Flugzeitänderung vor der Reise
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Hallo zusammen,
nun habe ich mich schon durch mehrere Seiten dieses Beitrages geackert. Uns ergeht es ähnlich.
Gebucht eine Ägyptenreise, 2 Personen plus Kind,8 Tage, Anreise Flug 6:00Uhr Rückreise Flug 14.45Uhr... Der Rückreiseflug wurde komplett gestrichen und ein Alternativflug 12 Stunden früher, 03:00 angesetzt (Flug ist im Oktober 2019)
Natürlich steht in den AGB das Flugzeitenänderungen hingenommen werden müssen. Auch ist der An- und Abreisetag für die An- und Abreise zu nutzen. Allerdings fällt dieser Flug nunmehr in die Nachtruhe. Ich nehme an unser Transfer wird spätestens um 23 Uhr des Vortages beginnen. Nach einer netten Anfrage beim Reiseveranstalter Neckermann auf evtl. Flugzeitänderung, kam die Antwort, wir mögen bitte umbuchen, allerdings beträgt der Preisaufschlag nunmehr 2.020€ auf 4.400€(für 9 Nächte), so dass der Reisepreis um beinah 100% steigt (ursprl. 2380€ für 8 Nächte bereits im Oktober 2018 gebucht). Ich finde dieses Angebot unverschämt, habe bereits mehrere Urteile herausgesucht, bin allerdings unsicher, ob ich überhaupt das Recht auf einen Ausweichflug habe oder ob ich hinnehmen muss, keinerlei Nachtruhe an diesem Tag zu bekommen.
Ich leide an MS und eine Reise zu dieser Tageszeit bedeutet für mich, auf Grund der fehlenden Ruhe (ich nehme an, wir sind bis wir am Heimatort angekommen sind, gut und gerne 26 stunden wach), ein gewisses Risiko zu Ausfällen.
Nun zu meiner Frage.
Ist es überhaupt möglich, einen Ausweichflug zu verlangen? Bleibt mir nur die Möglichkeit der Umbuchung zu einem doppelt so hohen Preis? Oder gar eine Komplettstornierung?
Ich habe gelesen, das es bei Nachtflügen zumindest die Möglichkeit gibt, Geld zurück zu erhalten. Allerdings ist dies ganz und gar nicht mein Ansinnen. Ich habe angeboten, einen anderen Flughafen zu wählen, einen Tag eher oder später zu reisen, habe allerdings nur dieses unverschämte Angebot erhalten.
Hat jemand vielleicht auch schon positive Erfahrungen in dieser Hinsicht gemacht?Vielen Dank
Christine
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Ganz direkt: Du hast keinen Anspruch auf einen Alternativflug.
Leider bleibt dir nur die Wahl zwischen den beiden missliebigen Varianten Kündigung oder Reisepreisminderung (die in Höhe von ca. 50% eines Tagessatzes der Reise allerdings auch eher überschaubar ist).
Mein Rat: Suche selbst nach Alternativen, die preislich passender sind und mache proaktiv Vorschläge.
Urteile heraussuchen ist ohne eine gehörige Portion Sachkunde keine Hilfe.
Übrigens ist der Vermittler dein Ansprechpartner, nicht der Veranstalter. -
Ganz direkt: Du hast keinen Anspruch auf einen Alternativflug.
Leider bleibt dir nur die Wahl zwischen den beiden missliebigen Varianten Kündigung oder Reisepreisminderung (die in Höhe von ca. 50% eines Tagessatzes der Reise allerdings auch eher überschaubar ist).
Mein Rat: Suche selbst nach Alternativen, die preislich passender sind und mache proaktiv Vorschläge.
Urteile heraussuchen ist ohne eine gehörige Portion Sachkunde keine Hilfe.
Übrigens ist der Vermittler dein Ansprechpartner, nicht der Veranstalter.Ja, das dachte ich mir. Leider stehen uns nur die Ferien zur Verfügung, es ist recht schwierig in dieser Zeit preislich ein ähnliches Angebot zu finden, 2 Tage eher ist dies kein Problem. Bisher würde, bei einer Kündigung der Reise, die Anzahlung vom Veranstalter einbehalten. Kann ich diese Anzahlung bei Kündigung auf Grund unzumutbarer Flugzeiten überhaupt zurück verlangen?
