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ESTA Genehmigung

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  • mjdrothM Offline
    mjdrothM Offline
    mjdroth
    schrieb am zuletzt editiert von
    #521

    Mein ESTA wäre übrigens noch ein Jahr gültig! 😔

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    • endtransmissionE Offline
      endtransmissionE Offline
      endtransmission
      schrieb am zuletzt editiert von
      #522

      Hi, ich fliege in zwei Wochen in die USA und hab nun endlich auch Pass und ESTA beisammen. Ich fliege mit der Lufthansa und bei meinen Buchungsdetails steht ein Hinweis, dass ich Visa- und Einreisedaten benötige, da es ein Flug in die USA ist.

      Ich kann mich dort aber nur zu ESTA verlinken lassen oder Visumsdaten eingeben. Ich habe aber keine Visumsnummer, sondern nur die Genehmigungsnummer von ESTA. Reicht es, wenn ich den genehmigten Antrag am Flughafen beim Vorabend-Checkin und beim Sicherheitscheck vorlege oder muss ich tatsächlich diese Daten auf der Website hinterlegen?

      "We travel not to escape life, but for life not to escape us." - Anonymous

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      • Ronny-BonnyR Offline
        Ronny-BonnyR Offline
        Ronny-Bonny
        schrieb am zuletzt editiert von
        #523

        Hallo endtransmission:

        Du musst die Felder unter "Einreise und Visa Daten eingeben" ausfüllen.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • MotiM Offline
          MotiM Offline
          Moti
          schrieb am zuletzt editiert von
          #524

          Ich nehme immer vorsichtshalber einen Ausdruck von ESTA mit. Da ich auch Ende Oktober mit LH nach LH fliege, ging es mir wie Dir. Ich habe dann als Adresse das erste Hotel angegeben. Eine Nummer von ESTA brauchst nicht eingeben. Das sehen die schon, wenn Du einreist.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • endtransmissionE Offline
            endtransmissionE Offline
            endtransmission
            schrieb am zuletzt editiert von
            #525

            Danke euch. 😀

            Bei der Adresse war's kein Problem. Ich hab eh ein Airbnb gebucht und da dann einfach die Adresse angegeben.

            "We travel not to escape life, but for life not to escape us." - Anonymous

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            • Stiefl01S Offline
              Stiefl01S Offline
              Stiefl01
              schrieb am zuletzt editiert von
              #526

              Mir ging es genau so 😃 wir fliegen am 28.09. mit der LH nach Amerika und ich war auch bisschen irritiert, ob ich da nun was reinschreiben muss unter VISA oder nicht.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • into_the_sunI Offline
                into_the_sunI Offline
                into_the_sun
                schrieb am zuletzt editiert von
                #527

                Ich reise Ende Oktober in die USA. Eine ESTA Genehmigung habe ich noch vom letzten Jahr, diese ist also noch bis 2018 gültig und somit müsste ich eigentlich keine neue Genehmigung beantragen. Da ich allerdings, wie sicher die meisten Touristen, keinen Kontakt bzw. Ansprechpartner in den USA habe, habe ich in dem entsprechenden Feld Namen und Adresse des ersten Hotels meines Aufenthaltes angegeben. Die gleichen Daten habe ich beim Aufenthaltsort eingetragen. Für meine nächste Reise habe ich den Aufenthaltsort aktualisiert und wollte entsprechend auch die Daten zu Kontakt/Ansprechpartner ändern. Allerdings lässt sich dieser Eintrag nicht ändern. Jetzt steht beim Aufenthaltsort also ein anderes Hotel, in einer anderen Stadt sowie Bundesstaat als bei den Kontaktdaten. Kann das so bleiben oder wäre es besser, eine neue ESTA zu beantragen?

