Nouvelair
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@HABERLING
Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass bei Flugverspätungen sämtliche europäische und auch andere weltweit operierende Flug-Gesellschaften haftbar gemacht werden können und auch zahlen, wenn die Flüge von einem europäischem Flughafen abgehen.
Aber ich warte jetzt erstmal das Gespräch mit der Kanzlei ab.Und es soll sich ja auch etwas ändern per Gesetz, dass Fluggesellschaften bei Verspätungen schneller zahlen und vielohne Komplikationen die Entschädigung zahlen müssen.
Aber ich habe ja auch drei Jahre zeit, ehe meine Ansprüche verjähren.
Ich lass mir deswegen keine grauen Haare wachsen.
Entschädigung wäre schön gewesen. Bei mir war diese gravierende Verspätung das erste Mal.Aber ich werde weiter berichten, wie die Sache läuft oder ausgegangen ist. Auch für die Zukunft evtl. für andere Voris interessant.
Danke nochmal.
Ich mache hier erstmal Schluss. -
Deine Honorarberechnungen sind zumindest vage, und die ersten 200 Tacken sind schon nach der Beratung futsch.
Wir nennen so etwas gutes Geld schlechtem hinterherwerfen, aber muss am Ende jeder selbst wissen. -
Du musst wohl immer das letzte Wort haben. Und die Honorarrechnung bezieht sich auf den Streitwert einschließlich evtl. Gerichtsgebühren.
Und wie und für was ich mein Geld ausgebe ist schließlich meine Sache...Aber ich gehe jetzt einen anderen Weg. Es führen ja mehrere Wege letztendlich zum Ziel.
Einen schönen Tag allen noch, auch ohne den Versuch nachtreten. -
So langsam reicht´s mir girly, ich muss mich von dir nicht von der Seite anmachen lassen!
Ich weiß zufällig sehr genau wie sich ein Anwaltshonorar errechnet, nur so für´s Protokoll, daher wundere ich mich auch über das Ergebnis, zu dem du gelangst.
Selbstverständlich kannst du deine Kohle meinethalben zum Anzünden von Geburtstagskerzen benutzen, allerdings gibt´s hier sicherlich stille Leser, die sich ebenfalls mit dem Gedanken an eine Einrede tragen und nicht auf falschen Infos oder flausigen Vorstellungen von den Abläufen sitzen bleiben sollten. Mit "Nachtreten" hat das nicht das Geringste zu tun, du hast gefragt, ich habe geantwortet.
Offenbar gefielen dir die Antworten nicht, das ist aber kein Grund völlig unangemessen auszuteilen.
Allein deine Frage, ob man das Anwaltshonorar nur oder erst im Erfolgsfalle bezahlen muss lässt nicht unbedingt vermuten, dass du über nennenswerte Erfahrung mit der Materie verfügst.
Also geh du den dir liebsamen Weg und mach dir vielleicht mal Gedanken, was den Sinn und Zweck eines Austausches auf Foreneben ausmacht.
Für alle, die an fundierten Infos zum Thema Interesse haben:
Beschweren kann man sich beispielsweise tatsächlich beim Luftfahrtbundesamt (klick!), es setzt zwar keine Forderungen durch, kann aber im Rahmen seiner Einhaltungsaufsicht über die Vorschriften ggf. Sanktionen gegen das LVU verhängen. -
Zur Info
Ich habe meine Forderungen gegenüber Nouvelair nach einem Telefongespräch mit einem Mitarbeiter des Bundesluftfahrtamt in Braunschweig an das
Bundesamt für Justiz- Schlichtungsstelle Luftverkehr in Bonn abgeschickt
Formulare und Bevollmächtigung sind auf Seiten der Schlichtungsstelle zum herunterladen.
Unterlagen über Flüge, Rechnung und Bordkarten als Kopie beigefügt und an die Schlichtungsstelle versandt.Nach Rücksprache mit einem Mitarbeiter der Schlichtungsstelle Luftverkehr in Bonn ist von dieser Stelle schon mehrmals Leuten geholfen worden.
Schlichtungsstelle im Bundesamt für Justiz in Bonn Telefon-Nr. 0228-99410120
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Immer gerne, girly ...


