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Reiserücktritt: Berechnung der Stornokosten bzw. Rückerstattung

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • plissken90P Offline
    plissken90P Offline
    plissken90
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Hay,

    danke erst einmal für die Antworten.

    Also anzahlen werde ich so oder so müssen ?
    Es geht darum, dass ich einen Streit mit meiner Freundin hatte und Sie mir deutlich gemacht hat, dass Sie gar nicht mehr mit mir in den Urlaub fliegen möchte.

    Daher versuche ich jetzt so schnell wie möglich aus dieser Geschichte zu kommen.

    Daher die Frage für mich, erst gar nichts zu bezahlen oder anzuzahlen und dann direkt Stornieren ? oder doch eine Rücktrittsversicherung abschließen ?

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    • pzl64P Offline
      pzl64P Offline
      pzl64
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Ich würde stornieren, die Stornierungsrechnung abwarten und  den ausgewiesenen Betrag zahlen.
      Wofür willst du eine Versicherung abschliessen, das verstehe ich nicht?
      Du willst doch die Reise nicht antreten, weil deine Freundin nicht mitwill?

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      • cjmddorfC Offline
        cjmddorfC Offline
        cjmddorf
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        so würde ich das auch machen und mir die stornierungskosten mit der ex-freundin teilen.
        alles andere ist versicherungsbetrug ind kann schwer in die hose gehen, wenn du nicht einen wirklichen, nachvollziehbaren und versicherunsggedeckten rücktrittsgrund hast.

        Danae, Fortuna, Magica, Luminosa, Mediterranea, Serena, Caribbean Princess, Preziosa, Pacifica, Fantasia, MS 2, Splendida, Diamond Princess, Meraviglia

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        • KourionK Offline
          KourionK Offline
          Kourion
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Die RRV würde dir doch nix bringen. Trennung von der Freundin ist nicht abgesichert... 😉
          Und ich bezweifle, dass "irgendein" Attest ausreicht.
          Ich erhielt damals einen Vordruck von der Versicherung, der vom Arzt ausgefüllt werden musste. Es gab auch den Hinweis, dass die Versicherung - falls für nötig erachtet - Kontakt zum Arzt aufnimmt, Nachweise anfordern kann, usw.
          Ob das  bei jeder Versicherung so abläuft, weiß ich nicht. War zum Glück ein einmaliger Vorfall.

          Also besser ihr zahlt an und storniert dann. Und teilt euch die Stornokosten...

          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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          • regent0R Offline
            regent0R Offline
            regent0
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Ich dachte das Thema RRV wäre abgehakt, zumal ja derzeit keine besteht. Selbst bei nachträglichem Abschluss würde kein Versicherungsfall entstehen. 😱

            Das mit den geteilten Stornokosten sehe ich auch noch nicht so richtig. Die Haftung gegenüber dem RV liegt erst einmal bei dem, der die Reise gebucht hat. Wenn kein Einvernehmen mit der Ex-Freundin erzielt wird, kann es durchaus noch delikat werden. :?

            Wilfried

            °° Lache niemanden aus, der einen Schritt zurück geht. Bedenke immer, er könnte auch Anlauf nehmen. °°

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • plissken90P Offline
              plissken90P Offline
              plissken90
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              wie hoch werden wohl die Stornogebühren sein ?

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Ahotep2A Offline
                Ahotep2A Offline
                Ahotep2
                Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Schau doch mal in die AGB des RV.
                Was hast Du genau gebucht? Über FTI oder XFTI? AGB

                1 Antwort Letzte Antwort
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