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Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2701

    Nein. Du kannst vom Vertrag zurücktreten mit Anspruch auf Erstattung des gesamten Reisepreises.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • HolginhoH Offline
      HolginhoH Offline
      Holginho
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2702

      Ja, wenn die entsprechenden "Gründe"/Fakten dafür gegeben sind...

      ...allerdings müssen sie dann ggfs. auch Dein Recht auf kostenlose Stornierung hinnehmen.

      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2703

        Um keine Unsicherheiten entstehen zu lassen:
        Nein, du muss das nicht hinnehmen, horhan. ITS unterbreitet dir einen neuen Vertragsvorschlag, den kannst du annehmen oder ablehnen.
        Im Falle der Ablehung ist alles Erlangte vom Veranstalter zu erstatten, anders als bei einer Stornierung, die ggf. gebührenpflichtig wäre.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • horhanH Offline
          horhanH Offline
          horhan
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2704

          @vonschmeling

          Es war kein Vorschlag sondern einfach eine Umbuchung.

          Der genaue Wortlaut der Email:
          Sehr geehrter Herr XXXXX

          soeben wurde uns von ITS eine Änderung bezüglich Ihrer Flugtermine mitgeteilt. Ihr gebuchter Flug am 12.01.16 kann leider nicht wie geplant durchgeführt werden.

          Selbstverständlich ist Ihr Veranstalter bemüht dass Sie die Reise wie geplant antreten können und hat Sie daher auf folgenden Flug umgebucht:

          05.01.16 H: FRA-RMF 08.20-14.15/XG4841
          13.01.16 R: RMF-FRA 16.10-20.40/XG4640

          Im Namen von ITS entschuldigen wir uns für die entstehenden Umstände und bitten Sie nochmals um Verständnis für die Änderung.

          Was also soll ich davon halten?
          Das war die erste Email nach meiner Buchung vor vielen Wochen. Also keine Anfrage oder sonstiges.

          35x Mallorca,9xÄgypten,4xThailand, 1xLangkawi,1xSri Lanka,1x Malediven,1x Dom Rep,1xTürkei,1xTunesien, 2xGran Canaria,1xTeneriffa, 1x Fuerteventura, 1xIbiza

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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2705

            Der Wortlaut ändert nichts an den gesetzlichen Bestimmungen.
            Eine Änderung auf einen anderen Flugtag ist eine sog. wesentliche, formal ist dies also nichts weiter als ein neues Angebot. Du kannst ablehnen oder annehmen - oder andere Vorschläge unterbreiten, z.B. einen früheren Rückflug.
            So oder so dürfen keine Gebühren verlangt werden. Der Vertrag ist wie geschlossen einzuhalten oder nichtig.
            (Grundlage BGB §651)

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • horhanH Offline
              horhanH Offline
              horhan
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2706

              Danke für die Infos

              35x Mallorca,9xÄgypten,4xThailand, 1xLangkawi,1xSri Lanka,1x Malediven,1x Dom Rep,1xTürkei,1xTunesien, 2xGran Canaria,1xTeneriffa, 1x Fuerteventura, 1xIbiza

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              • gabriela_maierG Offline
                gabriela_maierG Offline
                gabriela_maier
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2707

                Wird hier gerne verschwiegen, aber es gibt durchaus noch eine Variante. Der Reisevertrag wurde in der geschlossenen Form -erheblich- gebrochen, und es ist durchaus möglich, auf juristischem Wege einen Schadensersatz daraus einzufordern. Aber: und das ist richtig und darf nicht verschwiegen werden, braucht man dazu u.U. einen langen Atem ( oder wie Olli Kahn das sehr viel drastischer formuliert hat ....... ). Ich schätze mal, die Woche kostet pro Person round about € 600.--, ein Schadensersatz läge dann mit 50% ( überlicher Zuspruch durch ein Gericht ). bei € 300.-- pro Person. Es gibt vergleichbare Urteile zu dieser Sachlage, aber keine allgemein gültige Rechtssprechung dazu. Heisst: es muss immer separat ausgefochten werden. Und das am Standort bzw. Gerichtsstand des RV.