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • MotiM Offline
                  MotiM Offline
                  Moti
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #528

                  Du musst doch die Adresse aktualisieren können. Hatte ich auch gemacht, danach auf "speichern" und dann stand das drin. Vielleicht versuchst es Mal mit einem anderen Browser. Manchmal hängt das damit zusammen.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • into_the_sunI Offline
                    into_the_sunI Offline
                    into_the_sun
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #529

                    Um die Adresse (Aufenthaltsort) geht es nicht. Die habe ich, wie ich in meinem vorherigen Beitrag geschrieben habe, aktualisieren können. Es geht um den Ansprechpartner bzw. Kontaktperson in den USA.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Ronny-BonnyR Offline
                      Ronny-BonnyR Offline
                      Ronny-Bonny
                      schrieb am zuletzt editiert von Ronny-Bonny
                      #530

                      Da die Adresse des Aufenthaltes in den USA laut Hilfe an den jeweiligen Feldern nicht verpflichtend ist gehe ich davon aus, dass auch die Angaben zur Kontaktperson nich verpflichtend sind. Letzteres kann ich leider nicht genau sagen, weil diese Angaben nicht änderbar sind und somit auch keine Hilfe-Funktion an den einzelen Feldern abrufbar ist, wie eben bei den Feldern für die Adresse des Aufenthaltes.

                      Ich sage mal so: ich würde das alles lassen wie es ist, maximal die Adresse des Aufenthaltes ändern, denn sagen wir mal so...einerseits kann Deine Kontaktperson sich ja trotz anderem Aufenhaltsort immer noch unter der zuerst eingetragenen Adresse befinden 😉 und andererseits....manche Leute reisen mehrmals im Monat in die USA und haben dabei sicherlich oft andere Kontaktpersonen. Wenn die jeden Monat einen neuen ESTA-Antrag stellen sollten.... 😉

                      Nein...ich meine, wenn die Angaben zur Kontaktperson ganz wichtig wären, dann hätte man es so eingerichtet, dass man auch diese Angaben in einem bestehenden Antrag ändern kann.

                      Das einzige, theoretische Problem könnte werden - wenn es - warum auch immer - mal notwendig sein sollte, dass man Deine Kontaktperson mal kontaktieren müsste, dann würde man unter den hinterlegten Daten diese nicht mehr finden. Aber dass es soweit kommt, wollen wir jetzt einfach mal nicht hoffen... 😯

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Gunnar1234G Offline
                        Gunnar1234G Offline
                        Gunnar1234
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #531

                        Kontaktperson in den USA:
                        Ich verstehe die Diskussion nicht. Das ist im Antrag alles erklärt.
                        Nur zur Sicherheit, so hat es bei uns funktioniert:

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • into_the_sunI Offline
                          into_the_sunI Offline
                          into_the_sun
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #532

                          Ja, Gunnar, hätte ich "Unknown" eingetragen, müsste ich diese Frage jetzt nicht stellen. Wie schon geschrieben, habe ich das aber nicht, sondern Name und Anschrift des ersten Hotels meiner letzten USA Reise eingetragen.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • MotiM Offline
                            MotiM Offline
                            Moti
                            schrieb am zuletzt editiert von Moti
                            #533

                            Bei Kontaktperson trägst Du nur was ein, wenn Du dort auch jemand kennst. Ist dem nicht so, bleibt das frei. Das erste Hotel trage ich an anderer Stelle ein. Ist aber kein Pflichtfeld.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • into_the_sunI Offline
                              into_the_sunI Offline
                              into_the_sun
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #534

                              Moti, das war nicht meine Frage. Habe ich meine Frage wirklich so missverständlich formuliert?

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • sandra_swissS Offline
                                sandra_swissS Offline
                                sandra_swiss
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #535

                                Hallo Ich habe eine Frage.
                                Ich habe ein gültiges ESTA (Status nochmals geprüft) , da ich über den Grenzübergang von Kanada in die USA ging. Dort habe ich auch Student hingeschrieben was heute nicht mehr stimmt, da ich ein festen Job habe. Ich habe bei der Frage“ Ob Transit in der USA „ ja geschrieben. Weil ich von Kanada in die USA und wieder zurück reiste... hat alles geklappt ... Ist es jetzt immer noch richtig oder muss ich ein neues machen.

