Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Na klar, du hättest die Kosten für den alternativen Flug erstattet bekommen (Sachstand), allerdings bestand tatsächlich das Problem der Verfügbarkeit nach STR ...
Bisher sieht es so aus als ginge euer ursprünglich geplanter Flug nach STR, daher könnten sich für euch Ansprüche auf Kompensationszahlungen ergeben.
Erst mal guten Flug - melde dich doch nochmal wenn ihr heile zuhause angekommen seid. -
j.f.y.i. :
Der Flug XQ 450 von Bodrum nach Stuttgart wurde heute planmäßig durchgeführt und ist um 23 Uhr in STR gelandet.Folglich wurde euch die Mitnahme verweigert (vermutlich überbucht) und ihr habt Anspruch auf eine Kompensation gem. VO(EG)261/04 in Höhe von 400€ pro Ticket.
Dieser kann gemindert werden, wenn ihr nicht mehr als 2h verspätet an euer Endziel gelangt (50%), das ist allerdings nicht zu erwarten.
Die Forderung ist regelmässig an das LVU zu richten, da die Kommunikation allerdings nur über den Veranstalter lief würde ich diesem höflich mitteilen, dass ihr diesen Anspruch geltend macht und fragen, ob er bei der Erlangung der Erstattung mitwirkt.
Offenbar wurde euch nämlich nicht mitgeteilt, dass ihr wegen einer Überbuchung auf ein anderes Operating ausweichen müsst, und das geht gar nicht.
Ich halte es für vollkommen unprofessionell zu sagen "können wir nix machen", den tatsächlichen Grund aber nicht rund heraus zu nennen!?
Wenigsten sollte euch der Veranstalter bestätigen, dass das gegenständliche Operating überbucht war, damit ihr ohne großes Aufhebens zu eurer Erstattung kommt.
Immerhin erlebe ich XQ immer wieder als recht mitwirkungsaffin in solchen Fällen, und last not least wäre da dann auch noch die SÖP, die euch im Falle einer Weigerung kostenlos unterstützen würde. -
Verständnissfrage zur EU261 Ausgleichszahlung.
Ist SunExpress (XQ) eine EU Fluggesellschaft oder sind die, als Firma, in der Türkei registriert?
Denn nur weil LH Anteile hält werden die ja wohl kaum automatisch eine EU Fluggesellschaft.Und Zweite Frage: Gab es nicht, für ähnliches Ungemach, 100% Rückerstattung des Reisepreises von einem deutschen Gericht zugestanden? Habe das aber nur ganz vage im Hinterkopf und kann mich noch nicht mal mehr erinnern wo ich das gelesen habe.
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Meine Frau und ich sind gerade von einer 1-wöchigen Pauschalreise (TUI) aus der Türkei zurückgekommen. Hin- und Rückflug Stuttgart/Antalya. Auto stand in Stuttgart-Flughafen im Parkhaus. 3 Tage!! vor Rückflug lag abends ein Brief der TUI im Hotelzimmer, dass der ursprünglich geplante Rückflug mit SunExpress nach Stuttgart (Abflug 17:45 Uhr) nach Frankfurt mit Condor um 10:25 Uhr geändert wurde und dass wir uns am nächsten Abend um 17:00 Uhr beim TUI-Vertreter im Hotel melden sollten.
Für uns natürlich Schock total! Wie kommen wir von FRA nach STR - d.h. 7 Stunden am Urlaubsort verloren und dann ca. 4 Stunden zusätzlich von FRA nach STR mit Bus/Bahn!! Der Abend und der ganze nächste Tag waren für uns natürlich total verdorben.
Abends hat uns dann der TUI-Vertreter gnädigerweise angeboten, statt dem Condorflug nach FRA wieder mit der SunExpress nach STR zu fliegen, allerdings um 5:15 Uhr morgens!!!! Der ursprünglich vorgesehene Flug um 17:45 fand im Übrigen auch statt, wir hatten für diesen Flug sogar ein Sitzplatzreservierung von SunExpress schon bei der Reisebuchung vorgenommen und bestätigt bekommen. Es handelt sich somit eindeutig um eine Überbuchung seitens des Veranstalters.
