Flugzeitänderung vor der Reise
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Nein. Du kannst vom Vertrag zurücktreten mit Anspruch auf Erstattung des gesamten Reisepreises.
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Um keine Unsicherheiten entstehen zu lassen:
Nein, du muss das nicht hinnehmen, horhan. ITS unterbreitet dir einen neuen Vertragsvorschlag, den kannst du annehmen oder ablehnen.
Im Falle der Ablehung ist alles Erlangte vom Veranstalter zu erstatten, anders als bei einer Stornierung, die ggf. gebührenpflichtig wäre. -
Es war kein Vorschlag sondern einfach eine Umbuchung.
Der genaue Wortlaut der Email:
Sehr geehrter Herr XXXXXsoeben wurde uns von ITS eine Änderung bezüglich Ihrer Flugtermine mitgeteilt. Ihr gebuchter Flug am 12.01.16 kann leider nicht wie geplant durchgeführt werden.
Selbstverständlich ist Ihr Veranstalter bemüht dass Sie die Reise wie geplant antreten können und hat Sie daher auf folgenden Flug umgebucht:
05.01.16 H: FRA-RMF 08.20-14.15/XG4841
13.01.16 R: RMF-FRA 16.10-20.40/XG4640Im Namen von ITS entschuldigen wir uns für die entstehenden Umstände und bitten Sie nochmals um Verständnis für die Änderung.
Was also soll ich davon halten?
Das war die erste Email nach meiner Buchung vor vielen Wochen. Also keine Anfrage oder sonstiges. -
Der Wortlaut ändert nichts an den gesetzlichen Bestimmungen.
Eine Änderung auf einen anderen Flugtag ist eine sog. wesentliche, formal ist dies also nichts weiter als ein neues Angebot. Du kannst ablehnen oder annehmen - oder andere Vorschläge unterbreiten, z.B. einen früheren Rückflug.
So oder so dürfen keine Gebühren verlangt werden. Der Vertrag ist wie geschlossen einzuhalten oder nichtig.
(Grundlage BGB §651) -
Wird hier gerne verschwiegen, aber es gibt durchaus noch eine Variante. Der Reisevertrag wurde in der geschlossenen Form -erheblich- gebrochen, und es ist durchaus möglich, auf juristischem Wege einen Schadensersatz daraus einzufordern. Aber: und das ist richtig und darf nicht verschwiegen werden, braucht man dazu u.U. einen langen Atem ( oder wie Olli Kahn das sehr viel drastischer formuliert hat ....... ). Ich schätze mal, die Woche kostet pro Person round about € 600.--, ein Schadensersatz läge dann mit 50% ( überlicher Zuspruch durch ein Gericht ). bei € 300.-- pro Person. Es gibt vergleichbare Urteile zu dieser Sachlage, aber keine allgemein gültige Rechtssprechung dazu. Heisst: es muss immer separat ausgefochten werden. Und das am Standort bzw. Gerichtsstand des RV.
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Ein Anspruch auf Schadenersatz wird nicht "verschwiegen", es ist hier keiner gegeben da die Änderung rechtzeitig bekanntgemacht wurde.
Schadenersatz ist nur im Falle der Vereitelung zu verlangen, eine solche liegt in diesem Fall nicht vor. -
Mal ganz allgemein gesprochen:
horhan hat soeben von der (vorgeschlagenen) Änderung erfahren und noch keinerlei Verhandlungen mit dem Vertragspartner geführt.
Ich halte es für vollkommen überflüssig, an dieser Stelle schon evtl. prozessualen Schritten vorzugreifen. Im Übrigen wäre auch für eine Einrede bei Verweigerung der Herausgabe des Erlangten der Sitz des Veranstalters Gerichtsstand und könnte ggf. in einer Stufenklage sowohl auf Erstattung als auch auf Kompensation geklagt werden. -
Die Aussage, das eine gravierende Änderung des Reisevertrages nicht schadensersatzpflichtig ist, weil der Grund dafür rechtzeitig bekannt gegeben worden ist, also, jetzt muss ich mich konzentrieren, für diese Aussage ein halbwegs nachvollziehbares Verständnis für einen entschuldbaren Irrtumsaussetzer zu finden fällt mir schwer. Wer immer hier liest dürfte wissen, das "Probleme" des RV so beantwortet werden, das selbstverständlich kostenloser Storno möglich ist. Und darüberhinaus ? Gibt`s da noch was ? Nee, Schweigen !
Nur ein Gericht entscheidet, ob der RV Schadensersatz leisten muss. Der Anspruch besteht auf jeden Fall. Im vorliegendem Fall muss der Betroffene schon wieder arbeiten, ihm kann niemand zumuten, auf die Alternative einzugehen. Ich denke, ein Richter sieht das genau so. -
Konzentration ist eine gute Idee und vermeidet "Irrtumsaussetzer".
Beispielsweise diese:
Probleme des Veranstalters gibt es nicht, es gibt eine Änderung des Flugplans.
