ESTA Genehmigung
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Hallo,
nur nochmal fürs Verständnis....
Du bist 3 Wochen an der Ostküste,reist dann aus nach Kanada und von da dann weiter nach Grönland und von dort irgendwann wieder in die USA . Richtig? Oder nach Deutschland?
Wofür brauchst du dann ein Visum?
Vielleicht hilft es zu verstehen ,wenn du mal schreibst wie lange du wo genau bist!
Grönland gehört ja nicht zu Kanada,von daher gilt das ja dann als Ausreise!!Gruß
MrStorm -
Noch eine Ergänzung dazu: Falls du dir vom Konsulat einen Termin geben lässt, dann macht das nur Sinn, wenn du für den geplanten Reiseverlauf wirklich ein Visum benötigst. Das Konsulat will wissen, wofür es ein Visum ausstellen soll, darum wirst du zuvor auch interviewt. Nach meiner Kenntnis wird nicht ohne Anlass und einfach auf Vorrat ein Visum ausgestellt.
Walter -
Hallo USA-Freunde,
aus gegebenem Anlaß und nach einem aktuellen Telefonat mit www.americandream.de möchte ich noch einmal darauf hinweisen, daß USA-Reisende, die ein bis 5 Jahre zurück reichendes Visum von einem der sechs von Meister Donald unter Bann gestellten Länder im Reisepass haben, dringendst ein Visum (B1/B2) einholen sollten. Dies gilt auch für Touristen. Laut Auskunft , u.a. auch von der zuständigen Stelle in Washington, wird man, wenn man nur mit der Esta einreist, höchstwahrscheinlich mit einem Verhör/Interview durch die amerikanischen Einreisebehörden konfrontiert werden. Dies gilt auch für den Fall, daß das "böse" Visum - wie in meinem Falle - wegen nicht erfolgter Einreise ( in den Iran) später gar nicht benutzt wurde. Aber selbst mit bewilligtem US-Visum kann es zu einer Befragung bei der Einreise kommen - denn ein Visum z.B. für den Iran ist für Amerikaner etwas äußerst Verdächtiges - da kann der Mensch so unbescholten wie nur etwas sein. Die Entscheidung, ob man ins Land gelassen wird, obliegt generell dem Einreiseofficer.
Schlechte Nachrichten also für Reisende, die in den letzten Jahren mal im Boomziel Iran waren und nun auch mal in die USA wollten ...
Am besten: Neuen Reisepass ausstellen lassen und diesen dann für die EStA verwenden ...
Eberhard
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Hallo Zusammen,
ich hab mal eine etwas speziellere Frage, wie ist es wenn man auf Bewährung (3 Jahre Körperverletzung) ist, muss man dann beim ESTA bei den Fragen bzg. Straftaten mit "Ja" antworten?
Dann würde einem die Einreise verweigert werden, jedoch hab ich gelesen das gilt nur für Straftaten die ab 5 Jahre Bestraft wurden?Sollte man dann mit "Nein" antworten können die Beamte am Flughafen einen ja dennoch nachhause schicken, weil Sie wahrscheinlich von jedem das Polizei Zeugnis einsehen können?
Kennt sich jemand aus?
LG Ina
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Hallo Ina,
schwierige Frage - wenn man googelt, bekommt man einige duchaus interessante Hinweise und Antworten, auch anwaltliche, zu dem Thema. So wie ich Dich verstehe, läuft die Bewährung wohl noch? Da könnt die ESTA-Erteilung durchaus ein Problem werden, wenn man wahrheitsgemäß anwortet...

