Flugzeitänderung vor der Reise
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Ein Anspruch besteht nicht, höchstens eine Hoffnung auf Kulanz. Diese ist allerdings grundsätzlich freiwilliger Natur und alleine aus diesem Grunde sollte ein Anschreiben sehr(!) sachlich und v.a. höflich gestaltet sein.
Formulierungen wie "Frechheit" und "ich will aber" führen reichlich garantiert zu einer Ablehnung! -
@tangomaus,
Du hast Recht.
Oft bekommt man tatsächlich das Gefühl, dass es Häufig darum geht, ob und wieviel Entschädigung man Bekommt wenn dieses oder Jenes eintritt und weniger einen möglichst entspannten Urlaub zu geniessen.
Jämmerlich.
Auf jedenfall bekomme ich immer Mehr zu dem Ergebnis, wenn ich mich durch die Threads lese. -
Airlines sind betriebswirtschaftliche unternehmen. D.h. sie sind kein Caritativer Verein oder deinen Freunde, die dir etwas gutes tun wollen. KLar, sie wollen nur dein Bestes, dein Geld, wie jedes Unternehmen.Es ist ihnen somit EGAL ob du es für eine Frechheit hälst oder nicht, solange sie sich im rechtlichen Rahmen bewegen, kannst du nur auf, wie schon von meinen Vorrednern erwähnt, auf Kulanz hoffen.
Auch ich musste schon bitterlich erfahren, dass Individual-Buchungen Nachteile haben....
Nun musst du es erleben!
Mein Tip:
Buch einfach eine Nacht hinzu, übernimm die Kosten und erspare dir den Schrift- bzw. Telefonverkehr und evtl.. entstehende Kosten daraus, da du def. nicht im Recht bist. Du ersparst dir graue Haare und ne Menge arbeit -
Der Flug kann storniert werden, es besteht dann Anspruch auf Erstattung.
Die Hotelkosten können nicht beansprucht werden, Condor macht da auch keine Ausnahmen aus Kulanz. -
Mit meiner Hotelbuchung gar nix. Aber die sind für die Beförderung ihrer Passagiere zuständig. Und ich hab mit denen einen Vertrag darüber abgeschlossen. Wenn die mir also keinen Rückflug an dem Tag anbieten können wo ich ihn gebucht hab und mir auch mit einer anderen Airline keinen anbieten können "muss" ich ja den Flug am nächsten Tag nehmen. Und daher find ich es auch gerechtfertigt, dass sie für die Kosten aufkommen.
Aber man wirds eh sehn ... -
Evtl. bieten Sie dir an einen Tag früher zurück zu fliegen - verlangst du dann auch eine Erstattung von Condor?
Sorry, wie du richtig sagst sind sie zuständig für deine Beförderung, nicht für deine Hotelbuchung. Gewisse Vorteile müssen Pauschalreisen ja auch haben ...
Ergo hast du die Option, den Vertrag zu ändern oder zurückzutreten, das war dann aber auch schon der Tag im Heute Journal - bedaure!
Du wirst nicht ernsthaft erwarten, dass man nur um deines Vertrages willen mit 10 Hanseln im Bomber von A nach B kachelt, für diesen Anspruch musst du schlicht und ergreifend Linie buchen.
Selbstverständlich findet die VO(EG)261/04 keine Anwendung auf deine Causa, es handelt sich um eine sogenannte Flugplananpassung, und deine Herleitung "wenn sie mich nicht fliegen sind sie für meine Versorgung zuständig" trifft auch nicht zu. -
Mam62:
Wieder mal klassischer Fall von Vertrag nicht gelesen.... oder verstanden
Condor ist in deinem Fall nur schadenersatzpflichtig, wenn die Flugplananpassung im Zeitraum von 2 Wochen VOR Anreise geschieht?!
@Vonschmeling, oder?
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Genau, bei mittelfristigen Änderungen beschränkt sich der Anspruch auf eine Kündigung des Reisevertrages mit Erstattung des kompletten Ticketpreises.
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Hallo,
wie würde es denn bei folgendem Sachverhalt aussehen (also im Gegensatz
zu den vielen Seiten vorher, nicht pauschal gebucht):
Flug direkt über das online-Portal der Fluggesellschaft als Non-Stop-Flug
gebucht: Kurzfristige Änderung 2 TAge vor Abflug: Hinflug bleibt direkt nach Djerba,
Rückflug geht über andere Stadt (über Tunis), 4 Stunden Aufenthalt,
dann Flug an Heimatort.
Stornieren geht nicht da Hotel ja direkt gebucht ist und der Urlaub auch stattfinden
soll.
Gibt's Kosten von der FLuggesellschaft zurück.
Viele Grüße
manuela -
Nein, die einzige Option ist der Rücktritt.
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Wenn der Aufenthalt in Tunesien nicht 14 Tage sondern nur 12 Tage (oder kürzer) beträgt, könnte es was geben. Aber dazu sind Deine Infos zu dürftig.
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Bei einer Pauschalreise: JA
Hier (ist die Änderung nicht kurzfristig (also nicht länger als 14 Tage vor Abflug) erfolgt) NEIN.
Lediglich der Rücktritt vom Beförderungsvertrag ist möglich
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Nein, keine Ansprüche, ganz gleich ob pauschal oder individuell gebucht.
Der Veranstalter ist erst ab der 5.h einer Verspätung in Anspruch zu nehmen (5% eines Tagessatzes für jede weitere h), die VO(EG)261/04 für Ansprüche gegen die Airline kommt nicht zur Wirkung, da weder der Abflugort in der EU liegt noch die base des Luftverkehrsunternehmens.
Allerdings sind ab 2h Aufenthalt Versorgungsleistungen zu erbringen. Man kann also ggf. seinen Kaffee und den Bagel erstatten lassen ...
Wie lange die Reise dauert (ob 4, 7 oder 12 Tage) spielt ergo keine Rolle. -
Die Airline wurde doch gar nicht genannt !?!
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Braucht´s nicht ...

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Habe da mal eine Frage ....unsere Flugzeiten für den Türkeiurlaub Sommer 2016 wurden geändert zwar nicht relevant aber geändert auch andere Airline.....nun meine Frage ...da wir zum Flughafen knapp 250 km Anreise haben und frühen Abflug 5.50 Uhr wollen wir einen Tag früher Anreisen zum Abflughafen mit Übernachtung /Parken....ist es möglich das sich unsere Flugzeiten kurzfristig noch ändern können das z.b. der Flug sich um Stunden nach hinten verschieben können und wir überhaupt keine Übernachtung bräuchten ?
würde gerne das Hotel mit Parken buchen bevor es ausgebucht ist ...