                                Ich habe angst

                                Walter_ZW 1 Antwort Letzte Antwort
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                                • sandra_swissS sandra_swiss

                                  Hallo Ich habe eine Frage.
                                  Ich habe ein gültiges ESTA (Status nochmals geprüft) , da ich über den Grenzübergang von Kanada in die USA ging. Dort habe ich auch Student hingeschrieben was heute nicht mehr stimmt, da ich ein festen Job habe. Ich habe bei der Frage“ Ob Transit in der USA „ ja geschrieben. Weil ich von Kanada in die USA und wieder zurück reiste... hat alles geklappt ... Ist es jetzt immer noch richtig oder muss ich ein neues machen.

                                  Ich habe angst

                                  Walter_ZW Offline
                                  Walter_ZW Offline
                                  Walter_Z
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #536

                                  Zur Frage, wann ein neuer ESTA Antrag gestellt werden muss, hier >eine Referenz von der Homeland Security, daraus stammen die nachfolgenden Zitate in Englisch.
                                   
                                  Teil A:
                                  Die folgenden Eingaben im ESTA Antrag bezeichne ich nachfolgend als Teil A:
                                  "As of November 3, 2014, you now must provide (in English) basic background information; information from your VWP eligible passport and other passports; your current or previous employer; your address and point of contact in the United States; an emergency point of contact; and credit card information."
                                  Im Teil A geht es um Antragstellerinformationen / Passinformationen / Informationen zum beruflichen Werdegang / Reiseinformationen
                                   
                                  Teil B:
                                  Die nachfolgenden Eingaben im ESTA Antrag bezeichne ich hier als Teil B:
                                  "You must also answer the Visa Waiver Program (VWP) eligibility questions regarding communicable diseases, arrests and convictions for certain crimes, and past history of visa revocation or deportation, among others."
                                  Im Teil B geht es um die Fragen betreffend die Teilnahmeberechtigung am ESTA Programm. Dabei geht es zum Beispiel um ansteckende Krankheiten, oder um Strafen, Spionage und Verurteilungen.
                                   
                                  Wann braucht es zwingend ein neues ESTA?
                                  "If you obtain a new passport or change your name, gender or country of citizenship, you will be required to apply for a new travel authorization. This is also required if one of your answers to any of the VWP eligibility questions changes. The associated fee of $14 will be charged for each new application."
                                  Falls sich deine Angaben zum Teil A ändern, dann brauchst du in der folgenden Situation ein neues ESTA: Falls du einen neuen Pass bekommst. Die "Ursache" dazu kann unter anderem auch ein Namenswechsel sein, oder ein Wechsel des Geschlechts, oder eine neue (oder ein weitere) Staatsangehörigkeit. Falls hingegen andere Angaben zum Teil A ändern, dann brauchst du keinen neuen ESTA Antrag.
                                  Ausserdem gilt auch noch: Falls sich deine Antworten zum Teil B ändern, dann musst du einen neuen Antrag stellen. In der Praxis heisst das aber dann, dass der Esta Antrag wohl abgelehnt wird, und ein Visa-Antrag gestellt werden müsste.
                                   
                                  Meine Antwort zu deiner Frage:
                                  Du brauchst keinen neuen ESTA Antrag. Aber Tatsachen helfen nicht immer gegen Magengeschwüre. Du kannst jederzeit einen neuen ESTA Antrag stellen. Du wirst dann nach deinen Eingaben im Antrag darauf aufmerksam gemacht, dass noch ein ESTA für deine Passnummer gültig ist. Wenn du dann trotzdem weitermachst, dann wird der bisherige Antrag ungültig, und der neue Antrag kostet dich 14$.
                                   
                                  Viele Fragen zu den ESTA Anträgen werden >hier in deutscher Sprache beschrieben. Mir ist nicht klar, wie aktuell diese Anleitung ist. Inzwischen kann man im ESTA Formular optional auch Angaben zu den Social Media Konten eintragen (Facebook usw), dazu fehlen Angaben.
                                  Walter

                                  sandra_swissS 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • endtransmissionE Offline
                                    endtransmissionE Offline
                                    endtransmission
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #537

                                    @into_the_sun

                                    Ich denke, wie du die Eingabe änderst, wird dir vermutlich keiner sagen können, da es den Anschein hat, als ob das technisch gar nicht möglich ist.

