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Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Tomm65T Offline
    Tomm65T Offline
    Tomm65
    schrieb am zuletzt editiert von
    #3421

    9 Tage vorher

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    • domrepfan1995D domrepfan1995

      Ich habe gedacht, dass An. und Abreisetage nicht als Urlaubstage gezählt werden?

      Florian80wF Offline
      Florian80wF Offline
      Florian80w
      schrieb am zuletzt editiert von
      #3422

      @domrepfan1995 sagte:

      Ich habe gedacht, dass An. und Abreisetage nicht als Urlaubstage gezählt werden?

      Es werden auch keine Urlaubstage gezählt, auch wenn das in den Angeboten so steht, sondern Übernachtungen am Zielort. Da gibt es sicherlich eine rechtliche Definition, wann eine Übernachtung spätestens beginnen und frühestens enden soll.

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      • vonschmelingV 1
        vonschmelingV 1
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3423

        Weshalb die gebräuchliche Formulierung lautet: An- und Abreisetage werden nicht zu den Erholungstagen gezählt.

        Und nein, eine Hotelübernachtung wird nicht erstattet.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • DürenD Offline
          DürenD Offline
          Düren
          schrieb am zuletzt editiert von
          #3424

          Also bei 2 Stunden sehe ich da keine Chance. Anreise mit dem Auto?

          Sie beobachten Dich.........

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Herr_ReiseH Offline
            Herr_ReiseH Offline
            Herr_Reise
            schrieb am zuletzt editiert von
            #3425

            Bei 2 Stunden und nicht gerade extrem kurzfristiger Info wirst du keine Erstattung oder Entschädigung erhalten.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV 1
              vonschmelingV 1
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
              #3426

              Hotelkosten werden überhaupt nur dann erstattet, wenn sie im Rahmen der Verpflegungsleistungen erbracht werden müssen. Dies ist hier nicht der Fall.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Herr_ReiseH Offline
                Herr_ReiseH Offline
                Herr_Reise
                schrieb am zuletzt editiert von
                #3427

                Jap, bei 9:00 Abflug kann man auch nicht mit Störung/Verkürzung der Nachtruhe o. ä. argumentieren.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • *+sunny+*28* Offline
                  *+sunny+*28* Offline
                  *+sunny+*28
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #3428

                  Hallo Forum,
                   wir haben über den Reisevermittler Check24 eine Pauschalreise des Reiseveranstalters XFTI nach Kuba vom 22.11.-06.12.2017 mit Flügen mit Eurowings ab⁄nach Köln⁄Bonn gebucht.
                  Wir haben bereits frühzeitig Sitzplätze für den Hin-und Rückflug über Eurowings gebucht. Nunmehr benötigten wir hierfür eine schriftliche Bestätigung, welche wir erhalten haben. Bzgl. der Sitzplatzreservierung haben wir festgestellt, dass der 04.12. als Rückflugtag eingetragen war und haben daher erneut den Kontakt mit Eurowings gehabt und die Aussage erhalten, dass sich die Flugzeit auf den 4.12. geändert habe und  der Reiseveranstalter bereits seit zwei Wochen informiert sei. Wir waren über diese Aussage sehr überrascht, da wir am selben Tag morgens erst ein Merkblatt seitens des Reisevermittlers erhalten haben, indem eindeutig der 06.12. als Rückflugdatum enthalten ist.
                  Daraufhin haben wir uns telefonisch bei unserem Reisevermittler in Verbindung gesetzt. Der Mitarbeiter zeigte sich mit der Situation überfordert und stellte die Vermutung an, dass es sich sicherlich um einen Fehler handele und es noch lange nicht bedeuten würde, dass unser Flug nicht am 06.12. stattfinden würde, half uns aber überhaupt nicht weiter. Daraufhin nutzen wir den

                  Was können wir nun unternehmen? Wir haben eine 14 tägige Reise gebucht, daher können wir doch keinen Rückflug nach 12 Tagen erhalten? Wir haben extra diese Reise ab Köln/Bonn gebucht, da es ein Direktflug ist. Müssen wir uns damit abfinden, sollten wir eine Rückreisealternative mit Zwischenlandung erhalten? Es gibt an dem 06.12. einen Direktflug nach München. Eurowings würde erst wieder am 08.12. fliegen. Falls der Reiseveranstalter uns auf den 08.12. auf den Eurowingsrückflug umbuchen will und damit sich 16 Tage Reisedauer ergibt, kann der Reiseveranstalter verlangen, dass wir die zwei Tage Hotelkosten übernehmen oder muss der Reiseveranstalter uns auch das Hotel stellen? Haben wir die Möglichkeit dem Reiseveranstalter eine Frist aufzuerlegen, bis wann wir Alternativen vorgelegt haben wollen? Sicherlich steht der Urlaub noch nicht vor der Tür, aber man möchte als Reiseteilnehmer doch gern wissen, wie und wann die Rückreise abläuft. Vielen Dank für eure Hinweise/Tipps.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV 1
                    vonschmelingV 1
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #3429

