Flugzeitänderung vor der Reise
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Du kannst den Veranstalter auch noch im Nachgang der Reise für eine Minderung in Anspruch nehmen - idealer Weise mit der Bestätigung vom Hotel, dass es am fraglichen Tag sehr wohl Vakanzen gab und damit der Vortrag vollends für´n Pöppes ist.
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Vielen Dank an vonschmeling
wir haben heute eine Nachricht vom RV erhalten, dass man uns wieder auf den ursprünglichen Flug zurückgebucht hat.
einfach wieder der selbe Text:
zu der von Ihnen gebuchten Urlaubsreise haben wir heute eine Änderung seitens der Fluggesellschaft erhalten.
...ok das Resultat zählt - wir hoffen es hat Bestand.
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Da kümmert sich kein "Herr Suhrbier persönlich" um dein Anliegen, Apsara - das funktioniert über wenige Klicks.
Du hast jetzt die für dich richtigen Klicks ausgelöst, ich hoffe ebenfalls auf deren Bestand! -
Ja - aber manchmal braucht es ein paar gute Hinweise - welche Klicks hilfreich sind und zum Ziel führen - Andere wäre vielleicht nicht so sinnvoll gewesen - ich habe es auf Dein Anraten hin relativ knapp gehalten - dafür auf das Wesentliche konzentriert und Erfolg gehabt - aus diesem Grund vielen Dank.
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Hallo, jetzt sind wir leider auch betroffen von der Flugzeitenänderung von Onur Air. Die Rückreise sollte am 12.06. um 17:50 Marsa Alam starten. Jetzt wurde der Rückflug um knapp 16 Stunden! vorverlegt auf 01:40 Uhr von Marsa Alam. Jetzt hatte ich mit meinem Reisebüro telefoniert und die Dame am Telefon sagte sehr deutlich, dass ich da keinerlei Ansprüche hätte, kostenlos von der Reise zurück zutreten oder kostenlos um zu buchen.
Aber bei fast 16 Stunden Vorverlegung und „Störung der Nachtruhe“ist das ja auch nicht korrekt, daher möchte ich am liebsten von der Reise kostenlos zurücktreten und muss mich jetzt schriftlich an mein Reisebüro wenden.
Berufe ich mich da auf das Grundsatzurteil des BGH vom 10.12.2013 – X ZR 24/13, Rn. 26 – Flugzeitänderung, NJW 2014, 1168 und auf § 651c Abs. 1?Das ist doch der richtige Paragraph, oder?
Und was gibt es bei dem schriftlichen Rücktritt von der Reise, wegen unzumutbarer Änderungen (das ist doch die richtige Formulierung?) noch zu beachten?
Danke schon mal für eure Hilfe… -
Richtig!
Ich würde dem Reisebüro sehr deutlich zu verstehen geben, das sie sich mal informieren sollten:
KLICK MICH
...aber ist schon klar aus ihrer Sicht, da entgeht dem Reisebüro die Provision.
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Ich rate stets davon ab, sich bei dem Ersuchen direkt auf ein Urteil zu berufen, zumindest dann nicht, wenn man selbst wenige bis keine Berührungspunkte mit der Thematik hat.
Schreibe schlicht und ergreifend, dass die Änderung der Reisezeiten zu einer erheblichen Störung der Nachtruhe führt und du daher darum bittest auf einen anderen Flug umgebucht zu werden. Sollte das nicht möglich sein, machst du von deinem Recht Gebrauch, den Reisevertrag zu kündigen und alle bereits geleisteten Zahlungen umgehend zurückzuverlangen. -
Ich rate stets davon ab, sich bei dem Ersuchen direkt auf ein Urteil zu berufen, zumindest dann nicht, wenn man selbst wenige bis keine Berührungspunkte mit der Thematik hat.
Schreibe schlicht und ergreifend, dass die Änderung der Reisezeiten zu einer erheblichen Störung der Nachtruhe führt und du daher darum bittest auf einen anderen Flug umgebucht zu werden. Sollte das nicht möglich sein, machst du von deinem Recht Gebrauch, den Reisevertrag zu kündigen und alle bereits geleisteten Zahlungen umgehend zurückzuverlangen.@Haberling und @vonschmeling Vielen Dank an euch für die schnellen und hilfreichen Antworten
. Zum Glück habe ich die Anzahlung noch nicht geleistet, da erst vor kurzem gebucht. Das Reisebüro ist HC und der Veranstalter FTI. -
Ich finde die Headline von Herrn Hopperdietzels Streiterfolg etwas irreführend durch das Wort "grundsätzlich", handelt es sich doch tatsächlich um nichts weiter als einen Einzelerfolg vor dem LG Hannover und nicht etwa um ein Grundsatzurteil. Dieser Eindruck wird fälschlicherweise erweckt.
