Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Flugzeitänderung vor der Reise
  6. Flugzeitänderung vor der Reise

Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
5.2k Beiträge 701 Kommentatoren 1.3m Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • KourionK 1
    KourionK 1
    Kourion
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2941

    Edit:
    Sollte natürlich "keine Ahnung" heißen.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • Mam62M Offline
      Mam62M Offline
      Mam62
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2942

      Ich finde es enorm beängstigend, dass der "mündige Bürger" es nicht schafft, Texte wie z.B. ABG zu lesen.
      Oder zu recherchieren, ob der Flug mit der selben Nummer jetzt nur zu anderen Zeiten stattfindet. Wäre doch das erste, was einem einfällt. Ausser natürlich man möchte unbedingt den Urlaub durch Entschädigungen und Kulanzzahlungen refinanzieren.

      Nein, da wird sofort rumkrakelt und ein völlig unpassendes Urteil zitiert. Und der Anwalt zwecks Beratung aufgesucht.
      Irgendwann wird die Rechtsschutzversicherung die man eigentlich für andere, schwerwiegendere Dinge bräuchte, unbezahlbar sein, weil sie immer für solche Rechthaber- und Prozesshanslkinkerlitzchen leisten muss.

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • Cassiopeia_1C Offline
        Cassiopeia_1C Offline
        Cassiopeia_1
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2943

        an alle, danke euch für die erschöpfenden Kommentare.
        Leider bin ich nicht so tief in der Materie wie ihr- aber deswegen habe ich mich ja auch an ein Forum mit 'erfahrenen' Usern gewandt. Also ich sehe dann etwas betrübt ein dass ich mit der späteren Flugzeit wohl leben muss. 
        Ich war schon viermal auf Kreta, immer Anfang April und immer mit dem frühen Flug gegen sechs Uhr. Es gab nie Probleme, - und er ist auch aktuell noch an anderen Tagen im April verfügbar. Warum auch immer Condor den Flug verschoben hat.. :-((

        Ich bin trotzdem immer noch der Ansicht dass der Verbraucher in diesen Fällen zu meinem Leidwesen am kürzeren Hebel sitzt..

        Im übrigen habe ich betont dass ich keine Entschädigung gleich welcher Art von Schauinsland oder Condor möchte, - sondern einfach nur zur ursprünglich gebuchten Zeit fliegen möchte! Ich gehöre nämlich nicht zu der Sorte von Provinzküken die ihren Urlaub damit finanzieren wollen,oder sinnlos nur des Krakels wegen Zoff machen. SO!!

        Cassiopeia

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2944

          Cassiopeia_1:

          wir haben Mitte Dezember 3 Flüge über Schauinsland bei Condor nach Kreta gebucht.

          Weshalb nicht direkt?

          Unterkunft getrennt.

          Ooojeh!?

          Ich habe mehrfach bei Schauinsland versucht die ursprüngliche Flugzeit bzw eine Begründung für die Verschiebung zu bekommen.- Das sei von Condor zu verantworten, und nicht deren Verschulden. Wir möchten ja gar keine Entschädigung o. ä. sondern nur unseren ganzen Urlaubstag.
           
          In der Tat hat Condor die Zeiten verschoben, Schlauinsand ist daher tadellos rehabilitiert!

          Ich habe dann im EU Fluggastrecht nachgelesen, dass es den Airlines nicht mehr erlaubt ist die Flugzeiten ohne begründeten Anlass zu ändern.

          Ach ja? Wo genau hast du das denn nachgelesen? Bitte nenne eine Quelle!

          Das habe ich Schauinsland gemailt, und die haben trotzdem jeglichen Anspruch verneint.

          Zurecht - es gibt keine Verspätung und demnach ist eine Anspruchsbegründung mittels VO(EG)261/04 ungefähr 100% überflüssig!

          Stehen die über EU Recht? Schliesslich sind die ja mein Vertragspartner und nicht Condor, oder? Und die fünf Stunden sind ja nach Adam Riese überschritten..

