Flugzeitänderung vor der Reise
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Ich raube dir zwar ungern die Illusion, Gold-Locke - aber hier geht es sehr viel weniger um deinen spezifischen als um den generellen Irrtum, vor welchem zu bewahren eine der Grundideen dieses Forum ist.
Manchmal hilft es seine persönliche Betroffenheit ein bisschen nach hinten zu rücken um auf das große Ganze blicken zu können ... -
Ja, du hast Recht. Wie dumm von mir !
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Unsere Condorzeiten sind auch verschoben um je 9 Stunden !Wir haben 200.- € mehr bezalt um 14 Tage Urlaub zu genießen jetzt fehlen uns 2 Tage .ÖGERTOURS ist in der hinsicht sehr unkolant !Erst sollen wir sogar Umbuchungsgebühren bezahlen .Nach 3 Anrufen und 6 Mail Umbuchung auf Sunexpress .Nie wieder Öger Tours !So unfreundlich !Kein Service und Kulanz fehlanzeige !
Was habt Ihr denn so mit Ögertours erlebt ? -
@fliegengesocks
Du hast doch bereits hier im Öger Thread geschrieben. Und das ist auch der richtige Thread, um Erfahrungen zum RV auszutauschen.
Hier geht es um Meinungen zu reiserechtlichen Fragen. -
fliegengesocks:
Was habt Ihr denn so mit Ögertours erlebt?Antworten auf diese Frage findest du ggf. im Unterforum Reiseveranstalter und im entsprechenden Thread zu Öger. Hier hat das keinerlei Relevanz, schon gar keine reiserechtliche ...
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das gehört hier nicht rein, es ist nicht das Thema des Threads.
Ständige Wiederholungen müssen schon mal gar nicht sein. -
Doch, darüber hab ich mich ein bisschen aufgeregt (Trockner 100 Schleifen billiger nach einer Woche!) - shame on me!
:?
Ich schau nicht proaktiv nach, das Angebot wurde mir quasi um die Ohren gehauen.
Wurscht ... you snooze, you loose!
Dass ich rechtlich keinerlei Handhabe hatte war mir wenigsten klar - und ich hätte nonnichma gebührenpflichtig stornieren müssen!
Also Caffeeautomaten und Co immer mit "Bestpreisgarantie" schießen - und wenn´s denn geht auch die Ware Urlaub.

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Hallo,
auch auf die Gefahr hin dass ich als Wiederholungsfrager geoutete werde:
wir haben Mitte Dezember 3 Flüge über Schauinsland bei Condor nach Kreta gebucht.
Unterkunft getrennt. Den ersten Flug ab Frankfurt morgens um 5.50 Uhr.
Die Buchungsbestätigung von Schauinsland kam zwei Tage später. Mitte Januar
bekamen wir die erste Flugzeitenänderung - Abflug um 9.15 Uhr. geht ja noch.
Aber im Februar kam die zweite Änderung, jetzt fliegen wir erst um 11.25, d. h. der erste
Urlaubstag ist so gut wie flöten. Ich habe mehrfach bei Schauinsland versucht die ursprüngliche Flugzeit bzw eine Begründung für die Verschiebung zu bekommen.- Das sei von Condor zu verantworten, und nicht deren Verschulden. Wir möchten ja gar keine Entschädigung o. ä. sondern nur unseren ganzen Urlaubstag.
Ich habe dann im EU Fluggastrecht nachgelesen, dass es den Airlines nicht mehr erlaubt ist die Flugzeiten ohne begründeten Anlass zu ändern.
"Erstattung oder anderweitige Beförderung
Wird Ihnen die Beförderung verweigert, wird Ihr Flug annulliert oder ist er überbucht, haben Sie Anspruch auf- vergleichbare alternative Beförderung an Ihren Zielort oder
- Erstattung Ihres Flugscheins und ggf. kostenloser Rücktransport an Ihren ursprünglichen Ausgangsort.
Erhebliche Verspätung - Verspätet sich Ihr Flug um 5 Stunden oder mehr, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Erstattung. (Wenn Sie sich für die Erstattung entscheiden, muss die Fluggesellschaft Sie jedoch nicht weiterbefördern oder weiter unterstützen.)
Ihre Fluggesellschaft muss Sie über Ihre Rechte und über den Grund der Nichtbeförderung sowie über Ausfälle oder erhebliche Verspätungen (mehr als 2 Stunden bzw. mehr als 4 Stunden bei Flugstrecken von über 3 500 km) informieren."
Das habe ich Schauinsland gemailt, und die haben trotzdem jeglichen Anspruch verneint.
Stehen die über EU Recht? Schliesslich sind die ja mein Vertragspartner und nicht Condor, oder? Und die fünf Stunden sind ja nach Adam Riese überschritten..was können wir tun??
Danke für hilfreiche Kommentare von euch :-))))
Cassiopeia
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Hallo,
die Experten hier werden dir sicher antworten, dass du da rechtlich keine Chance hast. Ich habe ähnliche Infos wie du im Netz gefunden und mir wurde mitgeteilt, dass ich die entsprechenden Gesetze und Urteile nicht richtig verstanden hätte ...