Man sollte nicht davon ausgehen, dass sich irgendein Veranstalter daran gebunden fühlt, im Falle seiner Weigerung muss man selbst vor Gericht ziehen - mit ungewissem Ausgang! - und kann nicht sagen "aber der Herr Hopperdietzel hat doch ...".
Zur erheblichen Störung der Nachtruhe gibt es mehrere Entscheidungen zugunsten der Kläger (Reisende), einerseits betreffend die Selbstabhilfe (eigenmächtig anderen Flug gebucht, Veranstalter auf die Erstattung in Anspruch genommen), eine Minderung bzw. Kündigung.Wie gesagt:
In aller Ruhe mit den Mitarbeitern bei HC reden, Vorschläge unterbreiten und besprechen und dann einvernehmlich die Kuh vom Eis holen ist sicher die bessere Methode als gleich mit der §-Keule um die Kurve zu kommen und womöglich noch nicht mal so ganz richtig zu verstehen, wer da was genau geurteilt hat ...
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@haberling sagte:
...ich bin schockiert das HC solche Antworten gibt.

ja, das hatte mich auch überrascht. Ich werde berichten, wie HC auf mein Schreiben, bezüglich des Rücktritts der Reise wegen unzumutbarer Änderungen reagiert.
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@haberling sagte:
hast du die begündung vom BGH, letzter Absatz, gelesen

Welche meinst du genau? Und was soll ich da am besten beachten?
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Ich meinte eigentlich @vonschmeling, deren Antwort verschwunden ist.
hier klick -
@blue crystal
Du musst gar nichts beachten, zumal HC ja nichts anderes macht, als deinen Einwand an FTI weiterzuleiten.
Wie gesagt - ich hätte das Gespräch gesucht, insbesondere im Hinblick auf eine Verbesserung der Reisezeiten.
@HABERLING
Was soll denn verschwunden sein? Und ja, ich kann das Ding im Schlaf runterbeten, falls du das Urteil der 10.Kammer meinst - inklusive der Begründung. -
@blue crystal
Du musst gar nichts beachten, zumal HC ja nichts anderes macht, als deinen Einwand an FTI weiterzuleiten.
Wie gesagt - ich hätte das Gespräch gesucht, insbesondere im Hinblick auf eine Verbesserung der Reisezeiten.
@HABERLING
Was soll denn verschwunden sein? Und ja, ich kann das Ding im Schlaf runterbeten, falls du das Urteil der 10.Kammer meinst - inklusive der Begründung.@vonschmeling sagte:
@blue crystal
Du musst gar nichts beachten, zumal HC ja nichts anderes macht, als deinen Einwand an FTI weiterzuleiten.
Wie gesagt - ich hätte das Gespräch gesucht, insbesondere im Hinblick auf eine Verbesserung der Reisezeiten.Ich habe ja zuerst bei FTI angerufen, die haben mich an HC verwiesen. Da habe ich erst mit einem Herrn bei HC gesprochen, der mir nicht viel sagen konnte zur, vermute er war noch neu. Er sagte aber auch, dass man nicht kostenlos von der Reise zurück treten konnte, egal wie sich die Flugzeiten geändert hätten. Dann habe ich noch mal angerufen und die Dame hielt ganz klar daran fest, man habe ja die AGBs, die besagen, dass sich die Flugzeiten beliebig ändern könnten und man daher keinerlei Ansprüche hätte.
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Du hast nochmal den ollen Hopperdietzel verlinkt, HABERLING ... was genau ist denn deine Frage?
Ich bleibe dabei, dass es sich dort um ein Urteil inter partes handelt, trotz der Überschrift "grundsätzlich".
In der Wahrnehmung Betroffener taucht sehr häufig die Annahme auf, man brauche sich nur auf ein bestimmtes Urteil berufen und schwupps sei die Causa auch schon gewonnen.
