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Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • HABERLINGH 1
    HABERLINGH 1
    HABERLING
    schrieb am zuletzt editiert von
    #4181

    ja richtig klick mich

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

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    • sneschanaS sneschana

      Hallo zusammen, habe eben die Nachricht von EW erhalten, dass mein Flug umgebucht wurde.
      Der Rückflug hat somit 30 Stunden Verspätung und ich komme 2 Tage später zu Hause an.
      habe ich nun Anspruch auf Entschädigung ? Einen Grund der Umbuchung hat EW nicht genannt, der Flug wäre in 15 Tagen gestartet.
      Der eigentliche Rückflug wäre um 6 Uhr morgens gestartet, nun erst um 22 Uhr. Ich muss also eine Übernachtung dazu buchen +Late Check out. Wird das auch erstattet ?
      LG

      @vonschmeling : warum besteht deiner Meinung nach kein Anspruch? Weil es rechtzeitig angekündigt wurde ?

      vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #4182

      @sneschana sagte:

      @vonschmeling : warum besteht deiner Meinung nach kein Anspruch? Weil es rechtzeitig angekündigt wurde ?

      Exakt.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • miniellertM miniellert

        Heute mal andersrum...

        Kind MIttel fliegt im Juni nach Marsa Alam, Reiseunterlagen kamen schon, Flugzeiten wie gebucht.
        Heute kommt mail, der Flug findet einen Tag vorher statt (toll also mehr Urlaub nehmen)
        kommt nachts um 23 h an - ursprünglich gebucht gegen Mittag am Folgetag.
        Darf man damit rechnen oder erwarten dann zumindest bei Ankunft ein Zimmer zu bekommen oder bedeutet dies ankommen und bis 15 h in der Rezeption schlafen müssen ?

        JanisJoJ Offline
        JanisJoJ Offline
        JanisJo
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von JanisJo
        #4183

        @miniellert sagte:

        Darf man damit rechnen oder erwarten dann zumindest bei Ankunft ein Zimmer zu bekommen oder bedeutet dies ankommen und bis 15 h in der Rezeption schlafen müssen ?

        Der RVA hat dafür zu sorgen, das die Reise ohne Mängel verläuft und haftet grundsätzlich verschuldensunabhängig.
        Kontaktiere Deinen RVA um den Hotelaufenthalt -ohne Kosten natürlich- angleichen zu lassen.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • sneschanaS sneschana

          Hallo zusammen, habe eben die Nachricht von EW erhalten, dass mein Flug umgebucht wurde.
          Der Rückflug hat somit 30 Stunden Verspätung und ich komme 2 Tage später zu Hause an.
          habe ich nun Anspruch auf Entschädigung ? Einen Grund der Umbuchung hat EW nicht genannt, der Flug wäre in 15 Tagen gestartet.
          Der eigentliche Rückflug wäre um 6 Uhr morgens gestartet, nun erst um 22 Uhr. Ich muss also eine Übernachtung dazu buchen +Late Check out. Wird das auch erstattet ?
          LG

          @vonschmeling : warum besteht deiner Meinung nach kein Anspruch? Weil es rechtzeitig angekündigt wurde ?

          JanisJoJ Offline
          JanisJoJ Offline
          JanisJo
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von JanisJo
          #4184

          @sneschana sagte:

          habe ich nun Anspruch auf Entschädigung ?

          Ggü. deinem RVA ja, falls pauschal gebucht wurde. Die EU/VO greift hier - wie schon erwähnt- nicht.

          Grundsätzlich bei Anwendung der EU/VO 261
          Wenn ein Flug, der bspw. nach Düsseldorf geplant war, tatsächlich nach Köln geflogen ist, liegt darin eine Annullierung des Fluges nach Düsseldorf. Dann kommt es auf eine Verspätung überhaupt nicht mehr an. Die Ansprüche der Fluggäste sind demnach auf Art. 5 zu stützen.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV vonschmeling

            Die Kündigung ist rechtens soweit ich das beurteilen kann und es bedarf keiner "Anerkennung" durch den Gekündigten.
            Naja, schwieriges Thema ...

            JanisJoJ Offline
            JanisJoJ Offline
            JanisJo
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von JanisJo
            #4185

            @vonschmeling sagte:

            Die Kündigung ist rechtens soweit ich das beurteilen kann und es bedarf keiner "Anerkennung" durch den Gekündigten.
            Naja, schwieriges Thema ...

            Nach dem neuen Pauschalreisegesetz durchaus schwierig geworden!