Der TUI-Vertreter bot uns als Kompensation einen Tagesausflug, oder 100 EUR oder eine VIP Lounge am Flughafen an. Wir fanden das einen Witz und haben abgelehnt.
Wenn wir uns jetzt bei der TUI beschweren und um Kompensation bitten, was kann man denn erwarten?
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Einen Reisegutschein und eine kostelose Kaffeefahrt nach Antalya ...

Beschwerden mit dem Gegenstand "Nichtbeförderung" (wg. Überbuchung) sind an das LVU zu richten (sunexpress).
Im Falle einer Weigerung könnt ihr euch an die SÖP wenden.
Pro Ticket steht euch eine Entschädigung von 400€ zu.
Bitte beachte auch die Beiträge der letzten beiden Seiten zu einer sehr ähnlichen Problematik (samt hilfreichen Links!). -
Danke für die Antwort!
Aber warum soll ich mich denn an die SunExpress richten, mit der habe ich doch kein Vertragsverhältnis! Gebucht habe ich einen Pauschalurlaub bei der TUI und an die habe ich den kompletten Reisepreis (Hotel+Flug) bezahlt. Wenn der Flug überbucht ist, dann ist es doch nicht meine Aufgabe zu klären, WER hat überbucht. Somit gehen meine Forderungen an die TUI und die muss mit dem von ihnen gebuchten LVU klären, wer Schuld ist. Aber zahlen muss doch die TUI. Sie kann sich ja dann bei eigener Nichtschuld das Geld von der SunExpress zurück holen. Dass ich bei der SunExpress direkt noch Sitzplätze reserviert habe, ist doch nicht von Belang.
Oder habe ich hier einen totalen Denkfehler!
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Warum dies so ist, kannst du z.B. hier nachlesen.
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Danke für die Antwort!
Aber warum soll ich mich denn an die SunExpress richten, mit der habe ich doch kein Vertragsverhältnis! Gebucht habe ich einen Pauschalurlaub bei der TUI und an die habe ich den kompletten Reisepreis (Hotel+Flug) bezahlt. Wenn der Flug überbucht ist, dann ist es doch nicht meine Aufgabe zu klären, WER hat überbucht. Somit gehen meine Forderungen an die TUI und die muss mit dem von ihnen gebuchten LVU klären, wer Schuld ist. Aber zahlen muss doch die TUI. Sie kann sich ja dann bei eigener Nichtschuld das Geld von der SunExpress zurück holen. Dass ich bei der SunExpress direkt noch Sitzplätze reserviert habe, ist doch nicht von Belang.
Oder habe ich hier einen totalen Denkfehler!
Gguten Morgen , sehe das auch so wie Bernhard7777, warum er nicht mitgenommen wurde weiß er eigentlich doch nicht . Sein Reiseleiter wird ihm wohl kein Schriftstück unterschreiben wegen Überbuchung.Was wäre denn wenn TUI ein Fehler gemacht hätte? Wer gibt seinen Fehler zu? Eigenartig ist auch der Umstand das man Passagiere die Sitze Gebucht haben, dann nicht mitnimmt, und andere dann schon, eigenartig .
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Nein, das ist nicht eigenartig, bei einer Überbuchung wird höchsten Rücksicht auf Eltern mit kleinen Kindern genommen, alle anderen werden willkürlich aussortiert.
Wie ihr das seht bleibt euch überlassen, und natürlich könnt ihr die Forderung an den Veranstalter richten ... eine Ausgleichszahlung auf der Grundlage der VO(EG)261/04 wird von ihm jedoch nicht fließen, ganz unbeachtlich eurer Ansichten zum Sachverhalt. -
Gguten Morgen , sehe das auch so wie Bernhard7777, warum er nicht mitgenommen wurde weiß er eigentlich doch nicht . Sein Reiseleiter wird ihm wohl kein Schriftstück unterschreiben wegen Überbuchung.Was wäre denn wenn TUI ein Fehler gemacht hätte? Wer gibt seinen Fehler zu? Eigenartig ist auch der Umstand das man Passagiere die Sitze Gebucht haben, dann nicht mitnimmt, und andere dann schon, eigenartig .
Ist schon klar ,aber wie sieht es denn aus wenn die Fluglinie dann behauptet bei uns lag der Fehler nicht ,
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Dann wendest du dich an die SÖP.
