Flugzeitänderung vor der Reise
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Einiges OT entfernt!
LG
Sokrates
P.S. - auch OT: Es ist immer wieder faszinierend zu sehen, welche Kleinigkeiten gewissen Usern als Anlass dienen, andere Forenteilnehmer zu provozieren! OT Ende
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Hallo Sokrates,ich möchte gerne wissen,ob mein Beitrag : Interessante These,wenn ein Kind müde ist ,schläft es auf der Stelle ein,provozierend war ? Ich könnte die nachfolgenden Beiträge nicht alle lesen.Deshalb frage ich ,ob ich damit gemeint war.
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Hallo Sokrates,ich möchte gerne wissen,ob mein Beitrag : Interessante These,wenn ein Kind müde ist ,schläft es auf der Stelle ein,provozierend war ? Ich könnte die nachfolgenden Beiträge nicht alle lesen.Deshalb frage ich ,ob ich damit gemeint war.
Was hat dieser Dein letzter Beitrag hier zu suchen?
Dafür haben wie die PN!

LG
Sokrates
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Hallo,
ich habe schon einen eigenen Beitrag eröffnet, allerdings wurde dort empfohlen, dass ich mich hier nochmals melden soll:Auf meiner Rückreise aus der Türkei, hat sich leider meine Flugzeit verschoben.
Ursprünglich gebucht habe ich:
ANTALYA - LEIPZIG 25.07.2017 (heute) lt. Bordingkarte CAI5041 lt. Ankunft im Terminal XC5041.
Abflug 06.50 - tatsächlich ca. 11:40
Ankunft statt 09:05 tatsächlich 13:42Ich habe unterschiedliche Angaben erhalten, ob dieser Flug berechtigt ist, oder nicht.
Gebucht habe ich eine Pauschalreise, ich habe vom Reiseveranstalter (corendon airline) einen Zettel erhalten, indem verschiedene Summen (250 - 400 Euro) vermerkt sind. Im anderen Beitrag, erhielt ich den Hinweis, dass ich nur die belegbare Aufwendungen geltend machen kann. Warum erhalte ich dann diesen Zettel von der Airline? -
Danke für die Antwort,ich bin noch nicht so bewandert.Hättest mich nicht gleich so böse anschauen müssen.

