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Welche Reiserücktrittsversicherung???

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  • QuakenbrueckQ Offline
    QuakenbrueckQ Offline
    Quakenbrueck
    schrieb am zuletzt editiert von
    #41

    Also ich habe eine Mastercard Gold von meiner Sparkasse. Da sind alle Reiseversicherungen wie Reiserückstritt, Reiseabbruch, Reisekrankenversicherung und Rücktransport im Krankheitsfall incl. Da ist der Partner gleich mitversichert und das Wichtigste, man muss diese Karte nicht einmal zur Bezahlung der Reise verwandt haben.
    Aber wichtig ist bei allen Reisekrankenversicherungen: Vorerkrankungen sind nicht mit abgesichert sonder nur plötzlich und unerwartet aufgetretene Erkrankungen.
    Also vorher mit der Versicherung in so einem Fall klären,
    Zahlt die Reisekrankenversicherung für diese Vorerkrankung nicht, unbedingt bei der gesetzlichen Krankenkasse  v  o  r   Antritt der Reise dieses mitteilen dann erhält man gem. RVO die Kosten nach Rückkehr für max. 6 Wochen erstattet, max. das was die Kasse in Deutschland zu zahen hätte.

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    • playaamadoresP Offline
      playaamadoresP Offline
      playaamadores
      schrieb am zuletzt editiert von
      #42

      Wir haben eine Familienversicherung welche sich jeweils um 1 Jahr verlängert wenn man diese nicht 6 Wochen vor Ablauf kündigt.
      2 Erwachsene und Kinder bis einschließlich sogar 25 Jahre sind inclusive. Es ist alles enthalten was man für das Ausland braucht. ( Rücktritt,-Abbruch, Rücktransport etc.)
      Direkt  2 Wochen nach Abschluß dieser sind wir ins Ausland gefahren und ich brauchte leider eine Behandlung im Krankenhaus dort. Die gesamten 850 Euro Kosten wurden anstandslos ersetzt. Bearbeitungszeit 4 Wochen, das fand ich relativ schnell.

      Diese kostet 149 Euro pro Jahr, bei 2 Auslandsurlauben im Jahr ( 2 Erw. ein Kind  unter 25 Jahre) finde ich das Ok.

      Avatar : Mangroven auf Surin Island/Thailand

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      • 0152chris0 Offline
        0152chris0 Offline
        0152chris
        schrieb am zuletzt editiert von
        #43

        Ich habe meine Reiserücktrittsversicherung mit der Reise nach Kreta für die ganze Familie (2 Erw. und 2 Kinder, Gesamtkosten 4192,00 Euro) für 149,00 ohne SB  bei der  Hanse Merkur abgeschlossen. Die Höhe der Versicherung richtet sich nach den Gesamtpreis und ob Familie/Einzelperson verreisen möchte/n.
        Die Anzahlung meiner Reise betrug 1050,00 Euro.
        Nun trat das ein, wovor man sich immer fürchtet. Ich musste die Reise aus Krankheitsgründen (Lungen-OP) stornieren. Im Reisebüro erhielt ich die nötigen Unterlagen hierzu. Diese schickte ich nebst Nachweise am 21.05.2014 an die Hanse Merkur und promt kam am 30.05.2014 die Antwort, dass der komplette Anzahlungsbetrag zurückerstattet wird. Ich meinerseits kann hier nicht klagen.

        Christiane

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        • Domino27D Offline
          Domino27D Offline
          Domino27
          schrieb am zuletzt editiert von
          #44

          Domino27:
          Wie sieht es denn mit Versicherungen aus für Reisepreise über 5000 Euro? Bis jetzt haben wir unsere Reisen über die LH Credit Card versichert aber da haben wir auch den Deckel mit 5000 Euro pro Reise. Oder meint Ihr das kann man auch splitten? Wir haben beide die Karte.
          Die Flüge habe ich jetzt über meine Karte gebucht und damit das Limit  fast ausgeschöpft.
          Kann ich dann das Hotel über die Karte meines Mannes buchen? Oder zählt das wohl im Versicherungsfall zusammen ❓

          Ich zitier mich mal selbst. Hatte jemand schon mal so einen Fall? Flüge habe ich gebucht, Hotel nun mein Mann. Reise gesamt über 5000 Euro. Ist die gesamte Reise versichert, da jeder von uns die Karte hat, oder müssen wir hier noch was tun?
          Hab einen Anbieter gefunden, der auch Reisen bis 10000 Euro absichert.
          Hat jemand Erfahrung mit Travelcard ?

          Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.

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          • Domino27D Offline
            Domino27D Offline
            Domino27
            schrieb am zuletzt editiert von
            #45

            Meine Rückfrage bei der LH Card hat ergeben, dass es 5.000 Euro pro Reise sind unabhängig über welche Karte bezahlt wurde, da gleiche Reiseteilnehmer.

            Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.

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            • curiosusC Offline
              curiosusC Offline
              curiosus
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #46

              ...beim ADAC sind Reisen bis zu € 10.000 (max. 5 Personen) bei den Kreditkarten abgesichert und es kann ggf. innerhalb von 14 Tagen nach Buchung noch höher abgesichert werden, wenn der Reisepreis € 10.000 übersteigt... 😉

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              • Aloispaul66A Offline
                Aloispaul66A Offline
                Aloispaul66
                schrieb am zuletzt editiert von
                #47

                salvamor41:
                Die Würzburger bietet meines Wissens keine Reiseabbruchversicherung an.

                Hallo alle zusaMMEN..
                Ich habe bei der Würzburger eine komplettversicherung mit allem drum und dran
                für einen Jahresbeitrag von 55,oo €.
                Schaut mal da rein.
                Luis65

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                • Susi 2009S Offline
                  Susi 2009S Offline
                  Susi 2009
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #48

                  Da meinst Du, dass Du versichert bist und dann wollen sie nicht bezahlen! Wenn in denVersicherungsbedingungen der Begriff "unerwartet" auftaucht, dann versucht sich die Versicherung um die Begleichung der Stornokosten zu drücken.
                  Mit dieser Ausrede versucht mich die RRV meiner MC-Gold abzuspeisen:
                  "Die Erkrankung Ihres Mannes war jedoch schon vor Buchung der Reise bekannt. Es kann daher nicht von einer unerwarteten schweren Erkrankung gesprochen werden. Aufgrund der Grunderkrankung musste damit gerechnet werden, dass irgendwann eine Verschlimmerung auftreten könnte. Versichert ist jedoch das plötzliche und unerwartete Auftreten einer schweren Erkrankung eines zuvor Gesunden. Die unerwartete Verschlimmerung des Befindens eines chronisch Erkrankten, so beschwerdefrei er zuvor auch gewesen sein mag, stellt keine unerwartete Erkrankung im Sinne der Versicherungsbedingungendar. AG Mannheim, Urteil vom 23.03.2005 (12 C 505 / 04)"
                  Würde dazu führen, dass man bei Buchung ein Gesundheitszeugnis vorlegen muss, damit man versichert ist. Im Internet habe ich neuere Urteile gefunden, bei welchen der Begriff  "unerwartet" anders interpretiert wird. Mal sehen, was rauskommt.
                  Ich hatte im Januar eine Reise für Ende Mai gebucht und musste diese leider Ende April stornieren.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • de la DivaD Offline
                    de la DivaD Offline
                    de la Diva
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #49

                    @Susi
                    In JEDER RRV tritt dieser Satz auf.
                    Dass sollte man auch bei Buchung dem Kunden sagen.
                    Natürlich ist es möglich bei einer eventuellen Vorerkrankung noch eine Versicherung abzuschließen, die allerdings etwas mehr kosten kann als die normale Versicherung.
                    Der Arzt, der die Schadensmeldung ausfüllt, muss vermerken, WANN erstmalig die Diagnose gestellt wurde, liegt das vor eurer Buchung, ist die Versicherung im Recht.

                    Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • LexilexiL Offline
                      LexilexiL Offline
                      Lexilexi
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #50

                      @susi
                      ein gesundheutszeugnis oder eine gesundheitsprüfung wäre viel zu kostenintensiv.
                      die honorare der ärzte tragen in diesen fällen nämlich die versicherer.
                      es reicht ja, wenn die vorerkrankung bereits in den krankenakten des behandelnden arztes erwähnt wird.
                      was glaubst du denn, wie hoch der beitrag einer rrv sein müsste, wenn alles mitversichert wäre?
                      dass die vorerkrankungen ausgeschlossen werden steht aber übrigends auch in den versicherungsbedingungen. diese wird man dir doch wohl bei der beratung ausgehändigt haben.

