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ESTA Genehmigung

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  • MrStormM Offline
    MrStormM Offline
    MrStorm
    schrieb am zuletzt editiert von
    #501

    Hallo,
    nur nochmal fürs Verständnis....
    Du bist 3 Wochen an der Ostküste,reist dann aus nach Kanada und von da dann weiter nach Grönland und von dort irgendwann wieder in die USA . Richtig? Oder nach Deutschland?
    Wofür brauchst du dann ein Visum?
    Vielleicht hilft es zu verstehen ,wenn du mal schreibst wie lange du wo genau bist!
    Grönland gehört ja nicht zu Kanada,von daher gilt das ja dann als Ausreise!!

    Gruß
    MrStorm

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    • WalterZHW Offline
      WalterZHW Offline
      WalterZH
      schrieb am zuletzt editiert von
      #502

      Noch eine Ergänzung dazu: Falls du dir vom Konsulat einen Termin geben lässt, dann macht das nur Sinn, wenn du für den geplanten Reiseverlauf wirklich ein Visum benötigst. Das Konsulat will wissen, wofür es ein Visum ausstellen soll, darum wirst du zuvor auch interviewt. Nach meiner Kenntnis wird nicht ohne Anlass und einfach auf Vorrat ein Visum ausgestellt.
      Walter

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      • Baer EberhardB Offline
        Baer EberhardB Offline
        Baer Eberhard
        schrieb am zuletzt editiert von
        #503

        Hallo USA-Freunde,

        aus gegebenem Anlaß und nach einem aktuellen Telefonat mit www.americandream.de möchte ich noch einmal darauf hinweisen, daß USA-Reisende, die ein bis 5 Jahre zurück reichendes Visum von einem der sechs von Meister Donald unter Bann gestellten Länder im Reisepass haben, dringendst ein Visum (B1/B2) einholen sollten. Dies gilt auch für Touristen. Laut Auskunft , u.a. auch von der zuständigen Stelle in Washington, wird man, wenn man nur mit der Esta einreist, höchstwahrscheinlich mit einem Verhör/Interview durch die amerikanischen Einreisebehörden konfrontiert werden. Dies gilt auch für den Fall, daß das "böse" Visum - wie in meinem Falle - wegen nicht erfolgter Einreise ( in den Iran) später gar nicht benutzt wurde. Aber selbst mit bewilligtem US-Visum kann es zu einer Befragung bei der Einreise kommen - denn ein Visum z.B. für den Iran ist für Amerikaner etwas äußerst Verdächtiges - da kann der Mensch so unbescholten wie nur etwas sein. Die Entscheidung, ob man ins Land gelassen wird, obliegt generell dem Einreiseofficer.

        Schlechte Nachrichten also für Reisende, die in den letzten Jahren mal im Boomziel Iran waren und nun auch mal in die USA wollten ...

        Am besten: Neuen Reisepass ausstellen lassen und diesen dann für die EStA verwenden ...

        Eberhard

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        • Inni95I Offline
          Inni95I Offline
          Inni95
          schrieb am zuletzt editiert von
          #504

          Hallo Zusammen,

          ich hab mal eine etwas speziellere Frage, wie ist es wenn man auf Bewährung (3 Jahre Körperverletzung) ist, muss man dann beim ESTA bei den Fragen bzg. Straftaten mit "Ja" antworten?
          Dann würde einem die Einreise verweigert werden, jedoch hab ich gelesen das gilt nur für Straftaten die ab 5 Jahre Bestraft wurden?

          Sollte man dann mit "Nein" antworten können die Beamte am Flughafen einen ja dennoch nachhause schicken, weil Sie wahrscheinlich von jedem das Polizei Zeugnis einsehen können?

          Kennt sich jemand aus?

          LG Ina

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Ronny-BonnyR Offline
            Ronny-BonnyR Offline
            Ronny-Bonny
            schrieb am zuletzt editiert von Ronny-Bonny
            #505

            Hallo Ina,

            schwierige Frage - wenn man googelt, bekommt man einige duchaus interessante Hinweise und Antworten, auch anwaltliche, zu dem Thema. So wie ich Dich verstehe, läuft die Bewährung wohl noch? Da könnt die ESTA-Erteilung durchaus ein Problem werden, wenn man wahrheitsgemäß anwortet... 😟

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • MrStormM Offline
              MrStormM Offline
              MrStorm
              schrieb am zuletzt editiert von MrStorm
              #506