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Hallo,
ich habe schon einen eigenen Beitrag eröffnet, allerdings wurde dort empfohlen, dass ich mich hier nochmals melden soll:Auf meiner Rückreise aus der Türkei, hat sich leider meine Flugzeit verschoben.
Ursprünglich gebucht habe ich:
ANTALYA - LEIPZIG 25.07.2017 (heute) lt. Bordingkarte CAI5041 lt. Ankunft im Terminal XC5041.
Abflug 06.50 - tatsächlich ca. 11:40
Ankunft statt 09:05 tatsächlich 13:42Ich habe unterschiedliche Angaben erhalten, ob dieser Flug berechtigt ist, oder nicht.
Gebucht habe ich eine Pauschalreise, ich habe vom Reiseveranstalter (corendon airline) einen Zettel erhalten, indem verschiedene Summen (250 - 400 Euro) vermerkt sind. Im anderen Beitrag, erhielt ich den Hinweis, dass ich nur die belegbare Aufwendungen geltend machen kann. Warum erhalte ich dann diesen Zettel von der Airline?Hier auch noch ein Link zum Zettel der Airline:
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@utipepe
Hab ich dir doch schon alles haarklein erklärt?
Corendon ist keine EU basierte Airline und dein Abflugort lag nicht auf dem Gebiet der EU = keine Ansprüche aus EU Fluggastverordnung.
Auf der Info von Corendon steht, dass eine Entschädigung nur für Flüge von mehr als 4h und einer Verspätung von 7,5-8h bewilligt wird.
Keins von beidem trifft auf deinen Flug zu.
Da Betreuungsleistungen für die Wartezeit beansprucht werden können rate ich dir evtl. vorhandene Verzehrbelege bei deinem Veranstalter einzureichen und um die Erstattung zu bitten. -
Voraussetzung für einen Anspruch auf Entschädigung gem. der VO(EG)261/04 ist entweder eine ausführende Airline aus der EU oder aber ein Abflugort innerhalb der EU. Für alle anderen Verspätungen kommen die Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens zum Tragen, sie beschränken sich auf eine Erstattung im Zusammenhang mit der Verspätung entstandener Kosten.
Corendon hat ihren Sitz in der Türkei, AYT liegt in der Türkei und die Türkei ist kein Mitglied der EU (und wird es in absehbarer Zeit auch nicht werden, was aber ein anderes Thema ist ...).
Demnach gibt es keine "unterschiedliche" Auffassung betreffend die Berechtigung einer Entschädigungsforderung.Die Idee war übrigens keinesfalls dich aufzufordern, dir denselben Sachverhalt hier noch einmal erläutern zu lassen, sondern vielmehr weitere Fragen dazu hier zu stellen. Das kannst du gerne machen, sofern noch Unklarheiten hinsichtlich deiner Erwartungen bestehen.
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Flugzeiten sind immer unter Vorbehalt der Änderung und können JEDERZEIT geändert werden, steht so auch im Katalog ist also KEIN Mangel, sondern einfach Pech, keine Chance, sorry!
Das ist nicht einfach Pech und entspricht auch nicht geltendem Recht. Die AGB Regeln sind sittenwidrig und nichtig, da sie nicht der EG Verordnung Nr. 261/ 2004 entsprechen.
Danach hat eine Verspätung von mehr als 2 Stunden einen Schadensersatzanspruch von 200 Euro auf innerdeutschen Flugreisen als Folge.
Bei mehr als 3 stunden beträgt der Anspruch bei Strecken innerhalb der EU über 1500 km 400 Euro.
Ich habe diesen Fall gerade konkret bei einer Reise auf Lanzarote am 21.11.2017. Der Flug wurde einfach über 3 Stunden vorverlegt. Als Folge mußte ich den Leihwagen stornieren und teurer neu buchen. Zum Abflugtag benötige ich ein Hotel am Flughafen, da ich mindestens 2 Stunden vor dem Abflug am Flughafen sein muß.
Holidaycheck hat mir dies lapidar mitgeteilt. Verbraucherrechte scheinen hier ein Fremdwort zu sein. -
Du solltest dich entweder in die Materie einlesen oder etwas zurückhaltender sein ...

Leider reihst du bei deinem Beitrag gleich mehrere Irrtümer fröhlich aneinander.
Eine Verlegung von 3h ist weder "sittenwidrig" noch widerspricht sie geltender Rechtsprechung. Welche AGB "Regeln" sollen übrigens betroffen sein?
Soweit geschildert kann ich keinerlei Anspruch erkennen. -
Du solltest dich entweder in die Materie einlesen oder etwas zurückhaltender sein ...

