Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Guten Tag,
sitzen gerade am Flughafen DUS, unser Flug nach Punta Cana sollte um 14.00 Uhr starten. Hat allerdings eine saftige Verspätung von über sechs Stunden. Geplanter Abflug jetzt 20.40 Uhr. Beim Check In gab's Gutscheine für uns drei im Wert von 45 Euro, für Getränke und etwas zu Essen. Einen Zettel gab's auch, auf diesem steht etwas von " Die Verspätung würde aufgrund operationeller Gründe und der daraus resultierenden Verzögerungen verursacht "
Ein Mitarbeiter von Fairplane hat die Leute in der Schlange beim Check In angesprochen, dass diese einen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 600 Euro hätten. Natürlich gab's die Visitenkarte gleich dazu.
Hat jemanden Erfahrung in wie weit diese Aussage zutrifft?Vielen Dank für eure Hilfe.
LG Timo
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Respekt, das nenne ich mal zeitnah am Kunden

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Hallo Ahotep,
du meinst sicherlich den Mitarbeiter von Fairplane? Falls ja hast du Recht, aber wenn diese Jungs dort Geld wittern, müsste ja was dran sein mit der Entschädigung? Die streichen sich natürlich eine Provision ein, falls man Fairplane beauftragen sollte.
Gruß Timo
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Du brauchst keiner externen Dienstleister zur Durchsetzung Deiner Ansprüche.
Dieses Formular auf der Homepage von Eurowings ist vollkommen ausreichend.
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Genau so ist es. Aber vielleicht verschiebst du die Thematik auf nach dem Urlaub, Timo2292 - für die Einrede hast du 3 Jahre Zeit!

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Hallo,
versteht mich nicht falsch, mich stört die Verspätung nicht so sehr, ob wir nun abends um 20.00 Uhr, oder nachts um 02.00 Uhr ankommen, was solls ändern kann man das eh nicht.
Dachte nur ich hole mir ein paar Infos, hab ja jetzt gerade Zeit. Und danke für den Tipp mit dem Formular auf der HP von Eurowings.
Gruß Timo
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Info No.2:
Du hast 3 Jahre Zeit für die Beschwerde, also deutlich länger als bei sonstigen Reklamationen auf Reisen ...
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Jedenfalls ist Euer Flieger gerade bei mir vorbeigeflogen, wird die D-AXGF sein, die gerade aus München nach Düsseldorf positioniert wurde. Dürfte wohl nicht der ursprüngliche Plan gewesen sein, da die ihren vorherigen Flug als LH793 pünktlich absolviert hat. Ich vermute ein Technical an der ursprünglich vorgesehenen A332. Wie dem auch sei, die 600,-- Euronen sind Euch wohl sicher, auch ohne die Drückerkolonnen der Flugportale. Guten Flug und viel Spaß!
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Du brauchst keiner externen Dienstleister zur Durchsetzung Deiner Ansprüche.
Dieses Formular auf der Homepage von Eurowings ist vollkommen ausreichend.
Fairplane kann man ja trotzdem nehmen wenn man keine Lust auf den ganzen Papierkram hat, finde ich nur fair eigentlich.
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Zumal man mit fairplane und Konsorten auch jede Menge Schreibkram hat ... also das Argument geht wahrlich ins Leere!
Die Bevollmächtigung dauert auf alle Fälle länger, als das Formular auszufüllen, die flugrelevanten Angaben muss man dem Inkasso überdies angeben.
Aber klar ... is ja "nur fair" sich dafür extra im Forum anzumelden ...
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Da kommt auch nicht gleich "ein Ergebnis", Timo ... du musst auf eine Antwort warten.

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Hallo,
" Flugdaten nicht gefunden.Leider konnten wir zu Ihren Flugdaten keine passende Buchung in unserem System finden. Wir bedauern, dass wir Ihnen an dieser Stelle nicht weiterhelfen konnten."
Das spuckt mir die Suche aus, nachdem ich meine persönlichen Daten eingegeben habe.
Gruß Timo
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Versuche es nach dem Urlaub nochmal, Timo2292.
Happy holidays!Edit: Du musst die Schreibweise deines Namens beachten, die muss exakt mit der auf der Buchung übereinstimmen ...
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Guten Abend zusammen,
hier mein Fall - ich hätte nicht gedacht, dass das sooo kompliziert ist.
Meine Tochter und ich haben eine Pauschalreise nach Ägypten gebucht.
Am Tag vor dem Rückflug war meine Tochter noch beim Reiseleiter, um den Rückflug bestätigen zu lassen und die Abholzeit zu erfragen. Da war die Welt noch in Ordnung.
Abends kamen wir - recht spät - zurück zu unserem Zimmer und fanden eine Nachricht in der Tür steckend: "Bitte kontaktieren Sie die Reiseleitung unter .... wegen Ihres neuen Rückflugs".
Kurz gefasst:Wir wurden umgebucht von Sunexpress auf Condor 3 Stunden später. Ankunftszeit Sunexpress 19.45 Uhr, Condor tatsächlich 22.49 Uhr.Nach 3 Stunden lesen hier im Forum kam mir die Idee, dass das für jeden von uns 600,- € Entschädigung heißen könnte.
Ich habe die Geschichte einem Sofortentschädiger angeboten. Der möchte jetzt aber nur 300,- € pro Nase zahlen (abzgl. seiner Provision versteht sich), weil uns ja ein Ersatzflug angeboten wurde, der "nur" 3 Stunden und 4 Minuten Später gelandet ist.Ich gehe jetzt davon aus, dass und aufgrund der späten Benachrichtigung die vollen 600,- zustehen müssten.
Ist die Firma nur vorsichtig, weil sie ja das Risiko trägt und es würde sich lohnen einen anderen zu fragen (Stichwort Inkasso) oder hat sie recht und wir sollten das Angebot annehmen ?
Bitte um Ratschläge. Danke im Voraus.
LG Dagmar
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Gegen wen möchtest du die Forderung denn geltend machen?
Maßgeblich ist der Grund der Umbuchung.
Es handelt sich nicht um eine Verspätung, ein Anspruch käme nur dann in Betracht, wenn Sunexpress den gegenständlichen Flug gestrichen oder die Mitnahme verweigert hätte.
Fand der Flug jedoch plangemäß statt und der Veranstalter hat die Umbuchung - warum auch immer! - veranlasst besteht keinerlei Anspruch.
Ferner halbiert sich tatsächlich der Anspruch, wenn die Ankunft mit der alternativen Beförderung max. 4h verspätet ist.Ich rate dir übrigens ggf. zu einer Einrede direkt bei Sunexpress, nach meiner Erfahrung regulieren die sehr kulant.
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Das war alles sehr mysteriös ...
Uns wurde kein Grund für die Umbuchung genannt.
Auch auf dem Hinflug hatten wir Schwierigkeiten, mitgenommen zu werden, weil wir nicht auf der Passagierliste standen. Sitzplätze reservieren konnten wir aber 2 Wochen vorher.Da ist irgendetwas faul. Also nehmen wir besser den Spatz in der Hand ....
Danke
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Lies dir bitte das Angebot des Entschädigers nochmal durch, gewöhnlich wollen die erst noch den Sachverhalt genauer prüfen.
Ich glaube nicht, dass die so mir nichts dir nichts 300 Tacken pro Nase locker machen, wenn der XQ Flug planmäßig stattgefunden hat besteht nämlich keinerlei Anspruch.
Liegt das Verschulden indes beim Veranstalter ist die Verspätung zu gering für eine Entschädigung. -
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