              Hallo Ina,
              eigentlich ist die Antwort einfach.
              Die Esta Frage muss definitiv mit Ja beantwortet werden,da es soweit ich mich erinnere,in der Frage heißt "Would you ever..." usw
              Es spielt dabei keine Rolle wie lange die Bewährung ist,oder wie lange die Verurteilung her ist.
              Du musst selbst bei Taten die viele Jahre zurück liegen ,wahrheitsgemäß mit Ja antworten.
              Und sobald eine Frage mit Ja beantwortet wird,wird das Esta definitiv abgelehnt.
              Selbst eine Beantragung eines Visums wird zu 99,9% abgelehnt.
              Erst recht wenn die Bewährung noch läuft oder die Tat nicht sehr lange her ist.
              Mit dem von dir geschilderten Sachverhalt ist eine legale Einreise in die USA nicht möglich.
              Sorry to say....
              Im Esta Antrag nicht wahrheitsgemäß zu antworten ist auch keine Option, da niemand genau weiß was der IO am Flughafen alles sieht.
              Eine laufende Bewährung sieht er aber definitiv und dann geht es ohne Umweg mit dem nächsten Flieger zurück.
              Sieht also für die Person nicht gut aus...

              Gruß
              MrStorm

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              • Baer EberhardB Offline
                Baer EberhardB Offline
                Baer Eberhard
                schrieb am zuletzt editiert von
                #507

                Hallo Ina

                ich teile die Befürchtungen von @mr.storm voll und ganz. Selbst ich, der ich "nur" ein - letztlich nicht benutztes - Visum des Iran aus dem Jahr 2014 in seinem Pass hat, kommt um einen Visumantrag nicht herum (.d.h. daß die Esta nicht ausreicht ...). Und selbst dann ist nicht sicher, ob der Konsularbeamte mir nach dem Interview das Visum auch bewilligt. Und selbst mit bewilligtem Visum ist es dann auch noch nicht hundertprozentig sicher, wie der Einreisebeamte in den USA reagiert ... schöne Zeiten sind das geworden. Danke, Donald!!

                Was ich damit sagen möchte: In deinem Fall ein Visum beantragen, nichts verheimlichen und dann hoffen, daß es klappt ... aber eine gesunde Portion Skepsis ist angebracht ...

                LG
                Eberhard

                Eberhard

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                • glugG Offline
                  glugG Offline
                  glug
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #508

                  Vorab: Ich habe diesen Beitrag auch im Kanada Forum (ETA) gestellt, da es sich um eine Kombinationsreise handelt und ich mir diese Frage für beide Länder stelle.
                   
                  ----------
                   
                  Hallo zusammen,
                   
                  ich habe mir neulich einen neuen Reisepass bestellt, weil mein alter im September ausläuft.
                  Im Bürgerbüro haben sie mir gesagt, dass der neue Reisepass nach circa zwei Wochen eintreffen würde und ich daher keinen Expresspass benötigen würde.
                  Jetzt vier Wochen später habe ich den neuen Reisepass noch nicht erhalten.
                  Bei der Bestellung im Bürgerbüro habe ich bei Bestellung aber die notwendigen Daten (Gültigkeit, Nummer, etc.) schon als Kopie bekommen, damit ich ESTA (USA) und ETA (Kanada) anmelden kann.
                  Das habe ich auch getan und beides wurde genehmigt.

                  Ich bin nun ein wenig nervös, dass der Reisepass nicht mehr rechtzeitig ankommt (Abflug ist am 02.07.2017 in die USA und von dort aus geht es wenige Tage später weiter nach Kanada und im Anschluss zurück nach Deutschland).
                  Ich habe ja noch meinen alten Reisepass mit Gültigkeit bis September. Laut Einreisebestimmungen würde die Gültigkeit auch noch ausreichen.
                   
                  Nun zur Frage:
                  Kann ich den ESTA Antrag und ETA Antrag nun noch ein zweites Mal für meinen „alten“ Reisepass durchführen?
                  Spricht da was gegen? Ich hätte dann ja quasi zwei Mal auf meinem Namen einen ESTA und einen ETA angemeldet.
                  Ich habe Befürchtungen, dass das nicht durchgeht bzw. die Anträge abgelehnt werden oder was auch immer.
                  Hat da jemand Erfahrung mit?
                   
                  Bevor jemand fragt, warum ich nicht sofort meinen alten Reisepass für den Antrag genommen habe:
                  In den Einreisebestimmungen für Kanada und die USA steht, dass der Pass bis zur Ausreise gültig sein muss.
                  In verschiedenen Foren habe ich aber zuvor die Empfehlung gelesen, dass der Reisepass mindestens noch ein halbes Jahr gültig sein sollte, um Probleme an der Grenze zu vermeiden.
                   
                  Danke im Voraus für eure Antworten!

