Flugzeitänderung vor der Reise
-
Und so - wie @shippysly es schreibt - mache ich es regelmäßig: Buchung eines Zimmers stornierbar bis 18 Uhr am Anreisetag. Findest du z. B.bei Hotelportalen wie booking.com oder hrs.de. Ich bin damit immer sehr gut gefahren - auch wenn's um kurzfristige Stornierungen ging.
-
Wir haben vor ca. 2 Monaten einen Urlaub nach Kos gebucht.
Eigentlich aufgrund der guten Flugzeiten.
Rückflug von Kos 22:15 Uhr.
Da hat man noch den ganzen Tag.Heute bekomme ich ein Mail wegen Flugzeitenänderung.
Wir sollen schon um 15:45 Uhr, das sind ganze 7!! Stunden früher wegfliegen.
Der ganze Tag ist verhaut.Kann man da irgendetwas dagegen unternehmen?
-
Ich nehme an, dass es sich um eine Pauschalreise mit "voraussichtlichen" Flugzeiten handelt. Da Du dieses bei Buchung dann explizit bestätigt hast, handelt es sich hier um maximal "Unannehmlichkeiten", aber keinesfalls um einen geänderten Zuschnitt der Reise. Der erste und der letzte Tag dienen der An- und Abreise. Somit sollte es in diesem Fall keine rechtlich relevanten Möglichkeiten geben.
Meiner Meinung nach kannst Du maximal den RV kontaktieren und versuchen innerhalb eines freundlichen Gespräches andere Flüge, wenn verfügbar, zu bekommen.
-
Einen Urlaubsort nur wegen der "guten" Flugzeiten zu buchen, hab ich auch allerdings noch nie gehört...

-
@jacky0301 das ist wirklich ärgerlich! Vor einigen Jahren waren wir auch von so einer Flugzeitenänderung betroffen. Da man aber ja meist eh spätestens mittags auschecken muss, bin ich persönlich immer ganz froh nicht noch bis abends im Hotel sitzen zu müssen. In manchen Hotels gilt das All Inclusive dann auch nur bis 12:00 am Abreisetag.
Tipp fürs nächste Mal: Linienflüge buchen, deren Zeiten können nicht so leich geändert werden.
Trotzdem eine schöne Reise
LG
Kirsten -
Hallo , bin bisher nur stiller Leser gewesen. Nun melde ich mich auch mal zu Wort. Ich fliege seit Jahren immer im Juni per Pauschalreise nach Djerba, immer ins gleiche Hotel. . Dieser Urlaub ist mir heilig
ich buche auch immer schon im November um die besten Flugzeiten zu haben, dafür auch immer etwas mehr bezahlt. Bisher hat das all die Jahre geklappt. Gebucht 13.6. 2 Wochen wie immer mit Condor. Und nun? Ich erhielt die Mitteilung dass Condor aus "geo-politischen Gründen" Djerba NICHT MEHR ANFLIEGT.... nun gehts mit Tunisair los. Gebucht war Abflug 5 uhr Frankfurt, also zum Frühstück schon dort. Und Abflug um 18 uhr ab Djerba. Nun Abflug Frankfurt mittags und Abflug Djerba sogar schon morgens 6.30. Es fehen mir jetzt 2 Tage. Auf die 80 Euro die ich mehr bezahlt hab kommt es mir jetzt nicht hauptsächlich an, es geht mir um die 2 Tage. Schon ein kleiner Wermutstropfen auf meinen wichtigsten Urlaub im Jahr. -
Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck, @Djerba65
Leider eine alte Leier zuerst:
Die An- und Abreisetage sind keine Erholungstage und daher leider nur sehr begrenzt für Minderungen haranzuziehen.
Im konkreten Fall können jedoch 50% eines Tagessatzes der Reise als Minderung wegen der verschobenen Rückkehr verlangt werden.
