Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
-
Und warum wird diese Aussage nicht einfach mal als gegeben akzeptiert:
"Der Preis zu dem ich gebucht hatte war zwar sehr günstig, aber nicht unmöglich, da FTI im Februar mit einem besonders hohen Frühbucherrabatt Werbung gemacht hatte."
Die Frage war doch nicht ob der gebuchte Preis offensichtlich falsch war sondern es waren zwei völlig andere. Wobei eine ja
zumindest schon mal beantwortet wurde.
Wenn FTI, zeitnah zur Buchung, mit 50% Frühbucherrabtte wirbt dann muss ein sehr günstiges Angebot nicht unbedingt als offensichtlicher Irrtum erkannt werden. Wobei dies der Richter als Einzelfall entscheiden wird.
Durchaus interessant ist auch wie ein Gericht zum Thema unverzüglich entscheiden würde. Denn der Fehler wurde ja bereits am 26.2. erkannt aber erst am 6.3. ein Irrtum erklärt. Dazu gibt es Urteile die 10 Tage als immer noch unverzüglich einschätzen, andere die die Grenze allerdings bei 7 Tagen sehen. Auch da kommt es auf die Einzelfallentscheidung des Richters an.
Ich sehe auch durchaus Klärungsbedarf bei der Begründung des Erklärungsirrtums. Denn ein Tippfehler ist wenn ich Wuchstaben verbechsle aber nicht wenn ich eine völlig falsche Zahl eingebe. Klar, sowas könnte natürlich ein Kopierfehler sein, aber genauso gut könnte es ein Fehler in der Preiskalkulation sein. Wobei dies dann kein Grund für einen Erklärungsirrtum wäre.Da kann man durchaus mal von FTI „Butter bei die Fische“ verlangen und muss nicht einfach den Tippfehler als Grund akzeptieren. Beweispflicht liegt ja bei dem der den Irrtum anzeigt und nicht bei dem der dagegen Widerspruch einlegt.
Und ja, man sollte natürlich nicht auf eine 10 Euro Buchung für einen Luxusurlaub klagen. Aber genau so sollte man, als RV Mitarbeiter, nicht wissentlich einen falschen Erklärungsirrtum abgeben. Denn auch das könnte STGB relevante Folgen haben.
-
Zuerst einmal "akzeptiere" ich selbstverständlich vage Angaben, es dürfte allerdings Einigkeit darüber bestehen, dass die Antworten entsprechend vage bleiben.
Einen Tippfehler ursächlich herleiten zu wollen erscheint mir gelinde gesagt etwas bemüht, es reicht eine deutliche Abweichung des Preises zudem als "Beweis" für einen Fehler aus.
Verlangen kann man allerhand, es wird imho an der Sache jedoch nichts ändern.
Eben weil ein Kalkulationsirrtum für den Erklärenden schädlich wäre erscheint mir die Nennung zumindest der Abweichung und des Leistungsumfanges einer Konkretisierung zuträglich.
Bevor ich nun aber alles Gesagte noch einmal wiederhole: Aus meiner Sicht besteht höchstens Hoffnung auf Kulanz seitens des RV (gab´s schon!) jedoch keine Aussicht auf Erfolg bei einer klageweisen Durchsetzung.
Das ist selbstverständlich nur eine Meinung und man darf herzlich gerne eine abweichende haben. -
Zuerst einmal "akzeptiere" ich selbstverständlich vage Angaben, es dürfte allerdings Einigkeit darüber bestehen, dass die Antworten entsprechend vage bleiben.
Einen Tippfehler ursächlich herleiten zu wollen erscheint mir gelinde gesagt etwas bemüht, es reicht eine deutliche Abweichung des Preises zudem als "Beweis" für einen Fehler aus.
Verlangen kann man allerhand, es wird imho an der Sache jedoch nichts ändern.
Eben weil ein Kalkulationsirrtum für den Erklärenden schädlich wäre erscheint mir die Nennung zumindest der Abweichung und des Leistungsumfanges einer Konkretisierung zuträglich.
Bevor ich nun aber alles Gesagte noch einmal wiederhole: Aus meiner Sicht besteht höchstens Hoffnung auf Kulanz seitens des RV (gab´s schon!) jedoch keine Aussicht auf Erfolg bei einer klageweisen Durchsetzung.
