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Urlaubstours

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
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  • Stier5sS Offline
    Stier5sS Offline
    Stier5s
    schrieb am zuletzt editiert von
    #561

    Urlaubstours GmbH (Reisenach Spanien Hotel Masa International vom 28.08. bis 11.09.15 Torrivieja)

    die erste Reklamation war von 29.08.15, die zweite Reklamation,

    war vom 23.09.15. Erste Antwort habe ich am 28.10.15 bekomen und zweite am 07.12.15.

    Nie wieder!!!!!!

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hier ist das, aberich habe 3 Tagen von meinen Urlaub verloren, wegen Lärmbelästigung. Ich habe 3 Mal mit Rezeption vor Ort in Verbindung gesetzt und an Sie die Reklamation gesendet.

    Mit freundlichen Grüßen

    -----Original Message-----

    From: Kundenbetreuung Urlaubstours GmbH

    Sent: Wednesday, October 28, 2015 3:10 PM

    To: RAM

    Subject: Ihre Reklamation zur Buchung 100605661 / 28.08.2015

    Sehr geehrter Herr M,

    wir haben Ihre Reklamation zu der von Ihnen gebuchten Reise nach ...

    erhalten und möchten uns zunächst für die während Ihres Urlaubes entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen.

    Gleichzeitig bedanken wir uns für Ihr Feedback , welches uns hilft unseren Service für Sie weiter zu verbessern.

    Nach Prüfung Ihres Anliegens möchten wir Sie bitten, uns folgende Unterlagen zuzusenden:

    • haben Sie sich bezüglich des Lärm mit dem Hotenanbieter Hotelbeds oder Rezeption vor Ort in Verbindung gesetzt?

    • Mängelanzeige

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    • HolginhoH Offline
      HolginhoH Offline
      Holginho
      schrieb am zuletzt editiert von
      #562

      6-8 Wochen Bearbeitungszeit sind völlig im Rahmen und beileibe kein Alleinstellungsmerkmal dieses RV!

      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Fernweh8182F Offline
        Fernweh8182F Offline
        Fernweh8182
        schrieb am zuletzt editiert von
        #563

        Guten Abend,

        vielleicht könnt ihr uns helfen. Wir haben uns extra für dieses Problem hier angemeldet. Gester haben wir unseren Sommerurlaub 16 gebucht. 1 Woche Ägypten. Gebucht bei "Ab in...." und dort dieses "Ultratours Special". Jetzt sollten wir 80% des Reisepreises anzahlen. Das kennen wir so gar nicht. Haben dann etwas recherchiert und stießen auf das Forum. Habe dann bei Ab in... angerufen und denen die Sache mit dem BGH erklärt. Sollten daraufhin dann nur noch 60% zahlen als Anzahlung und sollen eine neue Rechnung bekommen. Bis heute ist nichts da. Wir haben Angst vor Mahnungen oder so. Außerdem kam erst NACH der Buchung die Info, dass das Gepäck NICHT inklusive ist und wir dafür nochmal insgesamt 30€ zahlen müssen und nochmal 15€ extra für eine Reiseleitung vor Ort. Wir sind bass erstaunt, in was wir uns da reingeritten haben, wollen die Reise aber auf jedenfall antreten, weil das Hotel von den Bewertungen wirklich gut klingt.

        Ich habe Angst, dass man uns am Flughafen vergisst oder wir irgendwie unsere Anschlussflüge verpassen oder sonst irgendwas schief geht. Wir müssen 1 mal umsteigen und sind rund 8 Stunden unterwegs und dann nochmal 1,5 Stunden mit dem Bus zum Hotel.

        Habt ihr uns evtl. einen Tipp oder könnt uns unsere Angst nehmen? Auch sollen wohl alle Unterlagen nur per Mail kommen. Wir sind bisher nur mit FTI und so geflogen und da haben wir immer ein Mäpple bekommen.

        Danke für eure Antworten.