                    Eure Ansprüche im Einzelnen:
                    Ihr könnt den Reisevertrag kündigen, 100% Erstattung.
                    Ihr könnt höflich ersuchen, auf eine andere Maschine am Reisetag umgebucht zu werden (ich bezweifle, dass diesem Wunsch entsprochen wird).
                    Reist ihr am 4. zurück, könnt ihr den Reisepreis um 2 Tagessätze mindern.
                    Falls ihr euch entschließt erst am 8. zurückzureisen (sofern möglich seitens RV) habt ihr keinen Anspruch auf die Kosten für die Verlängerungstage, i.e. dafür müsst ihr ggf. selbst aufkommen.
                    Ihr könnt selbstverständlich eine Frist setzen, ich halte das allerdings für ziemlich sinnlos ...

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • freschemausF Offline
                      freschemausF Offline
                      freschemaus
                      schrieb am zuletzt editiert von freschemaus
                      #3430

                      Hallo, wir hatten in Juli 2017 für 9 Tage eine Pauschalreise in die Türkei gebucht. Hinflug sollte morgens um 10.20 mit Corendon Airlins ab Düsseldorf sein. Auf unseren Tickets die wir 14 Tage vorher Erhalten haben wurde diese Flugzeit auch aufgeführt. 9 Tage vor Abflug haben wir eine Email erhalten, dass sich die Flugzeit auf abends 18.20 Uhr verschoben hat. Letztendlich sind wir dann um 19.20 Uhr abgeflogen. Das wären dann 9 Stunden später. Nach meiner Information würden hier pro Person 400 Euro Entschädigung zustehen. Da die Fluggesellschaft die 14 Tage vor Abflug Frist nicht eingehalten hat . Wir haben die schriftliche Bestätigung von Check24 und des Reiseveranstalter dass die Änderung wirklich erst 10 Tage vor Abflug bekannt gegeben worden ist. Es gibt auch keine Begründung, warum der Flug überhaupt verschoben wurde. Was wir nur sehr eigenartig fanden war, dass am Flughafen niemand wusste, dass der Flug schon morgens hätte starten sollen. Kennt sich hier jemand aus und kann mir bestätigen, dass uns hier eine Entschädigung zustehen würde?

                      Wir haben auch um einen anderen Flug gebeten, es gab aber keinen.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV 1
                        vonschmelingV 1
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #3431

                        Soweit ich die Sache sehe, steht euch keine Entschädigung gem. VO(EG)261/04 zu sondern nur eine Reisepreisminderung von 5% eines Tagessatzes der Reise ab der 5ten Stunde der Verschiebung. Falls ihr eine prozessuale Entscheidung anstrebt wird die Beklagte vermutlich spätestens vor Gericht darlegen, dass die Flugplanänderung auf einem wichtigen Grund beruhte. Einer Verlegung in die Abendstunden kann überdies keine Unzumutbarkeit beigemessen werden.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        freschemausF 1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV vonschmeling

                          Soweit ich die Sache sehe, steht euch keine Entschädigung gem. VO(EG)261/04 zu sondern nur eine Reisepreisminderung von 5% eines Tagessatzes der Reise ab der 5ten Stunde der Verschiebung. Falls ihr eine prozessuale Entscheidung anstrebt wird die Beklagte vermutlich spätestens vor Gericht darlegen, dass die Flugplanänderung auf einem wichtigen Grund beruhte. Einer Verlegung in die Abendstunden kann überdies keine Unzumutbarkeit beigemessen werden.

                          freschemausF Offline
                          freschemausF Offline
                          freschemaus
                          schrieb am zuletzt editiert von freschemaus
                          #3432

                          Wegen Unzumutbarkeit, möchten wir den Schadenersatz ja nicht fordern. Sondern wegen der 14 Tage Frist die nicht eingehalten worden ist.
                          Es wurde vom Reiseveranstalter und uns der Grund der Verschiebung angefordert, es gab keine Antwort darauf. Falls der Fall vor Gericht gehen würde, müssten sie den Grund dafür darlegen und auch Beweisen oder nicht ? Nach unserer Meinung und des Reiseveranstalters war die Maschine für morgens nicht genügend gebucht und sie haben uns dann zu der Abendmaschine ( die sowieso geflogen ist) dazu geschoben.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • TangomausT Offline
                            TangomausT Offline
                            Tangomaus
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #3433

                            @freschemaus - Und - kannst Du das beweisen?