                                    Wenn du wirklich das Hotel bzw. eine unwahrscheinliche Kontaktperson für deine nächste Reise dort hinterlegt hast, würde ich aus Sicherheitsgründen wahrscheinlich lieber einen neuen Antrag erstellen und dort UNKNOWN eintragen. Ich vermute mal, die Entscheidung, ob die das so hinnehmen würde am Beamten vor Ort liegen und eh ich mir so lang den Kopf zerbrech, bis er den Stempel setzt, geh ich lieber auf Nummer sicher.

                                    "We travel not to escape life, but for life not to escape us." - Anonymous

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                                    Antworten Zitieren
                                    • Walter_ZW Walter_Z

                                      Zur Frage, wann ein neuer ESTA Antrag gestellt werden muss, hier >eine Referenz von der Homeland Security, daraus stammen die nachfolgenden Zitate in Englisch.
                                       
                                      Teil A:
                                      Die folgenden Eingaben im ESTA Antrag bezeichne ich nachfolgend als Teil A:
                                      "As of November 3, 2014, you now must provide (in English) basic background information; information from your VWP eligible passport and other passports; your current or previous employer; your address and point of contact in the United States; an emergency point of contact; and credit card information."
                                      Im Teil A geht es um Antragstellerinformationen / Passinformationen / Informationen zum beruflichen Werdegang / Reiseinformationen
                                       
                                      Teil B:
                                      Die nachfolgenden Eingaben im ESTA Antrag bezeichne ich hier als Teil B:
                                      "You must also answer the Visa Waiver Program (VWP) eligibility questions regarding communicable diseases, arrests and convictions for certain crimes, and past history of visa revocation or deportation, among others."
                                      Im Teil B geht es um die Fragen betreffend die Teilnahmeberechtigung am ESTA Programm. Dabei geht es zum Beispiel um ansteckende Krankheiten, oder um Strafen, Spionage und Verurteilungen.
                                       
                                      Wann braucht es zwingend ein neues ESTA?
                                      "If you obtain a new passport or change your name, gender or country of citizenship, you will be required to apply for a new travel authorization. This is also required if one of your answers to any of the VWP eligibility questions changes. The associated fee of $14 will be charged for each new application."
                                      Falls sich deine Angaben zum Teil A ändern, dann brauchst du in der folgenden Situation ein neues ESTA: Falls du einen neuen Pass bekommst. Die "Ursache" dazu kann unter anderem auch ein Namenswechsel sein, oder ein Wechsel des Geschlechts, oder eine neue (oder ein weitere) Staatsangehörigkeit. Falls hingegen andere Angaben zum Teil A ändern, dann brauchst du keinen neuen ESTA Antrag.
                                      Ausserdem gilt auch noch: Falls sich deine Antworten zum Teil B ändern, dann musst du einen neuen Antrag stellen. In der Praxis heisst das aber dann, dass der Esta Antrag wohl abgelehnt wird, und ein Visa-Antrag gestellt werden müsste.
                                       
                                      Meine Antwort zu deiner Frage:
                                      Du brauchst keinen neuen ESTA Antrag. Aber Tatsachen helfen nicht immer gegen Magengeschwüre. Du kannst jederzeit einen neuen ESTA Antrag stellen. Du wirst dann nach deinen Eingaben im Antrag darauf aufmerksam gemacht, dass noch ein ESTA für deine Passnummer gültig ist. Wenn du dann trotzdem weitermachst, dann wird der bisherige Antrag ungültig, und der neue Antrag kostet dich 14$.
                                       
                                      Viele Fragen zu den ESTA Anträgen werden >hier in deutscher Sprache beschrieben. Mir ist nicht klar, wie aktuell diese Anleitung ist. Inzwischen kann man im ESTA Formular optional auch Angaben zu den Social Media Konten eintragen (Facebook usw), dazu fehlen Angaben.
                                      Walter

                                      sandra_swissS Offline
                                      sandra_swissS Offline
                                      sandra_swiss
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #538

                                      Besten Danke für deine Antwort.