                      Das "F" in Montag steht für Freude.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • LexilexiL Offline
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                        Lexilexi
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #51

                        @susi
                        ein gesundheutszeugnis oder eine gesundheitsprüfung wäre viel zu kostenintensiv.
                        die honorare der ärzte tragen in diesen fällen nämlich die versicherer.
                        es reicht ja, wenn die vorerkrankung bereits in den krankenakten des behandelnden arztes erwähnt wird.
                        was glaubst du denn, wie hoch der beitrag einer rrv sein müsste, wenn alles mitversichert wäre?
                        dass die vorerkrankungen ausgeschlossen werden steht aber übrigends auch in den versicherungsbedingungen. diese wird man dir doch wohl bei der beratung ausgehändigt haben.

                        Das "F" in Montag steht für Freude.

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                        • marthahariM Offline
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                          marthahari
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #52

                          Hallo,
                          diese Aussagen bzgl. einer Vorerkrankung werfen bei mir einige Fragen auf. Fast immer stehen doch in Krankenakten des Hausarztes irgendwelche Vorerkrankungen. Was ist, wenn jemand, der unter Bluthochdruck leidet, welcher aber medikamentös unter Kontrolle ist, plötzlich einen Herzinfarkt erleidet? Fällt das auch unter den Ausschluß des Versicherungsfalles? Dann braucht man selbige ja wohl gar nicht erst abzuschließen und bleibt am besten zu Hause.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • LexilexiL Offline
                            LexilexiL Offline
                            Lexilexi
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #53

                            die versicherung ist keine pflichtversicherung.
                            insofern zwingt dich niemand dazu, völlig versicherungsfrei zu reisen oder zu leben.
                            nichtsdestotrotz darfst du dir als bluthochdruckpatient mit versicherung aber ein bein brechen und die versicherung deswegen in anspruch nehmen.

                            Das "F" in Montag steht für Freude.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • marthahariM Offline
                              marthahariM Offline
                              marthahari
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #54

                              @lexi: das ist schon klar, aber ein Beinbruch steht ja kaum in kausalem Zusammenhang mit einer Vorerkrankung und ist wohl eher auf einen Unfall zurückzuführen. Meine Bedenken beruhen auf der Aussage von susi: "Die Erkrankung Ihres Mannes war jedoch schon vor Buchung der Reise bekannt. Es kann daher nicht von einer unerwarteten schweren Erkrankung gesprochen werden. Aufgrund der Grunderkrankung musstedamit gerechnet werden, dass irgendwann eine Verschlimmerung auftreten könnte. Versichert ist jedoch das plötzliche und unerwartete Auftreten einer schweren Erkrankung eines zuvorGesunden. Die unerwartete Verschlimmerung des Befindens eines chronisch Erkrankten, so beschwerdefrei er zuvor auch gewesen sein mag, stellt keine unerwartete Erkrankung im Sinne derVersicherungsbedingungendar. AG Mannheim, Urteil vom 23.03.2005 (12 C 505 / 04)"

                              Wollen wir hoffen (auch für Susi), daß andere Gerichte diesen Sachverhalt anders beurteilen und daß man selbst diese Versicherung nicht Anspruch nehmen muß.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • de la DivaD Offline
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                                de la Diva
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #55

                                @marthahari

                                So einfach ist das auch nicht. Ein hoher Blutdruck ist NICHT einem Herzinfarkt gleichzusetzen und damit nicht eine vorher bestehende Krankheit.
                                Gemeint ist eher z.B. ein Bandscheibenvorfall, mit dem man schon viele Jahre lebt und der just kurz vor der Reise so schlimm wird, dass der Arzt entscheidet, damit nicht fliegen zu können. Hier haben wir dann eine gleiche Vorerkrankung.
                                Und was soll eine "schwere" Erkrankung sein? Es reicht z.B. eine Mittelohrentzündung aus oder eine richtige Grippe (mit Schnupfen), wenn der Arzt entscheidet, dass man damit NICHT in den Flieger kann, gilt das auch.

                                Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • omaliO Offline
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                                  omali
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #56

                                  Nicht alle Versicherungen schließen starr jegliche Vorerkrankung aus (ohne besonders teuer zu sein) .