Das ist selbstverständlich nur eine Meinung und man darf herzlich gerne eine abweichende haben.@vonschmeling sagte:
Destination ist Fuerteventura ... das hilft aber nicht weiter.
Ohne Angabe der Leistung (Dauer, Hotel) und des ursprünglichen Preises kann man nur raten, ob das nun eine offensichtliche error fare war oder nicht.Nur mit der Ruhe :-). Da ich tagsüber arbeite und nicht im Forum nachschauen kann, kann ich nicht kurz nach der Aussage das noch weitere Angaben gewünscht sind, diese auch schon nachreichen.
Hier mal die fehlende Angaben
Hotel war IBEROSTAR Playa Gaviotas Park
Dauer 10 Tage mit zwei Personen
Preis 1394,-- €
Leider weiß ich nicht mehr wie hoch die Preise zu diesem Zeitpunkt bei den anderen RV war.
Eben habe ich aber mal nachgeschaut, da würde man für ca. 2.200 € bei einem anderen Anbieter eine Juniorsuite bekommen.
Wie geschrieben,, ich habe kurz vor der Buchung noch eine Werbung mit 50 % Frühbucherrabatt gesehen.
Nämlich diese:
„Der frühe Vogel spart bei FTI richtig:“
Bei Buchung bis 28. Februar 2018 erhalten Sparfüchse bis zu 50 Prozent Nachlass auf Reisen im Zeitraum vom 1. April bis 31. Oktober 2018. Sichern Sie sich frühzeitig Ihr Wunschangebot für den nächsten Sommerurlaub & profitieren von satten Rabatten!Daher habe ich wirklich nicht auf einen Preisfehler getippt, sondern bin einfach von einem guten Angebot ausgegangen.
Falls ihr weitere Angaben wollt, sagt einfach Bescheid.
Mir ist natürlich auch klar, dass ich in einem Forum keine abschließende Entscheidung erhalten werde. Dafür ist jeder Sachverhalt zu verschieden und in einem Forum kann nicht auf alle Einzelheiten eingegangen werden.
Mein Intention war eigentlich, zu erfahren, ob es noch weiteren Leuten so gegangen ist. Und evtl wie deren "Fall" ausging.
Ob über Kulanz oder Rechtsweg ist mir natürlich egal, wenn der Preis stimmt.

Wenn FTI nichts anbietet, werde ich den Sachverhalt auf jeden Fall mal von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.
Meine Anfrage zu einer RA Empfehlung nehme ich natürlich zurück, da ich natürlich verstehe, dass in einem Forum keine Empfehlung dafür ausgesprochen werden kann. Dafür SorryWenn ihr es wollt, halte ich euch gerne auf dem Laufenden.
Edit: Entschuldigung, dass Teile dieses Post blau geschrieben sind. Ich weiß nicht warum und finde leider auch nicht, wie ich es umformatieren kann.
-
Die Farbigkeit finde ich ganz schick ...

Einer Erklärung, weshalb du erst jetzt konkretisierst bedurfte es nicht - es ging eher um die weitgreifenden Antworten, die der Verzicht auf genauer Hinweise von Beginn an verursachte.
Der neue Preis exakt deines Angebotes wäre interessant, Wolbe - nicht der eines anderen Anbieters bei Buchung heute. Zudem die Reisezeit - denn es können Tage dort gut und gerne 10 Tage auch 1500 p.P. Tacken im DZ kosten.
Mich persönlich interessiert das nur peripher - 697€ liegen nach kurzem Überblick tatsächlich 50% unter Normalniveau für 10 Tage.
Das macht die Annahme der Korrektheit nicht "sträflich", aber ein Kalkulationsirrtum erscheint mir ausgeschlossen.Zudem heißt es meistens "bis zu 50% Ersparnis" für Frühbucher, und da diese Angebote von den Hotels verantwortet werden sind sie beileibe nicht auf alle homogen anzuwenden. Das nur als (zugegeben bräsiger!) Rat für künftige Buchungen vermeintlicher Schnäppchen.
Der springede Punkt ist: Auch wenn du die Preisgestaltung nicht als offensichtlich irrtümlich erkennen konntest ändert das doch nichts an der Glaubwürdigkeit des erklärten Irrtums - und zeitigt die wiederholt bezeichneten schlechten Aussichten hinsichtlich eines Bestehens auf der Erfüllung des Vertrages oder Begehren aus dessen Nichterfüllung.