Leider reihst du bei deinem Beitrag gleich mehrere Irrtümer fröhlich aneinander.
Eine Verlegung von 3h ist weder "sittenwidrig" noch widerspricht sie geltender Rechtsprechung. Welche AGB "Regeln" sollen übrigens betroffen sein?
Soweit geschildert kann ich keinerlei Anspruch erkennen.@wobenott sagte:
Ich habe diesen Fall gerade konkret bei einer Reise auf Lanzarote am 21.11.2017.
Solange Du nicht mehr Fakten anbringst, kann da kaum einer was dazu sagen. Wie sind die Flugdaten, usw.?
LG
Sokrates
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Glaube nicht, daß er darauf gehofft hatte, er wollte wohl eher sein "Wissen" mitteilen?
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Man kann immerhin schon sagen, dass etwa 2/3 des Beitrags aus falschen Annahmen besteht ...
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@wobenott sagte:
Ich habe diesen Fall gerade konkret bei einer Reise auf Lanzarote am 21.11.2017.
Solange Du nicht mehr Fakten anbringst, kann da kaum einer was dazu sagen. Wie sind die Flugdaten, usw.?
LG
Sokrates
Ich habe im Juli eine für mich zumutbare Reise nach Lanzarote am 21.11.2017 mit airmarin über holidaycheck gebucht. Der Abflug aus Düsseldorf sollte um 11.50 Uhr erfolgen. Am 28.08.2017 wurde mir von holidaycheck mitgeteilt, das der Abflug nun um 8.40 Uhr erfolgen soll. Da man wegen sonstigen Unwägbarkeiten 2 Stunden vorher am Flughafen erscheinen muß, damit man als Pauschalreisender nicht das " Nachsehen" hat müßte ich um 6.40 Uhr im Flughafen Düsseldorf sein. Dies ist für mich nur mit Buchung eines Hotels am Abflughafen möglich, damit ich mit ungestörter Nachtruhe meinen Urlaub beginnen kann.
Die konkrete Verspätung zu einer vorher geplanten eigenen Anfahrt vom Wohnort beträgt 3 Stunden und 10 Minuten. Ich beabsichtige nicht meinen Urlaub mit einer " Nachtschicht" zu beginnen wegen der anscheinenden Beliebigkeit von Abflugzeiten. Diese waren für mich ein wesentlicher Fakt mit langer Suche nach vernünftigen Flugzeiten und ich habe deshalb extra nicht das "günstigste Angebot " gewählt.
Der " günstigste Flug" um 8 Uhr morgens mit Buchung eines Hotels in Düsseldorf wäre deutlich billiger,
Mit der bereits jetzt notwendigen Umbuchung des Leihwagens zur Hotelanfahrt und der nun notwendigen Hotelübernachtung am Flughafen Düsseldorf entstehen mir erhebliche Mehrkosten.
Scheinbar gibt es Verbraucherschutz in Deutschland nur sehr selten und dann nur mit Hilfe einer zum Glück vorhandenen Rechtsschutzversicherung.
Es ist schon sehr erschreckend, wie einseitig Rechte und Pflichten und Falschbehauptungen und Rechtsbeugungen durch AGBS in Deutschland möglich sind ohne Rechtsfolgen . Hühnerdiebe werden bei uns härter bestraft. Als Verbraucher ist man ohne Rechtsschutz leider häufig der Willkür der Firmen ausgesetzt.
Gruß wobenott -
Du solltest dich entweder in die Materie einlesen oder etwas zurückhaltender sein ...

Leider reihst du bei deinem Beitrag gleich mehrere Irrtümer fröhlich aneinander.
Eine Verlegung von 3h ist weder "sittenwidrig" noch widerspricht sie geltender Rechtsprechung. Welche AGB "Regeln" sollen übrigens betroffen sein?
Soweit geschildert kann ich keinerlei Anspruch erkennen.Da Lesen bildet empfehle ich dir die Lektüre der Eu Richtlinien. Dabei sind Verspätungen von über 3 Stunden ohne Schadensausgleich nicht zulässig. Da ein Flug von Düsseldorf nach Lanzarote mit der Condor (Anteilseigner u.a . Thomas Cook Group, zu der auch mein Reiseveranstalter airmarin gehört) > 1500 km nicht zulässig.
Wer bezahlt jemanden , der falsche Fakten verbreitet ?????
Einfache Rechenaufgabe Wieviel Zeit vergeht zwischen 8.40 Uhr bis 11.50 Uhr ?????
Die Mitteilung von holidaycheck zu diesem Vorgang war jämmerlich.
Nach Beanstandung soll ich laut holidaycheck bis zum 30.08. warten, ob airmarin eine zumutbare Lösung liefern kann. -
Da Lesen bildet empfehle ich dir die Lektüre der Eu Richtlinien. Dabei sind Verspätungen von über 3 Stunden ohne Schadensausgleich nicht zulässig. Da ein Flug von Düsseldorf nach Lanzarote mit der Condor (Anteilseigner u.a . Thomas Cook Group, zu der auch mein Reiseveranstalter airmarin gehört) > 1500 km nicht zulässig.
Wer bezahlt jemanden , der falsche Fakten verbreitet ?????
Einfache Rechenaufgabe Wieviel Zeit vergeht zwischen 8.40 Uhr bis 11.50 Uhr ?????
Die Mitteilung von holidaycheck zu diesem Vorgang war jämmerlich.
Nach Beanstandung soll ich laut holidaycheck bis zum 30.08. warten, ob airmarin eine zumutbare Lösung liefern kann.Ruhig Brauner!

