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Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • HolginhoH Offline
    HolginhoH Offline
    Holginho
    schrieb am zuletzt editiert von
    #3121

    Ein Anspruch besteht nicht, höchstens eine Hoffnung auf Kulanz. Diese ist allerdings grundsätzlich freiwilliger Natur und alleine aus diesem Grunde sollte ein Anschreiben sehr(!) sachlich und v.a. höflich gestaltet sein.
    Formulierungen wie "Frechheit" und "ich will aber" führen reichlich garantiert zu einer Ablehnung!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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    • TürkeifliegenderT Offline
      TürkeifliegenderT Offline
      Türkeifliegender
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #3122

      @tangomaus,
      Du hast Recht.
      Oft bekommt man tatsächlich das Gefühl, dass es Häufig darum geht, ob und wieviel Entschädigung man Bekommt wenn dieses oder Jenes eintritt und weniger einen möglichst  entspannten Urlaub zu geniessen.
      Jämmerlich.
      Auf jedenfall bekomme ich immer Mehr zu dem Ergebnis, wenn ich mich durch die Threads lese.

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      • zeitigweiseZ Offline
        zeitigweiseZ Offline
        zeitigweise
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3123

        Airlines sind betriebswirtschaftliche unternehmen. D.h. sie sind kein Caritativer Verein oder deinen Freunde, die dir etwas gutes tun wollen. KLar, sie wollen nur dein Bestes, dein Geld, wie jedes Unternehmen.Es ist ihnen somit EGAL ob du es für eine Frechheit hälst oder nicht, solange sie sich im rechtlichen Rahmen bewegen, kannst du nur auf, wie schon von meinen Vorrednern erwähnt, auf Kulanz hoffen.

        Auch ich musste schon bitterlich erfahren, dass Individual-Buchungen Nachteile haben....

        Nun musst du es erleben!

        Mein Tip:
        Buch einfach eine Nacht hinzu, übernimm die Kosten und erspare dir den Schrift- bzw. Telefonverkehr und evtl.. entstehende Kosten daraus, da du def. nicht im Recht bist. Du ersparst dir graue Haare und ne Menge arbeit

        Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #3124

          Der Flug kann storniert werden, es besteht dann Anspruch auf Erstattung.
          Die Hotelkosten können nicht beansprucht werden, Condor macht da auch keine Ausnahmen aus Kulanz.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • LiiTLeKaiserinL Offline
            LiiTLeKaiserinL Offline
            LiiTLeKaiserin
            schrieb am zuletzt editiert von
            #3125

            Mit meiner Hotelbuchung gar nix. Aber die sind für die Beförderung ihrer Passagiere zuständig. Und ich hab mit denen einen Vertrag darüber abgeschlossen. Wenn die mir also keinen Rückflug an dem Tag anbieten können wo ich ihn gebucht hab und mir auch mit einer anderen Airline keinen anbieten können "muss" ich ja den Flug am nächsten Tag nehmen. Und daher find ich es auch gerechtfertigt, dass sie für die Kosten aufkommen. 
            Aber man wirds eh sehn ...

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • HolginhoH Offline
              HolginhoH Offline
              Holginho
              schrieb am zuletzt editiert von
              #3126

              Ja, wird "man" sehen...

              ...und sei es die Erkenntnis, daß es einen Unterschied zwischem gefühltem Recht und tatsächlichem Recht gibt!

              “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #3127

                Evtl. bieten Sie dir an einen Tag früher zurück zu fliegen - verlangst du dann auch eine Erstattung von Condor?
                Sorry, wie du richtig sagst sind sie zuständig für deine Beförderung, nicht für deine Hotelbuchung. Gewisse Vorteile müssen Pauschalreisen ja auch haben ...
                Ergo hast du die Option, den Vertrag zu ändern oder zurückzutreten, das war dann aber auch schon der Tag im Heute Journal - bedaure!
                Du wirst nicht ernsthaft erwarten, dass man nur um deines Vertrages willen mit 10 Hanseln im Bomber von A nach B kachelt, für diesen Anspruch musst du schlicht und ergreifend Linie buchen.
                Selbstverständlich findet die VO(EG)261/04 keine Anwendung auf deine Causa, es handelt sich um eine sogenannte Flugplananpassung, und deine Herleitung "wenn sie mich nicht fliegen sind sie für meine Versorgung zuständig" trifft auch nicht zu.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • Mam62M Offline
                  Mam62M Offline
                  Mam62
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #3128

                  Wieder mal klassischer Fall von Vertrag nicht gelesen.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • zeitigweiseZ Offline
                    zeitigweiseZ Offline
                    zeitigweise
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #3129

                    Mam62:
                    Wieder mal klassischer Fall von Vertrag nicht gelesen.