Ja, bitte lass wissen falls das dann von deinem Bevollmächtigten anders gesehen und die Durchsetzung weiter verfolgt wird!
-
Interessant, ein abweichender Preis reicht also fuer einen Erklaerungsirrtum aus.
Deine Meinung scheint aber bei den Gerichten nicht bekannt zu sein. Denn falsche Preise, wegen einem internen Kalkulationsfehler, werden ueblicherweise nicht als Motivirrtum gesehen und daher auch nicht als Anfechtungsgrund anerkannt.
Daher bleibe ich bei meiner Meinung dass ein Hinweis auf die Bereitschaft einer klageweisenden Durchsetzung die Kulanzbereitschaft des RV durchaus erhoehen kann.
-
Offenbar missverstehst du mich obligatorisch?
Meine Meinung hat tatsächlich nicht den Anspruch sich vor Gericht relevant auszuwirken.
Zum möglichen Kalkulationsirrtum hatte ich mich glaub ich ausreichend verlautbart?!
Ich wünschte deine Gegenrede wäre irgendwo und für irgendwen interessant ...
Bleib gern bei deiner Haltung, ich bleibe bei meiner.
Drohungen ohne fundierte Herleitung fliegen dem Drohenden zuverlässig um die Ohren. -
Das stimmt, es ist nicht meine Obliegenheit den Wert eines Beitrags zu definieren, tut mir leid.
Um meine Aussage zu relativieren: Ich halte nichts von kämpferischer Attitüde, die einem mit großer Wahrscheinlichkeit nichts einbringt.
Ganz gleich zu welcher Reisezeit und für wie lange - der angegebenen Preis ist offensichtlich kein Kalkulationsirrtum. Eine Woche im gegenständlichen Hotel kostet gewöhnlich das Doppelte und mehr, weshalb die Erklärenden wohl kaum in Erklärungsnot hinsichtlich ihres Fehlers geraten werden.
Wie gesagt, nichts spricht gegen eine Einrede, ich habe selbst schon wiederholt erlebt, dass der RV eine error fare durchgewunken hat!
Tut er es jedoch nicht rate ich zum Burgfrieden, denn eine streitige Einigung steht aus Sicht des Reisewilligen unter keinem guten Stern. -
Entschuldigung ohne jeden Seitenhieb oder Vorbehalt akzeptier und großen Respekt dafür, denn leider gibt es viel zu wenige die bereit sind eine Aussage zu korrigieren.
Unterschiedlicher Meinung sind wir trotzdem noch und das ist auch gut so. Denn ich verstehe nicht warum du einen Kalkulationsfehler so kategorisch ausschließt.
Denn wie soll ich mich denn bei einer völlig anderen Zahl „vertippen“? Da lass ich höchstens gelten dass irrtümlich der Preis für eine andere Reise eingeben wurde.Oder ist xil0aunhgdöß2jhm statt Erklärungsirrtum auch ein Tippfehler? Und der RV hat nun mal, möglicherweise ungeschickt, einen Tippfehler als Grund für den Erklärungsirrtum angegeben. Genau den Grund würde ich in Frage stellen und wenn mir meine „Drohung“, die ich eher als Einrede oder Widerspruch bezeichnen würde, um die Ohren fliegt – so what?
Ich stehe damit doch nicht schlechter da als wenn ich die Anfechtung anerkenne. -
@mkfpa
@vonschmeling
nur mal so als Möglichkeit : ein Tippfehler kann sich nicht nur beim Endpreis sondern auch verborgen während der Kalulation ergeben. 12 Tage statt 21, Tagespreis 48 statt 84, Flugpreis 148 statt 418 .... und schon ist der Endpreis ein völlig anderer ohne das in der Summe ein Zahlendreher zu erkennen ist ? Wäre vielleicht auch mal ein Ansatz ? -
Auch ein Preis für eine andere Reise kann ein "Tippfehler" sein, mkpfa. An die Begrifflichkeit sind nun mal ebenso wenig spezifische Vorgaben zu beachten wie an "unverzüglich". Einen Kalkulationsirrtum in Höhe von 50% des üblichen Preises halte ich für ausgeschlossen, das darf man gerne aber auch anders sehen.