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV 1
                              vonschmelingV 1
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #3434

                              Ja müsste(n) sie (die Airline, nicht der Veranstalter) - und würden sie sehr wahrscheinlich auch.
                              Der Veranstalter wird sich auf eine Änderung der Airline berufen, dessen ungeachtet besteht der Anspruch auf eine Reisepreisminderung.
                              Im Übrigen ist deine Vermutung unwahrscheinlich, ich bezweifle, dass für den betreffenden Tag 2 Operatings zum selben Ziel geplant waren.

                              Allein eine Frist nicht einzuhalten verpflichtet nicht zu Schadenersatz gem. VO(EG)261/04 - wer auch immer das glauben machen will.
                              Das Luftfahrtunternehmen behält sich in seinen ABB Änderungen der Reisezeiten aus flugbetrieblichen Gründen vor. Insofern muss eine Benachteiligung bzw. eben eine Unzumutbarkeit gegeben sein damit das Vorgehen Wirkung auf weitere Ansprüche entfaltet.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Janine BremerJ Offline
                                Janine BremerJ Offline
                                Janine Bremer
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #3435

                                Hallo, wir haben auch leider sehr unschöne Flugzeitenänderungen  für Hin-und Rückflug bekommen. Hinflug war ja noch zumutbar aber beim Rückflug wurde der Flug von 17.00 Uhr auf 2.15 die Nacht vorverlegt, wurden schon um 22.40 vom Hotel abgeholt und durch nochmalige Verspätung der Maschine flogen wir dann 4.30 zurück. Statt der gebuchten 7 Nächte waren es also nur 6 Nächte und dann auch noch die halbe Nacht auf dem Flughafen warten. Haben wir Anspruch auf Reisepreisminderung?
                                Wäre toll ,wenn jemand Ahnung oder Erfahrung hat.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV 1
                                  vonschmelingV 1
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                  #3436

                                  Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck, Janine Brenner.

                                  Ja, habt ihr. Ich würde vom Veranstalter einen vollen Tagessatz der Reisekosten verlangen, wahrscheinlich ist die Erstattung von 50% (bezogen auf den Tagespreis).

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  Janine BremerJ 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV vonschmeling

                                    Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck, Janine Brenner.

                                    Ja, habt ihr. Ich würde vom Veranstalter einen vollen Tagessatz der Reisekosten verlangen, wahrscheinlich ist die Erstattung von 50% (bezogen auf den Tagespreis).

                                    Janine BremerJ Offline
                                    Janine BremerJ Offline
                                    Janine Bremer
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #3437

                                    Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.
                                    Na das hört sich doch ganz gut an.
                                    Einen schönen Nachmittag noch.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • vonschmelingV 1
                                      vonschmelingV 1
                                      vonschmeling
                                      Moderator
                                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                      #3438

                                      Huch - sorry, Bremer meinte ich ... (mit 😎 wär das nicht passiert!)
                                      U.U. können übrigens auch darüber hinaus noch Ansprüche (z.B. an die Airline) bestehen, zu deren vorläufiger Einschätzung auf Erfolg aber einige Präzisierungen erforderlich wären.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

                                      Janine BremerJ 1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • vonschmelingV vonschmeling

                                        Huch - sorry, Bremer meinte ich ... (mit 😎 wär das nicht passiert!)
                                        U.U. können übrigens auch darüber hinaus noch Ansprüche (z.B. an die Airline) bestehen, zu deren vorläufiger Einschätzung auf Erfolg aber einige Präzisierungen erforderlich wären.

                                        Janine BremerJ Offline
                                        Janine BremerJ Offline
                                        Janine Bremer
                                        schrieb am zuletzt editiert von Janine Bremer
                                        #3439

                                        laube eher nicht, die Airline mit der wir geflogen sind ist nur für eine andere und zwar für Sund Air eingesprungen.
                                        Ich werde mich erst einmal an den Reiseveranstalter wenden.
                                        Aber trotzdem Danke

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #3440

                                          Sundair hat noch kein AOC und kann deshalb noch nicht fliegen und setzt Subcharter ein um ihre Kunden zu transportieren. In dem Falle ist dann Sundair für die krasse Änderung der Flugzeiten zuständig, nicht die ausführende Airline.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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