Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Es könnte aber auch sein, dass er selbst bis heute noch keine Informationen von Öger bekam. Wenn 24 Stunden vor dem gebuchten Rückflug noch nichts bekannt gegeben wurde, ist bisschen mehr Aktivität angesagt: Reiseleiter ranzitieren, mit RV telefonieren, zur örtlichen incoming agency von Öger fahren (der Reiseleiter ist da angestellt).
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@MAN-mann
Ich seh's wie Sokrates: Sich nicht verrückt machen und vor allem sich nicht die verbleibenden Urlaubstage verderben.
Drum würde ich mich auch nicht selbst ans Telefon hängen, sondern die Mitarbeiter an der Rezeption bitten, das für mich zu klären.
Bisher bin ich bei Unklarheiten damit bestens gefahren.
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Speziell bei Rückreisen aus der Türkei und erst recht zu touristisch weniger starken Saisonzeiten hatte ich selbst die Erfahrung gemacht daß die Rückreiseinfo erst am Vorabend des Abreisetages erfolgte. Gerade bei kleinen Flughäfen werden die Flugoperatings sehr kurzfristig zusammengeklöppelt (Stichwort Zwischenlandungen). Und keine Sorge: Öger Tours gehört zu Neckermann und ist in den allermeisten Fällen sehr zuverlässig.
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off topic und nur nebenbei, Öger Tours ist wie auch Neckermann ein Unternehmen der Thomas Cook PLC.
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Es ist vollkommen ausreichend, die genauen Erkundignungen erst etwa 2 Tage vor Antritt der Rückreise anzuberaumen - deine Bekanntschaft wird sicherlich nicht zurückgelassen!
Ich bezweifle allerdings, dass der FD diese Recherche übernimmt, an sich gehört das nicht zum Aufgabenbereich der Rezeption.
Soweit ist das alles auch reiserechtlich nicht von Belang ... -
omg! - ob das so wahrlich strategisch ist???
Danke jedenfalls für die Rückmeldung; lass uns wissen wie die Chose ausgeht ... -
Hallo
Während unserer 6tägigen Pauschalreise erfuhren wir durch einen Blick in die im Hotel ausliegende Mappe mit den Abholzeiten dass wir 11 Stunden vorher zurückfliegen sollten. Wir hatten jedoch sonst zu keiner Zeit Informationen zu einer Flugzeitenänderung vom Reiseveranstalter, Reiseleiter, Airline, Hotel o.ä. bekommen.
Natürlich setzten wir uns sofort mit der 24 Stunden Hotline des Veranstalters sowie der Reiseleitung in Kontakt. Diese bestätigten uns den früheren Abflug wunderten sich jedoch dass wir keine Informationen bzw. falsche Flugzeiten hatten.
Auf dem Rückflug trafen wir auf Reisende die jedoch nie andere Flugzeiten hatten als den früheren Flug. Zuhause angekommen sahen wir im Flugplan der Airline dass es unseren Rückflug nie zu dieser Zeit gab sondern immer nur früher.
Wurde uns tatsächlich eine Reise mit späten Rückflugzeiten verkauft die es nie gab ? Wir schrieben ein detailliertes Beschwerdeprotokoll an den Veranstalter. Dieser antwortete nur mit einem oberflächlichen Schreiben dass Flugzeitenänderungen immer möglich sind. Auf weitere Fragen von uns wurde nicht eingegangen.
Die Airline haben wir auch schon angeschrieben jedoch noch keine Antwort erhalten. -
Welche Antwort erwartest du denn?
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Welche Antwort erwartest du denn?
Ob es für diesen konkreten Flug überhaupt eine Flugänderung gab.
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Zu welchem Zweck? Falls nicht lassen sich daraus keinerlei Ansprüche ableiten.
Wenn der Veranstalter eine Änderung bekannt gibt wird es wohl eine gewesen sein.
Im Übrigen ist es durchaus üblich, dass man die Reisezeit von der Info der Incoming Agency erfährt und nicht etwa durch einen reitenden Boten ... -
Zu welchem Zweck? Falls nicht lassen sich daraus keinerlei Ansprüche ableiten.
Wenn der Veranstalter eine Änderung bekannt gibt wird es wohl eine gewesen sein.
Im Übrigen ist es durchaus üblich, dass man die Reisezeit von der Info der Incoming Agency erfährt und nicht etwa durch einen reitenden Boten ...Der Veranstalter hat aber keine Änderung bekannt gegeben. Erst im Nachhinein. Es war der zuständigen Stelle vor Ort überhaupt nicht klar dass wir eine spätere Abflugzeit auf unseren Reiseunterlagen hatten. Sie hatten nur die frühere Abflugzeit.
Ich kenne mich mit dem Reiserecht natürlich nicht aus aber wenn es keine Flugzeitenänderung war sondern der Flug immer um diese frühere Zeit startet dann ist das doch nicht in Ordnung.
Dann wurde uns eine Reise mit falschen Flugzeiten verkauft.
Und der Abflug um 11 Stunden vorher ist ja auch nicht unerheblich. -
Du möchtest also unterstellen, man habe euch wissentlich mit falschen Angaben geködert?
Das solltest du ggf. belegen. Ansonsten ist vertraglich vereinbart, dass Änderungen aus wichtigem Grund vorgenommen werden können (aus Sicht des Veranstalters ist das beispielsweise eine Änderung durch die ausführende Luftverkehrsgesellschaft). Ob und wann diese die Änderung vorgenommen hat wird für dich schwerlich belastbar festzustellen sein, folglich auch dein Versuch der Einrede ins Leere gehen.
Die Agentur vor Ort muss nur die aktuellen Flugzeiten vorhalten und nicht etwa eine persönliche Historie der Entwicklung für den einzelnen Reisegast seit seiner Buchung.
Ich halte nichts an den beschriebenen Vorgängen für "merkwürdig". Mein Rat wäre eine freundliche Bitte um Gutschrift von 50% eines Tagessatzes an den Veranstalter gerichtet. Mehr Entgegenkommen ist nicht zu erwarten und kann auch nicht erstritten werden. -
Warum sollte das "schwerlich belastbar festzustellen sein"?
Die Fluggesellschaft wird doch wissen ob zwischen der Zeit der Buchung und dem Rückflug eine Flugzeitenänderung von 11 Stunden erfolgt ist.
Deswegen würde ich erstmal die Airline um eine Klärung der Frage zum Flugplans bzw. dessen eventueller Änderungen bitten.
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Zu welchem Zweck? Hier geht es doch um einen Anspruch gegenüber dem Veranstalter!
Belastbar müsste ein vorsätzliches Verhalten / Versäumnis des Veranstalters nachgewiesen werden ...
Ich bitte um präzise Wahrnehmung der relevanten Beiträge.