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Hallo Ina,
eigentlich ist die Antwort einfach.
Die Esta Frage muss definitiv mit Ja beantwortet werden,da es soweit ich mich erinnere,in der Frage heißt "Would you ever..." usw
Es spielt dabei keine Rolle wie lange die Bewährung ist,oder wie lange die Verurteilung her ist.
Du musst selbst bei Taten die viele Jahre zurück liegen ,wahrheitsgemäß mit Ja antworten.
Und sobald eine Frage mit Ja beantwortet wird,wird das Esta definitiv abgelehnt.
Selbst eine Beantragung eines Visums wird zu 99,9% abgelehnt.
Erst recht wenn die Bewährung noch läuft oder die Tat nicht sehr lange her ist.
Mit dem von dir geschilderten Sachverhalt ist eine legale Einreise in die USA nicht möglich.
Sorry to say....
Im Esta Antrag nicht wahrheitsgemäß zu antworten ist auch keine Option, da niemand genau weiß was der IO am Flughafen alles sieht.
Eine laufende Bewährung sieht er aber definitiv und dann geht es ohne Umweg mit dem nächsten Flieger zurück.
Sieht also für die Person nicht gut aus...Gruß
MrStorm -
Hallo Ina
ich teile die Befürchtungen von @mr.storm voll und ganz. Selbst ich, der ich "nur" ein - letztlich nicht benutztes - Visum des Iran aus dem Jahr 2014 in seinem Pass hat, kommt um einen Visumantrag nicht herum (.d.h. daß die Esta nicht ausreicht ...). Und selbst dann ist nicht sicher, ob der Konsularbeamte mir nach dem Interview das Visum auch bewilligt. Und selbst mit bewilligtem Visum ist es dann auch noch nicht hundertprozentig sicher, wie der Einreisebeamte in den USA reagiert ... schöne Zeiten sind das geworden. Danke, Donald!!
Was ich damit sagen möchte: In deinem Fall ein Visum beantragen, nichts verheimlichen und dann hoffen, daß es klappt ... aber eine gesunde Portion Skepsis ist angebracht ...
LG
EberhardEberhard
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Vorab: Ich habe diesen Beitrag auch im Kanada Forum (ETA) gestellt, da es sich um eine Kombinationsreise handelt und ich mir diese Frage für beide Länder stelle.
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Hallo zusammen,
ich habe mir neulich einen neuen Reisepass bestellt, weil mein alter im September ausläuft.
Im Bürgerbüro haben sie mir gesagt, dass der neue Reisepass nach circa zwei Wochen eintreffen würde und ich daher keinen Expresspass benötigen würde.
Jetzt vier Wochen später habe ich den neuen Reisepass noch nicht erhalten.
Bei der Bestellung im Bürgerbüro habe ich bei Bestellung aber die notwendigen Daten (Gültigkeit, Nummer, etc.) schon als Kopie bekommen, damit ich ESTA (USA) und ETA (Kanada) anmelden kann.
Das habe ich auch getan und beides wurde genehmigt.Ich bin nun ein wenig nervös, dass der Reisepass nicht mehr rechtzeitig ankommt (Abflug ist am 02.07.2017 in die USA und von dort aus geht es wenige Tage später weiter nach Kanada und im Anschluss zurück nach Deutschland).
Ich habe ja noch meinen alten Reisepass mit Gültigkeit bis September. Laut Einreisebestimmungen würde die Gültigkeit auch noch ausreichen.
Nun zur Frage:
Kann ich den ESTA Antrag und ETA Antrag nun noch ein zweites Mal für meinen „alten“ Reisepass durchführen?
Spricht da was gegen? Ich hätte dann ja quasi zwei Mal auf meinem Namen einen ESTA und einen ETA angemeldet.
Ich habe Befürchtungen, dass das nicht durchgeht bzw. die Anträge abgelehnt werden oder was auch immer.
Hat da jemand Erfahrung mit?
Bevor jemand fragt, warum ich nicht sofort meinen alten Reisepass für den Antrag genommen habe:
In den Einreisebestimmungen für Kanada und die USA steht, dass der Pass bis zur Ausreise gültig sein muss.
In verschiedenen Foren habe ich aber zuvor die Empfehlung gelesen, dass der Reisepass mindestens noch ein halbes Jahr gültig sein sollte, um Probleme an der Grenze zu vermeiden.
Danke im Voraus für eure Antworten! -
In der ESTA-Hilfe gibt es zwei Fragen, die sich mit ähnlicher Problematik beschäftigen bzw. damit was zu tun ist, wenn man bei der Dateneingabe einen Fehler gemacht hat.
Meine persönliche Meinung, die allerdings nicht richtig sein muss ist die, dass es sich bei den dann falschen Passdaten auch um einen dort beschriebenen Eingabefehler handelt, weil man den beim Antrag angegebenen Pass ja für die Einreise nicht zur Verfügung hat und deshalb nicht damit einreisen wird.
Die Korrektur dieses Fehlers wird wie folgt beschrieben:
Wie kann ich einen Fehler in meinem Antrag korrigieren?
Die Webseite erlaubt dem/der Antragsteller(in), seine/ihre Daten einschließlich der Bestätigung der Passnummer zu korrigieren, bevor er/sie den Antrag einreicht. Vor dem Einreichen eines Antrags samt allen erforderlichen Zahlungsinformationen können Sie alle Datenfelder des Antrags außer der Passnummer und dem Ausstellungsland des Passes korrigieren. Wenn ein/eine Antragsteller(in) einen Fehler bezüglich seiner/ihrer biografischen oder Passinformationen machte, muss er/sie einen neuen Antrag einreichen. Die damit verbundene Gebühr wird für jeden neuen eingereichten Antrag abgebucht. Alle anderen Fehler dürfen korrigiert oder aktualisiert werden, indem der/die Antragsteller(in) auf „Individuellen Status überprüfen“ unter „ESTA-Status überprüfen“ klickt. Wenn der/die Reisende einen Fehler bezüglich der Berechtigungsfragen machte, klicken Sie auf den CBP Info Center-Link ganz unten auf jeder Seite.
Wie kann ich einen Fehler bezüglich des Ausstellungsdatums bzw. des Ablaufdatums des Passes korrigieren, nachdem ich meinen Antrag ausgefüllt habe?- Ein Antragsteller kann das Ausstellungsdatum des Passes oder das Ablaufdatum des Passes aktualisieren, solange der Antrag noch nicht bezahlt worden ist. Wenn ein Antragsteller das falsche Ausstellungsdatum des Passes oder das falsche Ablaufdatum des Passes eingibt, nachdem der ESTA-Antrag schon bezahlt wurde, dann muss der/die Reisende sich wieder um eine neue Reisegenehmigung bewerben. Die verbundene Gebühr wird für jeden neu eingereichten Antrag verlangt. Der vorherige Antrag wird widerrufen.
Mit anderen Worten - indem man einen komplett neuen Antrag stellt, wird der vorherige widerrufen und sollte für mein Verständnis als nicht gestellt gelten.
Ich hoffe allerdings, dass Du in den nächsten Tagen Deinen Pass bekommen wirst - ich wünsche Dir eine tolle und unvergessliche Reise.