Diese ist rechtzeitig angekündigt worden, liegt nicht in der Sphäre des Veranstalters und berechtigt den Vertragsnehmer zum Rücktritt (nicht Stornierung!).
Darüber hinaus kann er weitere Optionen verhandeln, die ihm die Wahrnehmung der Reise ermöglichen.
Du magst dir in der Rolle Robin Maier ./. Nottingham Veranstalter gefallen - so ganz das rechte Maß triffst du bei deiner Meinungsäußerung jedoch nicht.
Natürlich trifft im worst case das Gericht eine Entscheidung über den Anspruch, aber diese Version der Einigung scheint augenblicklich Lichtjahre entfernt von horhans Interessen ... -
gabriela_maier:
Der Anspruch besteht auf jeden Fall. Im vorliegendem Fall muss der Betroffene schon wieder arbeiten, ihm kann niemand zumuten, auf die Alternative einzugehen. Ich denke, ein Richter sieht das genau so.Kompletter Mumpitz, lausige Herleitung.
Derart halbgare / vermessene Beiträge schwächen das Renomme des Unterforum in geradezu unerträglicher Form! -
Also, ich muss Deine Nebelkerzen aus dem Sachstand ( basierend auf rechtsfremden Behauptungen und auf einem akuten Mangel an belegbaren Tatbehautungen ) mal beiseite schieben. Du unterliegst -nicht nur hier- einer unerträglichen Selbstüberschätzung von nicht vorhandener Sachkompetenz. Recherchen in Suchmaschinen genügen nicht. Und Du willst doch nicht im Ernst behaupten, das ich rechtsfremde Thesen vertrete ? Ich habe da mehr Sachkompetenz als Du. Natürlich hast Du in der Mitgliedschaft der firewall einen anderen Stellenwert, aber Fakten bleiben Fakten.
Hier in dieser causa ( na, kennst du doch, eine Deiner Vorstellungsmerkmale ) geht es um einen gebrochenen Vertragsbruch des RV. Und daraus entstehen Schadensersatzforderungen, darüber, ob sie berechtig sind und wenn ja in welcher Höhe entscheidet ein Richter Und nicht Du ! Was glaubst Du denn, was ein RV sagen würde, nein, ich kann nicht Mittwochs, erst Donnerstag. Und die "rechtzeigie Information" ist quasi eine Selbstanzeige. Und das solltest sogar Du wissen, eine Selbstanzeige schützt nicht vor Straffreiheit, sie ist nur strafmindernd. -
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@g_m
Dazu schreibe ich exakt gar nichts - ist selbsterklärend!
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@gabriela_maier, also ich hab da schooon noch mal ne Frage zum Thema: "Nur ein Gericht entscheidet, ob der RV Schadensersatz leisten muss. Der Anspruch besteht auf jeden Fall." und"Und daraus entstehen Schadensersatzforderungen, darüber, ob sie berechtig sind und wenn ja in welcher Höhe entscheidet ein Richter....."
Ääähm, was denn nun? Wenn mir aus einem rechtsgültig festgestellten Vertragsmangel ein Rechtsanspruch auf Schadenersatz entsteht, muss doch wohl kein Richter dieser Welt mehr darüber befinden, ob meine Schadensersatzforderung berechtigt ist, sondern nur noch, ob die Höhe der Forderung im Verhältnis zum entstandenen Schaden steht?
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Sie dreht den Sachstand um katja ... :?
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gabriela_maier:
Recherchen in Suchmaschinen genügen nicht. Und Du willst doch nicht im Ernst behaupten, das ich rechtsfremde Thesen vertrete ? Ich habe da mehr Sachkompetenz als Du. Natürlich hast Du in der Mitgliedschaft der firewall einen anderen Stellenwert, aber Fakten bleiben Fakten.
Hier in dieser causa ( na, kennst du doch, eine Deiner Vorstellungsmerkmale ) geht es um einen gebrochenen Vertragsbruch des RV. Und daraus entstehen Schadensersatzforderungen, darüber, ob sie berechtig sind und wenn ja in welcher Höhe entscheidet ein Richter Und nicht Du ! Was glaubst Du denn, was ein RV sagen würde, nein, ich kann nicht Mittwochs, erst Donnerstag. Und die "rechtzeigie Information" ist quasi eine Selbstanzeige. Und das solltest sogar Du wissen, eine Selbstanzeige schützt nicht vor Straffreiheit, sie ist nur strafmindernd.Genau das behaupte ich! d
Du vertrittst absolut rechtsferne (lebensfremde) Thesen und hast keinerlei Sachkompetenz. Insbesondere nicht um einen gebrochenen Vertragsbruch oder eine "Straffreiheit" in einem zivilrechtlichen Sachverhalt zu erläutern ...
Du bist ein Totalschaden selbst mit dem Vorbehalt "Meinungen zu" ... grausam!
Es kotzt mich an eine solche Charakterisierung hier überhaupt posten zu müssen, horhan hatte immerhin eine recht einfache Frage gestellt und jedes Recht ohne selbstherrliches Gefasel zu seinen Optionen geführt zu werden.