Flugzeitänderung vor der Reise
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Bin mir nicht 100% sicher, ob es Öger war, oder ein anderer Veranstalter (ETI?). War jedenfalls kein kleiner und das Verhalten war ein wenig befremdlich...
Edit: Die verehrte Userin vonschmeling meldet sich bestimmt noch und hat es auf dem Schirm!

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Danke, in diesem Fall mit dem hier
im Sinne des TO... -
Ich hab mich grad zum Appelkörbchen geuscht und nix gefunden, es geht mir hier scheints noch nicht so fix von der Hand

Na dann weiss ich ja wenigstens, was ich zu erwarten habe. Danke!!
Ich such mal weiter, damit ich zumindest weiss wie die Sache ausging

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@ Kourion
Vielen lieben Dank
Ich geh mich nu mal belesen! -
Habe mir die Nummer auch nochmal durchgelesen und natürlich kann man bei zwei Fällen nicht direkt auf eine Regel ableiten, aber mir drängt sich der Verdacht auf, in der Ögerrechtsabteilung interpretiert man Gesetze einfach anders, oder setzt einfach auf die Unwissenheit der Konsumenten...
Bin mal gespannt, wie dieser Fall ausgeht und ob wir das noch öfter beobachten dürfen

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Da von SCN am Reisedatum durchaus ein Flug nach AYT mit anderer Airline geht, nämlich mit X3, versucht Expedia nun erstmal sich mit Öger dahingehend zu einigen, dass ich auf diesen Flug komme.
Heute Morgen hiess es noch, dass es keine weiteren Flüge gäbe. Da aber X3 hier massiv eben diese Verbindung bewirbt, kam mir das doch komisch vor und es gibt ja nun auch effektiv diesen Flug. So habe ich das nun mal als Vorschlag zur Güte ins Rollen gebracht.
Sollte das ergebnislos verlaufen, sehen wir weiter.
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@DarkMagic
Der bisher bekannte "Ausgang" der erwähnten Causa ist der, dass sich die Betroffenen zähneknirschend gefügt haben. Der Reisewille überwog den zum Bestehen auf das gute Recht und leider hat Öger damit die Änderung durchgesetzt.
Welche Maßnahmen, ob überhaupt irgendwelche bzw. mit welchen Auswirkungen hat sie (egypt) bisher nicht beigetragen.Nun ist im Verlauf des Thread Flughafenänderung und speziell dieser Fallkonstellation ja ziemlich umfängliches Argumentationspotenzial zu finden, dessen du dich ggf. bedienen kannst.
Idealerweise lenkt Öger dergestalt ein, dass sie euch auf das X3 Operating buchen (die Frage ist: Haben sie Kontingente? Falls nicht sieht´s wohl eher nicht gut aus für diese Option).
Plan B sollte eine Kündigung und umgehende Erstattung der bereits geleisteten Zahlungen sein, damit ihr ggf. eigenmächtig die alternative Reise buchen könnt.
Denk aber an die tagesaktuelle Preise und behalte das betreffende Angebot unter strikter Beobachtung!
Worst case: Öger verweigert beide vorgenannten Lösungsvorschläge ... :?
Dann hast du hoffentlich eine Rechtsschutzversicherung und den Atem dich auf die Hinterbeine zu stellen.Genau genommen gehörte dieser Sachverhalt übrigens in den von Kourion verlinkten Thread ... da hätte man allerdings gleich zu Anfang hin verschieben müssen, jetzt macht das wohl keinen Sinn mehr.
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Oh, sorry, man übe bitte Nachsicht mit mir
Aber danke für den Hinweis. Ich hoffe ja es passiert mir einfach nicht mehr, aber wenn doch, weiss ich beim nächsten Mal wohin mit meinem Anliegen 
Telefonisch gabs von Öger die Auskunft dass die Umbuchung möglich sei, daraufhin habe ich dann Expedia kontaktiert. Die Dame am Telefon von Öger klang aber irgendwie nicht so, als ob sie das wirklich überprüft hätte, so dass ich da so meine Befürchtungen habe

Mal abwarten, was kommt. Wenn nicht, Rechtschutz habe ich, und langen Atem eigentlich auch. So denn meine Mitreisende mitzieht.
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@DarkMagic
Ja, wenn der andere oder die anderen Beteiligte/n akzeptieren, die Reise so antreten wollen... War ja auch so im verlinkten Fall.
Entscheidet man nur für sich allein, ist es einfacher, die Sache durchzuziehen.Ich drück dir auf jeden Fall die Daumen.
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Vielen Dank

