Flugzeitänderung vor der Reise
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Ich finde es enorm beängstigend, dass der "mündige Bürger" es nicht schafft, Texte wie z.B. ABG zu lesen.
Oder zu recherchieren, ob der Flug mit der selben Nummer jetzt nur zu anderen Zeiten stattfindet. Wäre doch das erste, was einem einfällt. Ausser natürlich man möchte unbedingt den Urlaub durch Entschädigungen und Kulanzzahlungen refinanzieren.Nein, da wird sofort rumkrakelt und ein völlig unpassendes Urteil zitiert. Und der Anwalt zwecks Beratung aufgesucht.
Irgendwann wird die Rechtsschutzversicherung die man eigentlich für andere, schwerwiegendere Dinge bräuchte, unbezahlbar sein, weil sie immer für solche Rechthaber- und Prozesshanslkinkerlitzchen leisten muss. -
an alle, danke euch für die erschöpfenden Kommentare.
Leider bin ich nicht so tief in der Materie wie ihr- aber deswegen habe ich mich ja auch an ein Forum mit 'erfahrenen' Usern gewandt. Also ich sehe dann etwas betrübt ein dass ich mit der späteren Flugzeit wohl leben muss.
Ich war schon viermal auf Kreta, immer Anfang April und immer mit dem frühen Flug gegen sechs Uhr. Es gab nie Probleme, - und er ist auch aktuell noch an anderen Tagen im April verfügbar. Warum auch immer Condor den Flug verschoben hat.. :-((Ich bin trotzdem immer noch der Ansicht dass der Verbraucher in diesen Fällen zu meinem Leidwesen am kürzeren Hebel sitzt..
Im übrigen habe ich betont dass ich keine Entschädigung gleich welcher Art von Schauinsland oder Condor möchte, - sondern einfach nur zur ursprünglich gebuchten Zeit fliegen möchte! Ich gehöre nämlich nicht zu der Sorte von Provinzküken die ihren Urlaub damit finanzieren wollen,oder sinnlos nur des Krakels wegen Zoff machen. SO!!
Cassiopeia
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Cassiopeia_1:
wir haben Mitte Dezember 3 Flüge über Schauinsland bei Condor nach Kreta gebucht.
Weshalb nicht direkt?
Unterkunft getrennt.
Ooojeh!?
Ich habe mehrfach bei Schauinsland versucht die ursprüngliche Flugzeit bzw eine Begründung für die Verschiebung zu bekommen.- Das sei von Condor zu verantworten, und nicht deren Verschulden. Wir möchten ja gar keine Entschädigung o. ä. sondern nur unseren ganzen Urlaubstag.
In der Tat hat Condor die Zeiten verschoben, Schlauinsand ist daher tadellos rehabilitiert!Ich habe dann im EU Fluggastrecht nachgelesen, dass es den Airlines nicht mehr erlaubt ist die Flugzeiten ohne begründeten Anlass zu ändern.
Ach ja? Wo genau hast du das denn nachgelesen? Bitte nenne eine Quelle!
Das habe ich Schauinsland gemailt, und die haben trotzdem jeglichen Anspruch verneint.
Zurecht - es gibt keine Verspätung und demnach ist eine Anspruchsbegründung mittels VO(EG)261/04 ungefähr 100% überflüssig!
Stehen die über EU Recht? Schliesslich sind die ja mein Vertragspartner und nicht Condor, oder? Und die fünf Stunden sind ja nach Adam Riese überschritten..
Lass mal sacken und atme im Gehirn. Nein, natürlich ist EU Recht auch hier anzuwenden, allerdings hat sich Schlauinsand gegen Forderungen aus solchen Schwachsinnsbuchungen auch reichlich abgesichert. Im Falle einer echten Verspätung müssten sie ab der 5h mit genau 5% eines Tagessatzes der Reise pro h geradestehen ... ja ja ... es gibt da schon ein paar Details ...
Sorry - aber das war keine so wirklich strategische Idee mit dieser deiner Buchungsversion ...
:?was können wir tun??
Na jaa ... die Firmenzentrale von Condor besetzen?
Plakatwände in Oberursel buchen für "NIE WIEDER!"?
Es gibt auch noch son paar echt coole Methoden - musst du aber selbst draufkommen!