Wer ist "dir" und bitte erkläre mir nochmal diesen Satz und welche Relevanz er hat.
@wobenott sagte:
...
Da ein Flug von Düsseldorf nach Lanzarote mit der Condor (Anteilseigner u.a . Thomas Cook Group, zu der auch mein Reiseveranstalter airmarin gehört) > 1500 km nicht zulässig.
...Soll er aussagen, daß es sich um eine europäische Airline handelt und Du von einem EU-Airport startest? Hatte doch keiner angezweifelt, oder? Da waren Deine Daten noch gar nicht vorhanden und man bezog sich auf TK aus der Türkei.
Danach wird es entscheidend für Deine Causa, Du verwechselst Flugverspätung mit Flugverschiebung und die Störung der Nachtruhe bei Anreise in der Heimat mit derselben bei Abreise aus der Zieldestination.
Ich mag zwar nicht gänzlich ausschließen, daß Dir da ein Richter folgen könnte, aber es hat nix mit der Entschädigung nach EU-Schlachmichtot zu tun, auf die sich inzwischen wohl jeder berufen möchte! Ich glaub, ich schau gleich mal in chilenische Foren, da waren ja ne Zeit lang auch ein paar Mitteleuropäer, vielleicht haben die Nachkommen auch davon gehört und beten diesen Gott inzwischen an?!

Eins hat die nervende Dauerbeschallung der Flightrightwerbung geschafft, jeder Zuschauer ist inzwischen ein Flugrechtexperte...
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Ruhig Brauner!

Wer ist "dir" und bitte erkläre mir nochmal diesen Satz und welche Relevanz er hat.
@wobenott sagte:
...
Da ein Flug von Düsseldorf nach Lanzarote mit der Condor (Anteilseigner u.a . Thomas Cook Group, zu der auch mein Reiseveranstalter airmarin gehört) > 1500 km nicht zulässig.
...Soll er aussagen, daß es sich um eine europäische Airline handelt und Du von einem EU-Airport startest? Hatte doch keiner angezweifelt, oder? Da waren Deine Daten noch gar nicht vorhanden und man bezog sich auf TK aus der Türkei.
Danach wird es entscheidend für Deine Causa, Du verwechselst Flugverspätung mit Flugverschiebung und die Störung der Nachtruhe bei Anreise in der Heimat mit derselben bei Abreise aus der Zieldestination.
Ich mag zwar nicht gänzlich ausschließen, daß Dir da ein Richter folgen könnte, aber es hat nix mit der Entschädigung nach EU-Schlachmichtot zu tun, auf die sich inzwischen wohl jeder berufen möchte! Ich glaub, ich schau gleich mal in chilenische Foren, da waren ja ne Zeit lang auch ein paar Mitteleuropäer, vielleicht haben die Nachkommen auch davon gehört und beten diesen Gott inzwischen an?!