            Heute ist die Kündigung rechtens, wenn der RVA eindeutig die Gründe (erfolgreich, ergo vor Gericht) ) erklärt, man hat jetzt aber keinen Schadensersatzanspruch mehr.,
            was vor dem 1.7.18 gebucht, noch anwendbar ist oder war.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #4186

              Darf ich mal fragen was dich bewegt, vollkommen zusammenhanglose Zitate mit überwiegend irrelevanten Kommentar hier in Reihe rauszuhauen, Janiso?
              So was hatten wir doch schon mal und gab´s nicht mehr her als Durcheinander ... 😕

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • choppi85C Offline
                choppi85C Offline
                choppi85
                schrieb am zuletzt editiert von
                #4187

                unser Reiseveranstalter hat schon 2 mal die Flugzeit geändert und die Fluggesellschaft..jedenfalls möchte ich wissen ob jemand das schon hatte und ob ich das so akzeptieren muss. Es betroffen Rückflug von hrg nach Stuttgart..ursprüngliche Linie war Ägypt Air dann Arabia Air und jetzt al masria universal air..gebucht haben wir bei Check 24 und die meinten wir müssen das so annehmen und man könnte nichts machen. Bei Veranstalter fti könnte ich dazu nichts finden. Wir würden gerne umbuchen eventuell auch zu andere Datum oder auch Flughafen..hat jemand erfahr mit einem solchen Fall?

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
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                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #4188

                  Du hast einen Flug gebucht von A nach B, nicht eine bestimmte Fluggesellschaft.
                  Sofern sich die Reisezeiten nicht wesentlich ändern ist das vertragsgemäßes Vorgehen.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  choppi85C 1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV vonschmeling

                    Du hast einen Flug gebucht von A nach B, nicht eine bestimmte Fluggesellschaft.
                    Sofern sich die Reisezeiten nicht wesentlich ändern ist das vertragsgemäßes Vorgehen.

                    choppi85C Offline
                    choppi85C Offline
                    choppi85
                    schrieb am zuletzt editiert von choppi85
                    #4189

                    Ja doch ich habe gebucht weil es mit confor hin geht und ägypt air eigentlich zurück. Damit war ich einverstanden weil wir damit schon geflogen sind! So stand es bei der Buchung und in den Papieren..also habe ich extra diese Reise gebucht und nun wird es 2 mal geändert also hab ich somit eine bestimmte Airline gebucht

                    p.s es ist eine Pauschalreise

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
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                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #4190

                      Nein, hast du nicht - kannst du in deinen Vertragsunterlagen nachlesen, nennt sich AGB.
                      Der Veranstalter behält sich vor, das ausführende LVU aus wichtigem Grund zu ändern.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      choppi85C 1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV vonschmeling

                        Nein, hast du nicht - kannst du in deinen Vertragsunterlagen nachlesen, nennt sich AGB.
                        Der Veranstalter behält sich vor, das ausführende LVU aus wichtigem Grund zu ändern.

                        choppi85C Offline
                        choppi85C Offline
                        choppi85
                        schrieb am zuletzt editiert von choppi85
                        #4191

                        zu solch eine Änderung finde ich nix bei fti! Wenn ich doch eine Reise Buche wegen der Airline und Nachhinein ändert sich das, muss ich das akzeptieren? Also kann der Veranstalter mich auch mit einem Storch fliegen lassen weil ich ja keine feste Airline gebucht habe 🤣 das ist doch Quatsch
                        und der wichtige Grund des Veranstalter kenne ich nicht!

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • HABERLINGH 1
                          HABERLINGH 1
                          HABERLING
                          schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                          #4192

                          Hallo @choppi85 , es klingt komisch, ist aber so, daß hat der Gesetzgeber im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) festgeschrieben.😉

                          "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                          choppi85C 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • HABERLINGH HABERLING

                            Hallo @choppi85 , es klingt komisch, ist aber so, daß hat der Gesetzgeber im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) festgeschrieben.😉

                            choppi85C Offline
                            choppi85C Offline
                            choppi85
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #4193

                            Ok also muss ich eventuell auch noch eine 3 Änderung annehmen? Kann ich da nicht umbuchen oder sonst was? Am Ende fliege ich wirklich noch mit dem Storch 😅

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • HABERLINGH 1
                              HABERLINGH 1
                              HABERLING
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #4194

                              Wegen einer alternativen Airline hast du keine Handhabe, vielleicht fliegt nicht der Storch sondern der Kranich.😉

                              "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                #4195

                                Vermutlich ist der wichtige Grund, dass eben einer der Vögel nicht fliegt.
                                Im Vertrag steht aber, der choppi85 möchte am sonunsovielten in den Urlaub fliegen und wir haben ihm das auch vertraglich zugesagt.
                                Oiso müssma schaun, wieaman dahin kriegen.
                                Hier sind die AGB des Veranstalters FTI, bitte 3(2) beachten.
                                Fazit:
                                Du hast nie eine Reise mit einem verbindlich zugesagten Condor Flug gebucht, ergo ergibt sich aus der Änderung der Fluggesellschaft auch erst einmal kein wirksamer Kündigungsgrund.
                                Das Ausweichen auf einen Storchen allerdings wäre einer ... 😏