Happy landings! -
du bist schon ein Schlaukopf... und ich ein Dummchen, geb's ja zu..
wahrscheinlich verbringst du deine Zeit mit Paragraphen u. ä. studieren- ich mach lieber Urlaub :-))) -
@Cassiopeia
Der Urlaub sei dir gegönnt.
Aber dann nimm doch bitte auch Abstand von Aussagen wieCassiopeia
Weshalb werden solche Gesetze von der EU erlasse, wenn sich die Airlines und Veranstalter trotzdem herauswinden können? Und bin ich zu blöde um die Texte ( die meiner Meinung nach eindeutig formuliert sind) zu verstehen?wäre er nicht überbucht hätte man uns nicht auf spätere Flüge umgebucht, oder???
Du fragst, aber willst keine Antworten hören, die deinem Erwarten nicht entsprechen.
Letztendlich kommt bei raus: "Ich bin trotzdem immer noch der Ansicht dass... "
Kann man nix machen... -
Cassiopeia_1:
du bist schon ein Schlaukopf... und ich ein Dummchen, geb's ja zu..
wahrscheinlich verbringst du deine Zeit mit Paragraphen u. ä. studieren- ich mach lieber Urlaub :-)))
...aber offensichtlich nicht mit den Flugzeiten die Du gerne hättest :-)))
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Kourion:
"Du fragst, aber willst keine Antworten hören, die deinem Erwarten nicht entsprechen.
Letztendlich kommt bei raus: "Ich bin trotzdem immer noch der Ansicht dass... "
Kann man nix machen..."Wahrscheinlich liegt das daran, dass man hier keine freundlichen, verständlichen Erklärungen bekommt. Mit Aussagen bzw. Beleidigungen wie xda der Beitrag entfernt wurde, wird auch das Zitat entferntxxund ähnlichen ist ja keinem geholfen. Warum schießt ihr hier direkt auf alle, die eine laienhafte Frage stellen, verbal so los ? Wenn ihr keine Lust habt, hier im Forum anderen (und zwar immer wieder anderen !) nett etwas zum x-ten Male zu erklären, dann frage ich mich, warum ihr euch hier überhaupt aufhaltet ... Nur um euch darüber auszulassen, wie naiv und blöd manche Leute sind ?
Es ist doch wohl verständlich, dass man, wenn man das erste Mal überhaupt mit so einer massiven Flugzeiten-Veränderung konfrontiert ist, bei seiner Recherche im Netz auf die Idee gebracht wird, dass man als Verbraucher Rechte und Ansprüche hat bei einer Flugzeit-Verlegung. Da braucht man bei Google ja nur mal die Stichwörter "Pauschalreise" und "Flugzeitenänderung" eingeben. Wenn dem eurer Meinung nach eben nicht so ist, bzw. die User hier eurer Meinung nach das Gefundene für sich falsch auslegen, wäre es doch hilfreich, den entsprechenden Personen nett und freundlich zu erläutern, warum dass aber in ihrem Fall keine Relevanz hat. Und wenn es euch zu nervig ist, dass zum x-ten Male zu erklären, dann verweist doch einfach freundlich auf eure Erklärungen in Beitrag xy !Liebe Grüße, Gold-Locke
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Mal ganz nett:
Warum auch immer bei EINEM Reiseveranstalter getrennt Hotel und Flug gebucht wurden(was auf jeden Fall nicht günstiger ist, als wenn man direkt bei der Airline bucht) - die ursprünglich erwartete Abflugzeit gibt es bei Condor nicht mehr, da kann man schwerlich darauf beharren, so wie geschehen.
Es gibt auch an keinem anderen Tag die ganz frühe Abflugzeit - bewegt sich alles um die 11.30 Uhr herum.
Es sollte außerdem tunlichst vermieden werden, den Ankunftstag auch als Urlaubstag (rechtlich) zu werten. -
Goldlocke, mal ganz ehrlich, dieselbe Frage wird auf den fast 300 Seiten jede Woche gestellt.
Und jeder von den Fragern hat "recherchiert"?
Nö, da wird nichtmal der Thread gelesen, wo der Sachverhalt schon 200 mal erklärt wurde.
Und auch die Fundstellen anderswo im Netz werden nicht oder nur oberflächlich gelesen.Lesen ist nun mal nicht, die Buchstaben aneinanderreihen zu können, sondern auch den Sinn zu verstehen.
