Flugzeitänderung vor der Reise
-
Vertragsrechtlich vollkommen irrelevant und darum geht´s hier ja.
-
@jocolaulen sagte:
Hallo, Guten Abend
Bei Buchung meiner einwöchigen Pauschalreise- Veranstalter FTI- an die Türkische Riviera wurden mir bei der Buchung/ Bestätigung am 01.01.18 folgende Flugzeiten mitgeteilt:
Abflug am 06.05. ab Nuernberg: 02:00-06:00 AYT,Nun am 21.03. Mitteilung von FTI - deklariert als Buchungsänderung !
06.05. ab NUE 10:05, an AYT 14:05 ( " angeblich" Corendon Airlines - fliegt an dem Tag aber garnicht mehr)Das bei der Buchung darauf hingewiesen wird, daß Flugzeiten unverbindlich sind, ist bekannt aber diese Änderung möchte ich nicht akzeptieren. ( 600 km Anfahrt vom Heimatort bis nach Nürnberg)
Ich würde gerne ab Hannover fliegen- da sind die Flugzeiten so ähnlich wie die ursprünglich Gebuchten.
Verstehe ich das richtig ? Du hast ab Nürnberg gebucht, akzeptierst aber eine zeitliche Umbuchung ab Nürnberg nicht weil dir dir Anfahrt zum Airport - den du dir ja selber ausgewählt hast - zu weit ist ?!
Nein, so ist das nicht gedacht: Ich würde gerne ähnliche Flugzeiten beibehalten und die werden ab Hannover angeboten.
-
Ich hab das so verstanden.
Unterbreite den Vorschlag umgehend und warte ab.
Möglicherweise sind preisliche Vorteile inzwischen obsolete und die Reise wird teuerer; das anzugreifen würde schwierig ... -
Das ein höherer Reisepreis sowie je 30 Euro Umbuchungskosten für An.-und Abreise anfällt, wurden mir schon telefonisch mitgeteilt.
Wäre das also zumindestens ein kostenfreier Stono mit Erstattung der Anzahlung möglich ?
-
Das ein höherer Reisepreis sowie je 30 Euro Umbuchungskosten für An.-und Abreise anfällt, wurden mir schon telefonisch mitgeteilt.
Wäre das also zumindestens ein kostenfreier Stono mit Erstattung der Anzahlung möglich ?
Dieser Beitrag wurde gelöscht! -
Das ein höherer Reisepreis sowie je 30 Euro Umbuchungskosten für An.-und Abreise anfällt, wurden mir schon telefonisch mitgeteilt.
Wäre das also zumindestens ein kostenfreier Stono mit Erstattung der Anzahlung möglich ?
@jocolaulen sagte:
Wäre das also zumindestens ein kostenfreier Stono mit Erstattung der Anzahlung möglich ?
Gemäß regelmäßiger Rechtsauffassung würde ich das bestätigen ...

-
@jocolaulen sagte:
Wäre das also zumindestens ein kostenfreier Stono mit Erstattung der Anzahlung möglich ?
Gemäß regelmäßiger Rechtsauffassung würde ich das bestätigen ...

-
Gerne ...

-
Gerne ...

......und ich muss vor dem Abreisetag (Sonntag, 06.05. ,ab NUE 10:05 Uhr ) eine Hotelübernachtung in Nürnberg buchen , da ich sonst nicht pünktlich am Flughafen sein kann.( Nachtfahrt, keine relevanten Verbindungen, Anreise mit dem Zug)
Könnte mir das bei einem gewünschten Flughafenwechsel weiterhelfen ? -
Das kannst du wohl nur selbst beurteilen ...

