Flugzeitänderung vor der Reise
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muchas gracias @vonschmeling

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Bei einer Verschiebung von mehr als 4h besteht die Möglichkeit zur Kündigung der Pauschalreise.
@vonschmeling sagte:
Bei einer Verschiebung von mehr als 4h besteht die Möglichkeit zur Kündigung der Pauschalreise.
wo bitte steht das?
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In einem Urteil des BGH.
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Hallo,
hoffe ich bin mit meiner Frage hier richtig:
Im Zuge der Niki-Insolvenz wurden wir wohl von unserem Reiseveranstalter auf eine andere Airline umgebucht (haben wir durch Zufall gesehen - keine Info per Mail oder Telefon durch Reiseveranstalter oder Online-Reisebüro, nur "Hinterlegung" der "Änderung der Reisebestätigung" in der Veranstalter-App, die wir eigentlich nicht einmal zwingend haben müssen) mit einer 9-stündigen Verschiebung der Abflugzeit (anstatt 8 Uhr morgens nun voraussichtlich 17.10 Uhr), somit geht uns bei einer einwöchigen Reise ein ganzer Tag verloren. Unsere Frage nun: Muss uns der Veranstalter nicht umgehend wegen der Änderung direkt kontaktieren bzw. über das Reisebüro, u.a. auch ob wir z.B. der einseitigen Änderung zustimmen und müssen wir die Verspätung so hinnehmen? -
Hallo,
wir hatten bei unserer gebuchten Reise für Mai 18 auch eine Flugzeitänderung für den Hin- und Rückflug von über 5 Stunden. Wären dann erst nach Mitternacht im Hotel gewesen. Haben dann den Reiseveranstalter nett und freundlich informiert, dass wir diese Flüge nicht möchten und sie uns bitte auf einen Flug (ähnliche Zeiten wie ursprünglich gebucht) umbuchen sollen. Wir wurden von Sunexpress auf Condor umgebucht (ohne Aufpreis) und haben jetzt wieder unsere ursprünglichen Flugzeiten. Evtl. schreibst Du Deinen Veranstalter an und bittest - soweit möglich - auch auf einen anderen Flug umgebucht zu werden. Bei uns ist der Veranstalter Jahn Reisen. Wir haben mit dem BGH-Urteil argumentiert.
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Hallo,
ich kann Deinen Ärger über die Vorgehensweise verstehen. Bei uns war es auch so, dass wir nicht verständigt wurden. Die Änderung haben wir durch Zufall erfahren, als wir eine Sitzplatzreservierung tätigen wollten und auf einmal die geänderten Abflugzeiten gesehen haben. Fand ich auch nicht in Ordnung.
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Der Veranstalter muss informieren, allerdings bleibt ihm die Form überlassen.
Zudem ist die Änderung als neues Angebot zu verstehen, welches gleichwohl abgelehnt werden kann.
Eine Abweichung von mehr als 4h muss nicht akzeptiert werden, der Reisende hat dann das Recht zu kündigen und Anspruch auf Erstattung des gesamten Reisepreises.
Man darf davon ausgehen, dass der Veranstalter im Bilde ist über die aktuelle Rechtslage - insofern erübrigt sich die Argumentation mit BGH Urteilen, zumal wenn es sich dabei um Entscheidungen inter partes handelt.
Im Übrigen verpflichtet kein Urteil den Veranstalter, die vorgesehenen Reisezeiten zu ermöglichen. Er muss bei erheblichen Abweichungen allerdings die Option zu kündigen einräumen, auch bei einer dynamisch paketierten Reise. -
Aber eine einfache Änderung der Reisebestätigung über eine App, die als Reisender gar nicht haben muss? Es ist reiner Zufall, dass wir uns dort registriert haben. Wir können u.a. auf der Seite unseres Internetreisebüros die Daten unserer gebuchten Reise aufrufen und dort standen bis heute noch die alten Zeiten.
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Es besteht auch seitens der Reisenden eine Mitwirkungspflicht, so müssen sie sich beispielsweise über die Reisezeiten aktiv informieren und können sich ggf. nicht darauf berufen, nichts von einer Änderung erfahren zu haben.
M.E. ist das ein Nebenaspekt mit sehr geringen Auswirkungen auf den gesamten Sachverhalt. -
Der Veranstalter muss informieren, allerdings bleibt ihm die Form überlassen.
Zudem ist die Änderung als neues Angebot zu verstehen, welches gleichwohl abgelehnt werden kann.
Eine Abweichung von mehr als 4h muss nicht akzeptiert werden, der Reisende hat dann das Recht zu kündigen und Anspruch auf Erstattung des gesamten Reisepreises.
Man darf davon ausgehen, dass der Veranstalter im Bilde ist über die aktuelle Rechtslage - insofern erübrigt sich die Argumentation mit BGH Urteilen, zumal wenn es sich dabei um Entscheidungen inter partes handelt.
Im Übrigen verpflichtet kein Urteil den Veranstalter, die vorgesehenen Reisezeiten zu ermöglichen. Er muss bei erheblichen Abweichungen allerdings die Option zu kündigen einräumen, auch bei einer dynamisch paketierten Reise.@vonschmeling sagte:
Zudem ist die Änderung als neues Angebot zu verstehen, welches gleichwohl abgelehnt werden kann.