Vielleicht versuche ich alternativ, doch zumindest eine Reisepreisminderung(diese fällt mit ca. 140€ gering aus und nutzt mir nicht wirklich) heraus zu holen (mit hoffentlich überschaubaren Konsequenzen für mich). Ich würde meinen Männern ungern den Urlaub vermiesen...
Vielen Dank für die Auskunft... ich melde mich, wie es ausgeht.
LG Christine
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Eine Kündigung ist ja eben keine Stornierung sondern ein Rücktritt vom Vertrag aus wichtigem Grund.
In diesem Fall ist der gesamte Reisepreis zurückzuerstatten.
Wenn du jetzt schon nach einer Minderung verlangst wird die nicht unbedingt 50% des Tagessatzes betragen, FiTiRi, aber es wird dir auch kein Nachteil dadurch bei der Durchführung entstehen.
Wenn keine interessante preisliche Alternative zu finden ist atme tief durch und warte ab. Gut möglich, dass sich bis Oktober die Reisezeiten noch einmal ändern, viel schlechter können sie ja nicht werden ...
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Hallo zusammen,
ich hoffe, Ihr könnt mir bitte weiterhelfen. Ich habe im September 2018 eine Reise in die Türkei gebucht. Voraussichtlicher Hinflug sollte am 11.05.2019 02.55 Uhr sein. Heute kam eine Änderung und zwar auf 22.00 Uhr abends. Das sind 19 Stunden später und uns geht somit fast ein ganzer Urlaubstag verloren. Muss ich das hinnehmen?
Danke schon im Voraus für Eure Antworten.
VG@heira sagte:
Hallo zusammen,
ich hoffe, Ihr könnt mir bitte weiterhelfen. Ich habe im September 2018 eine Reise in die Türkei gebucht. Voraussichtlicher Hinflug sollte am 11.05.2019 02.55 Uhr sein. Heute kam eine Änderung und zwar auf 22.00 Uhr abends. Das sind 19 Stunden später und uns geht somit fast ein ganzer Urlaubstag verloren. Muss ich das hinnehmen?
Danke schon im Voraus für Eure Antworten.
VGHallo zusammen,
wir sind jetzt seit einer Woche aus dem Urlaub wieder daheim.
Nachdem wir die Flugzeitenänderung von Neckermann bekommen hatten, haben wir den RV angeschrieben, mit der Bitte um Reisepreisminderung, Dies wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass sich die Flugzeit erneut ändern könnte, auch zum Positiven und wir eine entsprechende Reklamation nach der Reise einreichen sollen. Das haben wir gemacht.
Heute kam folgendes Schreiben von Neckermann: ".....vielen Dank für Ihren Brief, in dem Sie uns mitteilen, dass es bei Ihrem Flug zu einer unerwarteten Verspätung gekommen ist. Für die damit verbundenen Unannehmlichkeiten entschuldigen wir uns auch im Namen unseres Partners, der verantwortlichen Fluggesellschaft.Wir gehen davon aus, dass Sie einen Anspruch aus der EU- Verordnung # 261- 2004 haben. Gestatten Sie uns nachfolgend eine Anmerkung.
Ansprüche auf Ausgleichszahlung aus der Fluggastrecht-VO sind ausschließlich an die ausführende bzw. potentiell ausführende Fluggesellschaft zu richten, unabhängig davon, mit welcher Gesellschaft der Beförderungsvertrag tatsächlich geschlossen wurde. Bei Flügen im Rahmen von Pauschalreisen (Richtlinie 90/314/EWG) sind die Ansprüche nicht an den Reiseveranstalter zu stellen, sondern an das ausführende Luftfahrtunternehmen.Ferner möchten wir an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen, dass sich der Fluggast nur für eine Variante (§ 651 BGB oder 216-2004 EUVO) der Kompensation entscheiden kann. Hierzu verweisen wir auf das aktuelle BGH- Urteil mit dem Aktenzeichen X ZR 126/13.
Wir bitten Sie um Verständnis und versichern Ihnen, dass wir gemeinsam mit unseren Vertragspartnern alles tun, um Ihnen künftig Unannehmlichkeiten zu ersparen und Ihren nächsten Urlaub mit uns von Anfang bis Ende erfreulich zu gestalten."