Im besten Falle entschließt sich der Veranstalter, für seinen Fehler geradezustehen und lässt die Betroffenen doch zum Schnäppchenpreis reisen. Das wäre eine schöne Wendung!
@Wolfgang und Eva
Nicht vergessen: Bei der RSV die Kostenübernahme bestätigen lassen bevor ein Anwalt bevollmächtigt wird.
Und schau noch hier rein ...
@jlechtenboehmer
Zum einen sind das für mich keinesfalls "neue Aspekte", zum andern ist es überhaupt nicht entscheidend für die Sache, wo und wie der Fehler zustande kam. -
Auch ich hatte am 25.2. eine einwöchige Reise ins Gaviotas Park für eine Woche gebucht. (716 EUR p-P. für eine Woche).
Kurze Zeit später kam eine Nachricht vom RB, dass FTI das Angebot nicht annimmt.Habe mich zwar tierisch geärgert, aber die Sache nicht weiter verfolgt. Zu diesem Zeitpunkt hat Bucher die Reise für 800 EUR angeboten.
Ob das geklappt hätte wieß ich nicht.Gruß
Schneeglitzern -
FTI scheint gern mal die preise zu ändern.
Heute Mail bekommen, dass der Vertrag angefochten wird. statt 510 € pP wär der preis 967,50 € pP. . Aus kulanz werden 850 € pP angeboten. 1 Woche 5* Hotel, HP, direktflug...
Anwalt wird eingeschaltet.. meinetwegen verzichte ich auch auf zug-zum-flug als Entgegenkommen
-
Hallo an alle,
ich hatte ja versprochen, dass ich euch über das Ergebnis informiere.
Ich konnte den Reiseveranstalter FTI nicht dazu bewegen, die Reise zu dem ursprünglich vereinbarten Preis durchzuführen. Eine gerichtliche Klärung würde auf jeden Fall nicht mehr vor meinem Sommerurlaub abgeschlossen werden. Daher habe ich eine außergerichtliche Einigung favorisiert.
Nachdem ich auf das Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt (Az.: 16 U 12/14) sowie das BGH Urteil vom 11. Januar 2005 – X ZR 118/03 hingewiesen hatte, wurde mir von diesem Reiseveranstalter - nach gefühlten 100 Mails - angeboten, dass mir 50 % des ursprünglichen Reisepreises als Schadensersatz gezahlte wird, sofern ich nicht auf eine weitere Durchführung der Reise bestehe.
Die Juristin in meinem Betrieb hatte mir mal vor längerer Zeit gesagt, dass ein Vergleich nur dann gut ist, wenn er beiden Seiten gleichermaßen "weh" tut.

Der angebotene Schadensersatz empfinde ich als guter Vergleich, so dass ich dieses nun Angebot angenommen hatte.
Viele Grüße
-
@ Ahotep:
Da ich im anderen Thread "Sonnenklar TV" alle Details genannt habe,muß ich diese hier nicht erneut vorlegen. Ich habe die letzten 5 Seiten gelesen, sind alle nicht mehr aktuell und nicht mit meinem Fall vergleichbar. -
Gehört alles zur Thematik und kann jederzeit durch neue "Fälle" aktualisiert werden....
-
@Trave175
Du hast nach Erfahrungen gefragt, derer gibt es hier etliche, auch solche,die durchaus mit deinem "Fall" vergleichbar sind - error fare gebucht und Widerruf erhalten, ist nicht gerade exotisch.
Ich stelle mir die Frage, was du über das hinaus was du schon im Sonnenklar-Thread nicht wissen wolltest, hier jetzt nicht wissen willst?Einer der jüngeren Beiträge schildert, man habe von FTI 50% des falschen Reisepreises für die Zusage erhalten, nicht weiter auf eine Durchführung zu bestehen. Das ist ein eher seltenes Ergebnis, die Umstände waren jedoch durchaus vergleichbar mit denen, unter welchen du deine Beschwerde führst.
-
Hallo an alle,
ich hatte ja versprochen, dass ich euch über das Ergebnis informiere.
Ich konnte den Reiseveranstalter FTI nicht dazu bewegen, die Reise zu dem ursprünglich vereinbarten Preis durchzuführen. Eine gerichtliche Klärung würde auf jeden Fall nicht mehr vor meinem Sommerurlaub abgeschlossen werden. Daher habe ich eine außergerichtliche Einigung favorisiert.