          Lass mal sacken und atme im Gehirn. Nein, natürlich ist EU Recht auch hier anzuwenden, allerdings hat sich Schlauinsand gegen Forderungen aus solchen Schwachsinnsbuchungen auch reichlich abgesichert. Im Falle einer echten Verspätung müssten sie ab der 5h mit genau 5% eines Tagessatzes der Reise pro h geradestehen ... ja ja ... es gibt da schon ein paar Details ...

          Sorry - aber das war keine so wirklich strategische Idee mit dieser deiner Buchungsversion ...
          :?

          was können wir tun??

          Na jaa ... die Firmenzentrale von Condor besetzen?
          Plakatwände in Oberursel buchen für "NIE WIEDER!"?
          Es gibt auch noch son paar echt coole Methoden - musst du aber selbst draufkommen!
          Happy landings!

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • Cassiopeia_1C Offline
            Cassiopeia_1C Offline
            Cassiopeia_1
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2945

            du bist schon ein Schlaukopf... und ich ein Dummchen, geb's ja zu..
            wahrscheinlich verbringst du deine Zeit mit Paragraphen u. ä. studieren- ich mach lieber Urlaub :-)))

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • MaliniM Offline
              MaliniM Offline
              Malini
              Verwarnt Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2946

              Das merkt man leider...

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • KourionK 1
                KourionK 1
                Kourion
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2947

                @Cassiopeia
                Der Urlaub sei dir gegönnt.
                Aber dann nimm doch bitte auch Abstand von Aussagen wie

                Cassiopeia
                Weshalb werden solche Gesetze von der EU erlasse, wenn sich die Airlines und Veranstalter trotzdem herauswinden können? Und bin ich zu blöde um die Texte ( die meiner Meinung nach eindeutig formuliert sind) zu verstehen?

                wäre er nicht überbucht hätte man uns nicht auf spätere Flüge umgebucht, oder???

                Du fragst, aber willst keine Antworten hören, die deinem Erwarten nicht entsprechen.
                Letztendlich kommt bei raus: "Ich bin trotzdem immer noch der Ansicht dass... "
                Kann man nix machen...

                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • HolginhoH Offline
                  HolginhoH Offline
                  Holginho
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2948

                  Cassiopeia_1:
                  du bist schon ein Schlaukopf... und ich ein Dummchen, geb's ja zu..
                  wahrscheinlich verbringst du deine Zeit mit Paragraphen u. ä. studieren- ich mach lieber Urlaub :-)))


                  ...aber offensichtlich nicht mit den Flugzeiten die Du gerne hättest :-)))

                  “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • Gold-LockeG Offline
                    Gold-LockeG Offline
                    Gold-Locke
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2949

                    Kourion:
                    "Du fragst, aber willst keine Antworten hören, die deinem Erwarten nicht entsprechen.
                    Letztendlich kommt bei raus: "Ich bin trotzdem immer noch der Ansicht dass... "
                    Kann man nix machen..."

                    Wahrscheinlich liegt das daran, dass man hier keine freundlichen, verständlichen Erklärungen bekommt. Mit Aussagen bzw. Beleidigungen  wie xda der Beitrag entfernt wurde, wird auch das Zitat entferntxxund ähnlichen ist ja keinem geholfen. Warum schießt ihr hier direkt auf alle, die eine laienhafte Frage stellen, verbal so los ? Wenn ihr keine Lust habt, hier im Forum anderen (und zwar immer wieder anderen !) nett etwas zum x-ten Male zu erklären, dann frage ich mich, warum ihr euch hier überhaupt aufhaltet ... Nur um euch darüber auszulassen, wie naiv und blöd manche Leute sind ?
                    Es ist doch wohl verständlich, dass man, wenn man das erste Mal überhaupt mit so einer massiven Flugzeiten-Veränderung konfrontiert ist,  bei seiner Recherche im Netz auf die Idee gebracht wird, dass man als Verbraucher Rechte und Ansprüche hat bei einer Flugzeit-Verlegung. Da braucht man bei Google ja nur mal die Stichwörter "Pauschalreise" und "Flugzeitenänderung" eingeben. Wenn dem eurer Meinung nach eben nicht so ist, bzw. die User hier eurer Meinung nach das Gefundene für sich falsch auslegen, wäre es doch hilfreich, den entsprechenden Personen nett und freundlich zu erläutern, warum dass aber in ihrem Fall keine Relevanz hat. Und wenn es euch zu nervig ist, dass zum x-ten Male zu erklären, dann verweist doch einfach freundlich auf eure Erklärungen in Beitrag xy !