Die gegenständliche Schlichtungsstelle kann bei berechtigten Ansprüchen gegenüber Luftverkehrsunternehmen angerufen werden, die sich keiner privatrechtlichen Organisation (z.B. der SÖP) angeschlossen haben.
Voraussetzung ist jedoch auch hier, dass eine Ablehnung der Forderung nach Geltendmachung bei der Fluggesellschaft vorliegt.
(Soweit erkennbar ist das in der Causa girly noch nicht erfolgt?!)Auch für die Schlichtung des BfJ gilt:
Ansprüche werden nicht gerichtlich durchgesetzt, kommt keine Einigung zustande gilt die Schlichtung als gescheitert und bleibt dem Fluggast nur noch der Weg über eigenmächtige privatrechtliche Initiativen. -
Die Geltendmachung der Forderung ist ja durch Flightright erfolgt. Oder?
Auf Schriftverkehr von Flightright an Nouvelair mit Fristsetzung wurde nicht reagiert.
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Wenn es einen Schriftverkehr ohne Resonanz gab dürften die Kriterien erfüllt sein. Das ging nur aus deiner bisherigen Schilderung nicht hervor.
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Der Schriftverkehr lief von Fighright mit Nouvelair per E-mail.
Ich habe mehrere Informationen über den Stand der Forderungen erhalten von Filghtright erhalten.
Unter anderen , dass die Airline auf den Schriftverkehr, auch auf eine Fristsetzung nach dreimaliger Aufforderung , nicht reagiert.
Ich glaube, damit habe ich die Voraussetzungen erfüllt, dass sich die Schlichtungsstelle darum kümmern kann.
Den Schriftverkehr, den ich von Flightright per Email bekommen habe, habe ich in Kopie bei den Anträgen beigelegt.
Mehr konnte ich nicht tun. -
Das ist vollkommen ausreichend, keine Reaktion nach Fristsetzung wird genauso bewertet wie eine Ablehung.
Jetzt erstmal viel Erfolg, wäre wirklich schön wenn du uns hier über den Stand der Dinge ins Bild setzt. Ich denke das Interesse ist groß, schließlich gibt´s noch ein paar andere Kandidaten, die nicht zahlen, beispielsweise Onur oder Olympus ... -
Soweit alles abgeschickt . Jetzt kann ich nur warten
warte auf meine Bearbeitungs-Nummer der Schlichtungsstelle.
Die Schlichtungsstelle hat mir aber schon durch die Blume gesagt, dass es DAUERN kann.
Was immer man darunter auch verstehen mag.Werde zwischendurch berichten, wenn sich etwas tut.
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Hallo ,
Ich habe vor mit meinem Kind unter 2 Jahren nach Tunesien zu fliegen.Zum Thema Gepäck.Ich darf ja 20kg mitnehmen.Nun habe ich gelesen das Kindern unter 2Jahren auch 10kg zustehen?!
Da ich nur einen Koffer mitnehmen kann,darf ich dann 30kg Gepäck in dem Koffer mitführen?
Vielen Dank für die Antworten.
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Nimm 2 Koffer, einen mit 20 kg und einen mit 10 kg Gepäck.
30 kg in einem Gepäckstück geht normalerweise nicht.
Damit bist du auf der sicheren Seite.
Genaues erfährst du bei deiner Fluglinie. -
@haeschen9, auf der Website von Nouvelair steht, dass das Maximalgewicht für einen Koffer bei 32 kg liegt. Hier nachzulesen
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Nimm 2 Koffer, einen mit 20 kg und einen mit 10 kg Gepäck.
30 kg in einem Gepäckstück geht normalerweise nicht.
Damit bist du auf der sicheren Seite.
Genaues erfährst du bei deiner Fluglinie.Also 2 Koffer kann ich leider nicht nehmen,da ich mit meiner kleinen alleine fliege und auch noch den Kinderwagen habe

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@haeschen9, auf der Website von Nouvelair steht, dass das Maximalgewicht für einen Koffer bei 32 kg liegt. Hier nachzulesen
@katjaworld also kann ich definitivbis zu 30kg in einem Koffer mitnehmen??
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Ich kann dir nicht sagen, ob du das definitiv kannst, ich kann dir nur sagen, dass ich diese Regelung auf der Website der Airline gefunden habe und dir diese somit zum Nachlesen nochmal verlinkt habe.
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Doch kannst du, haeschen59, ihr habt zusammen eine Freimenge von 30kg, es bleibt dir überlassen, auf wieviele Taschen oder Koffer du die verteilst - von 1-10 ...

Die erwähnten maximalen 32kg/pc dienen dem Arbeitsschutz der Load-Agents an den Flughäfen und sind nicht spezifisch für die Airline. -
Obacht !
Gerade in Richtung MIR haben viele RV ihre Flüge gesplittet - die eine Richtung mit Nouvelair, Weight Concept 20 kg- die andere TU , Piece Concept 23 kg..... die bisherigen Aussagen gelten nur, wenn Hin- und Rückflug mit gleicher Airline erfolgen.
