Hotel überbucht. Was tun?
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Womit man ja das Thema nun abschließen kann.
Fühle mich übrigens nicht angesprochen, da meine Beiträge (hier) immer von konstruktiver Grundeinstellung getragen sind. Ob sie es sind, ist in diesem Zusammenhang erst mal belanglos.Also, nächstes Thema. Nächste Überbuchung.
Ginus
@ lumpinho
runterschalten, Urlaub genießen. Besseres mehr kannst du glaube ich nicht für dich tun.
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@gabriela_maier:
"Sorry", aber leider schon wieder ein Beitrag der Marke "knapp (deutlich) daneben ist auch vorbei!" deinerseits!
Die (richtige) Erklärung zum Thema "schreien in Foren" hat Dir @vonschmeling bereits mit dem Hinweis auf den inflationären Gebrauch von Großbuchstaben gegeben. Ich denke für (fast?) jedermann (bis auf Dich) war deutlich, daß ich mit der Fettschrift Fragmente aus Deinem Beitrag zitiert habe um im jeweiligen Anschluß darauf zu antworten. Kleine Frage dazu: Warum sollte ich Dich mit Deinen eigenen Worten "anschreiene"?
Aber mit dieser Geschichte bzw. Deinen letzten Äußerungen dazu kommen wir auch scchon zu einem, wie ich denke, grundlegenden Problem. Du antwortest in Deinem letzten Beítrag dazu mit einem "ich empfinde". Genau das scheint mir ein Kernproblem in so manchen Deiner Beiträge zu sein. Deine Empfindungen kann und will Dir niemand nehmen. Ebenso mag ich auch nicht bestreiten, daß diese teils durchaus löbliche Ansätze zeigen. Ansätze mit denen man sich bei einer (u.U. wechselnden) Verbraucherschar auch durchaus "beliebt macht". Aber eben auch Ansätze, die nun einmal (manchmal "durchaus "leider" ) nicht (reise)rechtlichen Realitäten entsprechen. Und nicht hinter jedem Fehler (die sicher passieren) sollte direkt (systematische) Absicht oder gar Betrug gewittert werden."Andere Baustelle":
Ja, diesen thread gibt es seit Mitte 2008 und gut 46.000 clicks und mehr als 400 Beiträge sind eine gewisse Zahl......nur filtere doch bitte einmal heraus, wieviele von den rd. 400 Beiträgen wirklich entsprechende Probleme schildern. Die allermeisten Beiträge hier sind doch Antworten, Infos und Hilfestellungen zu diesem Thema (plus letztendlich der O.T.Anteil durch leidliche Diskussionen wie diese). Und, ja sicher, natürlich gibt es auch noch eine gewisse Dunkelziffer. Nur setze diese Zahlen doch bitte einmal ins Verhältnis zu der Gesamtzahl an Reisen in diesen letzten vergangenen 7 Jahren und behaupte dann noch einmal, daß diese Zahlen "eine Aussage sind".
Mit dieser Aussage erntest Du dann hier im Forum vermutlich ein paar Schenkelklopfer, äußerst Du das aber in der "freien Wildbahn" darfst Du Dir mit einer ziemlich hohen Wahrscheinlichkeit sicher sein, daß irgendjemand "die Männer mit den engen, hinten zu schnürenden Jäckchen" ruft.Und ja, selbstverständlich ist selbst eine niedrige Fehlerquote für den einzelnen und ggfs. betroffenen Urlauber eine zu hohe Quote und das Ganze für ihn im Falle eines Falles (mindestens) ärgerlich...nur sei versichert, daß die "bösen, bösen" RV ständig daran arbeiten Prozesse zu optimieren und Positiv-Quoten zu steigen und negative zu senken. Auch hier eine Frage: Welches Interesse sollte ein RV daran haben, sich freiwillig Ärger, mindestens aber zusätzliche Arbeit und ggfs. einen (zumindest gefühlten) Prestigeverlust einzuhandeln?
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So meine Lieben, kurze Verschnaufpause, ich putze mal eben durch!
Und damit mir hier keiner durchläuft, mache ich den Thread dafür so lange zu. -
Es werden nur noch Beiträge zum Thema geduldet. Alles andere wird entfernt!
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Elementar zu wissen:
Man muss im Falle einer Überbuchung kein anderes Angebot annehmen - auch dann nicht, wenn es objektiv um Längen besser ist.
Ohne weitere Begründung kann der Gast seinen Vertrag kündigen und das Erlangte in Gänze zurückfordern.Ist das alternative Hotel nicht "mindestens gleichwertig" kann er zusätzlich noch Schadenersatz in Höhe von etwa 40-50% des Reisespreises verlangen.