                                  Obwohl ich über Visa KK versichert bin (leider mit Selbstbeteiligung und nur bei Bezahlung mit dieser), suchte ich nach einer Absicherung für Reisen, die man nicht mit der Visa KK bezahlen kann. Dabei war mir - ohne Selbstbeteiligung - wichtig.
                                  Und ich fand sie tatsächlich!

                                  Hier ein Auszug passend zum hiesigen Thema:
                                  „Versichertes Ereignis ist die unerwartete schwere Erkrankung. Als unerwartet gilt die Erkrankung, die nach Versicherungsabschluss oder bei bestehendem Versicherungsvertrag nach Buchung der Reise erstmals auftritt. 
                                  Verschlechterungen bereits bestehender Erkrankungengelten dann als unerwartet, wenn in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss oder bei bestehendem Versicherungsvertrag in den letzten sechs Monaten vor Buchung der Reise keine ärztliche Behandlung erfolgte; ausgenommen hiervon sind Kontrolluntersuchungen.“

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • LexilexiL Offline
                                    LexilexiL Offline
                                    Lexilexi
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #57

                                    @marthahari
                                    ja ich habe den beitrag von @susi gelesen.
                                    warum soll man sich jetzt die mühe machen, dagegen zu klagen, wenn so etwas von vornherein bedingungsgemäß ausgeschlossen ist?
                                    entweder man sucht sich eine versicherung, dessen bedingungen etwas anderes sagen, oder aber man sucht sich ein (ziemlich teueres) produkt, was jedwede erkrankung mit einschließt oder man lässt es eben bleiben.
                                    aber zu forden, ich möchte DAS produkt und bitte lieber versicherer ändere deine bedingungen so, dass sie mir zusagen, geht nun wirklich nicht.

                                    Das "F" in Montag steht für Freude.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • DauercamperD Offline
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                                      Dauercamper
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #58

                                      omali
                                      Der letzte Abschnitt Deines Beitrages, dasa mit den 6 Monaten erscheint mir logisch.

                                      Gesetzt den Fall, ein Versicherter hätte in jungen Jahren unter -bleiben wir mal bei Bluthochdruck- gelitten und nach 20 Jahren Zeit plötzlich wieder, dann könnte der Versicherer sich ja schadlos halten.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Susi 2009S Offline
                                        Susi 2009S Offline
                                        Susi 2009
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #59

                                        Jetzt muss ich mich doch nochmal melden. Ich habe von der Versicherung (in MC-Gold enthalten) heut eine Nachricht bekommen, dass mein Widerspruch an die Versicherung weitergeleitet wurde. In meinen Versicherungsbedingungen sind keine Krankheiten ausgeschlossen. Es steht drin, dass der Versicherer leistungspflichtig ist, wenn die Reiseunfähigkeit der Versicherten nach allgemeiner Lebenserfahrung zu erwarten ist.. Im nächsten Abschnitt steht dann ...unerwartete schwere Erkrankung.
                                        Es gibt inzwischen mehrere Urteile( die ich an die Versicherung geschickt habe), welche sich mit dem Begriff "unerwartet" beschäftigen.Was muss der Versicherungsnehmer unter diesem Begriff verstehen. Ach ja, bei mir ist ein Selbstbehalt von 100,--€ enthalten. Bin mal gespannt, wie es weitergeht.

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                                        • JeslaJ Offline
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                                          Jesla
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #60

                                          Hallo Susi,

                                          mit dem Satz, dass die Reiseunfähigkeit nach allgemeiner Lebenserfahrung zu erwarten ist, ist gemeint, dass der Patient aufgrund der Krankheit oder Verletzung vemutlich nicht reisen kann, weil die Erfahrung gezeigt hat, dass andere Personen, die die gleiche Krankheit oder Verletzung hatten, nicht reisen konnten. In solchen Fällen zahlt die Versicherung, WENN auch der zweite Punkt gegeben ist:

                                          "Unerwartet" bedeutet einfach, dass mit dieser Krankheit (oder einem anderem Grund, weshalb die Reise abgesagt werden muss) zum Zeitpunkt der Buchung nicht zu rechnen war.

                                          Die beiden Angaben widersprechen sich nicht, sondern ergänzen sich.

                                          Ein leichter Schnupfen wäre z.B. unerwartet, es ist deswegen aber "keine Reiseunfähigkeit nach allgemeiner Lebenserfahrung" zu erwarten. Das heißt, es müssen beide Punkte gegeben sein, damit die Versicherung zahlt.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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