Nouvelair
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Nachtrag zum Flug BJ 2241 am 25.09.2018 von Düsseldorf nach Monastir
Meine Frage. Hat schon mal jemand von der Nouvelair Geld bekommen wegen Flugausfall oder Verspätung.
Bitte nur Antworten, die das ganze wegen Erstattung schon mal praktiziert haben.
Ob Erstattung ja oder nein, wäre interessant.
Danke im Vorraus. -
Vermutlich hat noch niemand eine Kompensationsleistung erhalten, da die Nouvelair ihren Sitz in Monastir/Tunesien hat, und dies liegt bekanntlich außerhalb der EU.
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Hast du die Mindestkriterien für Antworten nicht begriffen, jl?
"Vermutlich" war nicht gefragt, girly895222 verlangt Fakten.
Es wurde flightright beauftragt, girly895222 sollte evtl. berichten, weshalb jetzt erneut die Frage nach einem erfolgreichen Kompensationsverlangen im Raum steht.
Hat flightright die Segel gestrichen?
Das würde sich mit meiner Erfahrung decken, bei der der Anspruch aufgegeben wurde angesichts des Aufwandes, einen hier erwirkten Titel noch in Tunesien vollstrecken zu müssen. -
Hast du die Mindestkriterien für Antworten nicht begriffen, jl?
"Vermutlich" war nicht gefragt, girly895222 verlangt Fakten.
Es wurde flightright beauftragt, girly895222 sollte evtl. berichten, weshalb jetzt erneut die Frage nach einem erfolgreichen Kompensationsverlangen im Raum steht.
Hat flightright die Segel gestrichen?
Das würde sich mit meiner Erfahrung decken, bei der der Anspruch aufgegeben wurde angesichts des Aufwandes, einen hier erwirkten Titel noch in Tunesien vollstrecken zu müssen.@vonschmeling sagte:
Hast du die Mindestkriterien für Antworten nicht begriffen, jl?
"Vermutlich" war nicht gefragt, girly895222 verlangt Fakten.Doch , habe ich ..... doch ebenso VERMUTLICH wird auch VS keine regelmäßigen Informationen von allen deutschen Gerichten und tunesischen Vollstreckungsbehörden bekommen, ob nicht der Eine oder Andere doch das gesteckte Ziel erreicht hat ?
Oder erfährt VS dann doch von allem was zwischen Himmel und Erde so geschieht ? Dann meinen Glückwunsch; jedwede Anerkennung wird dir sicher sein ! -
Mich würde einfach interessieren, ob flightright die Causa zurückgegeben hat.
Leider nein, jl ... ich hab das aber auch nicht für mich in Anspruch genommen. -
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Nachtrag zum Flug BJ 2241 am 25..09.2018 von Düsseldorf nach Monastir
Flightright hatte heute meine Forderung zurückgegeben und die Tätigkeit beendet, weil KEINE ZUSTELLADRESSE in EUROPA vorhanden ist
und dadurch die Zahlungsaufforderungen nicht zugestellt werden können.Hat jemand aus der Community Informationen über eine vorhandene Adresse in Deutschland oder Europa.
Das würde mir helfen und die Ansprüche erneut prüfen zu lassen
Es kann doch nicht sein, das Nouvelair über keine Postadresse in Europa verfügt und alles über Monastir läuft oder ?Außerdem brauche ich die exakte Landeszeit des Fluges BJ 2241 am 25.09.2018 in Monastir.
Wer kann da bitte helfen?
Für Eure Hilfe bedanke ich mich schon mal vorab. -
Mal ernsthaft, girly ... hätte flightright den Hauch einer Chance wirtschaftlich erfolgreich zu sein, wenn das Schwarmwissen im Forum mehr hergäbe als ihre Recherchen?
Wohl kaum!
Es mag vielleicht Büros irgendwo in der EU geben, das ist aber dann eben keine Zustelladresse für Zahlungsaufforderungen.
