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Urlaubstours

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  • KourionK Offline
    KourionK Offline
    Kourion
    schrieb am zuletzt editiert von
    #401

    @Frank L
    Willkommen im Forum. 😉

    Wenn du Infos zu den Gutscheinen wünscht, hier gibt's einen Thread   zum Thema.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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    • ArnAnk2A Offline
      ArnAnk2A Offline
      ArnAnk2
      schrieb am zuletzt editiert von
      #402

      huhu,
      kurzer nachtrag :

      Nach einer weiteren mail in der ich geschrieben habe, dass ich das ganze bereits hier veröffentlicht habe und andere foren folgen werden,
      habe ich nun eine überweisung von Urlaubstours bekommen..
      -> Ende August verreist, mitte Januar das problem gelöst...kann sich jeder seinen Teil zu denken.

      Finde es echt schade, dass man mit solchen mitteln vorgehen muss,

      jeder normale Mensch weiß doch, dass schlechte Bewertungen weit mehr kosten können, als die minimalen (berechtigten) rückzahlungen...

      Lg

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      • fioriF Offline
        fioriF Offline
        fiori
        schrieb am zuletzt editiert von
        #403

        Wir haben auch letzte Woche eine Reise über AIDU bei UT gebucht. Ein "Schnäppchen" da Direktflug ohne extra Aufpreis. Von München aus gibt es kaum Direktflüge, außer man zahlt 100€ p.p. mehr...bei 4 Leuten. Transfer habe ich nicht gebucht, da gibt es extra Firmen die das organisieren und es günstiger anbieten. Das buche ich vorher online.
        Der erste Hammer kam nach der Bestätigung. 70% Anzahlung, der Rest 5 Wochen vor Abflug. Durch eine kleine Klausel wird das rechtens, wenn sie den Sicherungsschein mit schicken. Aber man sollte doch wirklich die ABG genau lesen. What ever..der Urlaub muss so oder so gezahlt werden. 
        Wir fahren mit zwei Kindern, aber nur ein Kind ist als Kind vermerkt, das andere zählt als Erwachsener vermute ich mal.
        Weder per Mail oder Telefon erreicht man jemand. Das seit 7 Tagen. Nun habe ich leider viel negatives über UT gelesen und hoffe das alles klar läuft in der Türkei.
        Über AIDU haben wir schon oft gebucht und immer gute Veranstalter gehabt. Den Gutscheincode den ich angegeben habe, wurde bisher weder verrechnet oder angezeigt.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • pzl64P Offline
          pzl64P Offline
          pzl64
          schrieb am zuletzt editiert von
          #404

          Schnäppchen hin oder her, aber bestimmte Portale bzw. Veranstalter sollte man meiden. 
          Das schont die nerven ungemein...

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • fioriF Offline
            fioriF Offline
            fiori
            schrieb am zuletzt editiert von
            #405

            pzl64:
            Schnäppchen hin oder her, aber bestimmte Portale bzw. Veranstalter sollte man meiden. 
            Das schont die nerven ungemein...

            Ja, das stimmt. Da wir bisher nie Probleme mit Veranstalter von AIDU haben wir diesmal auch vertraut.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • fioriF Offline
              fioriF Offline
              fiori
              schrieb am zuletzt editiert von
              #406

              Nachtrag:
              Habe heute eine positive Mail von UT, ab in den Urlaub spezial, erhalten.
              Die Anzahlung von 70% wurde auf 25% reduziert. Ich hatte mich ja deshalb beschwert.
              Das ging ohne Probleme.
              Wie es dann weiter verläuft, erfährt ihr in ein paar Monaten. Wenn es Ende Mai in die Türkei geht.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • kuddlblueK Offline
                kuddlblueK Offline
                kuddlblue
                schrieb am zuletzt editiert von
                #407

                **ACHTUNG !!!**Ich habe am 28.01.15 eine Reise gebucht !!! Laut Vertragsbestimmungen mit 24 Stunden Stornierung. Ich wollte die Reise garnicht anzweifeln und habe nur aus
                Selbstschutz die 24 Stunden Option gewählt. Nun haben sie nach über vier Stunden Nachts eine Email geschrieben das ich mich sofort entscheiden müsse. Da habe ich geschlafen und seit dem Funkstille. Jetzt habe ich mich nach entlosen Warteschleifen bei denen gemeldet und man hat mir knall hart gesagt sie können meinen Buchung nicht erfüllen und würden sie somit Stornieren!!!

                Für mich klarer Vertragbruch und ich werde rechtliche Schritte einleiten.

                ICH WARNE JEDENDE VOR BUCHUNGEN BEI "AIDU"

                P.S. ich wollte mit der Reise meine Verlobte überraschen, ging voll
                nach hinten los.!!

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • KourionK Offline
                  KourionK Offline
                  Kourion
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #408

                  @kuddlblue
                  Willkommen im Forum.

                  Zu "ich werde rechtliche Schritte einleiten":
                  Es wäre nett, wenn du uns diesbezüglich / über das Ergebnis auf dem Laufenden halten  könntest.
                  Du kannst übrigens auch im Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen"  Infos einholen.