                                      Habe heute mit der US-Botschaft gesprochen... die meinten ich müsse nicht ändern und einfach mein neuen Job beim Officer mitteilen...

                                      Hoffe dies stimmt...

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • sandra_swissS Offline
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                                        sandra_swiss
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #539

                                        Hi Ich bin im 2016 über den Grenzübergang von Kanada in die USA eingereist. Ihr war nur ca. 6 h in Seattle.. ich habe zuvor mein ESTA gemacht. Dann wurde mir ein Stempel in den Pass und einen auf ein weisses Blatt ( welches im Pass angeheftet wurde) gemacht. Am Abend beim Grenzübergang mussen wir nur Pass zeigen und antworten ob wir Lebensmittel nach Kanada mitnehmen. Jetzt ist in meinem Pass der weisse an mein Pass geheftete Zettel noch. Bekomme ich probleme wenn ich am Montag in die USA einreise ?

                                        Ich sooooo Angst !!
                                        1  Bearbeiten 0 Antworten

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                                        • Walter_ZW Offline
                                          Walter_ZW Offline
                                          Walter_Z
                                          schrieb am zuletzt editiert von Walter_Z
                                          #540

                                          Den weissen Zettel bekommt man nur noch an den Land-Grenzübergängen in den Pass. Das übliche ist, dass dieser Zettel auf der Kanadischen Seite abgegeben wird. Die nehmen dort den Zettel aber nicht immer ab, weil du mit dem auch nochmals zurück in die USA reisen kannst. Man müsste den Zettel selbst auf der Kanadischen Seite abgegeben, wenn man danach nicht mehr in die USA zurück will. >Hier kannst du eine öffentliche Liste abfragen.  Du siehst da, was auch der Grenzbeamte zu deinen Einreisen und Ausreisen sehen kann. Du musst den Namen und den Familiennamen gemäss Pass eintragen, und dazu das Geburtsdatum, und dann noch die Passnummer und das Land dazu. Ich habe meine Daten eingegeben, und meine vergangenen Einreisen und Ausreisen waren da korrekt aufgeführt. Ich bin aber immer über den Luftweg ein- und ausgereist.
                                          Auf der Resultatseite wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Einreisen und Ausreisen auf dem Landweg NICHT immer korrekt aufgeführt sind. Und es wird bei der Anzeige auch darauf hingewiesen, dass es KEINE "AKTION" BRAUCHT, falls deine "Historie" nicht korrekt ist.
                                          Unabhängig davon, was in deiner Abfrage herauskommt, kannst du den Zettel aus dem Pass herausnehmen und zu Hause lassen. Falls in der Abfrage keine Ausreise vermerkt ist, dann nimmst du am Montag ein Dokument mit, aus dem hervorgeht, dass du bei deiner letzten Reise innert der 90 Tage-Frist ausgereist bist. Das Dokument kann zum Beispiel die Bordkarte von deinem Rückflug von Kanada aus sein. Oder eine Hotelrechnung aus Kanada auf deinen Namen. Oder eine Kreditkartenabrechnung mit Belastungen nach deiner Ausreise aus den USA. Vielleicht ist auch noch ein Stempel in deinem Pass aus diesem Zeitraum.
                                          Du musst bei der Einreise das Thema keinesfalls selbst ansprechen. Wenn der Grenzbeamte bezweifeln sollte, ob du bei deiner letzten Reise über die 90 Tage in den USA geblieben bist, dann kannst du das erwähnte Dokument vorzeigen. Auch wenn in der Abfrage keine Ausreise vermerkt ist, heisst das nicht, dass der Beamte dazu Fragen stellen wird.
                                          Übrigens sollst du auch den "Falschen" ESTA Eintrag zum Job nicht selbst ansprechen. Beantworte einfach die Fragen, die man dir stellt. Man wird dir Fragen stellen, um herauszufinden, ob du wirklich als Touristin kommst, und ob du nicht irgendwo arbeiten willst.
                                          Walter

                                          sandra_swissS 2 Antworten Letzte Antwort
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