Du musst es entweder alleine oder mit Hilfe eines Anwalts versuchen, es gibt welche, die speziell Rechtssachen im Magreb verfolgen. -
Und diese Kanzlei hatte 2017 Klage eingereicht, Ergebnis offen, klick mich und nach unten scrollen

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@vonschmeling: Da ich Rechtschutzversicherung mehr habe, ist der Anwalt wahrscheinlich für seine Arbeit und Aufwendungen teuerer als
die zu erwartenden 2x 400,- Euro. Ich werde wohl in Kostenvorlage treten müssen oder ? ist das Honorar des Anwaltes
erst bei Erfolg abzurechnen?@HABERLING : Bei dieser Klage geht es um einen FLug von Enfidha nach Deutschland. Und da hat man keine Ansprüche, soweit ich weis,
nur wenn die Flüge von Deutschland heraus nach Tunesien gehen. Es sei denn, es handelt sich um eine europäische AirlineAber zu meinem zweiten Anliegen. Kann mir jemand helfen die genauen Flugdaten und vor allem die Landezeit in Monastir von Nouvelair Flug 2241 von Düsseldorf nach Monastir am 25.09.2018 zu recherchieren?
Danke nochmals -
Eine Zustelladresse in Deutschland ist nicht mehr gegeben. Die Adresse in Hamburg und Telefonnummer existieren nicht mehr bzw. sind totgeschaltet.
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@vonschmeling: Da ich Rechtschutzversicherung mehr habe, ist der Anwalt wahrscheinlich für seine Arbeit und Aufwendungen teuerer als
die zu erwartenden 2x 400,- Euro. Ich werde wohl in Kostenvorlage treten müssen oder ? ist das Honorar des Anwaltes
erst bei Erfolg abzurechnen?@HABERLING : Bei dieser Klage geht es um einen FLug von Enfidha nach Deutschland. Und da hat man keine Ansprüche, soweit ich weis,
nur wenn die Flüge von Deutschland heraus nach Tunesien gehen. Es sei denn, es handelt sich um eine europäische AirlineAber zu meinem zweiten Anliegen. Kann mir jemand helfen die genauen Flugdaten und vor allem die Landezeit in Monastir von Nouvelair Flug 2241 von Düsseldorf nach Monastir am 25.09.2018 zu recherchieren?
Danke nochmalsDas Honorar des Anwalts bemisst sich am Streitwert, natürlich ist es unabhängig von einem Erfolg zu entrichten.
Die Landezeit wird mit 23:15 Uhr angegeben. -
@vonschmeling
Danke für die Auskunft.
Der Streitwert läge bei insgesamt 800,Euro -
Das ist aber nur die Basis für das Honorar, das der hiesige Anwalt verlangt. Selbst wenn du in D ziemlich mühelos ein vollstreckbares Urteil erlangst muss für die tatsächliche Vollstreckung noch in Tunesien deine Interessen gegenüber dem Luftverkehrsunternehmen durchsetzen, sonst bleibst du auf deinen Anwalts- und Gerichtskosten auch noch sitzen.
Meine ganz persönliche Meinung:
Wenn flightright die Beitreibung nicht verfolgen möchte ist das Unterfangen viel zu kostenintensiv und risikoreich. Ich würde daher von einer Verfolgung des Anspruches absehen.
Du kannst ja mal unverbindlich bei Diekmann die Konditionen erfragen, wer weiß vielleicht sieht der den Sachstand anders ... -
Wie ist es überhaupt möglich, in Europa und in Deutschland Flugzeuge von Nouvelair landen zu lassen, ohne das eine Kontaktadresse in Europa besteht.
Für Forderungen (Jetzt aus Flugverspätungen) ist es ja unmöglich seine Forderungen durchzusetzen. wenn die Airline postalisch nicht zu erreichen ist.