                  Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                  • zufussZ Offline
                    zufussZ Offline
                    zufuss
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #409

                    Überrasch die Verlobte doch einfach mit einer anderen Reise. Die Du ja nicht unbedingt bei dem Portal buchen musst, das Dir solche Probleme bereitet hat. Wer weiß, wofürs gut  ist..

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • niki13N Offline
                      niki13N Offline
                      niki13
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #410

                      Vorsicht mit Buchen beim Urlaubstour. Leider musste ich feststellen, dass sie mit einem miesen Trick arbeiten. Der Reisepreis meiner Reise beinhaltete so genannte „Kulturförderabgabe“, die vor Ort bezahlt werden müsste. Leider war die Abgabe vor Ort höher, als der Veranstalter, Urlaubstour, in dem Reisepreis angegeben hat. Somit war auch die Reise teurer. Urlaubstour könnte mit einem niedrigen Preis als die anderen Reiseanbieter, oben auf der Liste der günstigsten Anbietern stehen und die Kunden so ködern. Am Ende sind sie aber doch teurer.Auf meine Reklamation blieben sie natürlich stumm!!

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • KourionK Offline
                        KourionK Offline
                        Kourion
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #411

                        @niki
                        Willkommen im Forum.

                        Es wäre für die hier Lesenden gewiss hilfreich zu wissen, wohin deine Reise ging und zu welchem Hotel du in der Ausschreibung des RV den Vermerk "Preis beinhaltet die vor Ort zu zahlende Kulturförderungsabgabe" gefunden hast. Auch die Höhe der Abweichung zum genannten Abgabenpreis wäre interessant.
                        Denn - in diversen Hotel-/ Reiseausschreibungen diverser Anbieter / Veranstalter ist vermerkt, dass diese Abgabe nicht im Reisepreis inbegriffen ist = Zusatzkosten, die vor Ort zu entrichten sind.
                        Wäre nett, wenn du dich (s.o.) noch einmal melden könntest.

                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                        • niki13N Offline
                          niki13N Offline
                          niki13
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #412

                          Hallo,

                          es handelte sich um eine 1-wöchige Reise nach Rom und um das Hotel „Smart Hotel Rome“. Natürlich beinhaltete der komplette Preis des Reise die vor Ort zu zahlende „Kulturförderungsabgabe“. Mit anderen Worten, war die Abgabe in dem Gesamtpreis der Reise explizit ausgewiesen.
                          Der Reiseveranstalter, Urlaubstour, hat sich zunächst auch bereit erklärt, die Differenz zu erstatten. Später versuchte er die Verzögerung mit „technischen Problemen in der Buchhaltung“ zu entschuldigen. Am Ende schaltete Urlaubstour vollständig auf Stumm.Ich bin der Meinung, dass die höhe der Abweichung hier keine Rolle spielt. Bei den knapp kalkulieren Preisen verschafft sich der Reiseveranstalter dadurch dennoch einen gewissen Wettbewerbsvorteil.

                          Hotel aus diesem Beitrag
                          100%
                          Smart Hotel
                          Latium/Italien
                          Zum Hotel
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                          • KourionK Offline
                            KourionK Offline
                            Kourion
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #413

                            @niki
                            Danke für die Rückmeldung.

                            Zu erwähnen wäre vllt. noch, dass (bei ein und demselben Hotel) diese Kulturförderungsabgabe nicht bei allen Urlaubstours-Angeboten unter "Leistungen" als im Preis inkludiert ausgewiesen wird.
                            Man findet hingegen zahlreiche Angebote ohne diese Inkl.-Leistung.
                            Es gibt allerdings keinerlei Hinweis in der Hotelausschreibung, dass eine solche Abgabe vor Ort gezahlt werden muss.
                            Bleibt für mich die Frage, muss der Kunde - im Rahmen einer Pauschalreise - für diese Abgabe vor Ort zahlen, wenn es beim Angebot / in der Ausschreibung keinerlei Hinweis diesbezüglich gibt ?

                            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • ginusG Offline
                              ginusG Offline
                              ginus
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #414

                              @kourion
                              Für deutsche Verträge gilt: es muss der Endpreis genannt werden.
                              Wenn also nicht explizit auf die Extrakosten hingewiesen wird, oder ggf. im Vorfeld schon in die Gesamtkosten mitaufgenommen ist - berechnet würde aber erst vor Ort - dann darf keine Berechnung mehr erfolgen.

                              Es fragt sich allerdings ob es dir gelingt dies deinem italienischen Hotelier nahezubringen. Und wenn du erst mal vor Ort extra gezahlt hast müsstest du ggf. im Ernstfall das Geld aus deinem deutschen RV wieder herausklagen.