Was hat das jetzt zu bedeuten? Will Neckermann, dass wir uns jetzt an die Fluggesellschaft wenden? Ist denn nicht der RV dafür verantwortlich? Wäre super, wenn jemand was dazu schreiben könnte.
Vielen Dank schon im Voraus.
HeiRa -
NEC schreibt von einer „unerwarteten Verspätung“ ..... für diese wäre, wie geschildert, die Airline zuständig.
Bei Dir handelt es sich aber um eine Flugverschiebung, da im Vorfeld bekannt . Hierauf solltest du den RV hinweisen.
Oder ist etwa noch eine Verspätung aufgetreten, durch die du höhere Kompensationsansprüche an die Airline hast bzw haben könntest ? -
NEC schreibt von einer „unerwarteten Verspätung“ ..... für diese wäre, wie geschildert, die Airline zuständig.
Bei Dir handelt es sich aber um eine Flugverschiebung, da im Vorfeld bekannt . Hierauf solltest du den RV hinweisen.
Oder ist etwa noch eine Verspätung aufgetreten, durch die du höhere Kompensationsansprüche an die Airline hast bzw haben könntest ? -
Korrekt, das Antwortschreiben für einen ganz anderen Sachverhalt wurde rausgeschickt, entweder weil deine Beschwerde missverstanden wurde oder weil der Sachbearbeiter schludrig war.
Drücke dich möglichst simpel aus: Vor unserer Reise wurde die Reisezeit auf dem Hinflug von 2:55 Uhr auf 22 Uhr am selben Tag verschoben.
Wir kamen erst spät in der Nacht an und verlangen eine Reisepreisminderung in Höhe von 50% eines Tagessatzes der Reisekosten (= x€). Unsere Bankverbindung lautet: ...Die nachdrückliche Bezifferung gleich im Beschwerdeschreiben verhindert meistens, dass das Tänzchen mit einem 20€ Gutschein beginnt und wenn überhaupt nur geringfügige Verbesserungen erzielt werden.
Letzten Endes lohnt sich in diesem Fall eine streitige Einigung sicher nicht, demnach bist du etwas auf das Wohlwollen des Veranstalters angewiesen. -
Korrekt, das Antwortschreiben für einen ganz anderen Sachverhalt wurde rausgeschickt, entweder weil deine Beschwerde missverstanden wurde oder weil der Sachbearbeiter schludrig war.
Drücke dich möglichst simpel aus: Vor unserer Reise wurde die Reisezeit auf dem Hinflug von 2:55 Uhr auf 22 Uhr am selben Tag verschoben.
Wir kamen erst spät in der Nacht an und verlangen eine Reisepreisminderung in Höhe von 50% eines Tagessatzes der Reisekosten (= x€). Unsere Bankverbindung lautet: ...Die nachdrückliche Bezifferung gleich im Beschwerdeschreiben verhindert meistens, dass das Tänzchen mit einem 20€ Gutschein beginnt und wenn überhaupt nur geringfügige Verbesserungen erzielt werden.
Letzten Endes lohnt sich in diesem Fall eine streitige Einigung sicher nicht, demnach bist du etwas auf das Wohlwollen des Veranstalters angewiesen. -
@FiTiRi
Wie schon vermutet:
Eine Reisepreisminderung im Vorwege der Reise wurde von einem anderen Veranstalter abgelehnt mit der Begründung, die Flugzeiten könnten sich noch einmal ändern.
Falls ihr euch also entschließt die Reise trotz der doofen Flugzeiten anzutreten solltest du bei deiner Rückkehr reklamieren. -
Vielen Dank für die Mühe. Wir haben im "Familienrat" vorgestern beschlossen von der Reise zurück zu treten. Eine Antwort haben wir auf Grund des Wochenendes natürlich noch nicht. Schon schade, dass der Urlaub ins Wasser fällt aber es gibt Schlimmeres.
Ich bin mal gespannt, ob dies problemlos über die Bühne geht. Schöne Pfingsten!Christine
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Vielen Dank für die Mühe. Wir haben im "Familienrat" vorgestern beschlossen von der Reise zurück zu treten. Eine Antwort haben wir auf Grund des Wochenendes natürlich noch nicht. Schon schade, dass der Urlaub ins Wasser fällt aber es gibt Schlimmeres.
