Flugzeitänderung vor der Reise
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Ich habe gedacht, dass An. und Abreisetage nicht als Urlaubstage gezählt werden?
@domrepfan1995 sagte:
Ich habe gedacht, dass An. und Abreisetage nicht als Urlaubstage gezählt werden?
Es werden auch keine Urlaubstage gezählt, auch wenn das in den Angeboten so steht, sondern Übernachtungen am Zielort. Da gibt es sicherlich eine rechtliche Definition, wann eine Übernachtung spätestens beginnen und frühestens enden soll.
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Weshalb die gebräuchliche Formulierung lautet: An- und Abreisetage werden nicht zu den Erholungstagen gezählt.
Und nein, eine Hotelübernachtung wird nicht erstattet.
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Bei 2 Stunden und nicht gerade extrem kurzfristiger Info wirst du keine Erstattung oder Entschädigung erhalten.
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Hotelkosten werden überhaupt nur dann erstattet, wenn sie im Rahmen der Verpflegungsleistungen erbracht werden müssen. Dies ist hier nicht der Fall.
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Jap, bei 9:00 Abflug kann man auch nicht mit Störung/Verkürzung der Nachtruhe o. ä. argumentieren.
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Hallo Forum,
wir haben über den Reisevermittler Check24 eine Pauschalreise des Reiseveranstalters XFTI nach Kuba vom 22.11.-06.12.2017 mit Flügen mit Eurowings ab⁄nach Köln⁄Bonn gebucht.
Wir haben bereits frühzeitig Sitzplätze für den Hin-und Rückflug über Eurowings gebucht. Nunmehr benötigten wir hierfür eine schriftliche Bestätigung, welche wir erhalten haben. Bzgl. der Sitzplatzreservierung haben wir festgestellt, dass der 04.12. als Rückflugtag eingetragen war und haben daher erneut den Kontakt mit Eurowings gehabt und die Aussage erhalten, dass sich die Flugzeit auf den 4.12. geändert habe und der Reiseveranstalter bereits seit zwei Wochen informiert sei. Wir waren über diese Aussage sehr überrascht, da wir am selben Tag morgens erst ein Merkblatt seitens des Reisevermittlers erhalten haben, indem eindeutig der 06.12. als Rückflugdatum enthalten ist.
Daraufhin haben wir uns telefonisch bei unserem Reisevermittler in Verbindung gesetzt. Der Mitarbeiter zeigte sich mit der Situation überfordert und stellte die Vermutung an, dass es sich sicherlich um einen Fehler handele und es noch lange nicht bedeuten würde, dass unser Flug nicht am 06.12. stattfinden würde, half uns aber überhaupt nicht weiter. Daraufhin nutzen wir denWas können wir nun unternehmen? Wir haben eine 14 tägige Reise gebucht, daher können wir doch keinen Rückflug nach 12 Tagen erhalten? Wir haben extra diese Reise ab Köln/Bonn gebucht, da es ein Direktflug ist. Müssen wir uns damit abfinden, sollten wir eine Rückreisealternative mit Zwischenlandung erhalten? Es gibt an dem 06.12. einen Direktflug nach München. Eurowings würde erst wieder am 08.12. fliegen. Falls der Reiseveranstalter uns auf den 08.12. auf den Eurowingsrückflug umbuchen will und damit sich 16 Tage Reisedauer ergibt, kann der Reiseveranstalter verlangen, dass wir die zwei Tage Hotelkosten übernehmen oder muss der Reiseveranstalter uns auch das Hotel stellen? Haben wir die Möglichkeit dem Reiseveranstalter eine Frist aufzuerlegen, bis wann wir Alternativen vorgelegt haben wollen? Sicherlich steht der Urlaub noch nicht vor der Tür, aber man möchte als Reiseteilnehmer doch gern wissen, wie und wann die Rückreise abläuft. Vielen Dank für eure Hinweise/Tipps.
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Eure Ansprüche im Einzelnen:
Ihr könnt den Reisevertrag kündigen, 100% Erstattung.
Ihr könnt höflich ersuchen, auf eine andere Maschine am Reisetag umgebucht zu werden (ich bezweifle, dass diesem Wunsch entsprochen wird).
Reist ihr am 4. zurück, könnt ihr den Reisepreis um 2 Tagessätze mindern.
Falls ihr euch entschließt erst am 8. zurückzureisen (sofern möglich seitens RV) habt ihr keinen Anspruch auf die Kosten für die Verlängerungstage, i.e. dafür müsst ihr ggf. selbst aufkommen.
Ihr könnt selbstverständlich eine Frist setzen, ich halte das allerdings für ziemlich sinnlos ... -
Hallo, wir hatten in Juli 2017 für 9 Tage eine Pauschalreise in die Türkei gebucht. Hinflug sollte morgens um 10.20 mit Corendon Airlins ab Düsseldorf sein. Auf unseren Tickets die wir 14 Tage vorher Erhalten haben wurde diese Flugzeit auch aufgeführt. 9 Tage vor Abflug haben wir eine Email erhalten, dass sich die Flugzeit auf abends 18.20 Uhr verschoben hat. Letztendlich sind wir dann um 19.20 Uhr abgeflogen. Das wären dann 9 Stunden später. Nach meiner Information würden hier pro Person 400 Euro Entschädigung zustehen. Da die Fluggesellschaft die 14 Tage vor Abflug Frist nicht eingehalten hat . Wir haben die schriftliche Bestätigung von Check24 und des Reiseveranstalter dass die Änderung wirklich erst 10 Tage vor Abflug bekannt gegeben worden ist. Es gibt auch keine Begründung, warum der Flug überhaupt verschoben wurde. Was wir nur sehr eigenartig fanden war, dass am Flughafen niemand wusste, dass der Flug schon morgens hätte starten sollen. Kennt sich hier jemand aus und kann mir bestätigen, dass uns hier eine Entschädigung zustehen würde?
