neutralen Schiedsstelle - die nimmt euch eine weitere Verfolgung des Begehrens ja nicht direkt ab. -
Hier klicken für eine geläufige Handhabe der vorgerichtlichen Kosten.
Gem. VO(EG)261/04 muss das Luftverkehrsunternehmen den Fluggast jedenfalls dann über seine Rechte informieren, wenn die Ankuft mehr als 3h verspätet ist - und zwar unabhängig eigenen Verschuldens.
Artikel 14 der VO(EG)261/04 schreibt eine Information über die Fluggastrechte vor. -
Für den Fall, dass die außergerichtlichen Kosten nicht von der Fluggesellschaft zu tragen sind: Wir haben eine Kostenzusage unserer Rechtsschutzversicherung für eine außergerichtliche Rechtsvertretung - ich gehe davon aus, dass darunter auch die Schlichtung fällt?!? Diese Vorgehensweise hat nämlich inzwischen auch unsere Anwältin vorgeschlagen - und es kann ja vielleicht nicht schaden, mit einem Experten in die Schlichtung zu gehen.
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Aber bitte nicht "irgendeinen" Anwalt (die verzapfen in solchen Vorgängen nämlich gerne mal Unsinn und schaden ihrem Klienten mehr als das sie ihm nutzen), sondern einen Fachanwalt.
Merkt die Gegenseite nämlich Unkenntnis geht sie oftmals gerne das "Risiko" einer Gerichtsverhandlung ein.
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Ich würde es durch Flightright prüfen lassen. Die haben echt Ahnung und Erfahrung! Ich habe schon 2x durch Flightright mein Geld von den Flugesellschaften bekommen, ohne Aufwand.
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Sehe ich genauso, meine Erfahrungen mit der Schlichtung sind 100% positiv.
An sich ist ein Anwalt hierzu nicht nötig, schließlich ist die Idee der SÖP eine unbürokratische Hilfestellung für Laien. Die haben die Fachleute unter ihrem Dach. -
Übrigens muss man das Angebot aus der Schlichtung keineswegs annehmen, weiterführende rechtliche Schritte bleiben unbenommen.
Nur umgekehrt geht´s halt nicht, i.e. man kann ein ins Leere gelaufenes gerichtliches Verfahren nicht via SÖP einer anderslautenden Entscheidung zuführen wollen. -
Von Sandra243
Hallo zusammen,sollte das Thema nicht passen oder schon vorhanden sein, bitte kurz um Info. Danke!
Uns ist folgendes passiert: Mein Mann, unsere 2 Kinder und ich hatten 2 wunderschöne Wochen in Bulgarien und sollten am 31.8. Von Burgas nach Bremen zurück fliegen.
Abflug geplant: 20:20 Uhr / Ankunft geplant: 22:15 Uhr
Abflug tats.: 04:30 Uhr / Ankunft tats.: 06:15 UhrWir haben also schön die Nacht am Flughafen verbracht (mit Kindern im Alter von 7 und 1 alles andere als schön).
Wir wurden nie wirklich über die Gründe informiert, es lagen aber keine "außergewöhnlichen Umstände" vor wie Streik oder schlechtes Wetter.
Ich habe mich im Internet schon etwas schlau gemacht, was uns als Entschädigung zustehen würde und wir haben den Vorgang unserem Reiseveranstalter weiter gegeben. Mal schauen, was da kommt.
Ich habe nun oft gelesen, dass viele Airlines die Zahlungen erstmal verweigern. Wer hatte dies schon mal und wie habt ihr dann reagiert?
Soweit ich es herausfinden konnte, würde auch für meinen Sohn (1 Jahr) eine Entschädigung gezahlt werden, allerdings nur wenn für ihn auch was für die Reise gezahlt wurde. Wir haben aber nureine Buchungsbestätigung mit einem Gesamtbetrag für uns vier. Weiß jemand, wie es sich hier verhält?
Vielen Dank schon mal fürs Lesen und ich freue mich auf Antworten.
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Sandra243
Abflug geplant: 20:20 Uhr / Ankunft geplant: 22:15 Uhr
Abflug tats.: 04:30 Uhr / Ankunft tats.: 06:15 Uhr
...Ich habe mich im Internet schon etwas schlau gemacht, was uns als Entschädigung zustehen würde und wir haben den Vorgang unserem Reiseveranstalter weiter gegeben.
... nur "etwas schlau" wie mir scheint - die Entschädigung seitens der RV beträgt lediglich 5% eines Tagessatzes der Reise ab der fünften Stunde der Verspätung, hier also 15%.
Hat die Reise beispielsweise 3000€ für 14 Tage gekostet wären das ca. 32€ ...
Richtet man korrekter Weise die Forderung aber gem. VO(EG)261/04 an das Luftverkehrsunternehmen sind für die Strecke von ca. 1800km gc 400€ pro Ticket zu verlangen.Ich habe nun oft gelesen, dass viele Airlines die Zahlungen erstmal verweigern. Wer hatte dies schon mal und wie habt ihr dann reagiert?
Um hierüber Erfahrungen zu sammeln müsstest du erstmal die Forderung an die Airline richten ...