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Ronny-BonnyR Offline
                    Ronny-BonnyR Offline
                    Ronny-Bonny
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #509

                    In der ESTA-Hilfe gibt es zwei Fragen, die sich mit ähnlicher Problematik beschäftigen bzw. damit was zu tun ist, wenn man bei der Dateneingabe einen Fehler gemacht hat.
                     
                    Meine persönliche Meinung, die allerdings nicht richtig sein muss ist die, dass es sich bei den dann falschen Passdaten auch um einen dort beschriebenen Eingabefehler handelt, weil man den beim Antrag angegebenen Pass ja für die Einreise nicht zur Verfügung hat und deshalb nicht damit einreisen wird.
                     
                    Die Korrektur dieses Fehlers wird wie folgt beschrieben:
                     
                    Wie kann ich einen Fehler in meinem Antrag korrigieren?
                     
                    Die Webseite erlaubt dem/der Antragsteller(in), seine/ihre Daten einschließlich der Bestätigung der Passnummer zu korrigieren, bevor er/sie den Antrag einreicht. Vor dem Einreichen eines Antrags samt allen erforderlichen Zahlungsinformationen können Sie alle Datenfelder des Antrags außer der Passnummer und dem Ausstellungsland des Passes korrigieren. Wenn ein/eine Antragsteller(in) einen Fehler bezüglich seiner/ihrer biografischen oder Passinformationen machte, muss er/sie einen neuen Antrag einreichen. Die damit verbundene Gebühr wird für jeden neuen eingereichten Antrag abgebucht. Alle anderen Fehler dürfen korrigiert oder aktualisiert werden, indem der/die Antragsteller(in) auf „Individuellen Status überprüfen“ unter „ESTA-Status überprüfen“ klickt. Wenn der/die Reisende einen Fehler bezüglich der Berechtigungsfragen machte, klicken Sie auf den CBP Info Center-Link ganz unten auf jeder Seite.
                     
                    Wie kann ich einen Fehler bezüglich des Ausstellungsdatums bzw. des Ablaufdatums des Passes korrigieren, nachdem ich meinen Antrag ausgefüllt habe?

                    1. Ein Antragsteller kann das Ausstellungsdatum des Passes oder das Ablaufdatum des Passes aktualisieren, solange der Antrag noch nicht bezahlt worden ist. Wenn ein Antragsteller das falsche Ausstellungsdatum des Passes oder das falsche Ablaufdatum des Passes eingibt, nachdem der ESTA-Antrag schon bezahlt wurde, dann muss der/die Reisende sich wieder um eine neue Reisegenehmigung bewerben. Die verbundene Gebühr wird für jeden neu eingereichten Antrag verlangt. Der vorherige Antrag wird widerrufen.

                    Mit anderen Worten - indem man einen komplett neuen Antrag stellt, wird der vorherige widerrufen und sollte für mein Verständnis als nicht gestellt gelten.
                     
                    Ich hoffe allerdings, dass Du in den nächsten Tagen Deinen Pass bekommen wirst - ich wünsche Dir eine tolle und unvergessliche Reise. 👍 ✈🇺🇸

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • USA_TravelsU Offline
                      USA_TravelsU Offline
                      USA_Travels
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #510
                      Dieser Beitrag wurde gelöscht!
                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • gordonG gordon

                        alles ok. Außerdem lassen sie dich im Flugzeug trotzdem nochmal die alte grüne Karte ausfüllen. War zumindest im November noch so.

                        bonnybroB Offline
                        bonnybroB Offline
                        bonnybro
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #511

                        Hi, auf Nachfrage beim Flugpersonal: Das bleibt auch so mit dem grünen Imgrationspapier .

                        Der Unterschied zwischen Existieren und Leben liegt im Gebrauch der Freizeit.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • gordonG gordon

                          alles ok. Außerdem lassen sie dich im Flugzeug trotzdem nochmal die alte grüne Karte ausfüllen. War zumindest im November noch so.

                          bonnybroB Offline
                          bonnybroB Offline
                          bonnybro
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #512

                          @gordon sagte:

                          alles ok. Außerdem lassen sie dich im Flugzeug trotzdem nochmal die alte grüne Karte ausfüllen. War zumindest im November noch so.

                          Das bleibt auch in Zukunft so mit dem grünen Imigrationspapier, lt. Flugpersonal von Singapure.