        P.S. Uns wurde am telefon gesagt (ahtten bei "ab in..." ja angerufen wegen der Anzahlung, dass die deshalb so hoch ausfiele, weil die Flüge fix seien...

        P.P.S. Auch dass wir mit Rechnung und Überweisung zahlen wollten, mussten wir extra bezahlen mit 30€. Ist das normal?

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        • pzl64P Offline
          pzl64P Offline
          pzl64
          schrieb am zuletzt editiert von
          #564

          Warum bucht man denn "mal so schnell im vorbei gehen "eine Reise? 
          Es geht ja schließlich nicht nur um 5 Euro. 
          Man sollte die agb des Vermittlers schon mal anschauen,  dort und in der reisebeschreibung werden Dinge wie Anzahlung,  Gepäck,  kosten für die verschiedenen bezahlarten geklärt.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #565

            Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck, Fernweh8182!
            Sagen wir mal so - es ist Unister.
            Gegen diesen Verein sind schon etliche Urteile hinsichtlich versteckter Kosten ergangen, offenbar reicht das aber noch lange nicht.
            Zuerst zur Anzahlung:
            Vermutlich habt ihr ein dynamisches Paket gebucht, i.e. die Kosten für den Flug werden sofort fällig.
            Es gibt zwar ein Urteil des BGH, dies ist aber nicht übergreifend auf alle Veranstalter und Buchungskonstellationen anzuwenden und wäre demnach für euren Fall erst mittels genauester Angaben festzustellen, ob sich Ab in den Urlaub hier im rechtlichen Rahmen bewegt (ich vermute es allerdings fast!).
            Vollkommen normal allerdings, dass die neue Rechnung nicht schon am Wochenende in dein Postfach flattert - vor 30 Tagen bist du nicht im Verzug und musst auch keine Mahnungen befürchten.
            Zu den Zusatzkosten:
            Hier hilft nur ein genaues Studium der Geschäftsbedingungen bzw. des Angebotsumfanges.
            a) Gepäck
            Sofern angegeben ist, dass sich das Freigepäck nach den Bestimmungen der ausführenden Fluglinie richtet und dort wiederum ein Tarif ohne Freigepäck eingebucht ist müsst ihr diese Kosten leider hinnehmen.
            b) Reiseleiter vor Ort
            Braucht ihr denn einen? Falls nicht, widersprich einfach der Forderung mit einem Einzeiler (Wir sind an einer örtlichen Reiseleitung nicht interessiert.).
            Eine örtliche Vertretung (incoming agency) ist für den Veranstalter (nicht Ab in den Urlaub!) obligatorisch - ein zusätzlicher Reiseleiter verkümmelt vermutlich nur Ausflüge und hält unnütze Begrüßungsveranstaltungen ab.
            c) Bezahlart
            Steht das so in den AGB "30€ für Überweisung"?
            Dann erteile eine Einzugsermächtigung - im Falle eines Falles ist hier deine Einflussnahme ohnehin weitreichender! 30 Schleifen für die Zahlart Überweisung sind überhaupt nicht zu rechtfertigen. Das sollte zumindest einmal dem Verbraucherschutz zur Kenntnis gebracht werden ...
            Generell kann ein Vermittler nicht beliebig Gebührenbeträge erfinden, man kann diese bestreiten und ggf. nachweisen, dass sie jeder sachlichen Herleitung entbehren.

            Glasklares Nein zu deiner Befürchtung, mit gültigen Reiseunterlagen irgendwo vergessen zu werden. Im Gegenteil bist du bei der Buchung einer Pauschalreise hinsichtlich gewisser Reiserisiken ziemlich plüschig aufgehoben. Diese Ängste kann ich dir daher beherzt nehmen - ob du nun ein Heftle (das hängt nicht vom Vermittler AidU ab sondern tatsächlich vom Veranstalter) oder nur die per Email übermittelten und ausgedruckten Unterlagen bei dir hast. So oder so sind sie deine Berechtigung für alle gebuchten Leistungsteile und wirst du nicht etwa irgendwo einfach stehen gelassen!