Wenn das Gericht dem Veranstalter nahelegt, Flugzeiten nicht ohne triftigen Grund zu ändern, dann hat das rein gar nichts mit der Fluggesellschaft zu tun. Kann doch nicht so schwer zu verstehen sein, oder?Und dass Airlines manchmal die Abflugzeiten verlegen (müssen) ist nichts Neues oder Aussergewöhnliches. Nur die zunehmende Unflexibilität und Anspruchshaltung der Urlaubsbucher verhindert wohl die objektive Sicht auf die Realitäten und die eigenen Rechte.
Nicht zuletzt wegen der "Verbraucherschützer". -
Man möge Mir verzeihen wenn ich da nicht Ganz mitkomme. Ich zitiere "lesen ist nun mal nicht, die Buchstaben aneinanderreihen zu können, sondern auch den Sinn zu verstehen.
Wenn das Gericht dem Veranstalter nahelegt, Flugzeiten nicht ohne triftigen Grund zu ändern, dann hat das rein gar nichts mit der Fluggesellschaft zu tun. Kann doch nicht so schwer zu verstehensein, oder?"
@Mam62,
da wird mir immerwieder erklärt, dass Flugzeitenänderungen nicht der Va. zu Verantworten hat sondern die Fluggesellschaft, und nun das?
Ich bitte um Klarstellung.
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@Türkeifliegender
Es ging bei dem BGH-Urteil um die Klausel in den AGB einzelner RV: "Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen. Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich."
Diese Klausel in den AGB wurde vom BGH verboten, weil sie dem RV ermöglichte, "Flugzeiten beliebig zu ändern..." (Nachzulesen unter bundesgerichtshof.de)Wenn die Airlines aber streichen, "umsortieren", so liegt das nicht im Verantwortungsbereich der RV. Diese können dann nur anbieten, was es nach der Umsortierung gibt. Der Kunde kann ggf. vom Vertrag mit dem RV zurücktreten.
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@Türkeifliegender
Doch...
@Mam schreibt:"Wenn das Gericht dem Veranstalter nahelegt, Flugzeiten nicht ohne triftigen Grund zu ändern" (betrifft die AGB-Klausel, die diese Möglichkeit schon einräumte....)
so hat das "rein gar nichts mit der Fluggesellschaft zu tun" (das Urteil nimmt null Bezug auf die Airlines / kein Zusammenhang).
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@Kourion,
es mag sein, dass ich etwas Begriffsstutzig bin, nur wenn ein Gericht dem Va. aufgibt die Flugzeiten nicht ohne triftigen Grund zu ändern, muss ich also davon Ausgehen, dass er das kannn sonst macht das Urteil keinen Sinn.
Folglich ist die Behauptung, dass Flugzeitenänderungen nur von Fluggesellschaften vorgenommen werden falsch.
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@Türkeireisender
Flugzeitänderungen an einem bestimmten Flug einer Airline
z.B. DE0815 kann nur die Fluggesellschaft vornehmen.
Flugzeitänderungen im Rahmen einer Pauschalreise kann der
RV vornehmen und zwar von DE0815 auf XG4711. Er nimmt also
einfach eine andere Airline. -
@Gold-Locke
Ich sehe es nicht so... Ich sehe eher, dass so mancher um Rat Fragende hier schon etwas "geladen" ankommt: Er / sie hat "alles verstanden", wähnt sich im Recht. Fällt die Antwort aber nicht wie erwartet aus, wird's schlicht unangenehm und kann auch schon mal mit dem Totschlagargument "MA des RV / der Airline, Touristiker" enden. Und das nicht nur in diesem Thread...Zum Recherchieren: Ich bezweifle nicht, dass recherchiert wird. Allerdings - und ich meine das null abwertend oder wie auch immer - teils wohl eben nicht gründlich genug. Wie sonst wäre @Cassiopeia zu diesen Aussagen gekommen ? Und was das BGH-Urteil betrifft: All dies hat @vonschmeling noch neulich (6.3.) erneut äußerst ausführlich erklärt. Ob's von allen angenommen wird ? Ich bezweifle es... Es wird wohl ebenso wie die Direktflug-Sache noch längere Zeit ein Knackpunkt bleiben.