Flugzeitänderung vor der Reise
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Wie dem auch sei - der Veranstalter ist uns ja immerhin mit einer Kulanz-Zahlung entgegen gekommen. Also lohnt sich Beschweren sehr wohl und ermutigt mich, mich auch im hoffentlich nicht eintretenden nächsten Fall wieder sowohl beim Veranstalter als auch hier darüber zu beschweren !
LG, Gold-Locke
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... als auch hier darüber zu beschweren !
Beschwerdestelle HC

sorry, aber das musste jetzt mal sein

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"vonschmeling" wrote:
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@Gold-Locke
Du darfst davon ausgehen, dass derlei Texte hier bekannt sind und von den engagierten Foris quasi im Schlaf nachgebetet werden können. Das sinnhafte Begreifen markiert den entscheidenden Schritt, und hieraus ergibt sich sodann der nachvollziehbare Wunsch du mögest dich ggf. nicht wieder beschweren ...Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen, außer vielleicht, daß man so manchen Usern hier die Vertragsmündigkeit fast absprechen könnte und auch der wiederholte Hinweis, daß bei solchen Themen Information über Kuscheleinheiten zu stellen sind, kann nicht schaden!
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@Gold-Locke
Wenn es dir um eine Beschwerde ging, wäre das Forum Reiseveranstalter für dein Posting passender gewesen. -
Hallo nochmal,
also ich finde es wirklich schade, dass man hier von den scheinbar sehr erfahrenen Usern so behandelt wird.
Wir verreisen schon jahrelang und zum ersten Mal überhaupt wurden unsere Flugzeiten sehr massiv verschoben. Wir haben also keinerlei Erfahrungen mit so etwas. Da finde ich es nicht verwerflich, hier nachzufragen, was ich für rechtliche Möglichkeiten habe und meinen Ärger über die Änderungen in einem Thread mit dem Titel "Flugzeitenänderungen vor der Reise" hier kund zu tun. Und entschuldigt bitte, dass ich vorher nicht alle 290 Seiten dazu hier durchgelesen habe.
Ein freundlicher Hinweis nach dem Motto "Das ist zwar ärgerlich, aber rechtlich werdet ihr da nicht viel machen können" wäre eine nette Alternative für mich zu den teilweise sehr herablassenden Äußerungen gewesen.
Davon abgesehen habe ich in einem anderen Reise-Forum mehrfach gelesen, dass man da durchaus auch Rechte als Verbraucher hat. Und nicht zuletzt hat ja bei uns der Reiseveranstalter auch eingelenkt und hat uns für die Flugzeitenverschiebung einen Rabatt gewährt. Diese Info ist vielleicht für den ein oder anderen, dem es ähnlich ergeht, hilfreich.Liebe Grüße, Gold-Locke
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Gold-Locke, dieser von Dir geforderte Hinweis ist hier ca. 3564 mal nachzulesen, auch auf den letzten Seiten, wenn auch vielleicht nicht direkt an Dich adressiert und mit Schleifchen drum.
Du buchst nach eigenem Bekunden extra eine teurere Reise mit bestimmten Flugzeiten, diese werden - höchstwahrscheinlich rechtlich gedeckelt, dazu müsste man den Grund der Änderung überprüfen - geändert und Du buchst um auf neue Flugzeiten, wieder gegen Aufpreis und ebenso unverbindlich.
Auf meinen Hinweis, bei erneuter Änderung Dich nicht wieder zu beschweren (da Du aus dem ersten "Schaden" eigentlich hättest Erfahrungen ziehen können), reagierst Du missmutig, zitierst einen Bericht, dessen wichtigste Aussage Du entweder überliest oder wissentlich nicht erwähnst, da er nicht in Deine Argumentation passt, feierst aber gleichzeitig den Erfolg Deiner Beschwerde aufgrund von Kulanz beim Veranstalter und kündigst eine erneute Beschwerde an, sollte sich der Vorgang nochmal wiederholen und Du wahrscheinlich zum dritten Mal einen Aufpreis bezahlen, wieder mit den gleichen vertraglichen Voraussetzungen.
Merkst was

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Ja, ich merke, dass hier tatsächlich erwartet wird, dass man 290 Seiten liest, bevor man hier etwas schreiben darf.
Ich habe den von mir zitierten Artikel sehr wohl verstanden und dazu im Netz immer mehr fach gelesen, dass der Bundesgerichtshof Klauseln, bei denen angegebene Flugzeiten völlig unverbindlich sind, für ungültig erklärt hat. Angegebene Flugzeiten müssen grundsätzlich eingehalten werden, Abweichungen dürfen nur bei trifftigen Gründen wie Unwetter oder politischen Unruhen vorgenommen werden. Keines von beidem war aber bei uns der Fall. Daher wollte ich hier eben nach Erfahrungen und Meinungen fragen, wie die Chancen in unserem Fall stehen.LG, Gold-Locke
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Nö, nur 2-3, ist wohl nicht zuviel verlangt, wenn es um DEIN Recht und Geld geht, oder?!