Hier wird explizit darauf abgestellt, dass auch die geographische Nähe zum gebuchten Objekt ein Kriterium ist. Geschwächt wird die Position jedoch, wenn ein objektiv hochwertigeres Hotel in einer recht vergleichbaren Lage das gebuchte ersetzen soll.Wichtig:
Erhält man erst vor Ort Kenntnis von der Überbuchung, kann auf eine Rückreise innerhalb von 24h bestanden werden - mit Anspruch auf immernoch 100%ige Erstattung des Reisepreises.Arrangiert man sich hingegen mit einem Ersatz verliert man nicht die Option, beim Entfallen zugesicherter wichtiger Eigenschaften im Nachgang der Reise den Preis zu mindern.
(Grundlage für die angemessene Forderung sind hier nun endlich die Aufstellungen namens Frankfurter bzw. Kemptener Tabelle ... )Aus Sicht des Verbrauchers kritisch zu betrachten ist beim von lumpinho vorgestellten Fall auch die Klausel, die nach sehr kurzer Frist mangels Einrede seine Zustimmung zur Buchungsänderung manifestieren soll.
Das widerspricht regelmäßiger Rechtsauffassung und kann angefochten werden - auch wenn man das Häkchen zur Zustimmung zu den AGB gesetzt hat.
Eine Angemessenheit der Fristen zur Nachbesserung ist nicht einseitig, womit auch die von ihm (ihr?) gesetzten wohl eher zu knapp bemessen waren um streitig zu bestehen ...Meine Philosophie:
Wissen ist Macht, Nichtwissen hingegen Ohnmacht.
Wirksamer als eine Prozessflut erscheint mir daher eine möglichst transparente Information des (Pauschalreise)Verbrauchers, da sie ihn zumeist mühelos in eine bessere Position bringt auch schnelle Entscheidungen richtig zu treffen.
Zudem veranlasst ein gewisser Informationsgrad generverte Reiseleiter und pampige Callcenterfiguren zu einem nachjustierten Blick auf den Verhandlungspartner ... was selten Schaden anrichtet ... -
vonschmeling: wrote:
Umzug im selben Hotel (Zimmerwechsel) = 50% Tagessatz, Umzug in ein anderes Hotel = 100% Tagessatz, natürlich nur im Verschuldensfalle.
...Gilt das nur bei Pauschalreisen, oder auch für Nurhotelbuchungen über Veranstalter?
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@doc
Natürlich gilt dieser Anspruch prinzipiell für alle Beherbergungsübereinkommen - aber immer gleichermaßen als angemessener Ausgleich.
Hast du nur Hotel gebucht ist eben ein Tagessatz der Hotelkosten zu veranschlagen. -
Das ist klar, danke!
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Mal angenommen das Ersatzhotel entspricht in keiner Weise meinem überbuchten
Hotel und ich will zurückfliegen da mir nichts gleichwertiges angeboten wird,
wer muss den Rückflug organisieren,?
die Reiseleitung vor Ort?,
was wenn die sauer auf mich ist und mich hängen lässt?,
kann ich notfalls einen Linienflug buchen um zurück zu kommen, und natürlich dann alles dem RV. in Rechnung stellen?Danke schon mal an Euch...
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Genau so ist es. Der RV muss mit Hilfe des Reiseleiters vor Ort die Rückreise organisieren. Allerdings muss ihm dafür auch Zeit eingeräumt werden, also sofort sagen, ich buche die nächste Linienmaschine zurück geht nicht. Du hast eine gewisse Schadensminderungspflicht, schwierig wird es allerdings, was ist damit als zumutbar anzusehen ? Möglicherweise wird man von dir zurecht verlangen, ein oder zwei Tage in dem Ersatzhotel zu verbringen. Aber alle Kosten gehen zu Lasten des RV.
Und diese Situation ist auch die Möglichkeit im Schadensprozess mehr als 50% des Reisepreises als Schadensersatz zugesprochen zu bekommen. Aber keine Bange: du glaubst ja nicht, wie schnell in deinem ursprünlich -und jetzt überbuchtem- Hotel mit einmal Platz für dich sein wird.Gruss Gabriela
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Sorry maier ... aber der Hinblick auf mehr als 50% Schadenersatz ist genau das "substanzlose Erwecken von Begehrlichkeiten", welches du an anderer Stelle überaus kritisch beurteilt hast ...