            Ich erlaube mir allerdings abschließend noch eine Frage:
            Was veranlasst dich zur Buchung einer Woche Urlaub, wenn die Hin- und Rückreise bereits jeweils einen kompletten Reisetag frisst?
            😱

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • Fernweh8182F Offline
              Fernweh8182F Offline
              Fernweh8182
              schrieb am zuletzt editiert von
              #566

              Danke erstmal für eure Antworten. Die Zeiten haben wir gewählt, weil die in den zeitraum unseres (vom chef geplanten) Urlaubs fällt und die Flugzeiten noch am humansten waren. Im nachhinein hätten wir wirklich eher forschen sollen. Das wissen wir auch ;).

              Die AGB hatten wir erst im nachhinein entdeckt, dass die ganz anders sind, als die die wir sonst kennen. Wie gesagt, FTI hatte immer andere AGB und da dachten wir, die sind "einheitlich"... Naja, falsch gedacht 😞

              Aber unsere Angst ist schonmal bissle genommen, als das wir da irgendwo vergessen werden. Das wäre echt der absolute Horror.

              Ist das eigentlich normal, dass man über Istanbul fliegt?

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • pzl64P Offline
                pzl64P Offline
                pzl64
                schrieb am zuletzt editiert von
                #567

                Was verstehst du unter normal? 
                Du hast wahrscheinlich  eine Reise mit einer türkischen Airline gebucht,  und die geht über Istanbul. 
                Hättest du eine Reise z.b. mit airfrance gebucht,  wärst du über Paris geflogen.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #568

                  Na gut ... es hätte ja vielleicht leichter zu erreichende Ziele gegeben - aber da nich für!
                  Du musst dich auch nicht rechtfertigen, ich habe aus ehrlichem Interesse nach den Beweggründen gefragt.

                  Ob ein Umsteigen in IST oder SAW "normal" ist hängt entscheidend von der Fluggesellschaft ab - es ist jedenfalls nicht unnormal.
                  Jedenfalls müsst ihr keinen unnützen Reiseleiter buchen (diese Wahl muss fakultativ sein!) und bezahlen und werdet mit Sicherheit auch nicht irgendwo zurückgelassen weil ihr wegen der Anzahlung bzw. des RL insistiert habt.
                  Nehmt die Anreise als Teil eures Urlaubs wahr - macht´s euch nett und werft die Sorgen über Bord.
                  Ein Urlaub sollte spätestens mit dem Eintreffen am Flughafen beginnen, lasst euch das nicht von unnützen Bedenken vermiesen!

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • EriKolE Offline
                    EriKolE Offline
                    EriKol
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #569

                    Fernweh8182:
                    Danke erstmal für eure Antworten....

                    @Fernweh8182 Ihr habt die besseren Karten!

                    Haben das auch gerade gut 5 Wochen lang durchgemacht - nun ist die Anzahlung 20% und korrekt abgebucht (man wollte bei uns gleich anfangs 80%) und das alles nur, weil wir eben gleich angegeben haben, das rechtswidrige und als unwirksam erklärte Klauseln in den AGBs nichts wert sind... Mal bitte nach dem Urteil X ZR 13/14 googlen.

                    Da kommt dann das hier heraus: www.vz-nrw.de/mediabig/234025A.pdf

                    Da hat ausgerechnet Urlaubstours erst beim Landgericht Frankfurt, dann beim Oberlandesgericht Frankfurt und dann auch noch vor dem Bundesgerichtshof verloren, weil sie genau das gerne amtlich hätten, das sie das machen dürfen...
                    Klipp und klar steht dort " UNWIRKSAM" - Und genau das schreibt und schickt Ihr an die üblichen emailadressen von Urlaubstours, also"Reisen@..", "Service@.."

