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Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
    #681

    So ist es - ohne schuldhaftes Zögern bedeutet nichts anderes als bis man´s merkt.
    Manchmal dauert es nur Stunden, kann aber eben auch mal Wochen in Anspruch nehmen.
    Wegen der vielen automatischen Abläufe ist das ggf. dann auch darstellbar, ich kenne keinen Fall, bei dem eine error fare gegen den Willen des Vertragspartners erfolgreich erstritten wurde.
    Allerdings gibt´s auch die Veranstalter, die Fünfe gerade sein lassen und die Reise zum 🐷Preis tatsächlich durchführen.
    Ist aber Glückssache ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • Travelislife1984T Offline
      Travelislife1984T Offline
      Travelislife1984
      schrieb am zuletzt editiert von Travelislife1984
      #682

      Situation: offensichtliche error fare gebucht, ab wann kann ich mir sicher sein, dass ich die Reise antreten kann?

      Malediven ab 29.6., 12 Tage, All Inclusive, Einzelzimmer, 737 Euro (Preis am nächsten Tag 2845 Euro)

      Buchung Sonnenklar am 5.5.
      Bestätigung ITS 7.5. ebenfalls über 737 Euro, Anzahlung geleistet.
      Kann mich über den Buchungscode auf der Etihad Webseite in meine Flüge einloggen, Status: confirmed. Das Hotel hat meinen Namen ebenfalls im System, hatte dort wegen Wasserflugzeug angefragt.

      Ich habe irgendwo gelesen, dass laut EU Recht maximal bis 20 Tage vor Anreise eine Preiserhöhung kommen kann. Hat jemand Erfahrung damit?

      Und bitte keine Standpauke zwecks Reisen während Corona. Sitze seit 15 Monaten fast kontaktlos zuhause, bin voll geimpft und habe meinen PCR Test vor Abreise ebenfalls schon gebucht

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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #683

        Willkommen im Forum von HolidayCheck, Travelislife1984! ☀
        Die Anfechtung wegen Erklärungsirrtums muss "unverzüglich" erfolgen und hat rechtlich überhaupt nichts mit einer Preiserhöhung zu tun.
        Eine genau spezfizierte Frist gibt es also nicht.
        Natürlich bist du erst einmal eingebucht, das bedeutet allerdings noch lange nicht, dass der Veranstalter auf eine Anfechtung verzichtet.
        Also abwarten und bloß noch nicht feiern - sowas wird höchst selten tatsächlich in Gänze übersehen.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • Travelislife1984T Offline
          Travelislife1984T Offline
          Travelislife1984
          schrieb am zuletzt editiert von
          #684

          Vielen Dank für deine Antwort. Ich geh tatsächlich davon aus, dass das noch irgendjemandem auffällt, allerdings wäre mir etwas früher lieber, damit ich eine Alternative buchen kann. Mal sehen, was passiert

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #685

            Du wärst nicht die / der Erste, der Glück mit ner error fare hat.
            Also abwarten ...
            Es ist zumindest in deinem Fall vollkommen eindeutig ein Einpreisungsfehler und damit Widerspruch im Falle des Falles zwecklos.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • Ahotep2A Offline
              Ahotep2A Offline
              Ahotep2
              Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
              schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
              #686

              Das dies nicht der reguläre Preis ist, muss doch vorher klar gewesen sein. Für den Kurs ist das nicht machbar.
              Wenn der tatsächliche Preis zu teuer ist, weiterhin hoffen das es keiner merkt.

              Travelislife1984T 1 Antwort Letzte Antwort
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              • Ahotep2A Ahotep2

                Das dies nicht der reguläre Preis ist, muss doch vorher klar gewesen sein. Für den Kurs ist das nicht machbar.
                Wenn der tatsächliche Preis zu teuer ist, weiterhin hoffen das es keiner merkt.

                Travelislife1984T Offline
                Travelislife1984T Offline
                Travelislife1984
                schrieb am zuletzt editiert von
                #687

                Natürlich war das klar, ich dachte nur, ich versuch es trotzdem. Vielleicht hab ich ja Glück. Wäre definitiv günstiger als Urlaub in Europa. Ich hab tatsächlich nicht mal mit einer Reisebestätigung gerechnet. Dass diese nun schon über eine Woche vorliegt, überrascht mich. Ich werde auf keinen Fall Widerspruch einlegen, hoffe nur, dass die Absage, falls sie kommt, nicht erst 1 Tag vor Abflug geschieht. Hab ja schließlich auch PCR Test etc gebucht...Ich wollte eigentlich nur von anderen hören, was die Erfahrungen so sind.

                vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                  #688

                  Erfahrungen hab ich - und zwar reichlich.
                  Daraus kannst du aber nichts für deine Causa ableiten, denn es gibt 1001 Szenarien.
                  So hab ich beispielsweise schon erlebt, dass ein Veranstalter sagte "Okay, unser Fehler. Wir führen die Reise wie bestätigt durch" - das dürfte jedoch so häufig passieren, wie man Einhörner in der Tram trifft.
                  Meistens wird der Fehler irgendwann bemerkt und man bietet den tatsächlichen Preis an. Darauf würde ich mich an deiner Stelle einrichten.
                  Die Bestätigung z.B. ist überhaupt kein Beleg, das läuft alles vollautomatisch ab und geht erstmal durch keine einzige Hand.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • Silvia LS Offline
                    Silvia LS Offline
                    Silvia L
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #689

                    Gibt es da eine gesetzliche Regelung, bis wann der RV sein Irrtum bemerkt haben muss? z.B. innerhalb einer zeitlichen Frist oder bis der Restbetrag fällig ist. Oder kann er etwa auch nach der Reise kommen und Geld nachverlangen?

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                      #690

                      Es gilt der gehaltvolle Begriff "unverzüglich" also "ohne schuldhaftes Zögern". Wegen der automatisierten Abläufe fällt so ein Irrtum oft lange nicht auf, und das kann der Anbieter zumeist plausibel darlegen.
                      Führt er die Reise durch zum Irrumspreis kann er natürlich nicht hinterher antanzen und eine Nachzahlung verlangen.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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                      • HABERLINGH Offline
                        HABERLINGH Offline
                        HABERLING
                        schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                        #691

                        Zitat: Travelislife1984 geschrieben am 15.05.2021
                        "Malediven ab 29.6., 12 Tage, All Inclusive, Einzelzimmer, 737 Euro (Preis am nächsten Tag 2845 Euro)“

                        Der Kunde, der bereits bei Vertragsschluss erkennen muss, dass die Erklärung des anderen auf einem derartigen Irrtum beruht und deshalb annehmen muss, dem Reiseveranstalter ist die Durchführung des Vertrages unzumutbar, handelt nach Ansicht der Gerichte rechtsmissbräuchlich, wenn er auf die Durchführung des Vertrages besteht.😟
                        Die Rechtsprechung hat eine Differenz von 2.000.- EUR für nicht zumutbar erachtet.

                        "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                          #692

                          Das ist ja nicht neu, HABERLING und war hier auch schon mal thematisiert worden.
                          Travelislive1984 besteht ja nicht auf der Durchführung. Das wäre erst dann der Fall, wenn die Durchführung der Reise zum Preis der error fare erstritten werden soll.
                          Widerspricht der Anbieter nicht und führt die Reise durch, darf der Reisende von einem sogenannten konkludenten Handeln im Sinne der Akzeptanz ausgehen. Auch dies ist dann keineswegs ein rechtsmissbräuchliches Verhalten.
                          Insofern passt dein Hinweis überhaupt nicht zum aktuellen Sachverhalt.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • HABERLINGH Offline
                            HABERLINGH Offline
                            HABERLING
                            schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                            #693

                            Für mich passt das sehr wohl, damit sich Travelislive1984 auf mögliche Eventualitäten einstellen kann.😟

                            "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Travelislife1984T Travelislife1984

                              Natürlich war das klar, ich dachte nur, ich versuch es trotzdem. Vielleicht hab ich ja Glück. Wäre definitiv günstiger als Urlaub in Europa. Ich hab tatsächlich nicht mal mit einer Reisebestätigung gerechnet. Dass diese nun schon über eine Woche vorliegt, überrascht mich. Ich werde auf keinen Fall Widerspruch einlegen, hoffe nur, dass die Absage, falls sie kommt, nicht erst 1 Tag vor Abflug geschieht. Hab ja schließlich auch PCR Test etc gebucht...Ich wollte eigentlich nur von anderen hören, was die Erfahrungen so sind.

                              vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #694

                              @travelislife1984 sagte:

                              ... Ich werde auf keinen Fall Widerspruch einlegen ...

                              Der Entschluss ist doch bereits gefasst. Kein Widerspruch kein rechtsmissbräuchliches Verhalten.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • HABERLINGH Offline
                                HABERLINGH Offline
                                HABERLING
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #695

                                Ist ja gut, dann ist es für vergleichbare Situationen von Profiteuren in spe.😊

                                "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Travelislife1984T Offline
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                                  Travelislife1984
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #696

                                  Kurze Zwischeninfo: heute Restzahlung getätigt für Abreise 29.6.

                                  Noch keine Stornierung wegen Erklärungirrtum, aber ich rechne täglich damit.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Ahotep2A Offline
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                                    Ahotep2
                                    Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #697

                                    Vielleicht hast Du ja Glück🍀

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #698

                                      @Travelislife1984
                                      und schon Koffer gepackt ??????

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #699

                                        Moin zusammen. Ich kopiere mein Problem in dieses Forum.

                                        geschrieben gestern um 21:27
                                        Hallo zusammen,
                                        ich habe eine Reise über FTI als Vermittler bei ITS am 3.2.2022 gebucht. Tagsdrauf kam nach die Buchungsbestätigung vom ITS. Vorab kam auch die Reiseanmeldung von FTI.
                                        Angeboten war eine Reise über 7 Nächte, all in, Zug zum Flug, Flug und Transfer für die Summe von 214 Euro in die Türkei in ca. 3 Wochen.
                                        So auch der Inhalt der Reiseanmeldung von FTI.
                                        In der Buchungsbestätigung von ITS wird von der Reiseanmeldung wie folgt abgewichen:

                                        • Aus den 7 Nächten wurden 2 Nächte in dem Hotel
                                        • Der Transfer zum Hotel nur für die Hinreise.

                                        Nach Flugplan ist der Rückflug nach 7 Tagen geplant.
                                        Hab mich bei FTI gemeldet und auf die Abweichung zwischen Reiseanmeldung und Buchung hingewiesen.
                                        Heute kam eine Mail vom Clearing/Qualitätsmanagement der ITS. In der Mail wird mein Vorbringen bedauert, es kann aber kostenpflichtig auf die Reiseanmeldung upgedatet werden. ITS beruft sich auf einen Übermittlungsfehler.
                                        Was ist zu tun?
                                        Gruß

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #700

                                          Wenn du die Reise antreten willst brauchst du nur das neue Angebot anzunehmen.
                                          Tust du das nicht ist der Vertrag aufgehoben.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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