                    Liebe Grüße, Gold-Locke

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • MaliniM Offline
                      MaliniM Offline
                      Malini
                      Verwarnt Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2950

                      Goldlocke,

                      ganz ehrlich: Ich glaube kaum, dass Begriffe wie Verspätung, Annulierung, Überbuchung einer näheren Erläuterung bedürfen... :?

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • Alfred_TetzlaffA Offline
                        Alfred_TetzlaffA Offline
                        Alfred_Tetzlaff
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2951

                        Mal ganz nett:

                        Warum auch immer bei EINEM Reiseveranstalter getrennt Hotel und Flug gebucht wurden(was auf jeden Fall nicht günstiger ist, als wenn man direkt bei der Airline bucht) - die ursprünglich erwartete Abflugzeit gibt es bei Condor nicht mehr, da kann man schwerlich darauf beharren, so wie geschehen.
                        Es gibt auch an keinem anderen Tag die ganz frühe Abflugzeit - bewegt sich alles um die 11.30 Uhr herum.
                        Es sollte außerdem tunlichst vermieden werden, den Ankunftstag auch als Urlaubstag (rechtlich) zu werten.

                        2015, Porto Angeli, Rhodos
                        2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Mam62M Offline
                          Mam62M Offline
                          Mam62
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2952

                          Goldlocke, mal ganz ehrlich, dieselbe Frage wird auf den fast 300 Seiten jede Woche gestellt.
                          Und jeder von den Fragern hat "recherchiert"?
                          Nö, da wird nichtmal der Thread gelesen, wo der Sachverhalt schon 200 mal erklärt wurde.
                          Und auch die Fundstellen anderswo im Netz werden nicht oder nur oberflächlich gelesen.

                          Lesen ist nun mal nicht, die Buchstaben aneinanderreihen zu können, sondern auch den Sinn zu verstehen.
                          Wenn das Gericht dem Veranstalter nahelegt,  Flugzeiten nicht ohne triftigen Grund zu ändern, dann hat das rein gar nichts mit der Fluggesellschaft zu tun. Kann doch nicht so schwer zu verstehen sein, oder?

                          Und dass Airlines manchmal die Abflugzeiten verlegen (müssen) ist nichts Neues oder Aussergewöhnliches. Nur die zunehmende Unflexibilität und Anspruchshaltung der Urlaubsbucher verhindert wohl die objektive Sicht auf die Realitäten und die eigenen Rechte.
                          Nicht zuletzt wegen der "Verbraucherschützer".

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • TürkeifliegenderT Offline
                            TürkeifliegenderT Offline
                            Türkeifliegender
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2953

                            Man möge Mir verzeihen wenn ich da nicht Ganz mitkomme. Ich zitiere "lesen ist nun mal nicht, die Buchstaben aneinanderreihen zu können, sondern auch den Sinn zu verstehen.
                            Wenn das Gericht dem Veranstalter nahelegt, Flugzeiten nicht ohne triftigen Grund zu ändern, dann hat das rein gar nichts mit der Fluggesellschaft zu tun. Kann doch nicht so schwer zu verstehensein, oder?"
                            @Mam62,
                            da wird mir immerwieder erklärt, dass Flugzeitenänderungen nicht der Va. zu Verantworten hat sondern die Fluggesellschaft, und nun das?
                            Ich bitte um Klarstellung. ❓

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • KourionK 1
                              KourionK 1
                              Kourion
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2954

                              @Türkeifliegender
                              Es ging bei dem BGH-Urteil um die Klausel in den AGB einzelner RV: "Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen. Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich."
                              Diese Klausel in den AGB wurde vom BGH verboten, weil sie dem RV ermöglichte, "Flugzeiten beliebig zu ändern..." (Nachzulesen unter bundesgerichtshof.de)

                              Wenn die Airlines aber streichen, "umsortieren", so liegt das nicht im Verantwortungsbereich der RV. Diese können dann nur anbieten, was es nach der Umsortierung gibt. Der Kunde kann ggf. vom Vertrag mit dem RV zurücktreten.