                    Wichtig ist auch, das Ihr den Satz "ES BESTEHT KEINE ZAHLUNGS-BEREITSCHFT für die Anzahlung in Höhe von ...%, solange keine detaillierte, überprüfbare Aufstellung / kein Nachweisüber die ihnen sofort entstehenden Kosten vorliegt, die diese Höherechtfertigen!" immer wieder unterbringt**.**

                    Denn dieser wichtige!! Satz sorgt dafür, dass Ihr von vorneherein klar stellt, das Ihr nicht mehr als vom höchsten Gericht Deutschalnds festgelegt als Anzahlung berappen werdet - Und weil Ihr das so klar schreibt, bedeutet das für den "Gläubiger", das die auf Ihren Inkassokosten sitzenbleiben, wenn die mit sowas drohen.

                    Bei mir ist deshalb diese Tage nun endlich die Anzahlung von 20% abgebucht worden (auch bei mir hat man erst 2x versucht, mehr abzubuchen, musste Ich jedesmal zurückbuchen) und nun läuft das wohl in geordneten Bahnen.

                    Keine Angst, die (Unister Travel) haben die letzten Monate vor Gericht so oft verloren (bitte googlen, da hält man sich den Bauch vor Lachen). Trotzdem das Ich jedesmal gefordert habe, das sie das doch ihrer Rechtsabteilung übergeben sollen, haben die nun wochenlang gekniffen und nun endlich die Anzahlung inkorrekt max. Höhe kassiert.
                    Nur Mut, einfach stur auf das Urteil verweisen und verlangen, so wie im Urteil ausgeführt, das man genau für diese eine Reise! den Nachweis erbringen muss, das mehr angezahlt werden soll, weil mehr Vorleistung erbracht wird - Nur dann haben sie auch einen Rechtsanspruch auf eine erhöhte Anzahlung!

                    Aber da die schon vor Gericht nichts Neues damals vorbringen konnten, weil sie eben nichts hatten, haben die auch bei mir - und sicher auch bei euch nichts vorzubringen...

                    Und natürlich kommen die dann mit so einschüchternden Sprüchen wie "Während der Buchung werden Ihnen die AGB angezeigt die Sie auch bestätigen haben. In den AGB ist die Anzahlungshöhe klar ersichtlich. Eine Reduzierung der Anzahlung ist nicht möglich." Aber diese Klauseln sind eben unwirksam, weil eben der BGH festgestellt hat: "..Die beanstandeten Klauseln sind unwirksam, da sie den Reisenden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen ( 307 Abs. 1 Satz 1 BGB). .."

                    (Aber das Thema AGBs und welche von denen grad gültig ist, ist sowieso ne eigene Sache)
                    Selbst eine "1. Mahnung" haben die probiert, die sind da ziemlich verzweifelt, wenn man immer darauf besteht, das man nicht zahlen wird und gerne einen Rechtsstreit hätte, wo der eigene Rechtsanwalt /oder man selbst (1.Instanz) dann denen nochmal das BGH Urteil erklären lässt auf deren Kosten...

                    Also - zieht das durch, Ihr seid im Recht!

                    Ach ja – Bitte noch bei der Verbrauchzentrale NRW das auch noch melden, die habe auch Ich immer auf dem Laufenden gehalten, denn die waren es, die schon gegen diese Klauseln ins Feld gezogen sind…

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Stefffi0406S Offline
                      Stefffi0406S Offline
                      Stefffi0406
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #570

                      Hallo,

                      hoffe meine Nachricht wird irgendwie gelsesen.

                      Bin mittlerweile auch total verzweifelt mit diesem Veranstalter und wollte Fragen ob jemand Ahnung hat, wie ich die Reise einfach nicht mehr antreten muss?