Wenn Du Dir doch so sicher bist und keine triftigen Gründe vorlagen, wieso zahlst Du denn jetzt nochmal nen Aufpreis?
Vergiss die Antworten, die Fragen sind eher rhetorisch, und buche weiterhin teurere Reisen mit guten Flugzeiten für Dich, geht ja oft genug gut...
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@Gold-Locke
Dann hast du´s nicht gemerkt, denn das erwartet keiner. Zumal ca. 3 Seiten i.d.R. reichen um diese wiederholten Hinweise zu finden.
Ergänzend möchte ich hinzufügen, dass zu den benannten sachlichen Gründen selbstverständlich auch eine Slot - oder Flugplanänderung des leistungstragenden Luftverkehrsunternehmens gehören, was du vermutlich bei all deiner vielen Lektüre zum Thema überlesen hast.
Schließlich erging das Urteil gegen eine spezifische Formulierung (nämlich "die Reisezeiten entnehmen Sie Ihrem Flugschein" und nur gegen wenige Veranstalter.
Auch ein BGH Urteil ergeht zumeist inter partes (ausgenommen Grundsatzurteile) und ist kein Gesetz.
Und um deinem Verständnis definitiv auf die Beine zu helfen:
Die Flugzeiten im Rahmen eurer Reise waren als voraussichtlich bezeichnet.
Im Klartext heißt das, sie waren nicht frei erfunden sondern tatsächlich einmal so vorgesehen. Da nun jedoch die Condor ihren Flugplan umgestrickt hat, ergab sich eine nicht vorhersehbare Änderung, die zudem noch außerhalb der Sphäre des Veranstalters liegt.Deinen Rückschluss, man sei dir auf Grund deiner Beschwerde hier entgegengekommen, bestreite ich als irrtümlich. Zum einen geht es hier um Rechte und Pflichten und nicht um Entgegenkommen aus Kulanz, zum andern lassen sich solche Ergebnisse in sachlichen Verhandlungen mit dem Veranstalter auch ohne Geätze in irgendeinem Forum erzielen - wenn nicht sogar einfacher.
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Da es auf eine Wiederholung mehr nicht ankommt, hier noch einmal die gesetzlich vorgesehenen Einredemöglichkeiten im Falle einer frühzeitig angekündigten Reisezeitenänderung:
Sofern sich durch die Änderung der Zuschnitt der Reise erheblich verändert, ihren Wert objektiv mindert oder sie gar vollkommen sinnlos macht kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten und hat Anspruch auf die Herausgabe des Erlangten ingesamt.
Es darf bezweifelt werden, dass sich eine Änderung der Reisezeiten auf den frühen Abend bzw. den Vormittag auf eine 14tägige Pauschalreise in der beschriebenen Weise beeinträchtigend auswirkt.Dessen ungeachtet kommen schön regelmäßig die mutwillg betrogenen Pauschalreisenden um die Kurve, wittern Verrat am Verbraucher und wettern was das Zeug hält.
Konfrontiert man sie dann mit dem Dissens ihrer Argumente (Kinder können um 3 Uhr aufstehen aber nicht zu Bett gehen etc.), beschweren sie eine herablassende oder gerne auch besserwisserische Attitüde.
Zumeist folgt noch ein Traktat hinsichtlich des enormen Erfahrungsschatzes mit Reisebuchungen, vergessen wird allerdings, dass diese Erfahrungen u.U. im Widerspruch stehen können zu den inzwischen wesentlich flexibleren Gesaltungsmöglichkeiten, die den Luftverkehrsunternehmen heute zur Wirtschaftlichkeitssicherung ihres Tuns zur Verfügung stehen.Einfach ausgedrückt wird es deswegen immer doofer eine voraussichtliche (!!! nicht etwa unverbindliche!!!) Flugzeit innerhalb eines solchen Arrangements teuer zu bezahlen.
Anstatt zu reflektieren: Nochmal 100€ mehr zu bezahlen ist ja geradezu oberdoof!? beharrt man darauf, sich diesen "Sieg" mittels einer Forenbeschwerde erarbeitet zu haben ...
Happy landings!! -
@Goldlocke
Nein, du hast das Urteil leider nicht verstanden.
Wenn du dir diesbezüglich allerdings sicher bist, verstehe ich nicht, warum du nach Chancen, etc. fragst, dich mit Kulanz - wie du schreibst - zufrieden gibst.
Das widerspricht sich.
Und tu dir den Gefallen und buche zukünftig nicht gegen Aufpreis nach Flugzeiten. Der nächste Frust könnte vorprogrammiert sein... -
Weil ich Laie bin und mich damit nicht auskenne ! Darum habe ich ja im Internet nachgelesen und u.a. hier nachgefragt.
Ich wünsche allen noch einen schönen und entspannten Sonntag !
Liebe Grüße, Gold-Locke
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Noch so´n Totschlagargument:
Das Problem ist nicht Laie zu sein, sondern als Laie Recherchen auf Gedeih und Verderb durchbringen zu wollen ... -
Wieso auf Gedeih und Verderb ? Ich habe mich doch recht schnell mit der freundlich angebotenen Kulanz-Zahlung zufrienden gegeben, weil ANDERE mir freundlich erklärt haben, dass es rechtlich schwierig werden könnte.
LG, Gold-Locke -
@Gold-Locke
Das ist richtig.
Allerdings scheinst du auf deiner Auslegung des BGH-Urteils zu beharren.Im Übrigen bin ich ebenfalls Laie...
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Überflüssiges Zitat entfernt!
@Gold-Locke
Du hast völlig richtig gehandelt. Bei mir war das jetzt ebenso, dass ich auf Grund von einer Flugzeitenverschiebung eine Kompensationszahlung angenommen habe. Ich habe überrigens auch gegenüber meinem RV bestimmte Urteile rezitiert. Lass dich hier nur nicht von den Vielschreibern einschüchtern. Genau dein Problem lesen hier die normalen Urlaubsreifen. Fernab von einigen Experten mit tausend Beiträgen, die meinen die Weissheit mit Löffeln gefressen zu haben. -
Mal ganz abgesehen davon, scheint dem guten @bertzi die grundsätzliche Thematik nicht so ganz aufgegangen sein, denn @Gold-Locke ist nicht besser gestellt, nein, er hat zusätzlich zu dem erstmal berappten Mehrgeld jetzt nochmal 100 Taler mehr aufwenden müssen, nur um im Endeffekt auch jetzt rechtlich keineswegs anders dazustehen!

Dass Kompensationszahlungen keineswegs ausgeschlossen sind, hat hier Niemand behauptet, es ging einfach nur um die Sinnhaftigkeit der Methode und das bar jeglicher Anzahl von Forenbeiträgen.
Schade eigentlich, man hätte durchaus einen Nutzen ziehen können...
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Zu meinem Frühstück gehören Leinsamen und Weisheit - insbesondere wenn ich urlaubsreif bin, und das ist auch gut so ...
Z.B. verhindert es, dass mir die Grundrechenarten abhanden kommen, ich nutzlos Urteile "rezitiere" (in der stillen Hoffnung, mein Gegeüber möge nicht bemerken, dass ich ihre Inhalte leider gar nicht begriffen habe) und hält mich auch davon ab, lemminghaft schlechtem Geld noch gutes hinterherzuwerfen.
Als glatte Fehlinvestition erwies sich die Entscheidung, wegen der Flugzeiten ein teureres Arrangement zu wählen. Nun sind die Zeiten angeblich besser, dafür musste aber nicht nur der Urlaub umgestrickt sondern noch einmal aufbezahlt werden. Die erwirkte "Kulanz" bedeutet, dass Gold-Locke anstatt der eigentlich geforderten 200€ nur für 100 aufkommen muss. Na wenn da das Prädikat Kulanz nicht ein wenig schöngedacht ist?
Womöglich ist das Schicksal jedoch grausam und Gold-Locke erfährt in Kürze, dass trotz der 100+n€ wiederum andere Slots vorgesehen werden, wird bertzi dann auch wieder beherzte Glückwünsche übermitteln und vorsichtige Warnungen als mit Löffeln gefressene Weisheit diffamieren?
Bitte nicht antworten, diese Frage war rhetorisch!Aber klar, bertzi - auch du hast fraglos alles richtig gemacht und gut daran getan, diese Eggheads mit ihrem lästigen Detailwissen hoch erhobenen Hauptes zu ignorieren.
Wohl an, jetzt habt ihr´s den Vielschreibern aber ordentlich gegeben!
Ganz bestimmt werden sich auch die nächsten Parforce Buchungen als ebenso strategisch erweisen, herbstlichen Glühstrumpf!Ich widerspreche derweil meinem Strafmandat wegen Verstoßes gegen die StVO und rezitiere aus Schillers die Räuber "oh tintenklecksendes Säkulum" - bestimmt zahl ich dann auch nur 100€ nochmal obendrauf ...
(Gibt es eigentlich ein entsprechendes Forum, bei dem ich Erfahrungen mit Schiller ./. Verkehrsdelikte diskutieren kann?) -
Langsam finde ich es wirklich lustig, wie sehr dich mein "Fall" zu beschäftigen scheint ...
Ich für meinen Teil bin jetzt so wie es ist mehr als zufrieden und ich halte es für eher unwahrscheinlich, dass die Flüge nun noch einmal verschoben werden. Wir fliegen seit vielen Jahren als Pauschalurlauber und bisher hatten wir so etwas noch nie - was natürlich nichts heißen muss. Es gibt ja nun nur Variante A und B:
A: Sollten die Flüge nicht mehr verschoben werden, haben wir gefühlt deutlich mehr Urlaub und alles richtig gemacht.
B: Sollten unsere umgebuchten Flüge tatsächlich noch einmal verschoben werden, dann haben wir eben Pech, aber trotzdem sicher einen tollen Urlaub auf Kreta !Liebe Grüße, Gold-Locke