Wir haben auch um einen anderen Flug gebeten, es gab aber keinen.
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Soweit ich die Sache sehe, steht euch keine Entschädigung gem. VO(EG)261/04 zu sondern nur eine Reisepreisminderung von 5% eines Tagessatzes der Reise ab der 5ten Stunde der Verschiebung. Falls ihr eine prozessuale Entscheidung anstrebt wird die Beklagte vermutlich spätestens vor Gericht darlegen, dass die Flugplanänderung auf einem wichtigen Grund beruhte. Einer Verlegung in die Abendstunden kann überdies keine Unzumutbarkeit beigemessen werden.
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Soweit ich die Sache sehe, steht euch keine Entschädigung gem. VO(EG)261/04 zu sondern nur eine Reisepreisminderung von 5% eines Tagessatzes der Reise ab der 5ten Stunde der Verschiebung. Falls ihr eine prozessuale Entscheidung anstrebt wird die Beklagte vermutlich spätestens vor Gericht darlegen, dass die Flugplanänderung auf einem wichtigen Grund beruhte. Einer Verlegung in die Abendstunden kann überdies keine Unzumutbarkeit beigemessen werden.
Wegen Unzumutbarkeit, möchten wir den Schadenersatz ja nicht fordern. Sondern wegen der 14 Tage Frist die nicht eingehalten worden ist.
Es wurde vom Reiseveranstalter und uns der Grund der Verschiebung angefordert, es gab keine Antwort darauf. Falls der Fall vor Gericht gehen würde, müssten sie den Grund dafür darlegen und auch Beweisen oder nicht ? Nach unserer Meinung und des Reiseveranstalters war die Maschine für morgens nicht genügend gebucht und sie haben uns dann zu der Abendmaschine ( die sowieso geflogen ist) dazu geschoben. -
@freschemaus - Und - kannst Du das beweisen?
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Ja müsste(n) sie (die Airline, nicht der Veranstalter) - und würden sie sehr wahrscheinlich auch.
Der Veranstalter wird sich auf eine Änderung der Airline berufen, dessen ungeachtet besteht der Anspruch auf eine Reisepreisminderung.
Im Übrigen ist deine Vermutung unwahrscheinlich, ich bezweifle, dass für den betreffenden Tag 2 Operatings zum selben Ziel geplant waren.Allein eine Frist nicht einzuhalten verpflichtet nicht zu Schadenersatz gem. VO(EG)261/04 - wer auch immer das glauben machen will.
Das Luftfahrtunternehmen behält sich in seinen ABB Änderungen der Reisezeiten aus flugbetrieblichen Gründen vor. Insofern muss eine Benachteiligung bzw. eben eine Unzumutbarkeit gegeben sein damit das Vorgehen Wirkung auf weitere Ansprüche entfaltet. -
Hallo, wir haben auch leider sehr unschöne Flugzeitenänderungen für Hin-und Rückflug bekommen. Hinflug war ja noch zumutbar aber beim Rückflug wurde der Flug von 17.00 Uhr auf 2.15 die Nacht vorverlegt, wurden schon um 22.40 vom Hotel abgeholt und durch nochmalige Verspätung der Maschine flogen wir dann 4.30 zurück. Statt der gebuchten 7 Nächte waren es also nur 6 Nächte und dann auch noch die halbe Nacht auf dem Flughafen warten. Haben wir Anspruch auf Reisepreisminderung?
Wäre toll ,wenn jemand Ahnung oder Erfahrung hat. -
Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck, Janine Brenner.
Ja, habt ihr. Ich würde vom Veranstalter einen vollen Tagessatz der Reisekosten verlangen, wahrscheinlich ist die Erstattung von 50% (bezogen auf den Tagespreis).
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Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck, Janine Brenner.
Ja, habt ihr. Ich würde vom Veranstalter einen vollen Tagessatz der Reisekosten verlangen, wahrscheinlich ist die Erstattung von 50% (bezogen auf den Tagespreis).
Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.
Na das hört sich doch ganz gut an.
Einen schönen Nachmittag noch. -
Huch - sorry, Bremer meinte ich ... (mit
wär das nicht passiert!)
U.U. können übrigens auch darüber hinaus noch Ansprüche (z.B. an die Airline) bestehen, zu deren vorläufiger Einschätzung auf Erfolg aber einige Präzisierungen erforderlich wären. -
Huch - sorry, Bremer meinte ich ... (mit
wär das nicht passiert!)
U.U. können übrigens auch darüber hinaus noch Ansprüche (z.B. an die Airline) bestehen, zu deren vorläufiger Einschätzung auf Erfolg aber einige Präzisierungen erforderlich wären.laube eher nicht, die Airline mit der wir geflogen sind ist nur für eine andere und zwar für Sund Air eingesprungen.
Ich werde mich erst einmal an den Reiseveranstalter wenden.
Aber trotzdem Danke -
Sundair hat noch kein AOC und kann deshalb noch nicht fliegen und setzt Subcharter ein um ihre Kunden zu transportieren. In dem Falle ist dann Sundair für die krasse Änderung der Flugzeiten zuständig, nicht die ausführende Airline.