Bei uns ging es auch um Schauinsland und Condor und ich kann dir zumindest sagen, dass sich freundliche Hartnäckigkeit ein wenig lohnt. Uns hat Schauinsland zunächst eine Kulanz-Zahlung von 35 € pro Person (x 4 = 140 Euro) für die verschobenen Flüge angeboten, wenn wir bei diesen Flügen geblieben wären. Da wir das aber nicht wollten, haben wir auf andere Flüge und einen anderen Flughafen umgebucht. Dafür mussten wir aber dann etwas drauf zahlen, allerdings nicht den vollen Betrag. 100 € hat Schauinsland uns hier aus Kulanz erlassen. Das ist jetzt natürlich keine Gewähr, dass die neuen Flüge nicht auch wieder verschoben werden, aber für uns war es hoffentlich die richtige Entscheidung.Liebe Grüße, Gold-Locke
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Bitte unbedingt grundsätzlich zwischen rechtlichen Optionen und Möglichkeiten der Kommunikation und nachfolgender "Alternativ-/Kompromisslösung" auf z.B. ggfs. auch Kulanz unterscheiden.
Das eine hat mit dem anderen a) herzlich wenig gemein und b) wird regelmäßig empfohlen, ein sachlich und argumentativ richtiges Gespräch in freundlichem Ton zu führen weil c) dies in den allermeisten Fällen deutlich zielführender ist als irgendwelche sinnfreien "Nie wieder"-Beiträge in Foren und/oder Social Networks oder gar der oftmals recht peinliche/klägliche Versuche rechtlicher Schritte auf "Basis" von Urteilen die irgendwo im Netz gefunden, aber nicht verstanden wurden.
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Und vor allem sollte man Flüge innerhalb einer Pauschalreise nicht mit Nurflugbuchungen gleichsetzen.
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Genau das meine ich ja, Namensvetter...oftmals wird Zeter und Mordio gebrüllt ohne auch nur die geringsten faktischen Grundlagen zu haben. Da werden Urteile zitiert die mit dem eigenen Fall soviel zu tun haben, wie der IS mit dem Friedensnobelpreis, da werden Dinge wie "Nonstop-" und "Direktflug" vogelwild vermischt/verwechselt, da wird Pauschalreise mit anderen Reisearten vermischt/verwechselt...und und und...
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danke, Gold-Locke,
ich hatte deine Beiträge und die Antworten darauf gelesen.
Weshalb werden solche Gesetze von der EU erlasse, wenn sich die
Airlines und Veranstalter trotzdem herauswinden können?
Und bin ich zu blöde um die Texte ( die meiner Meinung nach eindeutig formuliert sind)
zu verstehen?
Ist mir echt zu hoch. Und ich finde es beängstigend dass man als normaler Verbraucher fast IMMER einen Anwalt bemühen muß um sein Recht durchzusetzen.
Mal sehen wie das endet..danke, LG Cassiopeia
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Malini,
der erste Teil des kopierten Gesetzestexts lautet:
Erstattung oder anderweitige Beförderung"Wird Ihnen die Beförderung verweigert, wird Ihr Flug annulliert oder ist er überbucht, haben Sie Anspruch auf
- vergleichbare alternative Beförderung an Ihren Zielort oder
- Erstattung Ihres Flugscheins und ggf. kostenloser Rücktransport an Ihren ursprünglichen Ausgangsort
wäre er nicht überbucht hätte man uns nicht auf spätere Flüge umgebucht, oder???
LG
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Cassiopeia_1
Und ich finde es beängstigend dass man als normaler Verbraucher fast IMMER einen Anwalt bemühen muß um sein Recht durchzusetzen.
Hast du zu diesem Fall schon einen Anwalt konsultiert ?Zu der von dir vermuteten Überbuchung: Die Flüge um 5.50 Uhr und 9.15 Uhr gibt es weiterhin ?
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was denn jetzt?

Du schreibst im Thread zum Thema "Flugzeitenänderung" und wirfst hier nebenbei noch Begriffe ein wie Annulierung, Überbuchung, Verspätung, weil sie zufälligerweise in der Fluggastrechte-Verordnung stehen... :?
Auch ohne den Flugplan zu kennen, bezweifele ich ganz stark, dass Condor an einem Tag mehrere Flüge von FRA nach Heraklion anbietet. Selbstverständlich behält Condor sich vor, die Abflugzeiten ggf. zu ändern (s. Punkt 14.2.2 der AGBs), und nichts anderes ist hier der Fall.
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@Cassiopea_1
Die EU erlässt keine Gesetze, sie legt Richtlinien fest.
Im Falle der VO(EU)261/04 eben die der Fluggäste, die von einer kurzfristigen Änderung / Streichung etc. betroffen sind. Mittel- und langfristige Flugplanänderungen sind nicht betroffen - wäre auch noch schöner und sind wir schließlich bereits von der Gurkenkrümmungsnorm doch ausreichend beschädigt ... !?Leider hast auch du offenbar versäumt, deine Internetrecherche wertend einzuordnen.
Wenn dir jedoch Gold-Lockes Herangehensweise so sehr taugt bediene dich doch einfach derselben?
Bedenke jedoch, dass Schlauinsand tatwahrhaftig mit deinen im EPV gebuchten Tickets nicht die Bohne zu tun hat und sich daher vollkommen rechtmäßig weigert, deine Ansprüche zu erfüllen.
Man kann nicht einerseits smart sein wollen und Leistungen einzelteilig buchen, andererseits jedoch wieder einen absolut nicht vom Vertrag betroffenen (Veranstalter) in Anspruch nehmen wollen.Nebensatz: Bei so manchen Ideen zieht es mir echt die Socken aus!! :?