                          Der Unterschied zwischen Existieren und Leben liegt im Gebrauch der Freizeit.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • mjdrothM Offline
                            mjdrothM Offline
                            mjdroth
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #513

                            Hallo eine kurze Frage die wurde bestimmt auch schon mal gestellt nur nicht gefunden! 😉
                            Und zwar habe ich noch eine Gültige ESTA Genehmigung aber mein Wohnsitz hat sich geändert ( Nachtbar Stadt )
                            muss ich eine neue ESTA Genehmigung beantragen oder spielt das keine Rolle?
                            LG Maik

                            juanitoJ 1 Antwort Letzte Antwort
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                            • mjdrothM mjdroth

                              Hallo eine kurze Frage die wurde bestimmt auch schon mal gestellt nur nicht gefunden! 😉
                              Und zwar habe ich noch eine Gültige ESTA Genehmigung aber mein Wohnsitz hat sich geändert ( Nachtbar Stadt )
                              muss ich eine neue ESTA Genehmigung beantragen oder spielt das keine Rolle?
                              LG Maik

                              juanitoJ Offline
                              juanitoJ Offline
                              juanito
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #514

                              Nachtbar
                              bin ich auch öfters, melde mich aber dort nicht an😄

                              En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • mjdrothM Offline
                                mjdrothM Offline
                                mjdroth
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #515

                                Natürlich meinte ich Nachbarstadt!!! 😉

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Ronny-BonnyR Offline
                                  Ronny-BonnyR Offline
                                  Ronny-Bonny
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #516

                                  Eine sehr Interessante Frage! 😧

                                  Hast Du denn den Wohnort schon im Pass ändern lassen?

                                  Wenn ja, dann...auch wenn der Wohnort nicht im maschinenlesbaren Plastikteil des Passes steht, sondern erst auf der nächsten Papier-Seite, stellt dieser Eintrag ja eigentlich eine Änderung der Passinformationen gemäß den Erläuterungen in der ESTA-Hilfe dar und man müsste bei knallharter Auslegung einen neuen Antrag stellen.

                                  Bin mir aber nicht sicher, ob diese Änderung im Pass, so man den neuen Wohnort dort überhaupt eintragen lässt, eine so wichtige Informaton darstellt, dass man einen neuen ESTA-Antrag stellen muss. Allerdings...sicher ist sicher und lieber 14 Dollar ausgeben, als vom Einreiseofficer nachhause geschickt zu werde. 😩

                                  Wie gesagt...eine sehr interessante Frage...

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • mjdrothM Offline
                                    mjdrothM Offline
                                    mjdroth
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #517

                                    Also im Pass selbst wurde nichts geändert!
                                    Das Problem ist man findet darüber auch nichts im Internet!
                                    Werde Wahrscheinlich ein neuen Beantragen 😕

                                    Ronny-BonnyR 1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • MotiM Offline
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                                      Moti
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #518

                                      Wielange ist denn Deine ESTA noch gültig? Bevor Du hier irgendwie bei der Einreise Probleme bekommen solltest, würde ich für die paar USD eine neue beantragen. Dann hast es aktuell und einen entspannten Hinflug. Ich selber hatte das so noch nicht. Aber sicher wäre mir sicher.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • mjdrothM mjdroth

                                        Also im Pass selbst wurde nichts geändert!
                                        Das Problem ist man findet darüber auch nichts im Internet!
                                        Werde Wahrscheinlich ein neuen Beantragen 😕

                                        Ronny-BonnyR Offline
                                        Ronny-BonnyR Offline
                                        Ronny-Bonny
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #519

                                        @mjdroth sagte:

                                        Also im Pass selbst wurde nichts geändert!
                                        Das Problem ist man findet darüber auch nichts im Internet!
                                        Werde Wahrscheinlich ein neuen Beantragen 😕

                                        Ich hatte ein Forum zu dem Thema hier gegoogelt, dessen Antworten ich bei meiner Meinungsbildung zu meinem Eintrag oben auch mit herangezogen hatte. Ist aber auch schon von 2016 und die gleich in der ersten Antwort verlinkte Hilfeseite scheint es, wenn man aktuell auf die ESTA-Webseite geht und die Hilfe aufruft, so nicht mehr zu geben.

                                        Um auf der ganz sicheren Seite zu sein würde ich Dir empfehlen, dass Du Den Wohnort im Pass ändern lässt und, wie Du schon selber meinst, einen neuen ESTA-Antrag stellst. Wahrscheinlich würde auch alles gut gehen, wenn Du gar nichts unternimmst und mit der aktuellen Genehmigung einreist, aber die Rest-Fragezeichen hat man dabei trotzdem immer im Hinterkopf und diesen 'Nervenstress' würde ich mir persönlich glaube ich gern esparen wollen. 😏 Außerdem hast Du dann wieder für zwei Jahre eine neue Genehmigung...

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • mjdrothM Offline
                                          mjdrothM Offline
                                          mjdroth
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #520

                                          Ja werde ich auch vorsichtshalber mal machen dann bin ich mir auch sicher! 😀

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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                                          Hotel Aufsteiger
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