Eure Nachtruhe wird empfindlich gestört - das ist eines der maßgeblichen Kriterien für eine Minderung in derlei Konstellationen. -
Danke für die Begrüßung
wie gesagt, es kommt mir nicht suf das Geld an. Aber ich habe bereits im November gebucht extra mit Condor gebucht. Und hat diese Airline ihren kompletten Reiseverkehr nach Djerba zum Sommerflugplan eingestellt. DAS ärgert mich. -
Ärgere dich nicht, ändern kannst du es sowieso nicht.
Leider hat sich die politische Lage in den letzten Monaten/Jahren geändert, so dass die Fluggesellschaften ihre Strecken anpassen mussten.
Halb leer zu fliegen kann sich keine Fluggesellschaft leisten... -
@Djerba65
Und noch ein verbreiteter Irrtum: Aus besagtem Grund ist es nicht sinnvoll, eine Pauschalreise auf das Kriterium Fluglinie und - zeit abzustellen.
Dein "Vorteil": Der Veranstalter bietet dir den altvernativen Flug an. Hättest du hingegen direkt bei Condor gebucht müsstest du einen solchen nun selbst suchen ... -
Guten Morgen "vonschmelin",
Natürlich weiß ich, dass ich, wenn ich direkt bei Condor gebucht hätte, mir die Flüge nun selbst suchen müsste. Wie gesagt, ich fliege schon ein paar Jahre nur mit Condor. Da ich bisher mit dem ganzen Service voll zufrieden war und mein Urlaub schon gut begann.
Vielleicht mag es der eine oder andere nicht so richtig verstehen, aber diese Flugplanänderung ist schade für mich! Ich arbeite das ganze Jahr auf diese 2 Wochen hin! Habe einen schweren Job, verbringe jeden Arbeitstag 160 km auf der Autobahn und freu mich jeden einzelnen Tag auf diesen Urlaub. Aber gut, dass ist meine ganz persönliche Ansicht. Nun muss ich das Beste drausmachen.
Ich wünsche schöne Pfingsten ! -
Natürlich nachvollziehbar, aber rechtlich nicht relevant
-
Schlank aber treffend formuliert!

Rechtlich keine Option, wenngleich sicherlich rechtschaffen blöd ... :? -
Zu meinen Einträgen vom 26./28.82015 (S.266/267) und 27.9.2015 (S. 269):
Da AB auf meine Beschwerde vom 23.09.2015 nicht reagiert hatte, habe ich das Online-Beschwerdeformular am 02.02.2016 erneut abgeschickt. Wieder keine Reaktion!
Am 01.04.2016 AB per E-Mail an Forderung erinnert und alle relevanten Unterlagen einschl. des eingescannten Beschwerdeformulars vom 02.02.2016 mitgeschickt. Aber außer der automatischen Lesebestätigung wieder keine Reaktion.
Kann es sein, dass die das aussitzen und darauf hoffen, dass der ein oder andere Kunde aufgibt, wenn keine Antwort kommt? Wer hat ähnliche Erfahrungen mit AB gemacht? Oder wer hat den "ultimativen" Tipp? -
Grundsätzlich, unabhägig von Reisegedöns, schreibe ich erst mal höflich, dann erinnere ich an mein höfliches Schreiben, wenn ich dann viel Lust habe noch ein Drittes mal. Danach Schreibe ich aber per Einschreiben mit Rückschein persönlich an den Vorstand des Unternehmens und dann kommt i.d.R. eine brauchbare Reaktion. (Natürlich alle Belege/Nachweise/Vorschreiben/etc. befügen)
Je mehr Zeit vergeht (September 2015???) desto schwieriger ist das alles nachzuvollziehen.
Viel Erfolg! LG Chris -
Wie schon mehrfach geschrieben, wirst du da rechtlich wohl nichts gegen machen können. Ich kann dir aber trotzdem raten, dich mal freundlich an den Reiseveranstalter zu wenden. Vielleicht kommt er dir aus Kulanz etwas entgegen und es gibt entweder eine Reisepreis-Minderung oder z.B. auch die Möglichkeit einer Umbuchung auf andere Flüge, ggf. von einem anderen Flughafen, wenn das für dich in Frage käme.