                    ... oder verstanden

                    Condor ist in deinem Fall nur schadenersatzpflichtig, wenn die Flugplananpassung im Zeitraum von 2 Wochen VOR Anreise geschieht?!

                    @Vonschmeling, oder?

                    Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund

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                    • vonschmelingV Offline
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                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #3130

                      Genau, bei mittelfristigen Änderungen beschränkt sich der Anspruch auf eine Kündigung des Reisevertrages mit Erstattung des kompletten Ticketpreises.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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                      • kapitaen-tomK Offline
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                        kapitaen-tom
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #3131

                        Hallo,

                        wie würde es denn bei folgendem Sachverhalt aussehen (also im Gegensatz
                        zu den vielen Seiten vorher, nicht pauschal gebucht):
                        Flug direkt über das online-Portal der Fluggesellschaft als Non-Stop-Flug
                        gebucht: Kurzfristige Änderung 2 TAge vor Abflug: Hinflug bleibt direkt nach Djerba,
                        Rückflug geht über andere Stadt (über Tunis), 4 Stunden Aufenthalt,
                        dann Flug an Heimatort.
                        Stornieren geht nicht da Hotel ja direkt gebucht ist und der Urlaub auch stattfinden
                        soll.
                        Gibt's Kosten von der FLuggesellschaft zurück.
                        Viele Grüße
                        manuela

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
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                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #3132

                          Nein, die einzige Option ist der Rücktritt.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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                          • erikroemerE Offline
                            erikroemerE Offline
                            erikroemer
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #3133

                            Wenn der Aufenthalt in Tunesien nicht 14 Tage sondern nur 12 Tage (oder kürzer) beträgt, könnte es was geben. Aber dazu sind Deine Infos zu dürftig.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • zeitigweiseZ Offline
                              zeitigweiseZ Offline
                              zeitigweise
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #3134

                              Bei einer Pauschalreise: JA

                              Hier (ist die Änderung nicht kurzfristig (also nicht länger als 14 Tage vor Abflug) erfolgt) NEIN.

                              Lediglich der Rücktritt vom Beförderungsvertrag ist möglich

                              Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #3135

                                Nein, keine Ansprüche, ganz gleich ob pauschal oder individuell gebucht.
                                Der Veranstalter ist erst ab der 5.h einer Verspätung in Anspruch zu nehmen (5% eines Tagessatzes für jede weitere h), die VO(EG)261/04 für Ansprüche gegen die Airline kommt nicht zur Wirkung, da weder der Abflugort in der EU liegt noch die base des Luftverkehrsunternehmens.
                                Allerdings sind ab 2h Aufenthalt Versorgungsleistungen zu erbringen. Man kann also ggf. seinen Kaffee und den Bagel erstatten lassen ...
                                Wie lange die Reise dauert (ob 4, 7 oder 12 Tage) spielt ergo keine Rolle.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • erikroemerE Offline
                                  erikroemerE Offline
                                  erikroemer
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #3136

                                  Die Airline wurde doch gar nicht genannt !?!

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • vonschmelingV Offline
                                    vonschmelingV Offline
                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #3137

                                    Braucht´s nicht ... 😉

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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                                    • 1mirgel1 Offline
                                      1mirgel1 Offline
                                      1mirgel
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #3138

                                      Habe da mal eine Frage ....unsere Flugzeiten für den Türkeiurlaub Sommer 2016 wurden geändert zwar nicht relevant aber geändert auch andere Airline.....nun meine Frage ...da wir zum Flughafen knapp 250 km Anreise haben und frühen Abflug 5.50 Uhr wollen wir einen Tag früher Anreisen zum Abflughafen mit Übernachtung /Parken....ist es möglich das sich unsere Flugzeiten kurzfristig noch ändern können das z.b. der Flug sich um Stunden nach hinten verschieben können und wir überhaupt keine Übernachtung bräuchten ? ❓    würde gerne das Hotel mit Parken buchen bevor es ausgebucht ist ...

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                                        HolginhoH Offline
                                        Holginho
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #3139

                                        Grundsätzlich möglich ist das...

                                        ...eine Prognose einer Wahrscheinlichkeiten vermag ich nicht zu geben.

                                        “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                                          #3140

                                          @1mirgel

                                          Dann bucht doch das Hotel mit der Option, Stornierung am Anreisetag.
                                          Ist vielleicht ein paar Euronen teurer, aber du bist auf der sicheren Seite.

                                          -Nein, ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem!-

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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