Übernachtungskosten werden jedenfalls nicht erstattet. -
Hallo liebes Forum,
Ich habe diesen Beitrag schon bei der Iberia Airline gepostet, ich bin mir der Zugehörigkeit aber nicht ganz sicher. Wenn das hier fehl am Platz ist, bitte löschen! Und zwar habe ich am 10. November 2017 über die deutsche Iberia Homepage Flüge von Toulouse über Madrid nach Palma de Mallorca und zurück gebucht. Die Reise findet vom 18.-23.5. statt (Pfingsten).
Hin Zurück
TLS - MAD : 09:10 - 10:30 PMI - MAD : 13:25 - 14:55
MAD - PMI : 11:25 - 12:45 MAD - TLS : 15:40 - 16:55Am 22. März 2018 erhielt ich eine Email, dass sich die Flugzeiten geändert haben:
Hin Zurück
TLS - MAD : 09:40 - 11:00 PMI - MAD : 13:25 - 14:55
MAD - PMI : 11:25 - 12:45 MAD - TLS : 15:25 - 16:40Da ich mit diesen Flugzeiten nur noch 25 bzw. 30min zum Umsteigen in Madrid habe, habe ich am gleichen Tag bei Iberias Hotline angerufen, um nachzufragen. Der Mitarbeiter gab mir recht und bot eine Umbuchung an, die aber nicht durchgeführt wurde. Bei den anderen beiden Mitarbeiterinnen hatte ich nicht so viel "Glück", diese waren sehr unhöflich und boten weitaus schlechtere Verbindungen als der erste Mitarbeiter und auf der Iberia Homepage zu finden an. (z.B. 6:30 Uhr Abflug in PMI statt 13:25, oder 7:30h Flug mit 4h Wartezeit in Madrid anstatt 3:30h Flug mit 45min Wartezeit, Ankunft in Toulouse so spät, dass man die Tram nicht mehr kriegt, etc.) Auf der Homepage kann ich Flüge finden, die für mich akzeptabel wären, allerdings wurden diese nicht angeboten und stattdessen beim Nachfragen einfach während des Gesprächs aufgelegt. Zwei mal!
Ich habe seit her noch nichts wieder unternommen und frage mich, wie ich weiter "vorgehen" soll? Nach mehrmaligem Anrufen in der deutschen Zentrale hat sich leider nichts ergeben und ich bin etwas planlos. Da das Ganze an Pfingsten stattfindet, sind andere Flüge jetzt natürlich super teuer, was ja auch der Grund für eine so frühzeitige Buchung war.
Habt ihr Ideen und Tipps, was ich nun tun soll? Könnt ihr mir bitte irgendwie weiterhelfen?
Liebe Grüße!
GabiPS.: Der Hinflug hat sich noch ein zweites Mal geändert, die Email kam gestern.
Hin Zurück
TLS - MAD : 09:20 - 10:40 PMI - MAD : 13:25 - 14:55
MAD - PMI : 11:25 - 12:45 MAD - TLS : 15:25 - 16:40 -
Das kannst du wohl nur selbst beurteilen ...

Übernachtungskosten werden jedenfalls nicht erstattet.Mitteilung vom Veranstalter- weitergeleitet vom Reisevermittler Holidaycheck:
- keine kostenfreie Stornierung der Pauschalreise möglich, Anzahlung wird bei Storno ( ....wenn ich stornieren möchte) einbehalten
- Umbuchung auf anderen Flughafen möglich, aber kostenpflichtig ( ab ca 150 € für beide Strecken )
- werde immer wieder darauf hingewiesen, das die bei Buchung angezeigten Flugzeiten unverbindlich sind.....
- Liebe vonschmeling: trotzdem Danke für Alles !

-
Das kannst du wohl nur selbst beurteilen ...