Ich bin mal gespannt, ob dies problemlos über die Bühne geht. Schöne Pfingsten!Christine
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Hallo und Guten Tag,
dies geht nicht problemlos über die Bühne.!!!
Neckermann Reisen tritt nicht von Ihrem Vertrag zurück. Sie würden die Anzahlung glatt behalten wollen. Immerhin bieten Sie mir nun ein Umbuchung, 300€ mehr, bessere Flugzeiten, dafür noch 1 Tag weniger. Das heißt, wir sollen nun noch einen Tag früher nach Hause reisen und dafür auch noch einen Aufpreis zahlen.
Muss ich dies wirklich hinnehmen? Sie halten doch Ihren Vertrag nicht ein!!! So langsam werde ich jetzt sauer... es ist mein Urlaub, den mir der Reiseveranstalter nimmt. Ich habe ihn langfristig geplant. Ich hatte mich darauf gefreut. Und Sie dürfen mich so ohne weiteres auf einen Nachtflug (wobei mir quasi komplett die letzte gebuchte Nacht gestrichen wird) umbuchen? Wo bleiben da die Rechte als Kunde? Wenn sie mir keinen passenden Flug anbieten können (ich war ja selbst für einen Flughafenwechsel und/oder Tagewechsel innerhalb der Ferienzeit bereit), muss mir doch zumindest gestattet sein, zu sagen, dass ich die Reise zu diesen Bedingungen nicht antreten möchte.
Was kann ich nun tun? Hat jemand Tipps...§ 651a Abs. 5 BGB habe ich schon angeführt, auch mehrere Urteile mitgeschickt. Sie stellen sich absolut quer... ich bin von Neckermann Reisen sehr enttäuscht.
LG Christine
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Ich hab´s geahnt.
Wie gesagt, sich auf Urteile zu berufen halte ich immer für keine so gute Idee.
Zum einen sind es Einzelurteile, zum andern kennt der Veranstalter sie und - pfeift drauf!
Soll der Reisende doch auf Rückzahlung klagen, dauert dann ca. 1 Jahr und ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden.
Ich würde einen Anwalt bevollmächtigen und diesen ein Schreiben an Neckermann richten lassen, Schwerpunkt massive Störung bzw. gänzlicher Wegfall der Nachtruhe und Erwähnung deiner gesundheitlichen Beeinträchtigung.
Im Alleingang werdet ihr vermutlich nichts erreichen.
Habt ihr direkt über den Vertrieb von Neckermann gebucht oder über einen Vermittler / ein Reisebüro? -
Ich hab´s geahnt.
Wie gesagt, sich auf Urteile zu berufen halte ich immer für keine so gute Idee.
Zum einen sind es Einzelurteile, zum andern kennt der Veranstalter sie und - pfeift drauf!
Soll der Reisende doch auf Rückzahlung klagen, dauert dann ca. 1 Jahr und ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden.
Ich würde einen Anwalt bevollmächtigen und diesen ein Schreiben an Neckermann richten lassen, Schwerpunkt massive Störung bzw. gänzlicher Wegfall der Nachtruhe und Erwähnung deiner gesundheitlichen Beeinträchtigung.
Im Alleingang werdet ihr vermutlich nichts erreichen.
Habt ihr direkt über den Vertrieb von Neckermann gebucht oder über einen Vermittler / ein Reisebüro?Wir haben direkt über Neckermann gebucht. Ich würde bei uns mal bei der Verbraucherzentrale anrufen, denn wenn ich einen Anwalt beauftrage, bleibe ich auf diesen Kosten dann auch noch sitzen. So langsam habe ich keine Lust mehr auf Urlaub.
Danke für die Mühe und LG
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Keine Neuigkeit, dass ich Verbraucherschützer für ein stumpfes Schwert halte ...

Aber stimmt, die Kosten von Erstberatung und Anschreiben müsstest du aufbringen. -
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Diese Seite ist mit Kosten verbunden, und es hilft mir nicht wirklich weiter.
Ich weiß ja, dass ich das Recht habe kostenfrei zu stornieren. Allerdings Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Schuhe. Und darauf setzt Neckermann Reisen jetzt...
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Habe den Link zur Seite entfernt. Das wünschen wir hier nicht, danke.