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                • vonschmelingV Offline
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                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2708

                  Ein Anspruch auf Schadenersatz wird nicht "verschwiegen", es ist hier keiner gegeben da die Änderung rechtzeitig bekanntgemacht wurde.
                  Schadenersatz ist nur im Falle der Vereitelung zu verlangen, eine solche liegt in diesem Fall nicht vor.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                  • vonschmelingV Offline
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                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2709

                    Mal ganz allgemein gesprochen:
                    horhan hat soeben von der (vorgeschlagenen) Änderung erfahren und noch keinerlei Verhandlungen mit dem Vertragspartner geführt.
                    Ich halte es für vollkommen überflüssig, an dieser Stelle schon evtl. prozessualen Schritten vorzugreifen. Im Übrigen wäre auch für eine Einrede bei Verweigerung der Herausgabe des Erlangten der Sitz des Veranstalters Gerichtsstand und könnte ggf. in einer Stufenklage sowohl auf Erstattung als auch auf Kompensation geklagt werden.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                    • gabriela_maierG Offline
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                      gabriela_maier
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2710

                      Die Aussage, das eine gravierende Änderung des Reisevertrages nicht schadensersatzpflichtig ist, weil der Grund dafür rechtzeitig bekannt gegeben worden ist, also, jetzt muss ich mich konzentrieren, für diese Aussage ein halbwegs nachvollziehbares Verständnis für einen entschuldbaren Irrtumsaussetzer zu finden fällt mir schwer. Wer immer hier liest dürfte wissen, das "Probleme" des RV so beantwortet werden, das selbstverständlich kostenloser Storno möglich ist. Und darüberhinaus ? Gibt`s da noch was ? Nee, Schweigen !
                      Nur ein Gericht entscheidet, ob der RV Schadensersatz leisten muss. Der Anspruch besteht auf jeden Fall. Im vorliegendem Fall muss der Betroffene schon wieder arbeiten, ihm kann niemand zumuten, auf die Alternative einzugehen. Ich denke, ein Richter sieht das genau so.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
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                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2711

                        Konzentration ist eine gute Idee und vermeidet "Irrtumsaussetzer".
                        Beispielsweise diese:
                        Probleme des Veranstalters gibt es nicht, es gibt eine Änderung des Flugplans.
                        Diese ist rechtzeitig angekündigt worden, liegt nicht in der Sphäre des Veranstalters und berechtigt den Vertragsnehmer zum Rücktritt (nicht Stornierung!).
                        Darüber hinaus kann er weitere Optionen verhandeln, die ihm die Wahrnehmung der Reise ermöglichen.
                        Du magst dir in der Rolle Robin Maier ./. Nottingham Veranstalter gefallen - so ganz das rechte Maß triffst du bei deiner Meinungsäußerung jedoch nicht.
                        Natürlich trifft im worst case das Gericht eine Entscheidung über den Anspruch, aber diese Version der Einigung scheint augenblicklich Lichtjahre entfernt von horhans Interessen ...

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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                        • vonschmelingV Offline
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                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2712

                          gabriela_maier:
                          Der Anspruch besteht auf jeden Fall. Im vorliegendem Fall muss der Betroffene schon wieder arbeiten, ihm kann niemand zumuten, auf die Alternative einzugehen. Ich denke, ein Richter sieht das genau so.

                          Kompletter Mumpitz, lausige Herleitung.
                          Derart halbgare / vermessene Beiträge schwächen das Renomme des Unterforum in geradezu unerträglicher Form!

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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                          • gabriela_maierG Offline
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                            gabriela_maier
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2713

                            Also, ich muss Deine Nebelkerzen aus dem Sachstand ( basierend auf rechtsfremden Behauptungen und auf einem akuten Mangel an belegbaren Tatbehautungen ) mal beiseite schieben. Du unterliegst -nicht nur hier- einer unerträglichen Selbstüberschätzung von nicht vorhandener Sachkompetenz. Recherchen in Suchmaschinen genügen nicht. Und Du willst doch nicht im Ernst behaupten, das ich rechtsfremde Thesen vertrete ? Ich habe da mehr Sachkompetenz als Du. Natürlich hast Du in der Mitgliedschaft der firewall einen anderen Stellenwert, aber Fakten bleiben Fakten.
                            Hier in dieser causa ( na, kennst du doch, eine Deiner Vorstellungsmerkmale ) geht es um einen gebrochenen Vertragsbruch des RV. Und daraus entstehen Schadensersatzforderungen, darüber, ob sie berechtig sind und wenn ja in welcher Höhe entscheidet ein Richter Und nicht Du ! Was glaubst Du denn, was ein RV sagen würde, nein, ich kann nicht Mittwochs, erst Donnerstag. Und die "rechtzeigie Information" ist quasi eine Selbstanzeige. Und das solltest sogar Du wissen, eine Selbstanzeige schützt nicht vor Straffreiheit, sie ist nur strafmindernd.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Mam62M Offline
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                              Mam62
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2714