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                choppi85C MKlumpM 2 Antworten Letzte Antwort
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                                • vonschmelingV vonschmeling

                                  Vermutlich ist der wichtige Grund, dass eben einer der Vögel nicht fliegt.
                                  Im Vertrag steht aber, der choppi85 möchte am sonunsovielten in den Urlaub fliegen und wir haben ihm das auch vertraglich zugesagt.
                                  Oiso müssma schaun, wieaman dahin kriegen.
                                  Hier sind die AGB des Veranstalters FTI, bitte 3(2) beachten.
                                  Fazit:
                                  Du hast nie eine Reise mit einem verbindlich zugesagten Condor Flug gebucht, ergo ergibt sich aus der Änderung der Fluggesellschaft auch erst einmal kein wirksamer Kündigungsgrund.
                                  Das Ausweichen auf einen Storchen allerdings wäre einer ... 😏

                                  choppi85C Offline
                                  choppi85C Offline
                                  choppi85
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #4196

                                  😀 😀 eine witzige Diskussion hat sich schon ergeben..wenigstens etwas 🙈

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV vonschmeling

                                    Vermutlich ist der wichtige Grund, dass eben einer der Vögel nicht fliegt.
                                    Im Vertrag steht aber, der choppi85 möchte am sonunsovielten in den Urlaub fliegen und wir haben ihm das auch vertraglich zugesagt.
                                    Oiso müssma schaun, wieaman dahin kriegen.
                                    Hier sind die AGB des Veranstalters FTI, bitte 3(2) beachten.
                                    Fazit:
                                    Du hast nie eine Reise mit einem verbindlich zugesagten Condor Flug gebucht, ergo ergibt sich aus der Änderung der Fluggesellschaft auch erst einmal kein wirksamer Kündigungsgrund.
                                    Das Ausweichen auf einen Storchen allerdings wäre einer ... 😏

                                    MKlumpM Offline
                                    MKlumpM Offline
                                    MKlump
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #4197

                                    In dem Zusammenhang stellt sich mir aber folgende Frage: Nicht wenige buchen ihre Reise in Verbindung mit den angegebenen Airlines und bezahlen im Vergleich zu dem "Low Cost" Airlines auch mehr dafür. Wenn nun der Veranstalter den Carrier ändert und ich trotz Mehrpreis doch mit LowCost fliegen muss, ergibt sich für mich daraus ein Anspruch gegen den Veranstalter, da ich ja für die "teure Variante" eine "Billige Lösung" bekomme....

                                    Die Leute meinen immer, die Zeiten werden schlimmer.
                                    Die Zeiten bleiben immer, die Leute werden schlimmer.

                                    burton_B 1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • MKlumpM MKlump

                                      In dem Zusammenhang stellt sich mir aber folgende Frage: Nicht wenige buchen ihre Reise in Verbindung mit den angegebenen Airlines und bezahlen im Vergleich zu dem "Low Cost" Airlines auch mehr dafür. Wenn nun der Veranstalter den Carrier ändert und ich trotz Mehrpreis doch mit LowCost fliegen muss, ergibt sich für mich daraus ein Anspruch gegen den Veranstalter, da ich ja für die "teure Variante" eine "Billige Lösung" bekomme....

                                      burton_B Offline
                                      burton_B Offline
                                      burton_
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #4198

                                      @mklump sagte:

                                      Wenn nun der Veranstalter den Carrier ändert und ich trotz Mehrpreis doch mit LowCost fliegen muss, ergibt sich für mich daraus ein Anspruch gegen den Veranstalter, da ich ja für die "teure Variante" eine "Billige Lösung" bekomme....

                                      Kurz und knapp: Leider nein! 😕

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                        #4199

                                        Nein, die Veranstalter behalten sich Änderungen des Carriers nämlich ausdrücklich vor.
                                        Die Eigenschaft "Flug mit Condor" ist demnach kein Vertragsbestandteil. Du bezahlst für eine Reise A einen Betrag X für eine Reise B einen Betrag Y.
                                        Für eine vertraglich nicht zugesicherte Eigenschaft einen Aufpreis zu bezahlen ist schlichterdings keine besonders strategische Entscheidung.

                                        Edit: Ooh ... dann haben wir jetzt eine kurze und ein lange Erklärung! Sorry ...😉

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #4200

                                          Im Übrigen ist die Unterscheidung "Low Cost" irrtümlich, dem Grunde nach ist Charter Charter und eben nicht Linie.
                                          Anders verhält es sich, wenn ausdrücklich (vertraglich) beispielsweise ein Linienflug zugesichert wurde. Der kann dann nicht mir nichts dir nichts in ein Charteroperating umgewandelt werden.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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