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Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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alles ok. Außerdem lassen sie dich im Flugzeug trotzdem nochmal die alte grüne Karte ausfüllen. War zumindest im November noch so.
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alles ok. Außerdem lassen sie dich im Flugzeug trotzdem nochmal die alte grüne Karte ausfüllen. War zumindest im November noch so.
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Hallo eine kurze Frage die wurde bestimmt auch schon mal gestellt nur nicht gefunden!

Und zwar habe ich noch eine Gültige ESTA Genehmigung aber mein Wohnsitz hat sich geändert ( Nachtbar Stadt )
muss ich eine neue ESTA Genehmigung beantragen oder spielt das keine Rolle?
LG Maik -
Hallo eine kurze Frage die wurde bestimmt auch schon mal gestellt nur nicht gefunden!

Und zwar habe ich noch eine Gültige ESTA Genehmigung aber mein Wohnsitz hat sich geändert ( Nachtbar Stadt )
muss ich eine neue ESTA Genehmigung beantragen oder spielt das keine Rolle?
LG Maik -
Eine sehr Interessante Frage!

Hast Du denn den Wohnort schon im Pass ändern lassen?
Wenn ja, dann...auch wenn der Wohnort nicht im maschinenlesbaren Plastikteil des Passes steht, sondern erst auf der nächsten Papier-Seite, stellt dieser Eintrag ja eigentlich eine Änderung der Passinformationen gemäß den Erläuterungen in der ESTA-Hilfe dar und man müsste bei knallharter Auslegung einen neuen Antrag stellen.
Bin mir aber nicht sicher, ob diese Änderung im Pass, so man den neuen Wohnort dort überhaupt eintragen lässt, eine so wichtige Informaton darstellt, dass man einen neuen ESTA-Antrag stellen muss. Allerdings...sicher ist sicher und lieber 14 Dollar ausgeben, als vom Einreiseofficer nachhause geschickt zu werde.

Wie gesagt...eine sehr interessante Frage...

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Wielange ist denn Deine ESTA noch gültig? Bevor Du hier irgendwie bei der Einreise Probleme bekommen solltest, würde ich für die paar USD eine neue beantragen. Dann hast es aktuell und einen entspannten Hinflug. Ich selber hatte das so noch nicht. Aber sicher wäre mir sicher.
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Also im Pass selbst wurde nichts geändert!
Das Problem ist man findet darüber auch nichts im Internet!
Werde Wahrscheinlich ein neuen Beantragen
@mjdroth sagte:
Also im Pass selbst wurde nichts geändert!
Das Problem ist man findet darüber auch nichts im Internet!
Werde Wahrscheinlich ein neuen Beantragen
Ich hatte ein Forum zu dem Thema hier gegoogelt, dessen Antworten ich bei meiner Meinungsbildung zu meinem Eintrag oben auch mit herangezogen hatte. Ist aber auch schon von 2016 und die gleich in der ersten Antwort verlinkte Hilfeseite scheint es, wenn man aktuell auf die ESTA-Webseite geht und die Hilfe aufruft, so nicht mehr zu geben.
Um auf der ganz sicheren Seite zu sein würde ich Dir empfehlen, dass Du Den Wohnort im Pass ändern lässt und, wie Du schon selber meinst, einen neuen ESTA-Antrag stellst. Wahrscheinlich würde auch alles gut gehen, wenn Du gar nichts unternimmst und mit der aktuellen Genehmigung einreist, aber die Rest-Fragezeichen hat man dabei trotzdem immer im Hinterkopf und diesen 'Nervenstress' würde ich mir persönlich glaube ich gern esparen wollen.
Außerdem hast Du dann wieder für zwei Jahre eine neue Genehmigung...