Schließlich muss das LVU sich substantiiert exkulpieren.
Im Übrigen wüsste ich nicht, wer außer dem LVU den Flug überbucht haben sollte ...
Wenn man zum Ziel kommen will nimmt man die Vorschläge wahr und führt Beschwerde wegen Nichtbeförderung beim Operator.
Wenn man es besser zu wissen glaubt beschwert man sich beim Veranstalter und wird mit einem Reisegutschein über 100 Tacken abgespeist.
Your choice! -
Ist schon klar ,aber wie sieht es denn aus wenn die Fluglinie dann behauptet bei uns lag der Fehler nicht ,
Ggenau das ist ja der Punkt, Bernhard 7777 vermutet eine Überbuchung ,weiß es aber nicht und nun muss er den Schuldigen suchen.Darum gebe ich ihm Recht ,das mein VertragsPartner mein erster Kontakt wäre,der mir die Umstände der Verschiebung nennt.
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Kannst du machen. Nur wird der Vertragspartner auf den Erfüllungsgehilfen verweisen, da dies von der EG Verordnung so definiert ist. Forderungen gem VO 261/04 interessieren den Veranstalter nicht.
Wie gesagt - meinethalben könnt ihr euch recht geben soviel ihr wollt, mir reicht es vollkommen recht zu haben.
Wie kommt ihr denn auf die Idee, den Schuldigen finden zu müssen?
Fest steht die Mitnahme wurde verweigert. Also führe ich Beschwerde beim LVU welches die Mitnahme verweigert hat.
Wenn man es hingegen kompliziert haben möchte kann man selbstverständlich rumfragen wer denn wohl freundlicher Weise die Schuld auf sich nehmen möchte.
Wohl an ...
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Es scheint wohl wirklich so zu sein, dass der Veranstalter keine Zahlung machen wird, da er dieser VO(EG)261/04 nicht unterliegt, wohl aber das LVU. Allerdings greift die EG-Richtlinie wiederum nicht, da der Flug außerhalb der EU gestartet ist und das LVU nicht in der EU ansässig ist. Somit gilt die Türkische Fluggastordnung. Diese scheint jedoch wohl auch ähnlich der EU Fluggastordnung zu sein. Somit schreibe ich jetzt die SunExpress mit Kundencenter in Frankfurt an, mit der 400€-Forderung zzgl. der entgangener Sitzplatzgebühr. Ich hoffe, dass die sich dann nicht mittels irgendwelchen Hintertürchen ihrer eigenen Richtlinie herauswinden können.
Gleichzeitig reklamiere ich bei der TUI den entgangenen 1/2 Urlaubstag. Ich weiss allerdings nicht, ob die mir darauf mehr zahlen, als die vor Ort angebotenen 100 EUR. Eigentlich müssten es ja mehr sein, es waren ja 12 Stunden weniger als gebucht! Außerdem sind wir jahrelange treue TUI-Kunden.
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Wie du meinem Link entnehmen kannst ist sunexpress Mitglied der SÖP Trägerschaft und hat durchaus einen Sitz in Deutschland (EU) (2 Seiten zurückblättern).
Die Reisepreisminderung vom Veranstalter beläuft sich auf 40-50% eines Tagessatzes des Reisepreises, ggf. wird diese mit der Erstattung gem. VO(EG)261/04 aufgerechnet.
(Gern geschehen ...
!!) -
Ok, ich nenne einfach beide Fluggastordnungen, dann mache ich wohl nix falsch
. Die Entschädigungsbeträge sind ja praktischerweise identisch.Somit vielen Dank an dich vonschmeling, für deine Hilfe
. Das Forum hier ist wirklich ein Segen und ohne die Hilfe hier, wäre ich in dieser kurzen Zeit nicht so schnell zum Ziel gekommen! -
..., doch! GOOGLE.

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Was heißt das? ................ doch: Google??
Auf welche Aussage bezieht sich das? -
vonNebenan meint du hättest dir das auch selbst zusammengurgeln können - so isser halt!

Ich sehe das nicht ganz so und freue mich, dass die community hilfreich für dich war.
Falls du noch Fragen hast gerne auch per PN, dann wird das hier nicht zu umfangreich für "Otto Normalgecancelt"