Übernachtungskosten werden jedenfalls nicht erstattet.Dieser Beitrag wurde gelöscht! -
@jocolaunen
Dem Vortrag des Veranstalters wären 2 Urteile entgegenzuhalten:
Zum einen das des BGH hinsichtlich der "Unverbindlichkeit" der Flugzeiten.
Dort wird zwar nicht besonders spezifiziert aber recht klar postuliert, der Veranstalter dürfe seine ursprüngliche Planung nicht ganz aufgeben und sich dabei auf unverbindliche Reisezeitenangaben berufen. Bei einer Änderung von 8h ist aber die Planung ganz aufgegeben, insofern muss der Veranstalter gestatten, dass der Reisende ebenfalls seine Pläne aufgibt und den Vertrag einseitig kündigt.
Zum andern gibt es eine ziemlich aktuelle Entscheidung des LG Hannover (nagel mich nicht fest ... ), dass eine Reiszeitenverschiebung von 4h oder mehr grundsätzlich als "unzumutbar" zu betrachten ist.Besonders im Hinblick auf deine Bereitschaft auch von einem anderen Flughafen ab- und anzureisen macht es sich der RV nach meinem Empfinden etwas zu einfach. Es wird ja nichts völlig absurdes von ihm verlangt, er müsste nur die Reise von einem anderen Flughafen zu den gewünschten Zeiten aufpreisfrei liefern.
Daher würde ich dir raten, noch einmal einen Dialog anzustrengen und die entsprechenden Argumente vorzubringen. Es handelt sich zwar in beiden Fällen nicht um Grundsatzentscheidungen, sie völlig nochchalant zu übergehen ist allerdings meiner Ansicht nach auch nicht korrekt.
Letzten Endes hatte ich dem seinerzeitigen Jubel schon meine Bedenken hinsichtlich einer stumpfen Waffe für den Verbraucher entgegengehalten. Diesem bleibt nämlich bei einer Verweigerung des Rücktritts und der Herausgabe des Erlangten keine andere Möglichkeit als eine prozessuale Einigung zu erwirken.
Wohl wissend, dass das die wenigsten tun leiert man die ja allfällig vorhandenen Hinweise auf die Unverbindlichkeit der Reisezeiten runter und behält sich den Einbehalt einer Kompensation vor.
Dem Grunde nach ist das ein ziemlich ungehöriges Gebaren, obschon sich damit meine Prophezeihung erfüllt ...
Rechtliche Schritte solltest du allenfalls ankündigen, wenn du sie auch tatsächlich erwägst - ansonsten machst du dich unglaubwürdig und schwächst deine Position eher als sie zu stärken. -
vielleicht hilft das weiter
-
Im direkten Dialog wohl nicht, HABERLING, daher meine eher übergreifend gefasste Nachricht ...
-
Hallo zusammen,
leider hat es meinen Partner und mich auch erwischt und nicht zu knapp. Daher erbitte ich eure Hilfe, was wir aus eurer Erfahrung heraus tun können.Wir haben bei ITS eine Pauschalreise mit folgenden Flugzeiten gebucht:
NUE -> AYT am 28.4.18
Abflug 2:55 Uhr, Ankunft 6:55 Uhr (Direktflug)
AYT -> NUE am 5.5.18
Abflug 23.50 Uhr, Ankunft 2.10 Uhr am 6.5.18Erstes Update am 10.4.18:
Hinflug verschoben..
NUE AYT am 28.4.18
Abflug 18.45 Uhr, Ankunft 0.45 Uhr am 29.4. inkl Zwischenladung in Stuttgart, statt Direktflug
=> 16 Stunden Verspätung plus 2 Stunden länger durch Stuttgart = 18 Std insg.Zweites Update am 13.4.18:
Rückflug verschoben...
AYT NUE am 5.5.18
Abflug 5.50 Uhr, Ankunft 8.10 Uhr
=> 18 Stunden früherD.h. wir haben in Summe 2 Urlaubstage bei einer 1wöchigen Urlaubsreise verloren, obwohl wir bei der Buchung extra um einiges mehr gezahlt haben, um die besseren Flugzeiten zu bekommen. Diese Flugzeiten hätten mit bei der Buchung knapp 100€ weniger pro Person gekostet. Frühbucher für eine Alternative gibt es knapp 2 Wochen vorher auch nicht mehr.
Wir sind ziemlich ratlos...
Das Alternativangebot von ITS war nicht viel besser. Wollen zum Anwalt und auf Schadenersatz klagen. Hat das schon jemand gemacht? Mein Partner hat eine Rechtschutz, allerdings mit 150€ SB. Bekommt man die dann wieder, wenn erfolgreich geklagt wurde oder zieht man die ab? Hat jemand Erfahrung mit diesen Rechtshilfeangeboten mit 25% Provision?Bin für jeden Erfahrungsaustausch dankbar!!
-
Herzlich willkommen im Forum. Natürlich bekommst du bei Klageerfolg die Selbstbeteiligung zurück. Die dient eigentlich nur dazu, Klagewütige davon abzuschrecken, wegen jedem Strafzettel die Gerichte vollzumüllen.
Es steht bei der Buchung, in den AGB und an allen möglichen und unmöglichen anderen Stellen, dass die Flugzeiten nicht verbindlich sind und die Fluggesellschaft jederzeit das Recht hat blahblah. Deshalb wird gerade auch in diesem Forum seit 1847 darauf hingewiesen, kein Geld in vorgeblich "bessere" Flüge zu investieren. Jetzt wisst ihr warum. Bucht es unter Lehrgeld ab.

-
Um es kurz zu machen:
Von einer Klage auf Kompensation würde ich abraten, die Aussichten auf einen Erfolg sind nach meiner Erfahrung denkbar gering.
Was euch selbstverständlich überlassen bleibt ist die Kündigung mit dem Anspruch auf Erstattung aller geleisteter Zahlungen.
Sehr wahrscheinlich wurden die Änderungen von der Airline veranlasst und der Veranstalter bietet euch nun seine "besten" Alternativen an.
Findet ihr eigenmächtig bessere, so könntet ihr ggf. diese buchen und versuchen die Kosten von ITS zurückzuverlangen. Das ginge dann allerdings nur über eine prozessuale Entscheidung und müsstet ihr solange das gesamte Risiko tragen.Im Bereich Versicherungen kenne ich mich nicht aus, aber um vorgerichtliche Kosten wieder zu erlangen müssten diese in der Kostenfestsetzung einer gerichtlichen Entscheidung ausdrücklich dem Kläger zugesprochen werden. Damit ist eher nicht zu rechnen beim soweit von dir vorgetragenen Sachstand.
-
Sorry, fresh-up vergeigt ...