Mahnbescheide können nicht zugestellt werden, und dadurch auch nicht vollstreckt werden.
Es kann doch nicht sein, das in Europa keine Postadresse vorliegt und alles über Tunesien (Monastir) laufen muss.
Am Standort in Monastir reagiert die Airline nicht auf Anrufe, Briefe oder Email wegen Ansprüche durch Verspätungen.
Welches Amt ist eigentlich für Freigabe von Landungen und Starts in Deutschland zuständig?
Diese müssten doch Adressen aus dem europäischem Raum haben oder?
Da müssten die Politiker mal nachhaken.
Auch die Verbraucherinformation müsste sich dieses Thema mal annehmen.
180 Passagiere aus dem verspäteten Flug haben keine Möglichkeit an die ihr zustehende Entschädigung in Höhe von je 400,-- Euro zu kommen.
Wird damit nicht gültiges EU-Recht unterlaufen.
Das ganze riecht nach Vorsatz. -
Und welche Art von "Vorsatz" schwebt dir da vor?
Etwa eine vorsätzliche Verspätung um teutonische Touris ein bisschen aufzumischen? Sorry, aber lass mal die Kirche im Dorf!Natürlich haben die Fluggäste Möglichkeiten ihre Ansprüche geltend zu machen, nämlich genau dieselben wie in vielen anderen Ländern auch: Mittels Risikoübernahme und anwaltlicher Unterstützung.
Zuständig für die Erteilung von Start- und Landerechten in Deutschland ist da LBA in Braunschweik. Du kannst dich ja mal dort beschweren.
Die Politik und die Verbraucherschützer werden dir jedenfalls nicht weiterhelfen.Tatsächlich herrschen eben nicht überall auf der Welt so plüschige Unterstützungsmöglichkeiten für Fluggäste wie in Deutschland, girly.
Wenn hier ein Unternehmer auf Zahlung klagt muss er auch erst in Vorleistung gehen (sofern er keine Rechtsschutzversicherung hat, die ggf. eintritt) um seine Interessen zu verfolgen. Ich kenne diverse kleine Unternehmen, die wegen der geringen Erfolgssaussichten und der endlosen Dauer von Gerichtsverhandlungen hierzulande auch fünfstellige Forderungsbeträge einfach abschreiben. Entweder ist der Gläubiger dann schon insolvent oder es läuft auf einen grottigen Vergleich hinaus, bei dem unterm Strich keine nennenswerte Summe übrigbleibt.
Du brauchst dich also nicht zu bemitleiden, entweder ergreifst du mutige Maßnahmen oder lässt die Sache auf sich beruhen. -
@vonschmeling : Ich finde es schon eigenartig, dass man Nouvelair in Europa nicht postalisch nicht erreichen kann.
Aber ich habe mich jetzt im Netz kundig gemacht über Kanzleien die Forderungen für Flugrechte vertreten.
Nach Abrechnungsmodus für Anwälte komme ich auf ca. 700,- Euro Gesamt-Kosten, wenn es bis zum Gerichtsverfahren
kommen sollte.
Ich werde nach anwaltlicher Rücksprache mit der Kanzlei, dann einen Auftrag erteilen.
Mal sehen, was sich daraus ergibt.Und nur mal so zum Verständnis, ich bemitleidige mich nicht selbst.
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Wie kommst du denn auf den Betrag?
Und nochmal: Es ist mit der Vorverauslagung der hiesigen Anwalts- und Gerichtskosten nicht getan, es muss auch noch jemand in Tunesien tätig werden. Die Honorare werden abweichend zu der hier üblichen Vorgehensweise frei verhandelt mit dem Antragsteller.
Es gibt zwar ein Rechtshilfeabkommen, das nützt aber für einen Fall wie den deinen nichts. -
@vonschmeling Die Gesamtkosten ergeben sich aus dem Streitwert.
Die Kosten für einen externen Anwalt in Tunesien kommen hinzu.