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Habe gerade gesehen, ich bin noch eine Antwort schuldig. Aber bitte gerne !
Zwei Tatbestände: 1.) die Mitteilung, dass das gebuchte Hotel überbucht ist, erhält man vor dem Abreisetermin. Vertragsbruch des RV, stornieren, Klage auf Schadensersatz. Hier wird der Schaden von den Gerichten bis max. 50% des Reisepreises bewertet.
Mein Rat war: Rechtsanwälte suggerieren manchmal, das es auch mehr als 50% sein könnten, und wecken damit Begehrlichkeiten. Stellt das Gericht aber nur ( normal ) 50% fest, werden die Gerichts- und Anwaltskosten aufgeteilt.
2.) Der Reisende erfährt die Horrormeldung erst nach der Ankunft im Urlaubsland. Also wieder Vertragsbruch des RV, verlangen des sofortigen Rückfluges, der höchstwahrscheinlich nur in 1 bis 2 Tagen organisiert werden kann.
Es sollte doch jedem klar sein, das die Gerichte einen solchen Tatbestand anders bewerten als im ersten Beispiel. Ob es immer 100% sein werden wird das Gericht in jedem Fall individuell prüfen. Das kann man übrigens im Klageantrag so geschickt formulieren, das kein Risiko entsteht, weil man die Entscheidung der Schadenssumme dem Gericht auferlegt. -
Meines Wissens waren es noch in keiner einzigen streitigen Entscheidung 100% Schadenersatz - mit massenhaften Begründungen.
Wieso also sollte ein Anwalt "mehr suggerieren"?
Teile deiner weiteren Ausführungen sind irrtümlich.Bitte zu beachten, liebe Mitleser:
Es gibt in Fällen von Überbuchung und "unfreiwilliger Umsiedlung" ggf. zwei verschiedene Anspruchssegmente.
Zum einen das auf Erstattung des Reisepreises (hier sind 100% durchaus verbreitet), zum anderen das eine zusätzliche Entschädigung betreffende (zumeist begründet durch unnütz aufgewendete Urlaubszeit).
In diesem zweiten Segment wurden in vergleichbaren Fällen noch nie mehr als 50% der Reisekosten zugesprochen.
Beispielhafte Begründung des BGH:
"Für einen Kunden, der infolge Vereitelung seiner Reise zuhause bleibt, wo er abgesehen von seiner Enttäuschung keine Beeinträchtigungen erfährt, ist die ... Entschädigung auf die Hälfte des Reisepreises zu beschränken."
(Quelle: beck-online)
Analog gilt dies auch für einen sog. Abbruch.
Unterscheidungen zwischen "kurzfristig vor der Abreise" oder erst "vor Ort" gibt es entgegen maiers Behauptungen nicht. Falls Reisende wegen einer Überbuchung / Umsiedlung begründet die sofortige Rückreise begehren, verwirken sie nicht den Anspruch auf die 100%ige Erstattung des Reisepreises - jedoch möglicherweise den auf zusätzlichen Schadenersatz. -
Gut, soweit habe ich Eure Erläuterungen, besonders die von ..vonschmeling.. verstanden, was die Entschädigung betrifft.
Was aber, wenn man mir kein vergleichbares Hotel anbieten kann, oder ich das Angebotene nicht akzeptiere und zurückfliegen möchte, hierbei aber von der RL. vor Ort nicht unterstützt werde? ( läßt sich nicht blicken, oder vertröstet mich etc )
Kann ich dann auf zunächst eigene Kosten meinen Rückflug, notfalls Linie, organisiernen und das später dem RV. in Rechnung stellen?PS. ich verweise mal auf die Hilferufe bei RTL an Ralf Benkö, der dann anreist und** mit Lapptop und Handy den RV. kontaktiert bis dann alles wieder gut wird.
Das könnte man sich doch dann sparen und sagen, so, stopp,****ich kriege jetzt was gleichwertiges wie gebucht oder ich reise ab, und wenn
die RL. mir keinen Rückflug innerhalb der nächsten 2 Tage besorgt, mache
ich das selbst, notfalls auch mit Linie falls nicht anders möglich.**Hoffe das daß so nie eintritt, aber ginge es denn überhaupt so?Dankeschön schon mal..
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Für eine Überbuchung kommt der RTL Reise- und neuerdings auch Flugexperte doch nicht raus.
Da fehlt noch einiges an Beiwerk für die angestrebte Einschaltquote
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@hokahe0
Eine probate Methode, die Drohung sofort abzureisen - zumeist kommt der RL zuverlässig in Wallung und die Alternativangebote erleben eine deutliche Verbesserung.