                      Ich habe schon mit den Leuten von ab- ...Spezial.... Urlaubstours telefoniert bezüglich der 80% die ich innerhalb einer Woche zahlen soll bis zu einer bestimmten Uhrzeit?. Sowas ist mir noch nie passiert! Unkompetente Leute am Telefon die keine Ahnung haben? Auf meine Fragen die ich hatte bekam ich dauernd das Argument "steht alles in den AGB drinnen". Wenn ich den Urlaub stornieren würde müsste ich 60% stornierungskosten bezahlen? So viel?
                      Habe den Urlaub erst am jetzigen Samstag gebucht und soll ihn im August antreten und bin jetzt schon total am verzweifeln. Ich habe ehrlich keine Lust mehr auf diesen Urlaub mit solchen Reiseveranstaltern, welche einem nicht weiter helfen. 
                      Es kommen nach Abschluss der Reisebstätigung noch kosten auf einen zu. Für eine Überweisung soll ich jeweils 20 Euro zahlen? Warum?, Koffer muss ich nun anschließend extra buchen soweit ich weiß, kam mir kein Angebot entgegen während der Buchung für einen extra Koffer ?

                      Was kann ich tun?

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • soosiS Offline
                        soosiS Offline
                        soosi
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #571

                        Fakt ist mal,daß Du die AGB's durch Deine Unterschrift akzeptiert hast.
                        Ob diese Bestand haben kann ich nicht beurteilen...

                        Vaya con Dios y quiêreme como soy

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Fernweh8182F Offline
                          Fernweh8182F Offline
                          Fernweh8182
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #572

                          @ Steffi(+Zahl): Das Problem haben wir auch. Hatten wegen Überweisungskosten und Koffer eine Zusatzzahlung von fast 100€! Wir haben Urlaubstours jetzt runterge"zwungen" auf 60% Anzahlung und 20% Stornierungsgebühren. Habe bei unserem Fluganbieter mal angefragt, eigentlich ist das Gepäck da immer mit inkludiert (pro Person 20kg oder 30) aber Urlaubstours buchen das immer raus, damit die weniger zu zahlen haben und lassen das dann teuer dazubuchen...

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Stefffi0406S Offline
                            Stefffi0406S Offline
                            Stefffi0406
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #573

                            Ich habe heute mit jemanden telefoniert von Urlaubstours.
                            60% ist doch auch noch zu hoch. Wie habt ihr das denn erreicht? weil mir ist heute keiner mit irgendeinem "Deal" entgegengekommen. Mir wurde nur eine Email durchgegeben in der ich mitteilen soll, dass ich die 80% nicht zahlen möchte und ich soll ein realistisches Gegenangebot vorschlagen. 
                            Von dem Herrn an der Leitung kamen keinerlei gute Argumente bzw. erklärungen auf meine Fragen.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Stefffi0406S Offline
                              Stefffi0406S Offline
                              Stefffi0406
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #574

                              Eigenzitat entfernt!
                              @Fernweh8182
                              Bei welcher Fluggesellschaft seid ihr denn?

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Fernweh8182F Offline
                                Fernweh8182F Offline
                                Fernweh8182
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #575

                                wir sind bei turkish airlines als Fluglinie und haben über ab...spezial... gebucht gehabt. Hatte bei ab... angerufen und denen meine Rechte verdeutlicht 🙂 klar sind 60% noch sehr hoch, aber irgendwann hätte ch ohnehin den Rest zahlen müssen 😉

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Stefffi0406S Offline
                                  Stefffi0406S Offline
                                  Stefffi0406
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #576

                                  Da hast du ja recht mit der bezahlung,
                                  jedoch ist es eine Unverschämtheit so mit jemanden umzugehen und keinerlei Antworten auf meine Fragen zu bekommen? ❓ Ich habe nicht einmal mehr Lust auf diesen Urlaub, da vergeht einem alles wenn man sich mit solchen Veranstaltern rumquälen muss, wenn der Urlaub erst noch bevorsteht und man bis dahin noch Angst haben muss vor bösen Überraschungen nach all diesen üblen Bewertungen

                                  Eine andere Frage. Ist es denn zulässig das bei einer Hotelumbuchung ebenso 60% stornierungsgebühren verlangt werden dürfen? Ich habe noch nix bezahlt.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    pzl64
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #577

                                    Was ich nicht verstehe: Warum bucht ihr denn bei solchen Veranstaltern und ärgert euch dann rum?
                                    Dass man mal nicht auf das Gepäck achtete oder vergisst, die Versicherung abzuwählen kann ja passieren. 
                                    Aber wie viel man anzahlt ist doch vor Buchungsabschluss ersichtlich?
                                    Wenn das nicht so sein sollte, buche ich doch nicht auf gut Glück und rege mich hinterher auf, wenn es nahe 100% sind?