Soweit ich es herausfinden konnte, würde auch für meinen Sohn (1 Jahr) eine Entschädigung gezahlt werden, allerdings nur wenn für ihn auch was für die Reise gezahlt wurde. Wir haben aber nureine Buchungsbestätigung mit einem Gesamtbetrag für uns vier. Weiß jemand, wie es sich hier verhält?
Die Airline entschädigt nur dann, wenn dein Sohn auch ein eigenes Ticket besaß. Als sog. no seat infant hat er keinen Anspruch auf Kompensation gem. VO(EG)261/04.
Entschädigung des Veranstalters: s.a. - hier wird der Gesamtpreis der Reise zugrundegelegt und können 15% eines Tagessatzes der Reise gefordert werden. -
Fazit: "Oft gelesen" macht nur dann Sinn, wenn man auch imstande ist, die Informationen präzise zuzuordnen.
Ansonsten kommt dabei nichts als eine ziemliche Ernüchterung heraus ... -
Ja wunderbar. Dann bin ich ja nun auch wieder "etwas schlauer".

Ich hatte so einen Fall noch nie und wenn ich versuche, im Internet darüber etwas herauszufinden, finde ich diese Infos. In keinem Wort habe ich irgendwo gelesen, dass der RV z.B. in unserem Fall nur diese 5% vom Tagessatz ab der 5. Stunde Verspätung zahlt.Danke für deine Infos.
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Bei Abflügen aus dem EU Raum bzw. mit einer EU Airline ist es ratsam, die Fluggastrechte beim Luftverkehrsunternehmen geltend zu machen, das gilt auch für Pauschalreisen.
Die Einredefrist beträgt 3 Jahre, man kann bei manchen Airlines auf der Website ein Beschwerdeformular finden und benutzen. Das ist der direkteste Weg.
Viel Erfolg!
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vonschmeling:
Sehe ich genauso, meine Erfahrungen mit der Schlichtung sind 100% positiv.
An sich ist ein Anwalt hierzu nicht nötig, schließlich ist die Idee der SÖP eine unbürokratische Hilfestellung für Laien. Die haben die Fachleute unter ihrem Dach.Antrag an SÖP ist raus (ohne Anwalt) - werde über das Ergebnis zu gegebener Zeit berichten
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Mein Flug am Freitag von Berlin nach Wien ist statt um 19:00 erst gegen 1:00 Uhr losgeflogen. Niemand konnte im Vorhinein sagen, wie lange die Dauer der Verspätung sein würde und es hat auch keiner über die Gründe informiert. Es hieß einfach immer wieder warten, warten... Ich würde da gerne kurz und schmerzlos sehen, ob ich eine Entschädigung bekommen kann. Welchen Anbieter empfehlt ihr mir?
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Jede Fluggesellschaft hat doch ein entsprechendes Formular für Verspätungen oder zumindest eine mailadresse.
Mach doch erstmal dort deine Forderungen geltend, wenn das nicht klappt, kannst du immer noch ein entsprechendes unternehmen einschalten.
Ich verzichte doch nicht freiwillig auf 30%... -
Ziemlich genau dasselbe hatte ich heute morgen ca. 5x getippt - allein error 405 Driss?!
Sorry, aber so ganz einfach macht´s die Forensoftware den Foris mal wieder nicht ...
:?
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Moin,
nur mal als Rückmeldung:
letztes Jahr im Sommer hatte mein Töchterchen nebst Freund Pech gehabt mit 'nem Condor-Flug ab Hannover, der Flieger war bei Beladen von einem fahrbaren Kofferfließband gerammt worden, und ein Ersatzflieger war erst ziemlich genau 24 Stunden später da, um sie nach Fuerteventura zu bringen.
Seinerzeit hatte meinereiner hier im Thread nachgefragt, hauptsächlich deswegen, ob diese Verspätung denn von der Fluggesellschft zu verantworten ist,
Aufgrund der Verspätung gab's nach Mecker per Mail an Condor unsererseits postwendend pro Nase einen Fluggutschein über 400 Euro pro Nase (okay, hätte man auch in bar erstreiten können, aber wir haben's dabei belassen).
In diesem Fall hat die Einlösung problemlos geklappt, letztens haben die beiden ihren Flug gebucht, Gutschein wurde anstandslos akzeptiert.tschaui
's wauzih -
immer wieder TuiFly ... haben soeben erfahren (allerdings nicht durch TuiFly!!), dass unser Rückflug (Nur-Flug, nicht pauschal) morgen von Rhodos nach Hannover gestrichen ist. Eine TuiFly Mitarbeiterin bestätigte dies bei einem Anruf und sagte wörtlich: der nächste Rückflug, auf den ich sie buchen kann, ist am 25.10.!!! Wenn Sie das nicht wollen, kann ich ihren Flug stornieren und Sie kümmern sich selbst um einen Rückflug, den Sie natürlich selbst bezahlen müssen ...
Das entspricht doch nicht den Fluggastrechten, oder? Müßte TuiFly sich nicht um eine Ersatzbeförderung kümmern und auch die Kosten hierfür übernehmen?
Da wir Bordkarten haben (wir konnten ganz normal Web-Checkin machen, obwohl der Flug da bereits gestrichen war?!?), sollten wir morgen ganz normal zum Flughafen fahren und sehen, was passiert?