Das ist ein Irrtum!Fast noch maßgeblicher als die Verschiebung um 16h erscheint mir als Begründung der Einrede die abenteuerliche Reisezeit an sich.
Es ist nicht nur die Nachtruhe erheblich gestört, sie entfällt in Gänze!
Damit sollte blue crystal zumindest eine Kündigung des Reisevertrages mühelos erwirken können. Wie gesagt, ich kenne sogar Fälle, bei welchen die Kläger selbst Abhilfe geschaffen und einen alternativen Flug gebucht hatten. Dessen Kosten musste der Veranstalter tragen, entschied das Gericht. -
Ich finde die Headline von Herrn Hopperdietzels Streiterfolg etwas irreführend durch das Wort "grundsätzlich", handelt es sich doch tatsächlich um nichts weiter als einen Einzelerfolg vor dem LG Hannover und nicht etwa um ein Grundsatzurteil. Dieser Eindruck wird fälschlicherweise erweckt.
Man sollte nicht davon ausgehen, dass sich irgendein Veranstalter daran gebunden fühlt, im Falle seiner Weigerung muss man selbst vor Gericht ziehen - mit ungewissem Ausgang! - und kann nicht sagen "aber der Herr Hopperdietzel hat doch ...".
Zur erheblichen Störung der Nachtruhe gibt es mehrere Entscheidungen zugunsten der Kläger (Reisende), einerseits betreffend die Selbstabhilfe (eigenmächtig anderen Flug gebucht, Veranstalter auf die Erstattung in Anspruch genommen), eine Minderung bzw. Kündigung.Wie gesagt:
In aller Ruhe mit den Mitarbeitern bei HC reden, Vorschläge unterbreiten und besprechen und dann einvernehmlich die Kuh vom Eis holen ist sicher die bessere Methode als gleich mit der §-Keule um die Kurve zu kommen und womöglich noch nicht mal so ganz richtig zu verstehen, wer da was genau geurteilt hat ...
@vonschmeling sagte:
Wie gesagt:
In aller Ruhe mit den Mitarbeitern bei HC reden, Vorschläge unterbreiten und besprechen und dann einvernehmlich die Kuh vom Eis holen ist sicher die bessere Methode als gleich mit der §-Keule um die Kurve zu kommen und womöglich noch nicht mal so ganz richtig zu verstehen, wer da was genau geurteilt hat ...
Ist auch ganz klar meine Empfehlung---
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Du hast nochmal den ollen Hopperdietzel verlinkt, HABERLING ... was genau ist denn deine Frage?
Ich bleibe dabei, dass es sich dort um ein Urteil inter partes handelt, trotz der Überschrift "grundsätzlich".
In der Wahrnehmung Betroffener taucht sehr häufig die Annahme auf, man brauche sich nur auf ein bestimmtes Urteil berufen und schwupps sei die Causa auch schon gewonnen.
Das ist ein Irrtum!Fast noch maßgeblicher als die Verschiebung um 16h erscheint mir als Begründung der Einrede die abenteuerliche Reisezeit an sich.
Es ist nicht nur die Nachtruhe erheblich gestört, sie entfällt in Gänze!
Damit sollte blue crystal zumindest eine Kündigung des Reisevertrages mühelos erwirken können. Wie gesagt, ich kenne sogar Fälle, bei welchen die Kläger selbst Abhilfe geschaffen und einen alternativen Flug gebucht hatten. Dessen Kosten musste der Veranstalter tragen, entschied das Gericht.@blue crystal
Korrekt, HC ist dein Ansprechpartner für die Belange rund um deine Reise, hatte ich an anderer Stelle ja schon nachdrücklich drauf hingewiesen.
Um es kurz zu machen: Diese Aussage der beiden Reisebüromitarbeiter ist zumindest unvollständig - s.h. meine vorherigen Beiträge.
Eine derart massive Änderung kann durchaus einen Rücktritt begründen, bzw. (bei Antritt der Reise trotz Änderung) eine Reisepreisminderung.
Ich nehme an, du hast jetzt schriftlich eingewendet, dann warten wir vielleicht einfach mal ab.
Wenngleich Anlaufstelle ist HC nur Mittler, die Entscheidung über das Schicksal deiner Reise trifft eh FTI als Veranstalter.
Ich muss allerdings ebenfalls anmerken, dass die Auskünfte der RB Mitarbeiter mich befremden ...