                              Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • KourionK Offline
                                KourionK Offline
                                Kourion
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #415

                                @ginus
                                Danke ;), denn ja, so ist auch mein Kenntnisstand: Endpreis gilt, wenn kein Hinweis auf Zusatzkosten.
                                Und demzufolge müsste diese Kulturförderungsabgabe in allen Urlaubstours-Angeboten enthalten sein, denn es gibt keinen Hinweis auf mögliche Zusatzkosten.
                                Ein wenig "verwirrend" daher die unterschiedlichen Angebote mit oder ohne inkludierter Abgabe. :?
                                Was den italienischen Hotelier betrift, so hast du natürlich völlig recht - was ja auch aus dem Posting von @niki hervorgeht.

                                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #416

                                  Kourion:
                                  .....
                                  Es gibt allerdings keinerlei Hinweis in der Hotelausschreibung, dass eine solche Abgabe vor Ort gezahlt werden muss.....

                                  Na dann „arbeitet“ Urlaubstour mit gemeiner Masche. Wie gesagt, ich habe eine Rechnung vom Urlaubstour bekommen, in der ich aufgefordert wurde ein Teil des Reisepreises sofort zu bezahlen, und den Rest vor Or, als die „Kulturförderungsabgabe“.
                                  Nur der Rest höher war, als in der Rechnung eigentlich ausgewiesen.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • ginusG Offline
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                                    ginus
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #417

                                    @niki13

                                    von was für einem Größenunterschied des "Restes vor Ort" - Angabe zu tatsächliche Forderung - sprechen wir hier eigentlich?

                                    Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

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                                    • KourionK Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #418

                                      @ginus
                                      Da ich auch danach gefragt hatte: @niki antwortete am 4.2. / 19.01 Uhr (s.o.):

                                      "Ich bin der Meinung, dass die Höhe der Abweichung hier keine Rolle spielt. Bei den knapp kalkulieren Preisen verschafft sich der Reiseveranstalter dadurch dennoch einen gewissen Wettbewerbsvorteil."

                                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • ginusG Offline
                                        ginusG Offline
                                        ginus
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #419

                                        @Kourion,

                                        sorry, hast recht, war bei mir nicht mehr am Schirm obwohl auf der gleichen Seite 😉 .

                                        Da allerdings "niki13" so betont, dass es auf die Höhe der Abweichung nicht ankäme, und bei den knappen Preisdifferenzen in den Angeboten der RV sich einen Preisvorteil "erschlichen" habe, vermute ich die Differenz war nicht erheblich.

                                        Gleichwohl hat niki13 aber recht. Preise bei Verträgen sollen/müssen genau stimmen, der Vertrag ist einzuhalten. Ich bin sicher wenn ich eine Restzahlung an einen RV anstelle mit z.B. 1.468,75 nur mit 1.468,25 leiste, der Unternehmer die fehlenden 0,5 € nicht untern Tisch fallen lassen wird sondern mit einer saftigen Servicegebühr nachfordern bis zur Leistungsverweigerung möglicherweise. Ein kleines Ungleichgewicht zwischen Reisendem und RV; beim ersteren wird vieles leider nur als Unannehmlichkeit dargestellt - gestützt durch die aktuelle Rechtsprechung. Warum? Steht fest, dass die überwiegende Mehrzahl der Leute die Beschwerde führen, nur Geld ziehen wollen?????

                                        Ich bin gewiss kein Freund des Hauses aus dem der besagte RV stammt, dennoch bin ich so gutgläubig - mit meinem bisherigen Wissen um den Vorgang - erstmal an Ungenauigkeit zu glauben. Sei es dass eine Summe angeführt war, die mittlerweile dann überholt war weil die Stadt die Pronachtgebühr - die in übrigens happig ist - erhöht hat.
                                        Gut zu wissen: Anfang September 2014 hat die Stadt Rom - überraschenderweise - teils mehr als 100 % erhöht. Die Glaskugel für alle Nichtinsider war gefragt.
                                        Daher können wir hier anhand dem wenigen bekannten nicht beurteilen, ob es eine "gemeine Masche" des RV war.

                                        Vielleicht bin ich naiv darüber hinaus zu sagen, dass ich es gut finde, dass dieser RV das Thema überhaupt mitinkludiert. Es geht auch schlechter, viel schlechter und das direkt bei einem deutschen Hotel gebucht und erlebt. Da fehlte in meinem Angebot und Buchungsbestätigung jeglicher Hinweis, dass über die bestätigte Summe hinaus auch noch eine Bettensteuer anfallen würde, die selbstredend beim Check-out berechnet wurde.
                                        Und wer könnte darüber den besseres Wissen haben, als das Hotel direkt vor Ort?

                                        Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

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                                          #420

                                          @ginus
                                          Du hast vollkommen recht: Ist diese Summe noch vor Ort zu zahlen, so sollte es in der Ausschreibung vermerkt sein. Ist es nicht vermerkt, gehe ich davon aus, dass sie im Endpreis inkludiert ist. Darum auch mein Posting vom 5.2. / 8.45 Uhr.

                                          Ich habe vor Ort bisher nie bezügl. Kulturförderungsabgabe o. ä. nachzahlen müssen - weder bei Buchung über einen RV noch bei Buchung über ein Hotelportal. War also wohl immer inkludiert.

                                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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