Ausnahme natürlich: der RV kann tatsächlich keine hochwertigen Vakanzen anbieten. Das ist zwar selten, kommt in der Hauptreisezeit aber vor, insbesondere wenn es sich um mehrere zusammen reisende Personen oder eher knappe spezielle Zimmertypen handelt - beispielsweise ein Familienzimmer mit zwei getrennten Schlafräumen.Sofern die örtliche Vertretung des Veranstalters ihre Mitwirkung verweigert kann man auch eigenmächtig die Rückreise organisieren. Allerdings muss man in Vorleistung gehen und die Erstattung erst verlangen - das kann etwas dauern.
Den Anspruch auf Schadenersatz verwirkt man regelmäßig, wenn man die ersatzweise Unterkunft gar nicht anschaut bzw. eine objektiv mindestens gleichwertige ablehnt.
Davon unberührt bleibt jedoch die Erstattung des Reisepreises zu 100% - wobei die Gerichte keinen Unterschied machen zwischen einer kurzfristigen Vorankündigung oder einer Bekanntgabe erst vor Ort. -
Überflüssiges Zitat entfernt, Forenansprache ist "Du"
@vonschmeling:Vielen Dank an Sie vonschmeling, Ihr Artikel beantwortet meine Frage gut. Hoffen wir mal das es nie soweit kommt.
Gruß hokahe0
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@Ahotep
Sehr treffend beschrieben!
Ralle turnt erst auf den Hof, wenn literweise Tränen fließen, massenhaft Stoffwechselendprodukte gesichtet oder in einer Abrissbude Hemden in Sekundenschnelle durchgeschwitzt werden ...
Besser mit Abreise als mit Benkö drohen - der macht den wenigsten RV oder Hoteliers richtig Angst!Zum Ernst der Sache:
Kein von einer Überbuchung betroffener Urlauber muss ein Ersatzhotel annehmen, auch dann nicht wenn es um Längen "besser" ist. Hat er z.B. bewusst ein 3* Haus mit familiärer Ausprägung gewählt und soll in einem 5* Bunker mit 650 Betten urlauben, so ist das nicht gleich- oder gar höherwertig sondern u.U. eine Zumutung für ihn. Trotz einer objektiven "Verbesserung" könnte er in so einem Fall einen Schadenersatz zusätzlich zur Erstattung fordern. -
@vs: habe gerade erst Deinen Beitrag vom gestrigen Abend gelesen. Sorry, ich habe noch ein alternatives Leben ausserhalb von HC. Ich sitze daher nie mit dem Messer zwischen den Zähnen vor dem laptop, um ggfls. unverzüglich in Aktionismus zu verfallen, nach dem Motto: "let`s clear the deck for action". Sagt mein Mann immer, wenn bei uns mal dicke Luft sich zu entwickeln droht. Er war halt bei der Marine.
Vorab: ich möchte Dich bitten, mich in Zukunft genau so höflich anzusprechen wie ich es bei Dir tue. Du bist keine Feudalherrscherin, der es erlaubt ist, mit überheblichem Dientsmagdgehabe sich hier zu artikulieren. Wenn ich Dir mit gleicher Münze heimzahlen wollte, müsste ich das "von" weglassen, und Dich nur noch Schmeling nennen. Da geht aber der Schmähfaktor verloren, denn dieser Name steht nicht nur in Deutschland als Synonym für einen aussergewöhnlichen fairen Sportsmann. Ich müsste dann z.B. "Boxerin" sagen. Obwohl, wenn ich nachdenke, so schlecht ist das gar nicht.Zur Sache:
es herrscht Einigkeit ( wie von mir schon seit Jahren propagiert ), das bei der Nichtverfügbarkeit des gebuchten Hotels vor Abreise ein kostenfreies Stornorecht besteht, und im Wege der Klage als Schadensersatz 50% des Reisepreises vom Gericht festgelegt werden.
Es besteht Nichteinigkeit, wird die Nichtverfügbarkeit des Hotels erst bei Ankunft im Urlaubsland festgestellt, ein sofortiger Rückflug verlangt und durchgeführt wird, dann nur ein Anspruch auf Erstattung der Reisekosten, nicht aber ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen würde. Diese Logik erschliesst sich mir nicht, da hast Du ein Monopol drauf.