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Lass lesen ... @DarkMagic83
Meine Daumen sind ebenfalls gedrückt!
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Danke schön! Die Argumentationsgrundlagen aus dem anderen Thread sind hier jedenfalls schon schön brav in einer Reihe aufgestellt, sollte man mir keine Alternative anbieten können/wollen.
Auch dafür meinen herzlichen Dank!
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Beitrag von Confuhr hier eingefügt:
Hallo,
wir haben folgendes Problem: wir haben für unsere Mexiko-Reise Flüge und Hotel(s) separat gebucht. Unser im August 2014 gebuchter Rückflug am 31.05.15 um 15.40 Uhr wurde bereits ein paar Wochen nachder Buchung auf 21.10 Uhr verlegt. Das haben wir akzeptiert, in der Hoffnung, zumindest einen Teil der zusätzlichen Stunden mit Late-Checkout zu überbrücken. Jetzt wurde der Rückflug durch Condorjedoch erneut erschoben, und zwar auf 00.10 Uhr am 01.06.15. Da hilft dann auch kein Late-Checkout mehr, sondern es müßte ein zusätzlicher Tag im Hotel gebucht werden. Haben wir Anspruch aufErstattung dieser zusätzlichen Kosten durch Condor?
Hätten wir unter diesen Umständen auch die Möglichkeit, den Rückflug zu annullieren - vorausgesetzt, wir finden passende Flüge bei einer anderen Fluggesellschaft am 31.5. tagsüber? Denn durch diegeänderte Abflugzeit in Cancun würden wir unseren Anschlussflug in Frankfurt verpassen und würden erst 6 Stunden später als geplant in Hannover ankommen. -
Ebenfalls meine Antwort - irrtümlich schon im falschen Thread gepostet:
@Confuhr
Ihr werdet sicherlich vor Mitternacht im Hotel abgeholt, insofern sehe ich keine Veranlassung eine weitere Hotelnacht zu buchen / deren Erstattung zu begehren.
Die Möglichkeit eines Teilstornos mit Anspruch auf Erstattung dürfte auch nicht gegeben sein, ihr könnt allerdings den gesamten Flug canceln und einen ersatzweisen buchen.
Das Erlangte ist dann vollständig herauszugeben, für Mehrkosten ist die Airline jedoch ggf. nicht in Anspruch zu nehmen. -
So, kurzes Update: in einem Telefonat mit Condor wurden mir folgende Optionen angeboten:
- bei Akzeptieren des auf 00.10 Uhr verschobenen Fluges Gutschein im Wert von 20% des Gesamtflugpreises
- Umbuchung auf einen späteren Flug (nachmittags) und Übernahme der Hotelkosten für die zusätzliche Nacht
-Stornierung des gesamten Fluges
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Es könnte Bewegung kommen in die Entscheidungen zu Ansprüchen bei Flugzeitenverschiebungen:
Das BGH hat mit dem Urteil vom 17.3.2015 ( AZ XZR 34/14) über einen Fall entschieden, bei dem ein Paar im Rahmen einer Pauschalreise auf einen am selben Tag später stattfindenden Flug umgebucht worden war und eine Entschädigung gem. VO(EG)261/04 in Höhe von € 400 pro Ticket begehrte.
Nachdem sie vor dem LG gescheitert waren (sie waren am fraglichen Tag gar nicht am Flughafen erschienen) entschied nun der BGH, dass eine solche Verschiebung durchaus geeignet sein kann, von der Airline eine Entschädigung zu verlangen.
Das Urteil stellt insbesondere darauf ab, dass zu prüfen sei in welcher Form die Airline die ursprünglich bestätigte Beförderung verweigert hat. Sofern dies eindeutig erkennbar sei, müsse der Fluggast auch nicht am Flughafen erscheinen und seine Beförderung verlangen.
Das Urteil des LG muss nun überprüft werden und könnte die Entscheidung für etliche Betroffene sehr interessant sein. -
Hallo,
ursprünglich haben wir im Januar eine Reise nach Hammamet geucht. Was uns auch SEHR wichtig war, die frühen Flugzeiten. Wenige Tage (1 knappe Woche) nach der Buchung hat das Reiseportal die Flugzeiten rausgelöscht und NUR die Flugtage eingetragen. Trotz mehrmaliger Nachfrage, haben wir nichts erfahren.
Wie ist in SO einem Fall zu verfahren? Wir wollen nicht unbedingt "Surprise"-mäßig ins Blaue fliegen bzw. fahren, da wir gut 2,5 Stunden zum Flughafen fahren müssen...
Danke für die Antworten.