Nachdem ich auf das Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt (Az.: 16 U 12/14) sowie das BGH Urteil vom 11. Januar 2005 – X ZR 118/03 hingewiesen hatte, wurde mir von diesem Reiseveranstalter - nach gefühlten 100 Mails - angeboten, dass mir 50 % des ursprünglichen Reisepreises als Schadensersatz gezahlte wird, sofern ich nicht auf eine weitere Durchführung der Reise bestehe.
Die Juristin in meinem Betrieb hatte mir mal vor längerer Zeit gesagt, dass ein Vergleich nur dann gut ist, wenn er beiden Seiten gleichermaßen "weh" tut.

Der angebotene Schadensersatz empfinde ich als guter Vergleich, so dass ich dieses nun Angebot angenommen hatte.
Viele Grüße
@wolfgang-und-eva sagte:
Nachdem ich auf das Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt (Az.: 16 U 12/14) sowie das BGH Urteil vom 11. Januar 2005 – X ZR 118/03 hingewiesen hatte, wurde mir von diesem Reiseveranstalter - nach gefühlten 100 Mails - angeboten, dass mir 50 % des ursprünglichen Reisepreises als Schadensersatz gezahlte wird, sofern ich nicht auf eine weitere Durchführung der Reise bestehe.
Es ist ausgesprochen unwahrscheinlich, dass dieses Angebot aufgrund der von dir herangezogenen Urteile erfolgte, haben sie schließlich ziemlich genau überhaupt nichts mit dem gegenständlichen Sachverhalt zu tun.
Zwar sage ich immer "wer heilt hat Recht!" und sind die tatsächlichen Erwägungsgründe für das Anbebot eines Vergleichs in deiner Causa aus Sicht des Verbrauchers vielleicht wenig interessant, ich möchte dennoch darauf hinweisen, dass Verweise auf Urteile u.U. mehr schaden als nutzen. Nicht nur handelt es sich überwiegend um Einzelfallentscheidungen, häufig haben sie - wie in deinem Fall! - auch viel zu wenige Überschneidungen (das BGH Urteil gar keine, das OLG Urteil nur den des streitigen Reisepreises).
Wenn überhaupt sollte man die Herleitung eines Anspruchs nur dann auf eine bereits ergangene gerichtliche Entscheidung stützen, wenn man sich dazu von einem Juristen beraten lassen hat.
Andernfalls schwächt man seine Position eher als sie zu stärken - selbst wenn das Ergebnis bei Wolfgang und Eva zunächst anders anmutet. Nicht etwa resultiert der Gegner daraus bedrohliche Sachkunde des Beschwerdeführers bzw. kennt selbst die übliche Rechtsprechung nicht, dessen sollte man sich bewusst sein. -
Folgendes Anliegen, letzten Samstag über ab in den Urlaub eine Woche Marokko für 85 Euro gebucht war wohl ein Preisfehler, diese Info gab es von ab in den Urlaub habe noch am Samstag per Kreditkarte die 85 Euro bezahlt abreise wäre heute gewesen so weit so gut! Mir fehlt bis jetzt die Stornierungsbestatätigung seitens ab in den Urlaub bzw bigxtra bigxtra ist für mich nicht erreichbar laut ab in den Urlaub am Montag sollte die Kreditkarte auch nicht mehr belastet werden ist sie gestern aber angeblich sollte ich es gestern noch zurück bekommen bisher nix.. Fühle mich ein wenig verarscht, wie gehe ich am besten vor um die Zahlung zurück zu bekommen und eine storno Rechnung zu bekommen? Laut ab in den Urlaub Portal im login sehe ich das sie storniert ist! Danke im voraus! Noch eine zusätzliche Frage wenn ich eine Reise gebucht habe die mir auch sehr günstig vor kommt und ich nach Zahlung die Unterlagen habe und im Flieger bin kann nichts mehr nachkommen oder?
-
14 Tage Geduld solltest du aufbringen, vermutlich ruiniert dich die Abbuchung nicht ...
Es reicht aus, wenn beim Login angezeigt wird, dass die Reise storniert wurde.
Wenn du im Flieger sitzt sollte nichts mehr nachkommen, dann hat wohl der Veranstalter eine mutmaßliche error fare zu seinen Lasten akzeptiert. Du solltest bis dahin aber akribisch deinen Mailverkehr checken, auch den Spam Ordner.