                              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • TürkeifliegenderT Offline
                                TürkeifliegenderT Offline
                                Türkeifliegender
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2955

                                Danke @Kourion für die Klarstellung , nur ist die Behauptung von @Mam62 in der erfolgten Art, dass Flugzeitenänderungen nicht den Fluggesellschaften zuzuordnen ist so nicht Richtig.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • KourionK 1
                                  KourionK 1
                                  Kourion
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2956

                                  @Türkeifliegender
                                  Doch... 😉    @Mam schreibt:

                                  "Wenn das Gericht dem Veranstalter nahelegt, Flugzeiten nicht ohne triftigen Grund zu ändern" (betrifft die AGB-Klausel, die diese Möglichkeit schon einräumte....)

                                  so hat das "rein gar nichts mit der Fluggesellschaft zu tun" (das Urteil nimmt null Bezug auf die Airlines / kein Zusammenhang).

                                  Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • TürkeifliegenderT Offline
                                    TürkeifliegenderT Offline
                                    Türkeifliegender
                                    Gesperrt
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2957

                                    @Kourion,
                                    es mag sein, dass ich etwas Begriffsstutzig bin, nur wenn ein Gericht dem Va. aufgibt die Flugzeiten nicht ohne triftigen Grund zu ändern, muss ich also davon Ausgehen, dass er das kannn sonst macht das Urteil keinen Sinn.
                                    Folglich ist die Behauptung, dass Flugzeitenänderungen nur von Fluggesellschaften vorgenommen werden falsch. 😉

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • MaliniM Offline
                                      MaliniM Offline
                                      Malini
                                      Verwarnt Gesperrt
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2958

                                      Das hat doch so auch niemand behauptet?!?  ❓

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • Domino27D 1
                                        Domino27D 1
                                        Domino27
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2959

                                        @Türkeireisender
                                        Flugzeitänderungen an einem bestimmten Flug einer Airline
                                        z.B. DE0815 kann nur die Fluggesellschaft vornehmen.
                                        Flugzeitänderungen im Rahmen einer Pauschalreise kann der
                                        RV vornehmen und zwar von DE0815 auf XG4711. Er nimmt also
                                        einfach eine andere Airline.

                                        Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • KourionK 1
                                          KourionK 1
                                          Kourion
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2960

                                          @Gold-Locke
                                          Ich sehe es nicht so... Ich sehe eher, dass so mancher um Rat Fragende hier schon etwas "geladen" ankommt: Er / sie hat "alles verstanden", wähnt sich im Recht. Fällt die Antwort aber nicht wie erwartet aus, wird's schlicht unangenehm und kann auch schon mal mit dem Totschlagargument "MA des RV / der Airline, Touristiker" enden. Und das nicht nur in diesem Thread...

                                          Zum Recherchieren: Ich bezweifle nicht, dass recherchiert wird. Allerdings - und ich meine das null abwertend oder wie auch immer - teils wohl eben nicht gründlich genug. Wie sonst wäre @Cassiopeia zu diesen Aussagen gekommen ? Und was das BGH-Urteil betrifft: All dies hat @vonschmeling noch neulich (6.3.) erneut äußerst ausführlich erklärt. Ob's von allen angenommen wird ? Ich bezweifle es... Es wird wohl ebenso wie die Direktflug-Sache noch längere Zeit ein Knackpunkt bleiben.

                                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 146
                                          • 147
                                          • 148
                                          • 149
                                          • 150
                                          • 259
                                          • 260
                                          • 148 von 260
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag