Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
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So ist es - ohne schuldhaftes Zögern bedeutet nichts anderes als bis man´s merkt.
Manchmal dauert es nur Stunden, kann aber eben auch mal Wochen in Anspruch nehmen.
Wegen der vielen automatischen Abläufe ist das ggf. dann auch darstellbar, ich kenne keinen Fall, bei dem eine error fare gegen den Willen des Vertragspartners erfolgreich erstritten wurde.
Allerdings gibt´s auch die Veranstalter, die Fünfe gerade sein lassen und die Reise zum
Preis tatsächlich durchführen.
Ist aber Glückssache ... -
Situation: offensichtliche error fare gebucht, ab wann kann ich mir sicher sein, dass ich die Reise antreten kann?
Malediven ab 29.6., 12 Tage, All Inclusive, Einzelzimmer, 737 Euro (Preis am nächsten Tag 2845 Euro)
Buchung Sonnenklar am 5.5.
Bestätigung ITS 7.5. ebenfalls über 737 Euro, Anzahlung geleistet.
Kann mich über den Buchungscode auf der Etihad Webseite in meine Flüge einloggen, Status: confirmed. Das Hotel hat meinen Namen ebenfalls im System, hatte dort wegen Wasserflugzeug angefragt.Ich habe irgendwo gelesen, dass laut EU Recht maximal bis 20 Tage vor Anreise eine Preiserhöhung kommen kann. Hat jemand Erfahrung damit?
Und bitte keine Standpauke zwecks Reisen während Corona. Sitze seit 15 Monaten fast kontaktlos zuhause, bin voll geimpft und habe meinen PCR Test vor Abreise ebenfalls schon gebucht
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Willkommen im Forum von HolidayCheck, Travelislife1984!

Die Anfechtung wegen Erklärungsirrtums muss "unverzüglich" erfolgen und hat rechtlich überhaupt nichts mit einer Preiserhöhung zu tun.
Eine genau spezfizierte Frist gibt es also nicht.
Natürlich bist du erst einmal eingebucht, das bedeutet allerdings noch lange nicht, dass der Veranstalter auf eine Anfechtung verzichtet.
Also abwarten und bloß noch nicht feiern - sowas wird höchst selten tatsächlich in Gänze übersehen. -
Vielen Dank für deine Antwort. Ich geh tatsächlich davon aus, dass das noch irgendjemandem auffällt, allerdings wäre mir etwas früher lieber, damit ich eine Alternative buchen kann. Mal sehen, was passiert
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Du wärst nicht die / der Erste, der Glück mit ner error fare hat.
Also abwarten ...
Es ist zumindest in deinem Fall vollkommen eindeutig ein Einpreisungsfehler und damit Widerspruch im Falle des Falles zwecklos. -
Das dies nicht der reguläre Preis ist, muss doch vorher klar gewesen sein. Für den Kurs ist das nicht machbar.
Wenn der tatsächliche Preis zu teuer ist, weiterhin hoffen das es keiner merkt. -
Das dies nicht der reguläre Preis ist, muss doch vorher klar gewesen sein. Für den Kurs ist das nicht machbar.
Wenn der tatsächliche Preis zu teuer ist, weiterhin hoffen das es keiner merkt.Natürlich war das klar, ich dachte nur, ich versuch es trotzdem. Vielleicht hab ich ja Glück. Wäre definitiv günstiger als Urlaub in Europa. Ich hab tatsächlich nicht mal mit einer Reisebestätigung gerechnet. Dass diese nun schon über eine Woche vorliegt, überrascht mich. Ich werde auf keinen Fall Widerspruch einlegen, hoffe nur, dass die Absage, falls sie kommt, nicht erst 1 Tag vor Abflug geschieht. Hab ja schließlich auch PCR Test etc gebucht...Ich wollte eigentlich nur von anderen hören, was die Erfahrungen so sind.
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Erfahrungen hab ich - und zwar reichlich.
Daraus kannst du aber nichts für deine Causa ableiten, denn es gibt 1001 Szenarien.
So hab ich beispielsweise schon erlebt, dass ein Veranstalter sagte "Okay, unser Fehler. Wir führen die Reise wie bestätigt durch" - das dürfte jedoch so häufig passieren, wie man Einhörner in der Tram trifft.
Meistens wird der Fehler irgendwann bemerkt und man bietet den tatsächlichen Preis an. Darauf würde ich mich an deiner Stelle einrichten.
Die Bestätigung z.B. ist überhaupt kein Beleg, das läuft alles vollautomatisch ab und geht erstmal durch keine einzige Hand. -
Es gilt der gehaltvolle Begriff "unverzüglich" also "ohne schuldhaftes Zögern". Wegen der automatisierten Abläufe fällt so ein Irrtum oft lange nicht auf, und das kann der Anbieter zumeist plausibel darlegen.
Führt er die Reise durch zum Irrumspreis kann er natürlich nicht hinterher antanzen und eine Nachzahlung verlangen. -
Zitat: Travelislife1984 geschrieben am 15.05.2021
"Malediven ab 29.6., 12 Tage, All Inclusive, Einzelzimmer, 737 Euro (Preis am nächsten Tag 2845 Euro)“Der Kunde, der bereits bei Vertragsschluss erkennen muss, dass die Erklärung des anderen auf einem derartigen Irrtum beruht und deshalb annehmen muss, dem Reiseveranstalter ist die Durchführung des Vertrages unzumutbar, handelt nach Ansicht der Gerichte rechtsmissbräuchlich, wenn er auf die Durchführung des Vertrages besteht.

Die Rechtsprechung hat eine Differenz von 2.000.- EUR für nicht zumutbar erachtet. -
Das ist ja nicht neu, HABERLING und war hier auch schon mal thematisiert worden.
Travelislive1984 besteht ja nicht auf der Durchführung. Das wäre erst dann der Fall, wenn die Durchführung der Reise zum Preis der error fare erstritten werden soll.
Widerspricht der Anbieter nicht und führt die Reise durch, darf der Reisende von einem sogenannten konkludenten Handeln im Sinne der Akzeptanz ausgehen. Auch dies ist dann keineswegs ein rechtsmissbräuchliches Verhalten.
Insofern passt dein Hinweis überhaupt nicht zum aktuellen Sachverhalt. -
Natürlich war das klar, ich dachte nur, ich versuch es trotzdem. Vielleicht hab ich ja Glück. Wäre definitiv günstiger als Urlaub in Europa. Ich hab tatsächlich nicht mal mit einer Reisebestätigung gerechnet. Dass diese nun schon über eine Woche vorliegt, überrascht mich. Ich werde auf keinen Fall Widerspruch einlegen, hoffe nur, dass die Absage, falls sie kommt, nicht erst 1 Tag vor Abflug geschieht. Hab ja schließlich auch PCR Test etc gebucht...Ich wollte eigentlich nur von anderen hören, was die Erfahrungen so sind.
@travelislife1984 sagte:
... Ich werde auf keinen Fall Widerspruch einlegen ...
Der Entschluss ist doch bereits gefasst. Kein Widerspruch kein rechtsmissbräuchliches Verhalten.
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Kurze Zwischeninfo: heute Restzahlung getätigt für Abreise 29.6.
Noch keine Stornierung wegen Erklärungirrtum, aber ich rechne täglich damit.
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Vielleicht hast Du ja Glück

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@Travelislife1984
und schon Koffer gepackt ?????? -
Moin zusammen. Ich kopiere mein Problem in dieses Forum.
geschrieben gestern um 21:27
Hallo zusammen,
ich habe eine Reise über FTI als Vermittler bei ITS am 3.2.2022 gebucht. Tagsdrauf kam nach die Buchungsbestätigung vom ITS. Vorab kam auch die Reiseanmeldung von FTI.
Angeboten war eine Reise über 7 Nächte, all in, Zug zum Flug, Flug und Transfer für die Summe von 214 Euro in die Türkei in ca. 3 Wochen.
So auch der Inhalt der Reiseanmeldung von FTI.
In der Buchungsbestätigung von ITS wird von der Reiseanmeldung wie folgt abgewichen:- Aus den 7 Nächten wurden 2 Nächte in dem Hotel
- Der Transfer zum Hotel nur für die Hinreise.
Nach Flugplan ist der Rückflug nach 7 Tagen geplant.
Hab mich bei FTI gemeldet und auf die Abweichung zwischen Reiseanmeldung und Buchung hingewiesen.
Heute kam eine Mail vom Clearing/Qualitätsmanagement der ITS. In der Mail wird mein Vorbringen bedauert, es kann aber kostenpflichtig auf die Reiseanmeldung upgedatet werden. ITS beruft sich auf einen Übermittlungsfehler.
Was ist zu tun?
Gruß -
Wenn du die Reise antreten willst brauchst du nur das neue Angebot anzunehmen.
Tust du das nicht ist der Vertrag aufgehoben.