Und Deine Behauptung im Beitrag vorstehend, das unbedingt das angebotene Ersatzhotel angeschaut werden müsste, um den adäquaten Vergleich zu vermöglichen ist sowas von falsch wie ich es bei Dir nicht für möglich gehalten habe. Der RV begeht Vertragsbruch, und wenn ich schon in Deutschland das Ersatzhotel nicht akzeptieren muss, warum sollte ich das denn vor Ort tun ? Ich will in mein gebuchtes und vertraglich fixiertes Hotel, und sonst gar nichts. Sonst will ich nach Hause, alles weiteres vor Gericht.
Nun zu meinen von Dir kritisierten Beiträgen und deren juristischen Belastungen.
Ich gehe mal davon aus, das Du in Deinem Leben nie persönlich als Besucherin ein Amtsgericht aufgesucht hast. Würde ich aber ( nicht nur Dir ) empfehlen. Und wenn Du sogar zufällig in Hannover, Köln oder München u.a. wohnst, könntest Du an einem Verhandlungstag z.B. ca. 20 Termine ( jeweils auf 20 Minuten angesetzt ) Dir anhören, die alle als gegnerische Partei den dort ansässigen RV aufzeigen. Die Termine sind öffentlich. Da würdes Du dann erleben, wie vor Gericht geschachert wird. Der Einzelrichter hat vor sich stapelweise Akten liegen, er hat sich vorab ein Bild und auch schon eine Entscheidung zurecht gelegt. Fast alle Fälle werden im Wege der Kungelei in der mündlichen Erörterung entscheiden, also als Vergleich, oder Empfehlung an eine Partei die Klage zurückzuziehen etc. Der richter lässt erkennen, welche Tendenz er präferiert. darum gibt es auch so wenige konkrete Urteile bei der Vielzahl von Streitigkeiten in der Sache.
Ich habe einen Fall durchgezogen, habe darüber bereits hier berichtet. eine Woche vor Abreise erfahre ich durch Zufall hier im forum, das mein gebuchtes Hotel 3 Tage nach Ankunft schliessen wird. Nachfolgende Aktionen tun jetzt nichts zur Sache, ich habe im Ergebnis sofort storniert, Klage angekündigt, alternativ nach meinen Kriterien neu gebucht und bin geflogen. Der RV hatte behauptet, von der Schliessung nichts gewusst zu haben. Da ich den Manager der Anlage gut kannte, habe ich ihn besucht ( war in der Nachbarschaft meiner Alternative ), und wo er mit die schriftliche Info zeigte, in der alle RV 5 Wochen vorher verständigt wurden. Aber er wollte mir diesen Beweis nicht überlassen.
Mein Rechtsanwalt hat dann in Übereinstimmung mit mir, die Schadensforderung auf 100% deklariert. Ich war wütend, und Wut ist in aller regel kein guter Ratgeber. Gilt übrigens auch hier für einige Beiträge aus der Hüfte. Der RA begründete die Forderung damit, das der RV mich erst vor Ort von der Schliessung in Kenntnis setzen wollte.
In der mündlichen Verhandlung machte aber der Richter in eindrucksvoller sachlicher Form klar, das er sich dieser forderung nicht anschliessen würde. Zum einen blieb es offen, ob der RV nicht doch noch ganz kurz vor der Abreise die Info an mich gegebdn hätte, und zum anderen, wenn ich den Beweis antreten könnte, das der RV schon vorher Kenntnis gehabt hätte, würde es einen zweiten Termin in einer Strafsache wegen Betrug geben.Und nachstehend aus dem Gedächtnis heraus seine Aussagen zu der 100% Forderung. Er stellte sie aus seiner Sicht als rechtens dar, weil sie ein Äquivalent zu den Stornogebühren der RV sein würden. Auch diese betragen kurz vor Reiseantritt 100% der Reisekosten, und es sei nicht einzusehen, warum es im Umkehrfall anders sein muss. Gleichzeitig machte er uns klar, das ich ja sofort storniert hätte, eine neue für mich akzeptable Reise gebucht und durchgeführt habe. Also sei nur der Vertragsbruch des RV mit den unstreitigen 50% zu bewerten.
Es möge sich jeder selbst ein Bild machen. Meine Schilderung ist realität, und nicht mit Sammelsurium aus gegoogelten Informationen zu vergleichen. Und Entschuldigung für diese langen Ausführungen, ging aber nicht anders.
Schönen Abend noch, und Gruss Gabriela
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Ich bitte eindringlich darum, jegliche privaten Diskrepanzen und Ansprachen, aus den Beiträgen und Threads herauszuhalten.
Es zieht sich wie ein Faden durch das Forum und ist einfach nur noch nervig.
Künftig werden Beiträge kommentarlos gelöscht, die so etwas beinhalten.