Eine Abweichung von mehr als 4h muss nicht akzeptiert werden, der Reisende hat dann das Recht zu kündigen und Anspruch auf Erstattung des gesamten Reisepreises.Wenn Sie nicht stornieren wollen, siehe oben dann kündigst Du aus o.a. Punkten eben die 9Std späterer Abflug
Der Nachteil ist, du wirst dann wohl zu dem Zeitpunkt nicht verreisen. -
Ich nehme an sie akzeptieren die außerordentliche Kündigung nicht, und das ist das Problem?
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Und nu?
Dürfen die wählen ob sie annehmen oder wie. wenn Sie vom Vertrag zurücktreten, weil sie z.B kein vergleichbares Angebot unterbreiten können/wollen muss Ich das ja auch akzeptieren.
Die Flugzeiten sind ja immer unverbindlich.
Sobald der Flug innerhalb des gleichen Tages vom selben Flughafen geht, hat man trotzdem Anrecht? -
Wählen können sie nur vordergründig, aber das muss dann halt erst mal bestritten werden.
Wer tut sich das schon an?
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Wir hatten dem Reisebüro mitgeteilt, dass wir der "Änderung" - welche wir als neues Angebot ansehen - so nicht zustimmen und gleichzeitig um Alternativen bitten. XTUI stellt sich quer und verneint eine kostenfreie Stornierung (wohl kein neues Angebot) und Alternativflüge (ggfs. auch von einem anderen Flughafen) können sie nicht anbieten
. Warum die uns nicht einfach aus dem Vertrag lassen haben - die Reise könnten die jetzt zu einem höheren Preis "verkaufen" als den, den wir bezahlen müssen. -
Hallo,
hoffe ich bin mit meiner Frage hier richtig:
Im Zuge der Niki-Insolvenz wurden wir wohl von unserem Reiseveranstalter auf eine andere Airline umgebucht (haben wir durch Zufall gesehen - keine Info per Mail oder Telefon durch Reiseveranstalter oder Online-Reisebüro, nur "Hinterlegung" der "Änderung der Reisebestätigung" in der Veranstalter-App, die wir eigentlich nicht einmal zwingend haben müssen) mit einer 9-stündigen Verschiebung der Abflugzeit (anstatt 8 Uhr morgens nun voraussichtlich 17.10 Uhr), somit geht uns bei einer einwöchigen Reise ein ganzer Tag verloren. Unsere Frage nun: Muss uns der Veranstalter nicht umgehend wegen der Änderung direkt kontaktieren bzw. über das Reisebüro, u.a. auch ob wir z.B. der einseitigen Änderung zustimmen und müssen wir die Verspätung so hinnehmen?@medelon sagte:
Im Zuge der Niki-Insolvenz wurden wir wohl von unserem Reiseveranstalter auf eine andere Airline umgebucht (haben wir durch Zufall gesehen... nur "Hinterlegung" der "Änderung der Reisebestätigung" in der Veranstalter-App,
Wenn es bei meinen bisherigen Verträgen eine Änderung gab, war stets vermerkt, dass ich - wenn ich nicht innerhalb eines gewissen Zeitraumes Rückmeldung gebe, wobei ich mich gegen die Änderung entscheide - der neue Vertrag als angenommen betrachtet wird.
Könnte das vielleicht bei euch der Fall gewesen sein ? Dass ihr die Änderung erst nach Ablauf der Einspruchsfrist gefunden habt ? -
Oder man beruft sich darauf, dass die Änderung ja auf ein Ereignis außerhalb der Sphäre des Veranstalters zurückzuführen ist ... ?
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@kourion
Die Änderung wurde vom RV am 30.1. gegen 21.35 Uhr in der App hinterlegt (Uhrzeit steht drauf) und am 31.1. haben wir das Reisebüro kontaktiert. Lt. Aussage der Mitarbeiterin dort, wäre es bei denen im System zu sehen, warum wir noch nicht benachrichtigt wurden, konnte sie auch nicht sagen. Letztendlich hat uns das Reisebüro das Dokument gestern am Nachmittag per Mail zukommen lassen. Es ist kein Hinweis auf dem Dokument bezügl. einer Frist zur Annahme bzw. Ablehnung. -
An sich muss man das auch nicht vermerken, bei wesentlichen Änderungen macht der Veranstalter ein Angebot, der Vertrag kommt erst durch die Annahme des Kunden zustande.
Ich nehme tatsächlich an, dass XTUI meint mangels Verschulden einen Rücktritt nicht ohne Anspruch auf Kompensation hinnehmen zu müssen. Falls ihr eine Rechtschutzversicherung habt würde ich dort mal anklopfen ...
So oder so wird das Bestreiten jedoch viel Zeit in Anspruch nehmen und ein Obsiegen ist nicht garantiert.
Ist denn gar nicht bekannt, wie die XTUI argumentiert? Hattet ihr direkten Kontakt oder nur über euer Reisebüro?