Eins hat die nervende Dauerbeschallung der Flightrightwerbung geschafft, jeder Zuschauer ist inzwischen ein Flugrechtexperte...
Wenn ich doch eine Pauschalreise buche, dann sollte mir doch bei der Buchung bereits bewusst sein, dass es durchaus zu Flugzeitenveränderungen kommen kann, da diese zumeist nur vorbehaltlich sind. Im o.g. Fall Abflug am 21.11. wird dem Reisenden bereits knapp 3 Monate vorher mitgeteilt, dass es eine Flugzeitenveränderung von MINUS 3 Std und 10 Minuten gibt. Also ganz ehrlich, ich würde mirch darüber freuen. 3 Stunden früher vor Ort bedeuten für mich am ersten Tag 3 Stunden mehr Eindrücke sammeln, mich mit dem Hotel vertraut machen und und und. Sollte ich irgendwann merken, dass mir die Äuglein schwer werden, dann haue ich mich für 2 Stunden irgendwo hin und nickere mit einem Lächeln ein, denn ich ich bin ja schon an meinem gewünschten Urlaubsort. Ooooh. leider 3 Stunden zu früh
Alternativ könnte es ja auch zu einer Flugzeitenveränderung auf 23:00 Uhr kommen. Dann fliege ich noch am gebuchten Tag in D ab, komme aber erst am nächsten Tag auf Lanzerote an, natürlich erneut mit der gestörten Nachtruhe. Na da wüßte ich aber welcher Fall mir lieber wäre. Es geht doch um den Urlaub und darum diesen möglichst Stressfrei zu starten. Sicherlich ist es ärgerlich, wenn man eine Pauschalreise bucht und es zu einer Flugzeitenveränderung kommt, denn nicht selten nimmt man ggf. einen gewissen Mehrpreis, für seine persönliche "Wunschabflugzeit" in Kauf, aber sicher sein kann man sich dann trotzdem nicht. Und mir persönlich ist eine Mitteilung knapp 3 Monate vorher deutlich lieber, als wenn ich pünktlich am Flughafen bin und es dann kurzfristig zu einer Flugzeitenveränderung kommt und ich im Nirvana rumschwebe. Insofern @wobenott und meinem Vorredner Recht gebend: Bleib ruhig Brauner, Freu Dich auf den Urlaub und schieb Deine Rechtschutz ganz weit weg. Wer suchet, wird nicht zwangsläufig immer etwas finden. -
Hallöchen,
ich wollte nur noch einmal informieren (vielleicht braucht das später mal jemand).
Nachdem ich noch ein Gespräch hatte mit Aldiana und mein Reisebüro gestern noch einmal dort anrief, hat er dann ein E Mail verfasst, mit der Bitte um Bestätigung das Familie Mary am Hinflug nicht teilnimmt, der Rest aber bestehen bleiben soll.
Siehe da, die Bestätigung kam umgehend, sogar das Hotel wurde informiert das wir früher kommen mit dem Taxi vom Flughafen.
Wir haben nun Stuttgart über Wien, nach Larnaka extra gebucht mit Ankunft um 14.30 Uhr mit der Austrian, ich freue mich total..
Unglaublich, das man mich vorher 3x abgewimmelt hat am Telefon ohne eine gescheite Aussage oder eine Info. Bin sehr froh das es noch geklappt hat.
LG
M. -
Bei einer Pauschalreise sind Flüge nie verbindlich gebucht. Steht auch dabei, Flüge unter vorbehalt oder so ähnlich. Wenn mein Flug vorgelegt wird und ich eher am Urlaubsort bin, würde mich eher freuen. Man hat doch Urlaub! Wie vorher schon geschildert wurde, darf man auch nicht Flugverschiebungen mit Flugverspätungen vergleichen. Genauso hätte der Flug nach hinten auf 23:30 Uhr verschoben werden können, dann hätte es auch nichts gegeben, es sei denn, dass ich darüber keine Infos hätte und am Flughafen hätte warten müssen, weil der Flug Verspätung hat, dann hätte ich einen Anspruch auf 400 Euro und nur dann!