Liebe Grüße, Gold-Locke
-
@muanja
Ich habe mir jetzt tatsächlich noch einmal deinen ersten Beitrag zu Gemüte geführt und es ist mir etwas aufgefallen, was ich bislang offenbar überlesen habe:
Wenn ich recht verstehe, handelte es sich nicht etwa um eine "Vorverlegung" des Fluges - nennen wir ihn AB0815 - von 17 auf 7 Uhr. Vielmehr wurde, da AB0815 nun doch nicht mehr vakant, eure Reisegruppe auf AB0814 mit dem Dispatch 7 Uhr gebucht. AB0815 hingegen hob am Nachmittag pünktlich ab, nur eben ohne euch.
Um Ansprüche gemäß VO(EG)261 geltend machen zu können muss jedoch der Flug AB0815 betroffen sein, die Reisezeit allein spielt keine Rolle. Falls meine Interpretation deiner Darstellung korrekt ist wird dein Anliegen daher fehlgehen.Nun zur Frage "sitzen die das aus?":
Gelegentlich hat es den Anschein, dass eine gewisse Lahmheit bei der Stellungnahme zu Beschwerden seitens airberlin tatsächlich von der Hoffnung getragen wird, der Beschwerdeführer könne die Lust an der Verfolgung verlieren. Man liest häufig von langen Reaktionszeiten. Bei einem einigermaßen begründeten Anspruch sollte man daher hartnäckig bleiben.
In deinem Fall, muanja, könnte es allerdings sein, dass die Adressaten auf das Formular blicken und sich wundern: Was möchte muanja? Die AB0815 war am betreffenden Tag super pünktlich, weder der Passagier muanja noch seine (mutmaßlich) ebenfalls angegebenen Mitreisenden stehen auf der Passagierliste.
Richtig - man könnte sich dann hinsetzen und tippen: "Sehr geehrter Fluggast, unser Flug AB0815 war am 23.9. (oder wann auch immer) pünktlich. Einen Grund für Ihre Beschwerde können wir daher nicht erkennen."
Es nicht zu tun ist nicht dienstleistungsaffin, jedoch wird - soweit ich das jetzt sehe - sowieso nur eine Ablehnung deines Begehrens erfolgen und der erhoffte Talerregen leider ausbleiben.Merke:
Ein Luftverkehrsunternehmen ist nur dann gem. VO(EG)261/4 kompensationspflichtig, wenn ein Flug gestrichen, verspätet oder vorverlegt wurde. Hat der Fluggast hingegen ein früheres Operating benutzen müssen, weil das gewünschte nicht mehr verfügbar war, so trifft das Luftverkehrsunternehmen daran keine Schuld. Das fällt vielmehr in die Sphäre des Veranstalters. Dieser wiederum kann bestenfalls für den halben Tag in Anspruch genommen werden, um welchen sich die Aufenthaltsdauer seiner Reisegäste verkürzt hat, und nicht nach den Regularien der EU Flugastrechteverordnung. -
Danke für Eure Rückmeldungen.
@Chris 34: Ich hab's halt erst mal mit dem AB-Bescherdeformular versucht. Wenn doch noch Hoffnung auf Talerregen besteht, versuche ich es per Einschreiben.
@vonschmeling: Text der E-Mail des Reisebüros vom 7.5.2015: "Wir haben heute eine Nachricht vom Veranstalter bezüglich Ihres Rückfluges bekommen. Die Maschine am 16.5. zurück nach Saarbrücken wurde leider gestrichen." Dann folgte das Angebot, einen Tag früher zurückzufliegen. Auch tel. wurde mir sowohl vom Reisebüro als auch vom Veranstalter mitgeteilt, dass die Airline den Flug gecancelt habe.
Nach Rückkehr aus dem Urlaub habe ich das recherchiert: der Flug AB 7709 nach Saarbrücken war tatsächlich gecancelt. (Leider habe ich es versäumt, diese Info auszudrucken.)
Könnte es sich doch lohnen, hartnäckig zu bleiben?