                              "geht es um einen gebrochenen Vertragsbruch des RV"

                              Genau. Soviel zur Kompetenz....

                              Die Du nochmal genau woher hast? Aus nem Jurastudium ganz sicher nicht. Jeden Nachmittag Gerichtsshows gucken evtl.

                              Ja, es nervt. Und es ist laaaangweilig.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • vonschmelingV Offline
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                                vonschmeling
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2715

                                @g_m
                                Dazu schreibe ich exakt gar nichts - ist selbsterklärend! 😉

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • katjaworldK Offline
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                                  katjaworld
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2716

                                  @gabriela_maier, also ich hab da schooon noch mal ne Frage zum Thema: "Nur ein Gericht entscheidet, ob der RV Schadensersatz leisten muss. Der Anspruch besteht auf jeden Fall." und"Und daraus entstehen Schadensersatzforderungen, darüber, ob sie berechtig sind und wenn ja in welcher Höhe entscheidet ein Richter....."

                                  Ääähm, was denn nun? Wenn mir aus einem rechtsgültig festgestellten Vertragsmangel ein Rechtsanspruch auf Schadenersatz entsteht, muss doch wohl kein Richter dieser Welt mehr darüber befinden, ob meine Schadensersatzforderung berechtigt ist, sondern nur noch, ob die  Höhe der Forderung im Verhältnis zum entstandenen Schaden steht?

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2717

                                    Sie dreht den Sachstand um katja ... :?

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2718

                                      Der Richter hat doch sowieso auch keine Ahnung. 😉

                                      Wofür so ein Land wie D überhaupt eine Judikative braucht, wenn es doch g_m gibt?

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2719

                                        gabriela_maier:
                                        Recherchen in Suchmaschinen genügen nicht. Und Du willst doch nicht im Ernst behaupten, das ich rechtsfremde Thesen vertrete ? Ich habe da mehr Sachkompetenz als Du. Natürlich hast Du in der Mitgliedschaft der firewall einen anderen Stellenwert, aber Fakten bleiben Fakten.
                                        Hier in dieser causa ( na, kennst du doch, eine Deiner Vorstellungsmerkmale ) geht es um einen gebrochenen Vertragsbruch des RV. Und daraus entstehen Schadensersatzforderungen, darüber, ob sie berechtig sind und wenn ja in welcher Höhe entscheidet ein Richter Und nicht Du ! Was glaubst Du denn, was ein RV sagen würde, nein, ich kann nicht Mittwochs, erst Donnerstag. Und die "rechtzeigie Information" ist quasi eine Selbstanzeige. Und das solltest sogar Du wissen, eine Selbstanzeige schützt nicht vor Straffreiheit, sie ist nur strafmindernd.

                                        Genau das behaupte ich! d
                                        Du vertrittst absolut rechtsferne (lebensfremde) Thesen und hast keinerlei Sachkompetenz. Insbesondere nicht um einen gebrochenen Vertragsbruch oder eine "Straffreiheit" in einem zivilrechtlichen Sachverhalt zu erläutern  ...
                                        Du bist ein Totalschaden selbst mit dem Vorbehalt "Meinungen zu" ... grausam!
                                        Es kotzt mich an eine solche Charakterisierung hier überhaupt posten zu müssen, horhan hatte immerhin eine recht einfache Frage gestellt und jedes Recht ohne selbstherrliches Gefasel zu seinen Optionen geführt zu werden.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                          #2720

                                          Aber sie war doch mal Schöffin... 😉

                                          “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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