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • Stefffi0406S Offline
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                                      Stefffi0406
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #578

                                      Bei mir gab es keine Zubuchung von Gepäck sonst hätte ich es natürlich gemacht und wäre nicht davon ausgegangen das es im Preis dabei ist. Es war meine erste Online Buchung und auch meine letzte. Ja man bucht nicht auf gut Glück stimmt. Trotzdem geht es nicht was die machen

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • EriKolE Offline
                                        EriKolE Offline
                                        EriKol
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #579

                                        Zitat gelöscht, es reicht der Username

                                        Stefffi0406:

                                        Hallo

                                        bitte einfach immer wieder auf das Urteil des BGH verweisen und darauf BESTEHEN!!, das Sie das an die Rechtsabteilung abgeben sollen, damit das vor Gericht geht!

                                        Der BGH hat in seinem Urteil (steht in meinem letzten Beitrag) klar und deutlich festgestellt, das eine Klausel in der AGB, die mehr als 20% Anzahlung beinhaltet UNWIRKSAM ist - Hier sind ne Menge Leute, die immer wieder wieder behaupten "AGBs zugestimmt und damit aktzeptiert"- Wenn da irgendwo in den AGBs im Kleingedruckten noch stehen würden "zahlen sie nach der Reise noch schnell 1000 euro an uns" dann würden die auch behaupten, das müsse man tun, weil man ja "zugestimmt" hat..

                                        Nochmal - Mehr als 20% nur, wenn dargelegt wird - für diese Reise speziell, nicht "pauschal für alle Reisen" das hier mehr Vorleistung erbracht werden muß.

                                        In dem Urteil steht auch was zu den Stornokosten und das auch die überzogen sind - Das nur am Rande!

                                        Warum sollten die nochmal vor Gericht ziehen, wenn Sie doch schon mal in 3 Instanzen hintereinander erklärt bekommen haben, das diese Klausel nicht wirksam sind? glaubst du Urlaubstours mehr als dem Bundesgerichtshof?

                                        Ich habe jetzt meine Anzahlung von 20% abgebucht bekommen und die wollten bei mir auch Anfangs 80% - also nur Mut!

                                        Immer drauf hinweisen, das Ihr das gerichtlich klären lassen wollt - Stur und immer wieder. Hat bei mir auch über 4 wochen gedauert, aber dann passte das!

                                        Kann dir gerne eine Kopie meiner ersten (80%) und meiner jetzigen Rechnung (20% Anzahlung) zukommen lassen..

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • EriKolE Offline
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                                          EriKol
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #580

                                          Zitat gelöscht, Username reicht aus, bitte beachten, sonst wird es unübersichtlich
                                          soosi:

                                          der Bundesgerichtshof schon:
                                          www.vz-nrw.de/mediabig/234025A.pdf
                                           
                                          a) Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der der Reisende bei Vertragsschluss eine Anzahlung von nicht mehr als 20 % des Reisepreises zu leisten hat, stellt keine unangemessene Benachteiligung des Reisenden  dar und ist wirksam (Bestätigung von BGH, Urteil vom 20. Juni 2006 ­ X ZR  59/05, NJW 2006, 3134). Eine höhere Anzahlung kann der Reiseveranstalter nur dann verlangen, wenn er in Höhe eines dem verlangten Anteil des Reisepreises entsprechenden Betrages bei Vertragsschluss seinerseits eigene Aufwendungen erbringen oder fällige Forderungen der Leistungsträger erfüllen muss, deren er sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Reisevertrag bedient.

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